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Prüfungs- und Studienordnungfür den Weiterbildenden ErgänzungsstudiengangGeschichte der Berlin-Brandenburgischen Kulturlandschaft

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Philosophische Fakultät I Institut für Geschichtswissenschaften

Prüfungs- und Studienordnung

für den Weiterbildenden Ergänzungsstudiengang Geschichte der Berlin-Brandenburgischen Kulturlandschaft

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mit- teilungsblatt der HUB Nr. 08/2002) hat der Fakultäts- rat der Philosophischen Fakultät I am 06. Februar 2002 nachfolgende Prüfungs- und Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang ”Geschichte der Berlin- Brandenburgischen Kulturlandschaft” erlassen.1

§ 1 Ziel des Studiums

Der Weiterbildende Ergänzungsstudiengang zur „Ge- schichte der Berlin- Brandenburgischen Kulturland- schaft“ umfasst die Behandlung der Geschichte und Kultur der Bundeshauptstadt Berlin und ihrer Umge- bung.

Das Studienangebot dient der zusätzlichen wissen- schaftlichen und berufsorientierten Qualifikation und vermittelt Kenntnisse zur Geschichte der Berlin- Brandenburgischen Kulturlandschaft und Fähigkeiten zum Umgang mit ihr. Es bietet keine arbeitsplatzbe- zogene Weiterbildung, sondern, aufbauend auf vor- handenen Kenntnissen, erweiterte Möglichkeiten zur Qualifikation.

§ 2 Adressatinnen und Adressaten

Das Studienangebot wendet sich an Interessierte, die ein Studium als Architektinnen/ Architekten, Garten- und Grünflächenplanerinnen/ Garten- und Grünflä- chenplaner, Historikerinnen/ Historiker, Bau- und Kunsthistorikerinnen/ Bau- und Kunsthistoriker, Ar- chivarinnen/ Archivare oder Ingenieurinnen/ Ingenieu- re abgeschlossen haben und dient der speziellen Ver- mittlung von Kenntnissen über die Region Berlin/

Brandenburg.

Studienbewerberinnen/ Studienbewerber, die über keinen berufsqualifizierenden Studienabschluss verfü- gen, müssen ihre Eignung für das Studium durch eine einschlägige Berufstätigkeit in einem für den Studien- gang relevanten Bereich nachweisen.

1 Diese Prüfungs- und Studienordnung wurde am 11. November 2002 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bis zum Ende des Sommersemesters 2006 bestätigt.

§ 3 Geltungsbereich

Die Ordnung gilt für den Weiterbildenden Ergän- zungsstudiengang „Geschichte der Berlin-Branden- burgischen Kulturlandschaft“ an der Philosophischen Fakultät I.

Sie regelt Zulassungsvoraussetzungen, Organisation, Inhalt, Struktur, Prüfungsanforderungen und Ab- schluss des Studiengangs.

I. Studienanforderungen

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zu dem Weiterbildenden Ergänzungs- studiengang regelt eine Zulassungsordnung.

§ 5 Studienbeginn

Der Weiterbildende Ergänzungsstudiengang zur Ge- schichte der Berlin-Brandenburgischen Kulturland- schaft beginnt zum Wintersemester.

§ 6 Studiendauer und Studienumfang Der Weiterbildende Ergänzungsstudiengang „Ge- schichte der Berlin-Brandenburgischen Kulturland- schaft“ ist als Teilzeitstudium konzipiert. Die Regel- studienzeit beträgt vier Semester einschließlich der schriftlichen Abschlussarbeit. Der zeitliche Gesamt- umfang des Studiums beträgt 1 800 Stunden (=60 Studienpunkte). Davon entfallen je 8 Studien- punkte auf die sechs Module (einschließlich 1 Stu- dienpunkt für die Modulprüfung) sowie 12 Studien- punkte auf die Abschlussarbeit und ihre Verteidigung.

§ 7 Ausbildungsbereiche

(1) Das Studium gliedert sich in folgende Module:

Modul 1: Landesgeschichte Berlin-Brandenburg Modul 2: Vertiefung und Vergleich im deutschen

und europäischen Kontext

(2)

Modul 3: Kunst-, Bau- und Architekturgeschichte Berlin-Brandenburgs

Modul 4: Einzelfragen der Bau- und Kunstge- schichte

Modul 5: Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Berlin-Brandenburgs

Modul 6: Typologien, Ausführungstechniken und Verkehrsgeschichte des Raums.

Die Kenntnis- und Wissensvermittlung ist wissen- schaftsbasiert und bezogen auf die Region Berlin- Brandenburg.

(2) Den Modulen werden folgende Themenbereiche zugeordnet:

Modul 1: Landesgeschichte Berlin-Brandenburg 1.2. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg I (Mittel-

alter) (V)

1.2. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg II (Frühe Neuzeit) (V)

1.3. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg III (19.

und 20. Jahrhundert) (V)

Das Modul 1 verteilt sich auf drei Semester, wird jährlich angeboten und ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 2. Die Lehrveranstaltungen sind Teil der Ausbildung in der Landesgeschichte für das Lehrer- und Magisterstudium.

Modul 2: Vertiefung der Landesgeschichte und Vergleich im deutschen und europäischen Kontext 2.1. Städtemonographien Brandenburgs (Ü)

2.2. Die Entwicklung des Raumes Berlin- Brandenburg in der Neuzeit im Vergleich mit anderen Ländern Mitteleuropas (V)

2.3. Kolloquium zu Forschungsfragen (K)

Das Modul 2 verteilt sich auf zwei Semester und wird im 2. Jahr des Ergänzungsstudienganges angeboten.

Voraussetzung ist die Teilnahme an zwei Veranstal- tungen des Moduls 1. Die Lehrveranstaltungen wer- den nur für den Ergänzungsstudiengang angeboten.

Modul 3: Kunst-, Bau- und Architekturgeschichte Berlin-Brandenburg

3.1. Die Entwicklung der Kulturlandschaft im Raum Berlin-Brandenburg (Mittelalter) (V)

3.2. Garten- und Landschaftsplanung (V) 3.3. Baugeschichte Berlin-Brandenburg (V)

Das Modul 3 verteilt sich auf zwei Semester, wird jährlich angeboten und ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 4. Die Lehrveranstaltung 3.2 ist Teil der Ausbildung der Ausbildung in der Kunstge- schichte für das Lehrer- und Magisterstudium, 3.1.

und 3.3. werden nur für den Ergänzungsstudiengang angeboten.

Modul 4: Einzelfragen der Bau- und Kunstge- schichte

4.1 Lebensbilder Berlin-Brandenburgischer Künstler (Ü)

4.2. Einzelfragen der Bau- und Städtebaugeschichte (Ü)

4.3. Einzelfragen der Gartenbaugeschichte (Ü) Das Modul 4 verteilt sich auf zwei Semester und wird im 2. Jahr des Ergänzungsstudienganges angeboten.

Voraussetzung ist die Teilnahme an zwei Veranstal- tungen des Moduls 3. Die Lehrveranstaltungen wer- den nur für den Ergänzungsstudiengang angeboten.

Modul 5: Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Berlin-Brandenburg

5.1. Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Freiflä- chengestaltung im 19./20. Jahrhundert (V) 5.2. Geschichte von Städtebau und Wohnhausarchi-

tektur in Brandenburg (Neuzeit) (Ü)

5.3. Kunst- und Kulturgeschichte, Alltagsgeschichte von/ in Stadt und Land (V)

5.4. Die städtische Infrastruktur- und Versorgungs- einrichtungen, Verwaltungen und Behörden (V) Das Modul 5, als Ergänzung der anderen Module, verteilt sich auf vier Semester und wird nur für den Ergänzungsstudiengang angeboten.

Modul 6: Typologien, Ausführungstechniken und Verkehrsgesichte des Raums

6.1. Gebäudetypologie (Ü)

6.2. Bau- und Ausführungstechniken, Fachtermino- logie und Stilformen (Ü)

6.3. Geschichte des konstruktiven Ingenieurbaus (V) 6.4. Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte Berlin-

Brandenburgs in der Neuzeit (V)

Das Modul 6 wird auf das 2. und 4. Semester des Er- gänzungsstudiengang verteilt und wird nur für den Er- gänzungsstudiengang angeboten.

(3) Die Module umfassen die folgenden Inhalte:

Modul 1: Landesgeschichte Berlin-Brandenburg 1.1. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg I (Mittel- alter) (V)

Die zweistündige Vorlesung beginnt mit der Darstel- lung der Morphologie des Raumes, der dann der Auf- bau der Landesherrschaft folgt. Weiterhin wird der Burgenbau, die Anlage von Städten in der Politik der jeweils wechselnden Landesherren behandelt. Mit dem „Berliner Unwillen“ beginnt die „Zentralisation der Landesherrschaft in der „Dezentralisation des Heiligen Römischen Reiches. Reformation und territo- riale Entwicklung“ markieren die weiteren Schritte des Ausbaus des brandenburgischen Staates.

(3)

1.2. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg II (Frühe Neuzeit) (V)

Die zweistündige Vorlesung hat den Aufstieg Bran- denburg-Preußens zur europäischen Großmacht im Wechselspiel mit der europäischen Entwicklung zum Gegenstand. Es werden die Voraussetzungen, die Ma- ximen des Staates sowie ihre Wirkung auf die soziale und die Entwicklung der Baugedanken behandelt.

1.3. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg, III (19.

und 20. Jahrhundert) (V)

Die zweistündige Vorlesung behandelt die Entwick- lung der Region in der Zeit ihrer größten Blüte sowie ihres größten Niedergangs. Ausgehend von der Indus- trie- und Verkehrsentwicklung wird das Wachstum Berlins auf Kosten Brandenburgs , aber auch die ei- genständige Entwicklung der Industrie in der Groß- stadt ferner liegenden Teilen behandelt. Die Bedeu- tung der Region als Innovationszentrum wird ebenso dargelegt wie die Entwicklung der Landwirtschaft.

Modul 2: Vertiefung der Landesgeschichte und Vergleich im deutschen und europäischen Kontext 2.1. Städtemonographien Brandenburgs (Ü)

Die einstündige Übung gibt eine Übersicht über die wichtigsten Werke zur Geschichte der Städte der Re- gion. Die wichtigsten Arbeiten und Zeitschriften wer- den vorgestellt und die speziellen Methoden der bib- liographischen Erkundung vorgestellt.

2.2. Die Entwicklung des Raumes Berlin-Branden- burg, in der Neuzeit im Vergleich mit anderen Län- dern Mitteleuropas (V)

An zahlreichen Beispielen und Fallstudien behandelt die zweistündige Vorlesung die Entwicklung der ein- zelnen Bereiche Brandenburgs als Kernstück des preußischen Staates mit der Entwicklung in anderen Teilen Preußens und den anderen Ländern Deutsch- lands und Europas. Hierbei werden vor allem Gemein- samkeiten und gegenseitige Bedingungen einerseits sowie die Ausprägung von Unterschieden und ihre Ursachen vorgestellt.

2.3. Kolloquium zu Forschungsfragen (K)

Das einstündige Kolloquium soll die Möglichkeit ein- räumen, auf spezielle Fragen der Teilnehmer einzuge- hen, auf neue Forschungen und -probleme aufmerk- sam zu machen und sie beraten.

Modul 3: Kunst-, Bau- und Architekturgeschichte Berlin-Brandenburg

3.1. Die Entwicklung der Kulturlandschaft im Raum Berlin-Brandenburg (Mittelalter (V)

Die zweistündige Vorlesung hat die mittelalterliche Bau- und Besiedlungsgeschichte zum Inhalt. Sie um- fasst die Städtegründungen und die frühe Bebauung in Form von Wohnhäusern, den Bauten des Adels bis zu den Anlagen der Landesherrschaft, der Klöster und Ordensgemeinschaften.

3.2. Garten- und Landschaftsplanung, (V)

Die einstündige Vorlesung umfasst den Zeitraum von der Regierungszeit des Großen Kurfürsten bis in die Moderne der Gegenwart und stellt die Gartenkunst in ihren Grundlagen als herrschaftlicher und adliger Gärten bis in das Kleingartenwesen der Neuzeit dar.

3.3. Baugeschichte Berlin-Brandenburg (V)

Ausgehend vom Etablissement und Retablissement behandelt die zweistündige Vorlesung die Prinzipien der Stadt- und Landesplanung, die Entwicklung des Haus- und Wohnungsgrundrisses und der Industriear- chitektur. Der Anfang des 18. Jahrhunderts entwi- ckelte Gedanke der Neuordnung der Städte in Bran- denburg, in der die Stadt Berlin Modellcharakter be- saß, wird in seinen Prinzipien und Planungsdoku- menten behandelt.

Modul 4: Einzelfragen der Bau- und Kunstge- schichte

4.1. Lebensbilder Berlin-Brandenburgischer Künstler Die zweistündige Übung behandelt in Vorträgen der Teilnehmer die Biographien und das Werk wichtiger Künstler der Region. Dabei wird das Schwergewicht auf bekannte Künstler gelegt.

4.2. Einzelfragen der Bau- und Städtebaugeschichte Die zweistündige Übung ist der Behandlung spezieller Probleme der Geschichte und Kulturgeschichte der Region in seminaristischer Form gewidmet.

4.3. Einzelfragen der Gartenbaugeschichte (Ü) Die einstündige Übung widmet sich in seminaristi- scher Form speziellen Problemen der Gartenbauge- schichte. Es werden die Entwicklung in der Region vertieft behandelt und Sonderentwicklungen beleuch- tet.

Modul 5: Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Berlin-Brandenburg

5.1. Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Freiflä- chengestaltung im 19./2 . Jahrhundert (V)

Die zweistündige Vorlesung behandelt die bauge- schichtliche Entwicklung des Wohnbaus mit seinen Wohnungsgrundrissen einschließlich der Ausstattun- gen der Wohnungen. Einbezogen werden das quar- tierbezogene städtische oder dörfliche Umfeld ein- schließlich der Benutzergeschichte der Straßen, Frei- und Erholungsflächen.

5.2. Geschichte von Städtebau und Wohnhausarchi- tektur in Brandenburg (Neuzeit) (Ü)

Die zweistündige Übung widmet sich in seminaristi- scher Form Einzelfragen der Bau- und Städtebauge- schichte Berlin-Brandenburgs.

5.3. Kunst- und Kulturgeschichte, Alltagsgeschichte von/ in Stadt und Land (V)

Die einstündige Vorlesung behandelt die Entwicklung in der Region nach dem Dreißigjährigen Krieg und

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insbesondere die Zeit der industriellen Revolution in ihrer Wirkung auf die Lebensweise der Menschen so- wie dem Wandel von den Prinzipien des dörflichen Lebens zu dem in der Stadt.

5.4. Die städtische Infrastruktur- und Versorgungsein- richtungen, Verwaltungen und Behörden (V)

Die einstündige Vorlesung widmet sich der Behand- lung der besonders im 19. Jahrhundert entstehenden behördlichen Infrastruktur, die das Zusammenleben auf engstem Raum organisierte und teilweise über- haupt erst möglich machte. Probleme der Stadttechnik und der Stadthygiene werden in ihrer Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen und die kommu- nale Entwicklung aufgezeigt.

Modul 6: Typologien, Ausführungstechniken und Verkehrsgeschichte des Raums

6.1. Gebäudetypologie (Ü)

Die einstündige Übung behandelt die Durchgängigkeit der Bautypen öffentlicher und privater Gebäude, die oft nur unter sich ändernden ästhetischen Ansprüchen umgestaltet worden sind. Es soll das Erkennen der unterschiedlichen Typen sowie deren Gemeinsamkeit geübt werden.

6.2. Bau- und Ausführungstechniken, Fachterminolo- gie und Stilformen (Ü)

Die einstündige Übung soll das Verständnis für histo- rische Bautechniken vermitteln und dient dem Ver- traut werden mit der speziellen Fachterminologie der einzelnen Gewerke.

6.3. Geschichte des konstruktiven Ingenieurbaus (V) Region

Die einstündige Vorlesung behandelt ausgehend von der industriellen Entwicklung und der Entwicklung des Verkehrswesen das Aufkommen des konstrukti- ven Ingenieurbaus, der Teil der Baugeschichte in sei- nen besonderen Formen geworden ist. Im Vorder- grund stehen Brücken- und Hallenkonstruktionen, die besonders in der Zeit um 1900 zum Gegenstand künstlerischer Durchbildung werden und immer Aus- druck der zeitgenössischen stilistischen Gesamtent- wicklung sind.

6.4. Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte Berlin- Brandenburgs in der Neuzeit (V)

Die zweistündige Vorlesung behandelt ausgehend von der Verlagerung der Verkehrswege und Entschei- dungsräume in der Nordwanderung die Wirkung die- ses Prozesses auf die Region Berlin-Brandenburg.

Neben der Darstellung der Manufakturentwicklung er- folgt vor allem eine Behandlung des Ausbaus der Verkehrswege auf dem Wasser und auf der Straße.

Höhepunkt dieser Entwicklung ist der Aufbau der Ei- senbahnlinien ab dem Ende der dreißiger Jahre des 19.

Jahrhunderts, die Berlin und dann auch die Region Brandenburg zu einem europäischen Verkehrszentrum machten.

(4) Je Modul sind zwei Themenbereiche auszuwählen.

Der zeitliche Umfang der einzelnen Themenbereiche umfasst je 30 Stunden Präsenzzeit (2 SWS) und 90 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. Für jeden ab- solvierten Themenbereich werden 4 Studienpunkte angerechnet. Der Abschluss eines Moduls setzt den Nachweis von zwei zugehörigen Lehrveranstaltungen (8 Studienpunkte) voraus.

II. Prüfungen

§ 8 Prüfungsausschuss

In allen Prüfungsfragen dieses Studienganges ist der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät I zu- ständig, der gemäß den einschlägigen Bestimmungen der jeweils gültigen MAPO/ HUB gebildet wurde. Für seine Arbeit gelten die einschlägigen Verfahrensbe- stimmungen der MAPO/HUB (Amtliches Mittei- lungsblatt 16/1994) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 9 Zulassungsvoraussetzung zu den Prüfungen (1) Die Anmeldung zu den studienbegleitenden Prü- fungen und zur schriftlichen Abschlussarbeit erfolgt vor der ersten studienbegleitenden Prüfung. Damit ist das Prüfungsverfahren eröffnet.

(2) Zur schriftlichen Abschlussarbeit wird zugelassen, wer alle Module und die studienbegleitenden Prüfun- gen erfolgreich absolviert hat.

§ 10 Regelung zum Nachteilsausgleich Weist eine Studentin oder ein Student nach, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger kör- perlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen und Stu- dienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehe- nen Form zu erbringen, legt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag in Absprache mit der Studen- tin oder dem Studenten und der Prüferin oder dem Prüfer Maßnahmen fest, wie gleichwertige Prüfungs- leistungen und Studienleistungen innerhalb einer ver- längerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form er- bracht werden können.

§ 11 Art und Umfang der Prüfung Die Masterprüfung besteht aus:

- den studienbegleitenden Modulprüfungen. Jedes Modul wird mit einer mündlichen Prüfung, die je Prüfling eine Dauer von 30 Minuten hat, abge- schlossen. Für die mündlichen Prüfungen schlägt die Kandidatin oder der Kandidat zwei Themen aus Lehrveranstaltungen der zu prüfenden Mo- dule vor, von denen die Prüferin oder der Prüfer

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eins auswählt. Bei der mündlichen Modulprüfung ist neben dem Prüfer gemäß § 33 Abs. 1 BerlHG mindestens ein Beisitzer erforderlich.

- einer Abschlussarbeit und der Verteidigung (Vortrag und Diskussion)

Die Dauer der Verteidigung beträgt 30 Minuten.

§ 12 Schriftliche Abschlussarbeit

(1) Das Thema der Abschlussarbeit wird unter Be- rücksichtigung eines Vorschlags der oder des Kandi- daten und im Einvernehmen mit der betreuenden Gut- achterin oder dem betreuenden Gutachter vom Prü- fungsausschuss nach erfolgreichem Abschluss der Module ausgegeben. Das Thema der Abschlussarbeit soll sich nicht auf das unmittelbare Arbeitsgebiet der Kandidatin oder des Kandidaten beziehen. Das Datum der Ausgabe des Themas ist aktenkundig zu machen.

Der Umfang der Abschlussarbeit soll 50 Seiten nicht überschreiten. Es sind drei Exemplare der Arbeit beim Prüfungsausschuss einzureichen.

(2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit um zwei Wochen verlängert werden. Das Thema der Ar- beit kann nur einmal und nur während der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden.

(3) Die Arbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern bewer- tet, für die Bewertung der Arbeit gilt § 12 entspre- chend. Weichen die Bewertungen voneinander ab, so gilt der arithmetische Mittelwert als Note. Setzt eine Prüferin oder ein Prüfer im Gegensatz zur anderen o- der zum anderen als Einzelnote für die Arbeit „fail/

nicht bestanden (4,1-5,0)“ fest, so bestellt der Prü- fungsausschuss eine dritte Prüferin oder einen dritten Prüfer. Weichen die Noten für die Arbeit um mehr als Note voneinander ab, so kann der Prüfungsausschuss ebenfalls eine dritte Prüferin oder einen dritten Prüfer bestellen. Nach Vorliegen des dritten Gutachtens wird die Note der Arbeit endgültig durch den Prüfungsaus- schuss im Benehmen mit allen drei Prüferinnen oder Prüfern festgelegt.

(4) Das Ergebnis der Beurteilung soll vier Wochen nach Abgabe der Arbeit beim Prüfungsausschuss vor- liegen.

(5) Die Verteidigung der Abschlussarbeit umfasst ei- nen zehnminütigen Vortrag und eine anschließende zwanzigminütige Diskussion. Die Note der Ab- schlussarbeit ergibt sich aus der schriftlichen Arbeit und der Verteidigung. Dabei ist die Note für die schriftliche Arbeit doppelt und die Note für den Vor- trag einfach zu gewichten.

§ 13 Bewertung der Prüfungen und Bildung der Gesamtnote

(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern festgelegt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird folgende Notenskala verwendet:

A 1,0 – 1,5 excellent hervorragend B 1,6 – 2,0 very good sehr gut

C 2,1 – 3,0 good gut

D 3,1 – 3,5 satisfactory befriedigend E 3,6 – 4,0 sufficient ausreichend FX/F 4,1 – 5,0 fail nicht bestanden Es wird grundsätzlich nur eine Stelle nach dem Kom- ma berücksichtigt.

(2) Die Gesamtnote errechnet sich aus den nach Stu- dienpunkten gewichteten Noten der studienbegleiten- den Prüfungen (je 8 Studienpunkte) und der Ab- schlussarbeit einschließlich der Verteidigung (12 Stu- dienpunkte).

(3) Die Gesamtnote wird wie folgt festgelegt:

Bei einem Durchschnitt

bis 1,5 = hervorragend

Bei einem Durchschnitt

über 1,5 bis 2,0 = sehr gut Bei einem Durchschnitt

über 2,1 bis 3,0 = gut Bei einem Durchschnitt

über 3,1 bis 3,5 = befriedigend Bei einem Durchschnitt

3,6 bis 4,0 = ausreichend.

Bei einem Durchschnitt

4,1 bis 5,0 = nicht bestanden

§ 14 Wiederholung

(1) Nicht bestandene studienbegleitende Prüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag der Kan- didatin oder des Kandidaten.

(2) Eine nicht bestandene schriftliche Abschlussarbeit kann einmal, und zwar mit einem neuen Thema, wie- derholt werden.

(4) Durch den Prüfungsausschuss wird sichergestellt, dass die Studentin oder der Student die Wiederho- lungsprüfung spätestens am Beginn des auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semesters aufnehmen kann.

(6)

§15 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung (1) Erscheint die Kandidatin oder Kandidat ohne trif- tigen Grund nicht zur Abschlussprüfung oder tritt sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund zurück, so gilt diese als „fail/ nicht bestanden (4,1- 5,0)“. Ebenso gilt die Abschlussarbeit als „fail/ nicht bestanden (4,5-5,0)“, wenn sie nicht fristgerecht ein- gereicht wurde.

(2) Werden triftige Gründe für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemacht, so müssen diese dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich zur Kennt- nis gebracht und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist das Attest eines Arztes vorzulegen.

Werden die Gründen anerkannt, wird ein neuer Prü- fungstermin bestimmt. Schon erbrachte Prüfungsleis- tungen werden anerkannt.

(3) Versucht der Kandidat oder die Kandidatin das Er- gebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beein- flussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als

„nicht ausreichend“.

(4) Wird die Täuschung erst nach Abschluss des Prü- fungsverfahrens offenkundig, so gilt Absatz (3) ent- sprechend. Eine schon ausgegebene Urkunde ist ein- zuziehen.

(5) Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

§ 16 Bescheinigungen, Zertifikate, Zeugnis, Urkunde

(1) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die nur einzel- ne Lehrveranstaltungen des Ergänzungsstudiengangs absolviert und keine Prüfung abgelegt haben, können sich dies bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung wird vom Institut für Geschichtswissenschaften auf einem Briefbogen der Humboldt-Universität zu Berlin ausgestellt, mit dem Stempel des Instituts versehen und von der oder dem Lehrenden unterzeichnet.

(2) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ohne Hoch- schulabschluss, die einzelne Module absolviert und die zugehörigen Prüfungen erfolgreich abgelegt ha- ben, können sich dafür ein Zertifikat ausstellen lassen.

Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ohne Hochschulab- schluss, die das gesamte Studium einschließlich der Abschlussprüfung absolviert haben, erhalten ein Zerti- fikat über den erfolgreichen Abschluss des Studien- ganges.

Das Zertifikat enthält die einzelnen Prüfungsleistun- gen, die Gesamtnote und das Thema der Abschlussar- beit. Es wird mit dem Stempel der Philosophischen Fakultät I versehen und von der Dekanin oder dem Dekan sowie von der oder dem Vorsitzenden des Prü- fungsausschusses unterzeichnet.

(3) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer mit einem er- folgreich abgeschlossenen Hochschulstudium, die den gesamten Ergänzungsstudiengang absolviert und die Masterprüfung einschließlich der Abschlussarbeit er- folgreich abgelegt haben, erhalten ein Zeugnis. In das Zeugnis werden alle erzielten Prüfungsleistungen, die Gesamtnote und das Thema der Abschlussarbeit auf- genommen. Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde. Es wird mit dem Siegel der Philoso- phischen Fakultät I versehen und von der Dekanin o- der dem Dekan sowie von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.

(4) Auf Grund der bestandenen Masterprüfung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit einem er- folgreich abgeschlossenen Hochschulstudium der Hochschulgrad „Master of Arts“ verliehen. Darüber wird mit gleichem Datum des Zeugnisses eine Urkun- de ausgestellt. Sie wird mit dem Siegel der Philoso- phischen Fakultät I versehen und von der Dekanin o- der dem Dekan sowie von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.

§ 17 Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studi- um im Weiterbildenden Ergänzungsstudiengang „Ge- schichte der Berlin-Brandenburgischen Kulturland- schaft“ im Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung aufnehmen.

(2) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung das Studium aufgenommen haben, können es wahl- weise nach der bisher geltenden oder nach dieser Ord- nung abschließen. Die Wahl ist spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung zu treffen, aktenkundig zu machen und ist nicht revidierbar.

§ 18 Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Zugleich tritt die bisherige Prüfungs- und Studien- ordnung (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 15/2001) unter Berücksichtigung der Bestimmungen in § 17 au- ßer Kraft.

(7)

Studienverlaufsplan

Berlin-Brandenburgische Kulturgeschichte und Planung der Lehrveranstaltung

Die Einrichtung des Studiengangs verfolgt drei Ziele:

1. soll im Vergleich zu anderen Bundesländern wie beispielsweise den Freistaaten Sachsen und Bay- ern die kulturgeschichtliche Eigenart und Beson- derheit des Berlin-Brandenburgischen Raumes als Teil des ehemaligen Landes Preußen in das öf- fentliche Bewusstsein gebracht werden.

2. wird den im öffentlichen Dienst oder freiberuflich tätigen Fachdisziplinen, die mit dem Kulturgut dieser Region verantwortliche umzugehen haben, ein Grundlagenwissen vermittelt.

3. soll der Studiengang einerseits (Studierenden der Berliner Universitäten) Anregungen zur anwen- dungsbezogenen Kulturlandschaftsforschung ge- ben und anderseits zur Erhaltung der überkom- menen Elemente der Kulturlandschaft beitragen.

Mit den Zielen verbindet sich die Hoffnung, dass sich Berlin-Brandenburg im Konkurrenzverhalten der deutschen und europäischen Regionen untereinander stärker als bisher oder überhaupt erstmalig mit seinem kulturgeschichtlichen Erbe profilieren kann.

Zielgruppen des Studienganges sind somit freiberufli- che oder im öffentlichen Dienst beschäftigte Archi- tektinnen/ Architekten und Stadtplanerinnen/ Stadt- planer, Garten- und Landschaftsbauerinnen/ Garten- und Landschaftsbauer sowie Ingenieurinnen/ Ingeni- eure, deren Berufstätigkeit Abendveranstaltungen vor- aussetzt. Der Studiengang sollte ebenso für arbeitslose Absolventinnen/ Absolventen der Fachdisziplinen wie auch ganz allgemein Studierenden der Berliner Uni- versitäten zugänglich sein. Es ist zu überlegen, ob zu- sätzlich zur Semesterplanung eine Abfolge öffentli- cher Abendvorträge, die auch den interessierten Bür- gerinnen/ Bürgern zugänglich sind, angeboten werden soll; mit derartigen eineinhalbstündigen Vorträgen könnten Sachbereiche behandelt werden, die innerhalb der Semesterplanung nicht untergebracht werden kön- nen.

Zertifikate über des Besuch des Gesamtlehrgangs bzw. einzelner Teile werden erteilt.

Für den Studiengang werden Module gebildet.

- Das erste Modul bilden die Veranstaltungen zur Landesgeschichte,

- das zweite Modul widmet sich der Vertiefung der Landesgeschichte und dem Vergleich im deut- schen und internationalen Kontext

- das dritte Modul bilden die Veranstaltungen zur Bau- Kunstgeschichte,

- das vierte Modul bilden die Veranstaltungen zu den Einzelfragen der Bau- und ..Kunstgeschichte

- das fünfte Modul bilden die Veranstaltungen zur Kulturgeschichte,

- das sechste Modul beschäftigt sich mit Typolo- gien.

Modul 1:

1.1. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg I

1.2. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg II (1648 bis 1871)

1.3. Landesgeschichte Berlin-Brandenburg III (1871 bis zur Gegenwart)

Modul 2:

2.1. Städtemonographien Brandenburgs

2.2. Die Entwicklung des Raumes Berlin-Branden- burg in der Neuzeit im Vergleich im Vergleich mit anderen Ländern Mitteleuropas

2.3. Kolloquium zu Forschungsfragen Modul 3:

3.1. Die Entwicklung der Kulturlandschaft im Raum Berlin Berlin-Brandenburg bis 1648

3.2. Garten- und Landschaftsplanung 3.3. Baugeschichte Berlin-Brandenburg Modul 4:

4.1. Lebensbilder Berlin-Brandenburgischer Künstler 4.2. Einzelfragen der Bau- und Städtebaugeschichte 4.3. Einzelfragen der Gartenbaugeschichte

Modul 5:

5.1. Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Freiflä- chengestaltung 2. Hälfte des 19. Jahrhundert 5.2. Geschichte von Städtebau und Wohnhausarchi-

tektur in Berlin (1648 bis 1914)

5.3. Kunst- und Kulturgeschichte, Alltagsgeschichte von/ in Stadt und Land

5.4. Die städtische Infrastruktur- und Versorgungs- einrichtungen, Verwaltungen und Behörden

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Modul 6:

6.1. Gebäudetypologie

6.2. Bau- und Ausführungstechniken, Fachterminolo- gie und Stilformen

6.3. Geschichte des konstruktiven Ingenieurbaus 6.4. Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte Berlin-

Brandenburgs in der Neuzeit

Modul Art der SWS 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

Veran- staltung

__________________________________________________________________________________________

1 V 2 1.1. 1.2. 1.3.

__________________________________________________________________________________________

2 K 2.3.

Ü 1 2.1.

V 2 2.2.

__________________________________________________________________________________________

3 V 2 3.1.

V 1 3.2.

V 2 3.3.

__________________________________________________________________________________________

4 Ü 2 4.1.

Ü 1 4.2.

Ü 1 4.3

__________________________________________________________________________________________

5 V 2 5.1.

Ü 2 5.2

V 1 5.3.

V 1 5.4.

__________________________________________________________________________________________

6 Ü 1 6.1.

Ü 1 6.2.

V 1 6.3.

V 2 6.4.

__________________________________________________________________________________________

Als Beispiel für die Übung im Modul 2 „Städtemono- graphien Brandenburgs” seien folgende Themen auf- geführt:

- Landschaft und Herrschaft im Raum Ber- lin/Brandenburg

- Historische und archäologische Stadtinventare

- Mittelalterliches Befestigungswesen im Raum Berlin/ Brandenburg

- Mittelalterliche Klosteranlagen und ihre Nutzung nach Aufhebung der Klöster

- Altkarten als Quellen zur Entwicklung der Kul- turlandschaft

- Landkarten und Ingenieurbau.

- Bibliographien zur Berlin-Brandenburgischen Geschichte

- Quellenpublikationen zur Berlin-Brandenburgi- schen Geschichte

- Historische Vereine und Vereinigungen

- Bibliotheken

- Archive

- Messtischblätter und ihr Quellenwert u.a.m.

Referenzen

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Hebammen und Ent- bindungspfleger dürfen die vier Arzneistoffe in entsprechen- der Darreichungsform aber in der Apotheke ohne Rezept für ihren Praxisbedarf kaufen, um sie dann