A 192 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 5|
5. Februar 2010Das Leser-Forum
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GESUNDHEITSPOLITIK
Die OECD lobt die Gesundheitsversor- gung in Deutsch- land. Unterdessen wird wieder über Kostendämpfung diskutiert (DÄ 51–52/2009: „Was wirklich zählt“ von Heinz Stüwe und „Kostendämpfung:
Neuauflage einer alten Debatte“ von Jens Flintrop und Sabine Rieser).
Budgets sind nötig
Unstrittig ist, dass der Behand- lungsbedarf wächst. Was da auf uns zukommt, zeigt ein Blick in die im August vorgestellte Zukunftsstudie des Instituts für Gesundheits-Sys- tem-Forschung. Den Interessenten ist das jedoch nicht neu. Sogar die gewählten Ärztevertreter forderten beim Ärztetag 2003 in Köln, end- lich zwischen einer tatsächlich not- wendigen, solidarisch finanzierten und streng regulierten Basismedizin als GKV einerseits und privat zu bezahlenden Wahlleistungen ande- rerseits zu unterscheiden. Beim Ärztetag 2008 in Ulm erklärten die Ärztevertreter im Ulmer Papier, es sei eine Aufgabe der Ärzteschaft, Maßstäbe für die notwendige medi- zinische Versorgung zu entwickeln.
Auch wurde die Einhaltung der In- dikationen für die im Leistungska- talog der GKV aufgelisteten Leis- tungen gefordert, die knappen Mit- tel sollen möglichst nutzbringend und effektiv für die Patienten einge- setzt werden.
Was ist aus diesen seltenen Licht- blicken ärztlichen Verantwortungs- gefühls geworden? . . . Warum geht die Bundesärztekammer nicht ernst- haft an die Umsetzung der Ärzte- tagsforderungen?
Die Probleme der Finanzierung steigenden Versorgungsbedarfs können angesichts der beträchtli- chen Ineffizienz des deutschen Ge- sundheitssystems (ein Drittel unnö- tiger Leistungen täglich) nicht durch Bereitstellung von mehr Geld gelöst werden (dann 40 Prozent un- sinnige Leistungen). Wenn Qualität bedeutet, möglichst effizient mit den verfügbaren Mitteln umzuge- hen, dann verschlechtert sich die Qualität durch mehr Geld. Des- halb sind Budgets nötig, um die Qualität im System aufrechtzuer- halten, und wo es keine Budgetie- rung gibt, muss sie umgehend ein- geführt werden. Deshalb hat der KBV-Vorsitzende recht mit seiner Forderung, endlich eine Bedarfspla-
nung für Krankenhäuser einzufüh- ren – alternativ Selektivverträge der Krankenkassen mit Kliniken, wie es der GKV-Spitzenverband fordert.
Selbst unser neuer Minister be- kennt, dass die Beitragsgelder effi- zient verwendet werden müssen, das erwarteten die Versicherten (hier als Beitragszahler) zu Recht.
Aber das erwarten auch Arbeitgeber und Steuerzahler zu Recht.
Das DÄ sollte doch endlich einmal die Ärzteschaft auffordern, aus ih- rem Verantwortungsvakuum her - auszukommen und etwas zu tun für die perspektivische Stabilisierung der GKV.
Mehr Geld zu fordern, steht uns noch lange nicht zu.
Andreas Gänsicke, 06886 Lutherstadt Wittenberg
G SU
D G g l w K d 51–52/2009: Was w
REHABILITATION
Der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben läuft nach der Reha nicht immer rei- bungslos (DÄ 48/
2009: „Medizinische Rehabilitation: Be- rufsorientierte Therapie wird zielgenau- er“ von Leonie von Manteuffel).
Ergotherapie am Arbeitsplatz
Die Aussagen in diesem Artikel kann ich durchweg unterstützen.
Wir sehen hier ein Stück Medizin der Zukunft und ahnen, wie eng die Heilberufe der Rehabilitation, Ar- beitsmediziner und niedergelassene Ärzte zusammenarbeiten müssen, um den Wiedereinstieg in das Er- werbsleben nach einer Reha oder bei einer chronischen Erkrankung erfolgreich zu gestalten. In Zeiten
der Arbeitsverdichtung bleiben die chronisch Kranken und auch grund- sätzlich die älteren Beschäftigten bei kleiner werdenden Teams und hohen Leistungsanforderungen am Arbeitsplatz ohne entgegenwirken- de Konzepte schnell auf der Stre- cke. Im Übrigen oft mit schweren Folgen im psychischen Bereich.
Während in der Rehabilitation bereits gute Ansätze zur berufsorientierten Intervention existieren, vermisse ich noch ausreichende Möglichkeiten au- ßerhalb einer Reha. Die Verordnung einer Ergotherapie am Arbeitsplatz ist nach meinen Erfahrungen auf Kosten einer gesetzlichen Kranken- versicherung nicht möglich, selbst wenn alle Beteiligten (Beschäftigter, Arbeitgeber, Physiotherapeut, Be- triebsarzt, behandelnder Arzt, Kran- kenversicherung und KV) den Nut- zen und die Vorteile sehen. Die Ergo- therapie als Hausbesuch kann hinge- gen schon lange verordnet werden . . . D
i l n b 2 R rufsorientierte Thera
B R I E F E
Viele Beschäftigte können ihre Tä- tigkeiten und beruflichen Belastun- gen nicht realistisch schildern und wissen nicht, welches die wichti- gen, ergonomisch ungünstigen Be- wegungen und Körperhaltungen sind. Dann kann vielleicht auch die beste Reha nicht durchgehend optimal greifen und benötigt eine Ergänzung vor Ort. Wir Arbeitsme- diziner kennen zwar meist die Arbeitsplätze, wissen aber in der Regel nicht, wer sich wann wo in einer Reha befindet. Wir sind da- rauf angewiesen, dass sich die Re- haeinrichtungen bei uns melden.
Wir werden aber nur selten angeru- fen. Viele Beschäftigte haben auch gar keinen Betriebsarzt oder er ist für sie unerreichbar.
Außerdem ist bei zahlreichen Tätig- keiten ergonomisches Arbeiten nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel in der Krankenpflege oder im Ret- tungsdienst. Hier muss vor Ort ein individueller Kompromiss gefunden werden . . . Eine Finanzierung der Ergotherapie am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber ist außer in Einzel- fällen illusorisch . . . Ich wünsche mir Gehör . . . bei der KV und den Krankenversicherungen, damit ent- sprechende Möglichkeiten zur Ver- ordnung geschaffen werden . . .
Dr. Bettina Osebek, Kreiskliniken Reutlingen GmbH, 72764 Reutlingen
Der Betriebsarzt als erster Ansprechpartner
In dem Beitrag werden sicher viele Dinge beschrieben, die als hilfreich und gut anzusehen sind. Vollkom- men unverständlich ist jedoch, war - um die Autorin einen wesentlichen Faktor beim Wiedereinstieg eines Patienten ins Berufsleben unter- schlägt: die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt!
Da zwischenzeitlich in Deutschland (mit Verweis auf die „Unternehmer- modelle“: zumindest theore- tisch) alle Beschäftigten und alle Betriebe von einem approbierten Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem approbierten Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedi- zin ärztlich betreut werden, sollten diese Kolleginnen und Kollegen ge- rade für Rehabilitationskliniken und
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