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Bericht der Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport (SKFS) zur Nachkreditvorlage zum Investitionskredit Neukonzeption Daueraus- stellungen (Dorf und Spiel), Sanierung und Umbau Museum im Wettsteinhaus

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Academic year: 2022

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Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport (SKFS)

Reg. Nr. 01.03.02.03 Axioma: 325 Nr. 18-22.089.02

Bericht der Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport (SKFS) zur Nachkreditvorlage zum Investitionskredit Neukonzeption Daueraus- stellungen (Dorf und Spiel), Sanierung und Umbau Museum im Wettsteinhaus

Bericht an den Einwohnerrat

Die Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport (SKFS) hat am 12. April 2021, im Beisein der Gemeinderätin Christine Kaufmann, des Abteilungsleiters Christian Lupp und des Projekt- und Bauleiters Andreas Dall’O, die Nachkreditvorlage zum Investitionskredit Neukonzeption Dauerstellungen (Dorf und Spiel), Sanierung und Umbau Museum im Wettsteinhaus behandelt. Im Dezember 2019 bzw. im Januar 2020 wurde die SKFS bzw. die Geschäftsprüfungskommission bereits vororientiert. Auch wurde an der Einwohnerratssitzung vom 28. Oktober 2020 der Einwohnerrat bei der Behandlung des Leistungsauftrags 2021 über einen allfälligen Nachkredit bzgl. des Schadens am Kulturschutzgüterraum vorinformiert.

Radon

Die gesetzliche Vorgabe für Radongrenzwerte wurde im 2018 von bisher 1'000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) auf einen Referenzwert von 300 Bq/m3 massiv gesenkt. Generell werden bei Eingaben von Baubewilligungen für Sanierungen, Umbauten etc. die Einhaltung der neuen Radongrenzwerte im Kanton Basel-Stadt geprüft. So auch im Rahmen der Sanierungsplanung des Museums und dabei wurde sichtbar, dass die Radongrenzwerte deutlich über dem neu gültigen Grenzwert von 300 Bq/m3 lagen. Entsprechende Massnahmen, um zu verhindern, dass weiterhin Radongase ins Museumsgebäude strömen, waren unumgänglich und so wurden parallel zu den Messungen nach Öffnungen in den Oberflächen gesucht und diese abgedichtet. Diese Massnahmen waren leider nicht ausreichend und deshalb wurde zusätzlich je ein Radonbrunnen im Rebkeller (Hintergebäude) und ein weiterer im Keller des Vordergebäudes installiert.

Für die SKFS sind diese Massnahmen nötig, denn das Museum wird von Kindern, Familien, Spielgruppen, Kindergärten sowie Primarklassen aus Riehen und Umgebung besucht.

Räumlichkeiten, wie der Rebkeller, stehen für Vermietungen wie beispielsweise Workshops für Schulklassen etc. zur Verfügung. Zudem ist es für die SKFS wichtig, dass die Einhaltung der neuen Radongrenzwerte in weiteren Liegenschaften wie beispielsweise dem Lüscherhaus, dem Kunst Raum Riehen etc. überprüft werden.

Die zusätzlichen Massnahmen für die Einhaltung der neuen Radongrenzwerte belasten den Gesamtbetrag des Nachkredits von CHF 405'000 mit rund CHF 75’000.

(2)

Seite 2 Kulturgüterschutzraum

Für die SKFS ist nebst dem Umgang mit Kulturgüterschutzräumen gemäss eidgenössischem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz auch die Stellungnahme der kantonalen Fachstelle für Kulturgüterschutz für die weitere Nutzung des Kulturgüterschutzraums im Museum von Bedeutung. Da der Kulturgüterschutzraum künftig als Sonderausstellungsraum genutzt wird, wurden bauliche «Kontrollsondieröffnungen» vorgenommen, welche Feuchtigkeit unter der Dämmung und der Abdichtung der bestehenden Dachhaut aufzeigten. Selbst wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, wie die von aussen vor mehreren Jahren entstandene Beschädigung herbeigeführt wurde, ist die Sanierung der Decke des Kulturgüterschutzraumes unumgänglich. Die SKFS zeigt sich erfreut, dass der Kanton Basel- Stadt die Dämmung des Kulturgüterschutzraumes mit CHF 20'500 aus den Programmen zur energetischen Gebäudeverbesserung unterstützt.

Um künftig derartige Schäden vermeiden zu können, ist die SKFS klar der Meinung, dass es zu den betrieblichen Aufgaben gehört, bei Vermietungen und anderen Benutzungen entsprechende Hinweise und Instruktionen abzugeben (z. B. keine Sonnenschirmträger im Boden zu verankern). Auch müssen gemeindeeigene Betriebe wie die Gärtnerei, die Regie und andere, welche für die Bewirtschaftung, Unterhalt und Pflege des Museumsgartens verantwortlich sind, instruiert und entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen.

Die SKFS nimmt erfreut zur Kenntnis, dass ein Teil der Gesamtkosten von CHF 330'000.00 für die Schadensanierung im Kulturgüterschutzraum über den Fonds für ungedeckte Versicherungsfälle mit CHF 255'383.30 abgedeckt wird und sich so die verbleibenden Kosten auf CHF 74'616.70 beschränken.

Im Weiteren ist zu beachten, dass der Kanton Basel-Stadt die Baubewilligung für die Umsetzung der Neukonzeption sowie Sanierung und Umbau des Museums mit 133 Auflagen verbunden hat, die von der Gemeindeverwaltung vollumfänglich aufgefangen und erledigt werden konnten.

Aufgrund verschiedener Abklärungen und zwischenzeitlich vollzogener Vergaben wurde die Vorlage für den vorliegenden Nachkredit erst zum jetzigen Zeitpunkt in der Sachkommission behandelt. Die Sachkommission zeigt sich erfreut, dass mit heutigem Stand nicht mit weiteren Nachkreditanträgen zum «Investitionskredit Neukonzeption Dauerausstellungen, Sanierung und Umbau Museum» zu rechnen ist und bedankt sich für die aufschlussreichen und transparenten Informationen und die konstruktive Zusammenarbeit.

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Seite 3 Antrag der Kommission

://: Die Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport beschliesst einstimmig zuhanden des Einwohnerrats, einem Nachkredit von CHF 405’000 für die Sanierung des Kulturgüter- schutzraumes und die Radonmassnahmen zum Investitionskredit Neukonzept Daueraus- stellungen, Sanierung und Umbau Museum im Wettsteinhaus zuzustimmen.

Riehen, 6. Mai 2021

Sachkommission Kultur, Freizeit und Sport

Priska Keller, Präsidentin

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