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Kantonsratsbeschluss Vom 03.03.2021 Nr. AD 0007/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 03.03.2021

Nr. AD 0007/2021

Dringlicher Auftrag fraktionsübergreifend: Anpassung der Höchstgrenze des nicht rückzahlbaren Härtefallbeitrages

Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:

Der dringliche Auftrag «Anpassung der Höchstgrenze des nicht rückzahlbaren Härtefallbeitra- ges» wird erheblich erklärt.

Der Regierungsrat wird beauftragt, in der Teilrevision der Verordnung über Härtefallmassnah- men für Unternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 die Höchstgrenze des nicht rückzahlba- ren Härtefallbeitrages auf das vom Bund vorgesehene Maximum von 750'000 Franken anzuhe- ben.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement Finanzdepartement

Aktuarin Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission Kantonale Finanzkontrolle

Parlamentsdienste (1888/2021)

Referenzen

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