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Donnerstag (Vormittag), 5. September 2013 Gesundheits- und Fürsorgedirektion 67 2012.1517 Motion 264-2012 Lüthi (Burgdorf, SP) Selbstbehalt bei den familienergänzenden Betreuungsangeboten

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Sitzungstitel7 2012.1517 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 5. September 2013

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

67 2012.1517 Motion 264-2012 Lüthi (Burgdorf, SP)

Selbstbehalt bei den familienergänzenden Betreuungsangeboten

Vorstoss-Nr: 264-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 27.11.2012

Eingereicht von: Lüthi (Burgdorf, SP) (Sprecher/ -in)

Herren-Brauen (Rosshäusern, BDP) Imboden (Bern, Grüne)

Kropf (Bern, Grüne)

Moeschler (Biel/Bienne, SP) Zumstein (Bützberg, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 01.05.2013

RRB-Nr: 537/2013

Direktion: GEF

Selbstbehalt bei den familienergänzenden Betreuungsangeboten

Die subventionierten Kindertagesstätten und Tagesfamilien sollen wie vor der Änderung des FILAG allen Kindern des Kantons offen stehen, und es soll möglich sein, dass Eltern ihre Kinder ohne finanzielle Konsequenzen auch in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde betreuen lassen können.

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. zu prüfen inwieweit die Änderungen des FILAG zu einer Ungleichbehandlung in der familienergänzenden Kinderbetreuung geführt haben und

2. gegebenenfalls korrigierende Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen in die Wege zu leiten.

Begründung:

Am 1. Januar 2012 trat das revidierte Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FI- LAG) in Kraft. Die Änderungen im FILAG betreffen u. a. auch die familienergänzende Kin- derbetreuung (Kindertagesstätten und Tagesfamilien). Neu tragen die Gemeinden bei ih- ren Angeboten der familienergänzenden Betreuung einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Im Gegenzug stehen die Angebote grundsätzlich nur noch den Kindern der jeweiligen Sitz- gemeinde zur Verfügung.

In der Realität kommt es aber oft vor und macht es (z. B. bei auswärts erwerbstätigen El- tern) auch Sinn, wenn Kinder in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde be- treut werden. In diesen Fällen ist jedoch die Finanzierung des Selbstbehalts eines Kindes nicht klar geregelt.

Bei der Änderung des FILAG gingen der Regierungsrat und die Gesundheits- und Fürsor- gedirektion davon aus, dass die Wohnsitzgemeinde des Kindes den Selbstbehalt der Standortgemeinde übernimmt.

In der Praxis scheint dies aber nicht überall der Fall zu sein. Dies hat zur Folge, dass eini- ge Eltern ihre Kinder nicht in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde betreuen lassen können.

Die Gemeinden hätten verschiedene Möglichkeiten, den Selbstbehalt für Kinder aus einer

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anderen Gemeinde weiterzuverrechnen. Zum Beispiel können mit den Anschlussgemein- den Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen werden oder die Gemeinden können unter- einander Kostengutsprachen vereinbaren.

Antwort des Regierungsrats

Die Motionärin fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, inwieweit die Aufnahme eines Selbstbehalts im Rahmen der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenaus- gleich (FILAG) mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012 zu einer Ungleichbehandlung in der familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) geführt hat. Gegebenenfalls soll der Re- gierungsrat korrigierende Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen in die Wege leiten.

Damit soll erreicht werden, dass Eltern ihre Kinder ohne finanzielle Konsequenzen auch in anderen subventionierten Kindertagesstätten und Tagesfamilien als in der Wohnsitzge- meinde betreuen lassen können.

Im Rahmen der FILAG-Revision, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) ein Selbstbehalt von 20% für die Standort- gemeinde eines FEB-Angebots eingeführt, der nicht dem Lastenausgleich zugeführt wer- den kann. Die konkrete Umsetzung des Selbstbehalts ist in der Verordnung über die An- gebote zur sozialen Integration (ASIV) geregelt. Angebote der familienergänzenden Kin- derbetreuung stellen für Gemeinden zumindest teilweise Standortvorteile dar. Mit der Ein- führung des Selbstbehalts wird diesen Rechnung getragen und den Gemeinden wird zu- gestanden, unter Abwägung von Kosten und Nutzen das Angebot festzulegen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Gemeinden das Angebot nur für ihre Wohnbevölke- rung zur Verfügung stellen können oder dieses nur gegen Abgeltung des Selbstbehaltan- teils gegenüber Dritten (anderen Gemeinden oder Eltern aus anderen Gemeinden) öffnen.

Als Ausgleichsmassnahme für diesen Selbstbehalt sieht das FILAG soziodemographische Zuschüsse an die Gemeinden vor. Die Summe der Zuschüsse entspricht in der Regel den Lasten, welche die Gemeinden als Selbstbehalt bei der Finanzierung der Sozialhilfe zu tragen haben.

Der Kanton Bern beteiligt sich an der Finanzierung der familienergänzenden Kinder- betreuung, um die Existenzsicherung von Familien, die Vereinbarkeit von Familie und Be- ruf der Eltern, die Integration von Kindern in einem sozialen Netz, die Chancengleichheit und die sprachliche Integration der Kinder zu fördern. Ein wichtiges Mittel, um diese Ziele zu erreichen, ist das kantonal einheitliche Tarifsystem, welches so ausgestaltet ist, dass sich idealerweise alle Familien, die darauf angewiesen sind, familienergänzende Betreu- ung finanzieren können.

Dem Regierungsrat ist bekannt, dass es seit der Einführung des Selbstbehalts Fälle gibt, in denen Eltern den Betrag des Selbstbehalts übernommen haben, was dazu führt, dass die Grundidee des einheitlichen Tarifsystems verletzt wird. Dazu kann es kommen, wenn die Wohnsitzgemeinde kein FEB-Angebot bereitstellt und nicht bereit ist, mit der Standort- gemeinde der Kindertagesstätte (Kita) oder der Tagesfamilienorganisation (TFO) einen Zusammenarbeitsvertrag abzuschliessen oder ihr den Selbstbehalt via Kostengutsprache zu vergüten. In diesem Fall stehen die Eltern vor der Wahl, auf den subventionierten Platz zu verzichten oder den Selbstbehalt selber zu tragen. Dazu hält der Regierungsrat fest, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen subventionierten Betreuungsplatz gibt. So konn- te auch bisher nicht allen Eltern ein subventionierter Platz zur Verfügung gestellt werden und ihren Wunsch nach der Betreuung in einer bestimmten Institution konnte nur bei ent- sprechender Verfügbarkeit stattgegeben werden. Es kann auch festgestellt werden, dass das kantonal mitfinanzierte Angebot regional ungleich verteilt ist. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass diese bereits auch früher bestehenden Ungleichheiten auf der Ange- botsseite bei der Beurteilung des Anliegens der Motion mitzuberücksichtigen sind.

Der Regierungsrat kann zurzeit das Ausmass der Fälle, in denen der Selbstbehalt auf die Eltern überwälzt wurde, noch nicht genau beziffern. Jährlich wird bei allen Kitas und TFO mit subventionierten Plätzen oder Stunden ein Reporting durchgeführt. Mit dem aktuell laufenden Reporting für das Jahr 2012 werden auch Daten erhoben, um systematisch feststellen zu können, wie hoch die Anzahl solcher Fälle ist. Die Ziffer 1 der vorgelegten

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Motion kann damit abgeschrieben werden, da sie erfüllt wird. Wenn sich bestätigt, dass es tatsächlich eine signifikante Zahl solcher Fälle gibt und damit das einheitliche Tarifsystem weitgehend durchbrochen wird, erklärt sich der Regierungsrat bereit, Vorschläge für eine Anpassung der Regelungen ausarbeiten zu lassen. Dabei will der Regierungsrat den ge- rade neu eingeführten und durch den Grossen Rat beschlossenen Selbstbehalt und damit auch die Kompetenz der Gemeinden, ihr Angebot zu steuern, nicht grundsätzlich in Frage stellen. Unter Beibehaltung des Selbstbehalts sieht er gegenwärtig zwei gesetzgeberische Möglichkeiten, um die Überwälzung des Selbstbehalts auf die Eltern einzugrenzen bzw. zu verhindern: Entweder wird der soziodemographische Zuschuss an die Übernahme des Selbstbehalts geknüpft oder es wird ein Obligatorium eingeführt, den Selbstbehalt zu übernehmen, wobei letzteres die Steuerungskompetenz der Gemeinden stark einschrän- ken würde. Dem Grossen Rat wird gemäss Art. 4 FILAG (Erfolgskontrolle) innerhalb einer Frist von maximal vier Jahren Bericht erstattet werden und gegebenenfalls eine Ände- rungsvorlage unterbreitet.

Falls es angezeigt ist, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, wird der Regierungs- rat die Gemeinden im Rahmen der bestehenden Gremien in die Diskussion mit einbezie- hen, um eine ausgewogene Lösung zu finden. Allenfalls notwendige Anpassungen von Gesetz oder Verordnung zur Verhinderung von Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt sollen zudem - wo sinnvoll und möglich - koordiniert werden mit den Anpassungen, die durch die geplante Einführung von Betreuungsgutscheinen notwendig werden.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Abschreibung der Ziffer 1 und die Annahme der Ziffer 2 als Motion.

Der Regierungsrat beantragt:

Punktweise beschlossen

Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme

Präsident. Wir kommen zum Traktandum 67 «Selbstbehalt bei familienergänzenden Betreuungs- angeboten». Die Regierung beantragt für Ziffer 1 Annahme und gleichzeitige Abschreibung, und für Ziffer 2 Annahme. Wird dieser Vorstoss bestritten? – Das ist der Fall. Dann haben Sie das Wort, Frau Lüthi.

Andrea Lüthi, Burgdorf (SP). Diese Motion ist entstanden, nachdem das Thema an einer Sitzung der Kommission für Sozial- und Existenzsicherungspolitik aufgegriffen wurde. Im Rahmen der FI- LAG-Revision wurde bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ein Selbstbehalt von 20 Prozent für die Gemeinden eingeführt. Man ging davon aus, dass dieser Preis den Standortvorteil einer Gemeinde wettmacht, wenn man den Familien Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbietet. Es war aber von Anfang an klar, dass es Gemeinden gibt, die keine eigenen Kinderbetreuungsmöglichkei- ten anbieten können oder wollen, und dass es auch Situationen geben kann, in denen Kinder sinn- vollerweise nicht in der Wohngemeinde, sondern beispielsweise am Arbeitsort der Eltern betreut werden. Genau solche Situationen regelt das FILAG nicht explizit. Aber an den Informationsveran- staltungen des Kantons hat man immer wieder betont, man gehe davon aus, dass sich die Gemein- den untereinander finden und die 20 Prozent Selbstbehalt von der Wohnsitzgemeinde des Kindes übernommen und nicht auf die Eltern abgewälzt würden. Man hat auch gezeigt, wie man dies tun könnte, zum Beispiel mit Zusammenarbeitsverträgen zwischen den Gemeinden oder mit der Rege- lung einer Kostengutsprache. Im Gegenzug hat man den Gemeinden im Rahmen der FILAG einen so genannten soziodemografischen Zuschuss gewährt und sie entlastet. Aber es kann doch jetzt nicht sein, dass gewisse Gemeinden zwar diesen soziodemografischen Zuschuss einkassieren, aber dann doch nicht bereit sind, diese Selbstbehalte zu übernehmen, wenn die Kinder ihrer Ein- wohnerinnen und Einwohner in einer anderen Gemeinde betreut werden.

Denken wir nochmals an die Ziele der familienergänzenden Kinderbetreuung. Es geht um die För- derung der Vereinbarung von Beruf und Familie, es geht um die soziale und sprachliche Integration aller Kinder und um die Chancengleichheit. Um dieses Ziel zu erreichen, ist unter anderem auch ein

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einheitliches kantonales Tarifsystem wichtig. Es darf nicht sein, dass Eltern je nach Wohnort unter- schiedlich behandelt werden. Die Eltern sollen arbeiten und am Wohnort die entsprechenden Steu- ern abliefern, müssen aber zum Teil die 20 Prozent Selbstbehalt für die notwendigen Kinderbetreu- ungsangebote selber finanzieren. Da profitieren Gemeinden unberechtigterweise und vom Gesetz nicht gewollt gleich doppelt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nicht alle Gemeinden zu solchen Lösungen bereit waren und es immer noch nicht sind. Ich habe Listen von einzelnen Gemeinden sowie Mails, die belegen, wie unterschiedlich diese Frage gehandhabt wird. Einzelne Gemeinden kennen Zusammenarbeitsverträge, andere leisten in Einzelfällen Kostengutsprachen, wenn sie nachvollziehen können, warum ein Kind in einer anderen Gemeinde fremdbetreut wird. Andere Ge- meinden wiederum weigern sich grundsätzlich, solche Selbstbehalte zu übernehmen. Dann gibt es noch die Bemühungen einzelner Regionalkonferenzen, wie zum Beispiel Bern-Mittelland, die ihren Anschlussgemeinden die Übernahme der Selbstbehalte empfohlen haben. Aber wie weit sich diese Gemeinden an die Empfehlungen halten, ist mir nicht bekannt; auch nicht, wie sich die Situation im gesamten Kanton entwickelt hat. Es ist deshalb wichtig, dass man diese Frage nochmals prüft, so wie es Punkt 1 unserer Motion verlangt. Wir sind nicht sicher, ob man diesen Punkt wirklich bereits abschreiben kann, wie es der Regierungsrat vorschlägt. Denn mit seiner Überprüfung, mit dem kan- tonalen Reporting, erhält er nur Informationen zu den subventionierten Angeboten. Es kann aber sein, dass in Gemeinden, die keine eigenen Kinderbetreuungsangebote haben, und die sich wei- gern, die Selbstbehalte zu übernehmen, die Eltern sich anders organisieren und private Kitas bean- spruchen oder den Selbstbehalt selbst übernehmen. Darum wäre unserer Meinung nach ergänzend eine kleine Befragung der Gemeinden per E-Mail nötig. Es soll die Frage geklärt werden, ob und wenn ja welche Regelungen die einzelnen Gemeinden in Bezug auf die Selbstbehalte kennen. Oh- ne grossen administrativen Aufwand und einmalig. Wir fragen deshalb den Regierungsrat, ob er mit dieser zusätzlichen Erhebung einverstanden ist. Wir bitten Sie, der Motion zuzustimmen, und ent- scheiden nach dem Votum des Regierungsrats über die Abschreibung.

Präsident. Wünschen die Mitunterzeichnenden des Vorstosses ebenfalls das Wort? – Ich habe, keine Wortmeldung von ihnen erhalten, dann können wir zu den Fraktionen übergehen.

Monika Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Ich mache es ganz kurz. Die BDP unterstützt das Begehren der Motionäre und folgt ihren Begründungen, aber auch den Anträgen der Regierung.

Wir werden grossmehrheitlich Ja sagen zu dieser Motion, würden aber auch die Abschreibung be- jahen, falls sie bestritten wäre.

Ueli Studer, Niederscherli (SVP). Die SVP-Fraktion lehnt diese Motion ab, und zwar beide Ziffern.

Auf der einen Seite haben wir schon ein wenig Verständnis. Es kann vorkommen, dass die Ge- meinden versuchen, die 20 Prozent, die im FILAG eingerechnet sind für den Selbstbehalt, auf die Eltern abzuwälzen. Dies ist unschön. Aber ich habe selber meine Erfahrungen gemacht. Wir haben mit Gemeinden rings um Köniz herum Kooperationsverträge abgeschlossen, und ich finde es nicht optimal, dass sich der Kanton hier noch einmischen soll. Man spricht heute davon, dass die Ge- meinden enger zusammenarbeiten müssen und sich für gewisse Aufgaben zusammenschliessen sollen. Und hier will man dies wieder über den Kanton steuern. Die Gemeinden sollen dies doch selber machen und ihren Auftrag wahrnehmen. Wir lehnen diese Motion ab.

Präsident. Das Wort hat Frau Zumstein für die FDP.

Katrin Zumstein, Bützberg (FDP). Bei diesem Vorstoss geht es darum, abzuklären, ob eine An- passung des FILAG im Bereich der familienergänzenden Kindertagesbetreuung gemacht werden muss. Es besteht offenbar eine Unsicherheit über das Tragen des Selbstbehalts, wenn das Kind nicht in der Gemeinde betreut wird, in der es wohnt. Die FDP ist bekanntlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hilft, Armut und fürsorgerische Un- terstützung zu vermeiden, was ja heute Morgen schon ein Thema war. Unnötige Hürden für die fa- milienexterne Kinderbetreuung sollten darum grundsätzlich verhindert werden. Ueli Studer, es geht nicht um ein Einmischen von Seiten des Kantons, sondern es geht um eine Klärung. Wir sind der Meinung, dass der Auftrag, der aus dem Vorstoss hervorgeht, Klarheit darüber verschaffen kann, ob etwas geregelt werden muss, und wenn ja, was. Dies kann grundsätzlich mittels Reporting gesche- hen, dadurch entsteht kein Mehraufwand. Unserer Meinung nach sollte zusätzlicher Aufwand ver- mieden werden. Deshalb sind wir beim ersten Punkt für Annahme und Abschreibung. Den zweiten

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Punkt nehmen wir an, sofern Handlungsbedarf besteht.

Christine Schnegg-Affolter, Lyss (EVP). Die EVP-Fraktion stimmt den Motionären zu, dass es seit der FILAG-Revision Fälle von Ungleichbehandlung gibt von Eltern, die von Kinderbetreuungs- angeboten profitieren. Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote dienen der Existenzsiche- rung der Familien, der Integration von Kindern in ein soziales Netz und der Chancengleichheit. Sie fördern die sprachliche und kulturelle Integration der Kinder. Das einheitliche kantonale Tarifsystem trägt dazu bei. Es ist so ausgestaltet, dass sich idealerweise alle Familien, die darauf angewiesen sind, diese Angebote auch leisten können. Wenn die Eltern nun den Selbstbehalt von 20 Prozent selbst bezahlen müssen, wenn sie ihre Kinder in einer anderen Gemeinde betreuen lassen, ist die- se Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet. Es ist für Eltern aus Gemeinden ohne familiener- gänzende Betreuungsangebote, oder für Eltern, die in einer anderen Gemeinde arbeiten, häufig die einzige Möglichkeit, diese Angebote überhaupt in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommen die regiona- len Ungleichheiten, welche den Eltern weitere Hürden in den Weg stellen. Hier könnten die Ge- meinden mit Kostengutsprachen oder mit Zusammenarbeitsverträgen betreffend den Selbstbehalt zum Wohl der Familien Wesentliches beitragen. Wir sind zwar mit der SVP einig, dass die Gemein- den ihre einzelnen Fälle ganz gut selber regeln könnten oder sollten. Aber um eine gesicherte Rechtsgleichheit zu schaffen, unterstützen wir den Vorstoss. Wir sind deshalb dankbar, dass der Regierungsrat bereit ist, das Ausmass der Fälle abzuklären und gegebenenfalls auf dem Verord- nungsweg Regeln zu erlassen. Es ist uns auch wichtig, dass die Kompetenz der Gemeinden, ihre Angebote zu steuern, nicht ausgehebelt wird. Wir anerkennen, dass die GEF die Gemeinden auch in die Diskussion um eine Lösung mit einbeziehen will. Deshalb empfehlen wir Ihnen, diese Motion im Sinne der Regierung zu überweisen.

Irma Hirschi, Moutier (PSA). Le sujet qui nous occupe ici a toute son importance, il rassemble les préoccupations, non seulement des socialistes, mais également du PBD, des Verts et des radicaux.

On vient de débattre très longuement du rapport de la lutte contre la pauvreté dans le canton, et il n'est plus à démontrer que les crèches et les écoles à journée continue sont des institutions in- contournables. Leur nécessité n'est plus à démontrer, ni à prouver. Comme le demande la motion, le calcul de la franchise des structures d'accueil extra-familiales est donc à étudier et le PS-JS-PSA fait siennes les conclusions du Conseil-exécutif et vous demande d'adopter les points 1 et 2 de la motion, sans classement.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). «Augen zu, Ohren zu» – dies scheint das Motto der SVP zu sein bei diesem Vorstoss – oder zumindest das des Fraktionssprechers. Ich denke, man kann nicht verken- nen, dass ein Problem besteht, und dass es mit dem Appell, die Gemeinden sollen sich doch bitte organisieren, einfach nicht getan ist, weil dieser Appell bereits ergangen ist, als man das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich beschlossen hat. Man hat bereits dort darauf hingewiesen, dass es zu diesen Problemen kommen könnte. In den vergangenen Jahren musste man zur Kennt- nis nehmen, dass die Gemeinden offensichtlich nicht in der Lage oder teilweise auch nicht bereit sind, hier die entsprechenden Absprachen zu treffen. Man muss auch Folgendes zur Kenntnis nehmen: Von diesen Missständen, von den fehlenden Absprachen betroffen sind nicht in erster Li- nie die Gemeinden, und auch nicht der Kanton. Betroffen sind Kinder, die keinen Betreuungsplatz finden, oder die Eltern der Kinder, die auf einen Betreuungsplatz angewiesen wären. Damit ist auch klar, dass letztendlich die gesamte Volkswirtschaft dieses Kantons betroffen ist. Wir sind darauf angewiesen, dass es genügend Betreuungsplätze gibt, und zwar nicht nur in den städtischen Zent- ren, sondern in allen Gemeinden des Kantons, um eine wirtschaftliche Dynamik auszulösen und diesen Kanton wirtschaftlich voranzubringen. Mit diesem System, das wir beim Finanz- und Lasten- ausgleich eingeführt haben, mit diesem Selbstbehalt, der zu diesen Verrechnungsproblemen führt, verhindern wir den dringend benötigten Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung. Ich er- laube mir den Hinweis, dass der Regierungsrat eigentlich schon bei der Beratung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich darauf hingewiesen hat, als man diesen Selbstbehalt disku- tierte. Der Regierungsrat hat in seinem Vortrag festgehalten – ich habe das Zitat nicht wörtlich vor mir, aber sinngemäss –, eine angebotsmindernde Wirkung dieses Selbstbehalts könne nicht ausge- schlossen werden. Wir sehen, dass genau dies eingetreten ist. Deshalb sind wir dezidiert der Mei- nung, hier bestehe Korrekturbedarf. Wir möchten Sie vor diesem Hintergrund bitten, die beiden Punkte dieser Motion zu überweisen. Sie können zur Kenntnis nehmen, dass dies nicht Punkte oder Forderungen sind, die eine fundamentale Abkehr von diesem System des Selbstbehalts fordern.

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Aber wir müssen alles dafür unternehmen, diesen Selbstbehalt wenigstens soweit optimieren zu können, dass es nicht zu einer Angebotsminderung führt. Dies namentlich in einem Bereich, in dem wir darauf angewiesen sind, dass wir ihn weiter ausbauen können. Deshalb bitte ich Sie, diesem Vorstoss zuzustimmen.

Präsident. Jetzt hat sich Herr Wüthrich als Einzelsprecher gemeldet. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Es besteht ein grosses Problem. Ich bin den Motionärinnen und Motionären sehr dankbar dafür, dass sie diesen Vorstoss eingereicht haben. Ich wollte nämlich ei- nen ähnlichen schreiben, als ich feststellte, dass schon einer verfasst wurde. Es besteht wirklich ein Problem, das kann ich Ihnen aus der Praxis sagen. Auch in unserer Region lösen einige Gemein- den das Problem sehr unkompliziert und geben der Gemeindeverwaltung die Kompetenz, diese Kostengutsprachen vorzunehmen. In andern Gemeinden wird es im Gemeinderat diskutiert und führt zu ellenlangen Diskussionen. Als Gemeinderat eines regionalen Zentrums könnte ich jetzt sa- gen, es sei gut, wenn kleinere Gemeinden die Kostengutsprache nicht vornehmen wollten, ich könn- te dann einfach dazu aufrufen, im Zentrum zu wohnen, wo diese Angebote bestehen, dann können die Leute davon profitieren. Wir haben auch entsprechende Wohnungen sowie Bauland, die Leute sollen bei uns wohnen. Es kann aber nicht das Ziel sein, auch nicht von ländlichen Gemeinden, dass sie durch eine seltsame Haltung Familien und Kinder vertreiben. Darum, werte Kolleginnen und Kollegen, helfen wir hier etwas nach und bringen wir dies in Ordnung! Ich kann mich an jeman- den erinnern – ich glaube, er sitzt jetzt am Grossratspräsidentenpult –, der einmal als Vertreter der Gemeinden gesagt hat, das komme schon gut heraus, die Gemeinden würden die Sache schon übernehmen. Jetzt sehen wir, dass es doch nicht in allen Teilen des Kantons funktioniert. Darum:

Nehmen Sie die Motion an.

Präsident. Die Motionärin will nach dem Regierungsrat sprechen. Wir haben auf der Tribüne Be- such bekommen von einer Gruppe, die eine Rathausführung macht. Es sind Teilnehmende eines ehemaligen SKU-Lehrgangs, das heisst Schweizerische Kurse für Unternehmensführung. Es sind Persönlichkeiten aus der Wirtschaft aus der ganzen Schweiz. Herzlich willkommen bei uns hier im Ratssaal. Jetzt hat der Herr Regierungsrat das Wort, und anschliessend Frau Lüthi, und dann stim- men wir ab.

Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor. Cette motion est tout à fait légitime.

Depuis la révision de la LPFC, on voit pas mal de signaux qui nous indiquent qu'il y a effectivement un problème avec ces histoires d'argent, qui est délégué aux familles plutôt que les communes le prennent. Tout à l'heure, on a entendu dire qu'il fallait régler les incitatifs, et je crois que c'est aussi la tâche du canton de voir ce qu’il faut modifier quand on voit qu'il y a un faux incitatif. La députée Lüthi a demandé si nous étions prêts à faire encore une enquête par mail pour deux-trois informa- tions, nous sommes bien sûr prêts à le faire, et dans ce sens-là, je propose aussi au parlement d'accepter les deux points comme motion et de proposer le classement du premier point.

Andrea Lüthi, Burgdorf (SP). Ich kann mich kurz fassen. Ich danke für die grossmehrheitliche Un- terstützung hier im Rat. Manchmal kann auch ich gewinnen, meistens allerdings verliere ich. Aber hier scheint es gut zu gehen. Es ist schade, Ueli Studer, dass man wegen einer Minderheit von Gemeinden, die das Ganze nicht umsetzen wollen, wie es geplant ist, Massnahmen ergreifen muss.

Aber genau wie Sie vorhin eine Minderheit von Sozialhilfebezügern bestraft haben, muss man jetzt die Gemeinden mit Gesetzesänderungen besser einbinden. Es kann wirklich nicht sein, dass sie soziodemografische Zuschüsse erhalten, aber die Eltern trotzdem den Selbstbehalt zahlen lassen.

Hier braucht es eine Korrektur. Ich danke dem Herrn Regierungsrat, dass er bestätigt hat, die kleine Umfrage als Ergänzung zum kantonalen Reporting noch durchzuführen. Von daher spricht auch nichts gegen die Abschreibung des Punkts 1. Vielen Dank für die Unterstützung.

Präsident. Kann ich eine einzige Abstimmung durchführen für den Punkt 1, für die Überweisung und gleichzeitige Abschreibung? – Das ist der Fall. Wer den Punkt 1 der Motion überweisen und gleichzeitig abschreiben will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Ziff. 1)

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Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Ja 118

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Der Rat hat Ziffer 1 der Motion angenommen und gleichzeitig abgeschrieben. Zu Ziffer 2 der Motion. Wer diesen annehmen will stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Ziff. 2) Annahme

Ja 82

Nein 34

Enthalten 2

Präsident. Der Rat hat Ziffer 2 der Motion angenommen.

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