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10. Juni 2021

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Academic year: 2022

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BEKANNTMACHUNG

des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe über die

Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Sommersemester 2021

Die Prüfungstermine wurden gemäß § 16 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte vom 17.07.2012 (ÄAppO 2012) wie folgt festgelegt:

Schriftliche Prüfung:

05. Oktober 2021 06. Oktober 2021 07. Oktober 2021

von 9.00 - 14.00 Uhr von 9.00 - 14.00 Uhr von 9.00 - 14.00 Uhr

Meldung

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dem Antrag sind beizufügen:

1. Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,

2. Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife (bei Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, auch der Anerkennungsbescheid),

3. Nachweis der Studienzeiten (Studienzeit- bzw. Studienverlaufsbescheinigung), 4. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung,

5. Nachweise über die vollständige Ableistung der Famulaturen (§ 7 ÄAppO 2012) und 6. ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen.

Die Bescheinigungen über die Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen (§ 27 ÄAppO 2012 Abs. 1 bis 4) müssen nicht mehr vorgelegt werden, die Ergebnisse werden per Datenfernübertragung übermittelt.

Über angerechnete Studienleistungen ist das Studiendekanat zu informieren!

Grundsätzlich sind keine Originalunterlagen einzureichen! Die Geburts-ZEheurkunde ist als beglaubigte Abschrift vom Standesamt, das Reifezeugnis, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt, die Nachweise über die Absolvierung der Famulaturen und ggf. Anrechnungsbescheide sind als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Diese Unterlagen verbleiben im Landesprüfungsamt und werden nicht zurückgesandt. Ebenso nicht zurückgesandt werden Originale ohne einfache Kopie.

Sofern der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits vor dem Landesprüfungsamt Sachsen- Anhalt abgelegt wurde, befinden sich die Geburts-ZHeiratsurkunde, das Abitur- und M1-Zeugnis in den Prüfungsakten und müssen nicht noch einmal eingereicht werden.

Studierende, die bereits vom Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen waren, reichen nur noch das ausgefüllte Antragsformular, den M2- Meldebeleg und eine aktuelle Studienzeit- bzw. Studienverlaufsbescheinigung ein.

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Meldeformulare

Antragsformulare auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de (Referat Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe) verfügbar.

Es wird gebeten, die Zulassungsanträge und die Meldebelege sorgfältig auszufüllen.

Meldetermin und Nachreichtermin

Der Termin, bis zu dem die Zulassungsanträge bei dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe eingegangen sein müssen, ist nach § 10 Abs. 3 ÄAppO 2012 der

10. Juni 2021

(für alle unter Meldung zu erbringenden Nachweise 1 - 6).

Sollte ein Teil der dem Zulassungsantrag beizufügenden Bescheinigungen erst nach dem Vorlesungsschluss beigebracht werden können, wird als letzter Termin für die Nachreichung fehlender Unterlagen der

27. August 2021

festgelegt.

Die Prüfungsanmeldung sowie die Nachreichung von Unterlagen sind dem LPA auf dem Postweg zuzusenden, eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Die Unterlagen können auch in den Briefkasten am Dienstgebäude in der Maxim-Gorki-Str. 7 eingeworfen werden. Dieser Briefkasten wird täglich geleert und der Inhalt durch die Poststelle erfasst.

Eingangsbestätigungen werden vom LPA grundsätzlich nicht erteilt. Bei Bedarf ist eine adressierte Postkarte beizulegen.

Verspätete Anträge

Nach dem 10. Juni 2021 eingegangene Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn a) ein ausreichender Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und b) der Stand des Verfahrens die Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt.

Zulassung und Ladung

Nach Bearbeitung des Antrages erhält jeder Kandidat vom Landesprüfungsamt einen Bescheid über seine Zulassung. Dieses Schreiben enthält bei positiver Entscheidung zugleich die Ladung zur Prüfung.

Halle, den 22.04.2021

(Sommer)

Anschrift:

Landesverwaltungsamt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Maxim-Gorki-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Referenzen

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