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Stellungnahme des Gemeinderats zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion SPBF betreffend e-Parlament Riehen

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.13 Nr. 14-18.653.02

Stellungnahme des Gemeinderats zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion SPBF betreffend e-Parlament Riehen

1. Wortlaut der eingereichten Motion

Am 31. Mai 2016 wurde beim Ratssekretariat folgende Motion schriftlich eingereicht:

Wortlaut:

„Welcher Parlamentarier kennt sie nicht, die Papierflut, die uns täglich im Briefkasten er- reicht. Bettelbriefe von Institutionen, Abstimmungsanweisungen von Verbänden und In- teressengruppen, Einladungen zu Generalversammlungen, und für uns Einwohnerräte die nicht mehr wegzudenkenden Couverts der Gemeinde Riehen. Einzeln, teilweise auch mehrfach täglich erhalten wir Papierpost mit Einladungen, Protokollen und Sit- zungsunterlagen, teilweise dünne, manchmal auch dicke Post mit dem Gemeindelogo.

Der Parlamentsdienst des Grossen Rates hat nach einer intensiven Testphase seit mehreren Legislaturen auch eine sehr gute und komfortable Alternative im Angebot:

Das papierlose Parlament!

Der Parlamentarier hat die Wahl zwischen konventioneller Papierpost wie bisher, oder aber Verzicht auf jegliches Papier und Bezug der Dokumente ausschliesslich auf elekt- ronischem Weg. Auf Details der Varianten soll hier nicht eingegangen werden. Die Do- kumente werden via E-Mail oder Link zugestellt bzw. können auch jederzeit über das In- ternetportal oder das geschützte Intranet/Extranet bezogen werden. Die Dokumente sind nach einer bewährten Systematik benannt, auffindbar und konfektioniert. Im Fokus des Angebotes steht der Parlamentarier und seine Arbeit!

Das Riehener Parlament ist noch nicht soweit, und doch wird eine neue Lösung auch aus arbeitsökonomischen Gründen nötig. Die wiederkehrenden Kosten für die umfang- reichen Versände und deren Aufbereitung sind die eine Seite – dazu kommt der Res- sourcenverbrauch der Parlamentarier. Die Sachkommission Publikumsdienste, Behör- den und Finanzen hat sich intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und möchte das papierlose Parlament auch in Riehen initiieren, wenn möglich noch in dieser Legis- latur.

Die Mitglieder der SPBF sind der Überzeugung, dass mit dem „papierlosen Parlament“

mittelfristig eine Entlastung bei Ressourcen bei der Verwaltung und bei den Parlamenta- riern, die mit elektronischen Hilfsmitteln arbeiten, zu realisieren wäre. Allerdings bedeu-

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Seite 2 tet dieses Vorgehen auch einige konzeptionelle Anpassungen in Struktur und Aufberei- tung der Dokumente, u.a. auch damit die Suchfunktion besser genutzt werden kann und die Dokumente bearbeitbar sind. Da ein analoges System schon beim Grossen Rat gut funktioniert, könnte sich eine Anlehnung an dieses Konzept als sinnvoll erweisen.

Daher bittet die SPBF den Gemeinderat, noch im Laufe dieser Legislatur alternativ zum Papierversand eine elektronische Variante einzuführen, die in Einfachheit, Umfang und Zuverlässigkeit dem Grossratsangebot entsprechen soll und dies vorher dem Parlament mittels Vorlage zu präsentieren.“

Für die SPBF

Patrick Huber, Präsident

2. Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion

Gemäss § 36 Abs. 1 Geschäftsordnung des Einwohnerrats kann der Gemeinderat mit einer Motion verpflichtet werden, dem Einwohnerrat eine Vorlage zu einem Geschäft zu unterbrei- ten, das in die Zuständigkeit des Einwohnerrats fällt.

Die Motion verlangt vom Gemeinderat, dem Einwohnerrat künftig unter dem Titel

„e-Parlament Riehen“ eine neue Dienstleistung zu erbringen. Diese umfasst sinngemäss die Ablösung der konventionellen Papierunterlagen durch elektronische Dokumente. Man erhofft sich davon mittelfristig eine Entlastung für die Verwaltung und die Parlamentarier. Das neue Angebot soll sich an demjenigen orientieren, das sich im Grossen Rat des Kantons Basel- Stadt seit einiger Zeit bewährt.

Die angestrebte Neuordnung unter dem Titel „e-Parlament“ kann im Rahmen der Ge- schäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. Oktober 2002 regelt werden und betrifft somit eine Materie, welche im Zuständigkeitsbereich des Einwoh- nerrats liegt.

Die Motion ist im Sinne der vorstehenden Ausführungen rechtlich zulässig.

3. Stellungnahme des Gemeinderats zum Inhalt der Motion

Der Gemeinderat hat Verständnis für das Anliegen der Motionäre. Er selbst hat auf Anfang 2016 den papierlosen Gemeinderat eingeführt und macht damit gute Erfahrungen. Die ge- meinderätliche Lösung beschränkt sich bis dato auf die Zustellung eines Sammel-PDFs pro Sitzung zu einem fix vorgegebenen Termin. Die Dienstleistungen für das Parlament dürften wohl etwas umfangreicher ausfallen und damit komplexer werden. Ob das Parlament eine Dienstleistung analog Grosser Rat benötigt, wird das Projekt zeigen müssen, falls die Motion überwiesen wird.

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Seite 3 Der Gemeinderat beantragt, die Motion zu überweisen.

Riehen, 12. Juli 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Generalsekretär:

Hansjörg Wilde Urs Denzler

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