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Pressemitteilung vom 06.10.2020 Hinweise an Pressevertreter im Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a.

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

Freie

Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 67/2020

vom 06.10.2020

Hinweise für Vertreterinnen und Vertreter der Presse zum Auftakt der Hauptverhandlung wegen gemeinschaftlichen Betruges u.a.

Strafkammer 5 (Beginn: Dienstag, den 13.10.2020, 10:00 Uhr), Saal 218:

Vertreterinnen und Vertreter der Presse, die an dem Auftakt der Hauptverhandlung we- gen gemeinschaftlichen Betruges u.a. (s. PM 64/2020) am 13.10.2020 teilnehmen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, den 09.10.2020, 13:00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Bremen unter pressestel- le@landgericht.bremen.de unter Angabe der Personenanzahl verbindlich anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Presseplätze aufgrund der Corona-bedingten Ab- standsregelungen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und eine Zulassung zur Hauptverhandlung nur bei vorheriger Anmeldung erfolgen kann.

Zudem werden die Medien / Redaktionen gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalistinnen und Journalisten zu entsenden.

Aus der PM 64/2020:

Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Betrug u.a.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59 Jahre alten Angeklagten u.a. vor, in den Jahren 2013 bis 2016 als 1. Vorsitzender der Vereine „Agentur für Beschäftigung und Integrati- on e.V.“ und „Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming e.V.“ im gemeinschaft- lichen Zusammenwirken mit bulgarischen Zuwanderern in insgesamt 691 Fällen die un- berechtigte Auszahlung von Sozialleistungen nach dem SGB II an diese erwirkt zu ha- ben. So soll der Angeklagte u.a. fingierte Arbeitsverträge ausgestellt und die Zuwande-

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rer bei der Begründung von Scheinselbstständigkeiten unterstützt haben. Insgesamt soll dem Jobcenter Bremerhaven aufgrund dieser Taten ein Schaden in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro entstanden sein. In weiteren 33 Fällen soll das Jobcenter Bremerhaven die Auszahlung der zu Unrecht beantragten Leistungen hingegen abgelehnt haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Donnerstag, den 15. Oktober 2020, Dienstag, den 27. Oktober 2020, Freitag, den 30. Oktober 2020, Dienstag, den 3. November 2020, Freitag, den 6. November 2020, Dienstag, den 10. November 2020, Freitag, den 13. November 2020, Donnerstag, den 19. November 2020, Dienstag, den 24. November 2020, Freitag, den 27. November 2020, Dienstag, den 1. Dezember 2020, Dienstag den 8. Dezember 2020, Freitag, den 11. Dezember 2020, Dienstag, den 15. Dezember 2020

sowie an 22 weiteren Verhandlungstagen bis zum 4. Juni 2021,

jeweils um 10:00 Uhr, Saal 218 des Landgerichts Bremen.

Hinweise für Pressevertreter:

1. Aufgrund des zu erwartenden hohen medialen Interesses an dem Ver- handlungsauftakt werden die Vertreter und Vertreterinnen der Presse ge- beten, sich vorab per E-Mail anzumelden, sofern eine Teilnahme an der Verhandlung am 13.10.2020 erfolgen soll. E-Mails sind an die Pressestelle des Landgerichts Bremen unter pressestelle@landgericht.bremen.de zu richten.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem Angeklagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu er- folgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

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- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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