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Verfügung Nr. 69/2012 Verwendung von Formblättern im Rahmen des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens

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Verfügung Nr. 69/2012

Auskunft erteilt Herr Neuhaus Zimmer 225 T (04 21) 361 16698 F (04 21) 496 16698 E-mail

jochen.neuhaus@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-19

Bremen, 11. Oktober 2012

Neue Vordrucke zum Antrags- und Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderbedarfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die Novellierung der Sonderpädagogik-Verordnung (künftig: Verordnung unterstüt- zende Pädagogik / VuP) ist eine Anpassung der im Rahmen der Antrags- und Feststellungsverfah- ren zu verwendenden Vordrucke erforderlich und zwischenzeitlich auch erfolgt.

Die neuen Vordrucke finden Sie ab sofort im Intranet unter Formulare / Sonderpädagogik / Feststel- lung SoPäd-Förderbedarfe.

Für alle Antrags- und Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderbedarfe sind ab sofort ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden.

Ich danke für Ihre Unterstützung und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Neuhaus

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

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