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Antrag Deutscher Bundestag 19/ 15465

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Deutscher Bundestag Drucksache 19/ 15465

19. Wahlperiode

26.11.2019

Antrag

der Fraktion DIE LINKE.

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach einer Intiative des Bundesfinanzministeriums zur Aberkennung der Gemeinnüt- zigkeit von Attac und gestützt auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs wird in den vergangenen Monaten das Gemeinnützigkeitsrecht in erschreckender Weise dazu eingesetzt, um auf politisch unliebsame Vereine Druck auszuüben, ihnen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaden und sie in Verruf zu bringen. Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wurde inzwischen auch der politischen Kampagnenplattform Campact und der Bundesvereinigung der Verfolgten des Nazi- regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Diese Repression gegen Andersdenkende muss aufhören.

Politisch anders gelagerte Vereine wie z. B. die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtech- nik“ – ein Verein der Rüstungslobby – haben hingegen bislang weiterhin den Status der Gemeinnützigkeit.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorzulegen, der

1. den Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke (§ 52 AO) um die Zwecke „För- derung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten“, „Förderung des Frieden“, „Förderung der soziale Gerechtigkeit“, „Förderung des Klima- schutzes“, „Förderung der informationellen Selbstbestimmung“, „Förderung der Menschenrechte“ und „Förderung der Gleichstellung der Geschlechter“ erwei- tert;

2. sicherstellt, dass die Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess un- schädlich für die Gemeinnützigkeit ist;

3. die rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis beendet, dass ein Verein seine Ver- fassungstreue beweisen muss und dass die Erwähnung eines Vereins im Bericht einer Landesverfassungsschutzbehörde allein dazu ausreichen kann, um dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Berlin, den 26. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333

Drucksache 19/15465

– 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Begründung

Regelmäßig kritisiert die Bundesregierung die Zunahme politischer Repression gegen Andersdenkende und eine unabhängige Zivilgesellschaft in Ländern wie Ungarn, der Türkei, Polen oder Russland. Dabei ist das Verhalten der Bundesregierung gegenüber politisch Andersdenkenden in jüngerer Zeit alles andere als vorbildlich.

Mit dem Mittel des Entzugs der Gemeinnützigkeit werden in den letzten Monaten verstärkt politisch engagierte Vereine unter Druck gesetzt und versucht, ihre finanzielle Basis und ihre gesellschaftliche Reputation zu schädi- gen.

Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac und der politischen Kampagnenplattform Campact wurde zuletzt auch der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Begründet wurde der letztgenannte Entzug der Gemeinnützigkeit damit, dass die VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz kritisch erwähnt werde. Dieser Verweis bezieht sich auf die rechtsstaatlich höchst fragwürdige Regelung in Paragraph 51 der Abgabenordnung, in der die Beweislast für Vereine umgedreht wird. Demnach müssen nicht Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich, entspricht einer Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips und muss sofort beendet werden.

Auch die Begründung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac und Campact waren höchst fragwürdig und von autoritärem Stil, weil die Beteiligung von Vereinen am demokratischen Willensbildungsprozess in einer Demokratie nicht dem Gemeinwohl diene und entsprechende Aktivitäten von Vereinen nicht gemeinnützig seien.

Seitdem muss auch jeder Fußballverein um seine Gemeinnützigkeit bangen, wenn er einen Aufruf gegen Rassis- mus und rechte Hetze unterschreibt.

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