• Keine Ergebnisse gefunden

Pressemitteilung vom 25.11.2020; Terminänderung im Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Pressemitteilung vom 25.11.2020; Terminänderung im Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a."

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landgericht Bremen - Pressestelle -

Freie

Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 78/2020

vom 25.11.2020

Terminsänderung im Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a.

In dem Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a. (vgl. PM 64/2020) beginnt der Hauptverhandlungstermin am Freitag, den 27.11.2020, erst um 12:30 Uhr.

Aus der PM 64/2020:

Strafkammer 5 (Beginn: Dienstag, den 13.10.2020, 10:00 Uhr), Saal 218:

Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Betrug u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59 Jahre alten Angeklagten u.a. vor, in den Jahren 2013 bis 2016 als 1. Vorsitzender der Vereine „Agentur für Beschäftigung und Integration e.V.“ und „Ge- sellschaft für Familie und Gender Mainstreaming e.V.“ im gemeinschaftlichen Zusammenwirken mit bulgarischen Zuwanderern in insgesamt 691 Fällen die unberechtigte Auszahlung von Sozi- alleistungen nach dem SGB II an diese erwirkt zu haben. So soll der Angeklagte u.a. fingierte Arbeitsverträge ausgestellt und die Zuwanderer bei der Begründung von Scheinselbstständigkei- ten unterstützt haben. Insgesamt soll dem Jobcenter Bremerhaven aufgrund dieser Taten ein Schaden in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro entstanden sein. In weiteren 33 Fällen soll das Jobcenter Bremerhaven die Auszahlung der zu Unrecht beantragten Leistungen hingegen abge- lehnt haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Freitag, den 27. November 2020, um 12:30 Uhr, Dienstag, den 1. Dezember 2020,

Dienstag den 8. Dezember 2020, Freitag, den 11. Dezember 2020, Dienstag, den 15. Dezember 2020

sowie an 22 weiteren Verhandlungstagen bis zum 4. Juni 2021,

jeweils um 10:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben), Saal 218 des Landgerichts Bre- men.

(2)

Hinweise für Pressevertreter:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem Ange- klagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Qualifizierte Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden

Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ (ein Mikrogramm = ein Millionstel Gramm) und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden.. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt

Vorsitzender der Vereine „Agentur für Beschäftigung und Integration e.V.“ und „Ge- sellschaft für Familie und Gender Mainstreaming e.V.“ im gemeinschaftlichen Zusammenwirken

Vorsitzender der Vereine „Agentur für Beschäftigung und Integration e.V.“ und „Ge- sellschaft für Familie und Gender Mainstreaming e.V.“ im gemeinschaftlichen Zusammenwirken

Vertreterinnen und Vertreter der Presse, die an dem Auftakt der Hauptverhandlung we- gen gemeinschaftlichen Betruges u.a. PM 64/2020) am 13.10.2020 teilnehmen möchten, werden

November 2018 zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr im Verlauf einer zunächst verbalen Auseinandersetzung in einer Wohnung in der Straße Clemenswert in Bremen mit einem Messer vier Mal

In der Folge soll es in der Zeit zwischen dem 12.10.2017 und dem 24.10.2017 in insgesamt vier Fällen unter Beteiligung der Angeklagten zu Betrugstaten nach dem verabredeten Muster

Nach einer wechselvollen Baugeschichte, die bis in das Jahr 1479 zurueckreicht, war die Hallenser Moritzburg im Mai 1503 schliesslich soweit fertiggestellt, dass Erzbischof Ernst