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I 293/2008 STA 13. Mai 2009 STA C
Interpellation 0863 Vaquin, Moutier (CVP)
Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.11.2008
Stellenanzeigen – Why in English?
Der Grosse Rat hat am 23. Januar 2006 eine in ein Postulat gewandelte Motion von Grossrat Maxime Zuber angenommen, mit der die Verbannung von Anglizismen aus der Verwaltung und aus kantonalen Stellen verlangt worden war.
Am 23. September und am 21. Oktober 2008 hat die Universität Bern (Departement Sozialwissenschaften) in einer grossen welschen Tageszeitung (Le Temps) eine ausschliesslich auf Englisch verfasste Stellenanzeige publiziert.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie schätzt die Regierung die oben beschriebene Situation ein?
2. Wie rechtfertigt sich eine Stellenanzeige, die ausschliesslich auf Englisch und somit nicht in einer Amtssprache publiziert wird?
3. Hat die Regierung entsprechende Richtlinien zu Händen der Verwaltung und der kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten erlassen? Wenn ja, welche? Welche Grundsätze überwiegen in der Praxis?
Antwort des Regierungsrates
Gemäss Universitätsgesetz sind die beiden Amtssprachen Deutsch und Französisch an der Universität Bern gleichberechtigt. Prüfungen können in beiden Sprachen abgelegt werden. Die Unterrichtssprache an der Universität ist gemäss Gesetz Deutsch, nach Bedarf und Möglichkeit auch Französisch. Dem Regierungsrat sind diese Grundsätze ein wichtiges Anliegen.
Für die Sprache der Stellenausschreibungen bestehen keine Richtlinien. Dies wäre auch nicht sinnvoll, da die Fachleute der Hochschulen selber am besten beurteilen können, mit welcher Sprache der gewünschte Adressatenkreis hoch qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am effektivsten erreicht wird. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass un- sere Hochschulen unter immer stärkerem Kostendruck stehen und die Stelleninserate je- weils einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Letztlich geht es darum, mit möglichst
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geringem Kostenaufwand ein möglichst breites Spektrum qualifizierter Personen anzus- prechen, um anschliessend die besten Bewerberinnen und Bewerber auswählen zu kön- nen. Es ist ein Faktum, dass sich das Englische - namentlich in den Naturwissenschaften - als Wissenschaftssprache durchgesetzt hat. Eine Änderung dieser Ausgangslage kann nicht über eine Verhinderung von Stelleninseraten in englischer Sprache erwirkt werden.
Ausschreibungen von Stellen der Universität Bern richten sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes und werden flexibel gehandhabt. So kann unter Umständen eine Ausschreibung in Englisch in schweizerischen Zeitungen oder Zeitschriften sinnvoller sein als eine Veröffentlichung in zwei Amtssprachen, wenn beispielsweise der Fokus der Professur auf einer internationalen Ausrichtung liegt. Dies entspricht im Übrigen den Gep- flogenheiten an anderen Universitäten.
Was die Rechtssprache angeht, so verbieten die entsprechenden Richtlinien den Ge- brauch von Fremdwörtern, sofern sie nicht gebräuchlicher als das deutsche bzw. das fran- zösische Wort sind (Rechtsetzungsrichtlinien, Modul 4, Ziff. 1.3.6). Die Staatskanzlei und ihr Zentraler Terminologiedienst nutzen ihre Einflussmöglichkeiten, um die Verwaltung für die Problematik im Zusammenhang mit den Anglizismen zu sensibilisieren.
An den Grossen Rat