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Verstärkung der Äschen-Besatzmassnahmen

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I 282/2007 VOL 9. Januar 2008 VOL C

Interpellation

0035 Meyer, Roggwil (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.11.2007

Rettung der Äsche: bloss Verbot oder auch flankierende Massnahmen?

Die Äsche – Tier des Jahres und einer der wichtigen Fische im Kanton – ist derart gefährdet, dass das Fischereiinspektorat (FI) am 14. November 2007 zu ihrem Schutz ein dreijähriges Fangverbot erliess. Diese Massnahme kommt für die breite Öffentlichkeit, aber auch für Fischerinnen und Fischer sowie für den Fachhandel völlig überraschend.

Ein Fangverbot ist die härteste zur Verfügung stehende Massnahme. Es darf sicher nicht die einzige sein und bleiben. Das FI hat am Schluss seiner Medienmitteilung in Aussicht gestellt, weitere zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich die folgenden Fragen. Ist die Regierung bereit, zum Schutz der Äsche und zur flankierenden Unterstützung des Fischereiverbotes rasch folgende Massnahmen zu ergreifen:

1. Verstärkung der Äschen-Besatzmassnahmen.

2. Zügige Renaturierung der Aare zwischen Thun und Bern.

3. Äschengerechte Sanierung der Fischpässe Engehalde und Matte.

4. Revitalisierungsmassnahmen an der Aare im Bereich der Stadt Bern.

5. Sofortige Verlängerung der Kormoranjagdzeit.

6. Ausdehnung des kantonalen Kormoran-Managements auf das gesamte Moratoriumsgebiet.

7. Schaffung eines kantonalen Gänsesäger-Managementkonzepts.

8. Vorstossen beim Bund mit dem Ziel, den Gänsesäger auf die Liste der jagdbaren Tiere aufnehmen zu lassen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.11.2007

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Antwort des Regierungsrates

Allgemeine Bemerkungen

Zwischen Interlaken und dem Niederriedsee leben vier Äschenpopulationen von nationaler Bedeutung, die sich genetisch unterscheiden (Interlaken, Thun Schadau, Aare Thun- Wohlensee, Aare Mühleberg-Saane). Die Kantone sind aufgrund der Bundesgesetzgebung über die Fischerei verpflichtet, in ihrem Bestand bedrohte Fisch- und Krebsarten wirkungsvoll zu schützen. Im Kanton Bern wurden in den vergangenen 20 Jahren grosse Anstrengungen zum Schutz der Äschenbestände unternommen. Die Notwendigkeit eines Fangverbots entstand erst im Herbst 2007, als anlässlich des Forellenlaichfischfangs auf der Aare auch die Äschenbestände erhoben wurden. Es zeigte sich dabei, dass der Hauptanteil der während der Äschenfischerei im Herbst 2007 befischten Tiere sich erst im 2. Lebensjahr befand und diese somit vor Erreichen der Geschlechtsreife weggefangen wurden. Zudem fehlten ältere oder jüngere Äschen fast vollumfänglich. Eine nachhaltige Befischung war damit - trotz des starken Äschenjahrgangs 2006 - nicht mehr gewährleistet.

Zeitlich und örtlich begrenzte Fangmoratorien haben sich schon in anderen Kantonen (SH, ZH, TG) bewährt, um eine akute Bedrohung der Äschen abzuwenden.

Diese Ausgangslage wurde an der Präsidentenkonferenz des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbandes (BKFV) allen Vertretern der Fischereivereine vorgestellt. In einer unverbindlichen Konsultativabstimmung haben die Anwesenden einstimmig einem dreijährigen Fangmoratorium zugestimmt und der BKFV hat die Angelfischer aufgerufen, bereits im November/Dezember 2007 im Moratoriumsgebiet freiwillig auf den Äschenfang zu verzichten und sich im restlichen Kantonsgebiet beim Fang von Äschen zurückzuhalten.

Der Verzicht auf die Äschenfischerei allein rettet das „Tier des Jahres 2007“ (pro natura) jedoch nicht. Aufwertungsmassnahmen der Gewässerlebensräume, Schutzmassnahmen gegen Fisch fressende Vögel und eine Intensivierung der fischereiwirtschaftlichen Massnahmen sollen helfen sicherzustellen, dass ab 1. Januar 2011 die Äschenfischerei wiederum nachhaltig betrieben werden kann. Zudem ist zur Verbesserung der Situation der Fischbestände der Problematik der Mikroverunreinigung in den Fliessgewässern verstärkte Beachtung zu schenken. Daher sind im Jahr 2008 im Aareabschnitt Thun-Bern und in den angrenzenden Flusssystemen entsprechende Abklärungen vorgesehen. Der Regierungsrat teilt deshalb die in der Interpellation zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass flankierende Massnahmen getroffen werden müssen.

Zu den einzelnen Fragen:

Frage 1

Voraussetzung für eine Verstärkung der Äschen-Besatzmassnahmen sind intakte Elterntierpopulationen. Der Beizug gebietsfremder Besatzäschen ist bundesrechtlich verboten. Der Hauptzweck des Moratoriums ist, wieder einen Bestand an einheimischen Laichäschen aufzubauen und diesen nachhaltig zu sichern. Als Sofortmassnahme wurden bereits 15'000 Äschensömmerlinge ausgesetzt, die zwecks Erfolgskontrolle zudem markiert wurden.

Frage 2

Gegenwärtig wird unter Federführung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) der kantonale Wasserbauplan „Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun-Bern“ erarbeitet.

Dieser besteht aus 25 Teilprojekten (Massnahmen), welche neben dem Hochwasserschutz auch die Revitalisierung der Aare und die ökologische Aufwertung des Flussraums zum Ziel haben. Der Wasserbauplan wird seit dem Hochwasser vom August 2005 prioritär und mit hoher Intensität bearbeitet. Der Regierungsrat befürwortet eine möglichst rasche Umsetzung, doch setzen die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel

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auch hier Grenzen. Im Sommer 2007 hat die öffentliche Mitwirkung stattgefunden, die Vorprüfung ist für den Herbst 2008 vorgesehen.

Frage 3

Die Äsche ist bekannt dafür, dass sie im Vergleich zu anderen Fischarten nur ungern Fischaufstiegshilfen benutzt. Die bestehenden Fischpässe Engehalde und Matte wurden nach heutigen Erkenntnissen gebaut. Sofern neuere Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten von Fischaufstiegen bekannt werden sollten, würden diese in Absprache mit den Kraftwerkskonzessionsinhabern umgesetzt.

Frage 4

Die Stadt Bern erstellt zurzeit im Rahmen von partizipativen Prozessen Wasserbaupläne zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Altstadt und im Quartier Felsenau. Dabei wird den erheblichen fisch- und gewässerökologischen Werten an der Aare seit den ersten Planungsarbeiten grosse Beachtung geschenkt. Der Revitalisierung der Aare im Stadtbereich sind aus räumlichen Gründen allerdings enge Grenzen gesetzt.

Der vorhandene Spielraum zur Erhaltung und Aufwertung von Laichplätzen und Jungfischhabitaten der Äsche und anderen bedrohten Fischarten soll aber ausgeschöpft werden. Bereits abgeschlossen worden ist die Renaturierung des Aare-Ufers im Rychebachwald (Ersatzmassnahme zu Lasten der ARA Worblental).

Frage 5

Der Kormoran ist heute im Kanton Bern vom 1. September bis 31. Dezember jagdbar.

Unter den geltenden bundesrechtlichen Vorgaben ist eine Verlängerung der Kormoranjagd bis zum 31. Januar möglich. Hierzu wäre eine Anpassung der Vorschriften in der Jagdverordnung (JaV) vom 26. Februar 2003 nötig. Die erforderlichen Abklärungen sind im Gang.

Frage 6

Das Kormoranmanagement beruht auf den Empfehlungen des Massnahmenplans

„Kormoran und Fische“ des Bundes von 1995 und 2005. Auf dem Äschenlaichplatz Schadau in Thun wird dieses Konzept bereits seit Jahren erfolgreich lokal umgesetzt. Der Regierungsrat ist bereit, das Kormoranmanagement zu intensivieren und die Wildhut mit regulierenden Massnahmen zu beauftragen.

Frage 7 und 8

Der Gänsesäger ist eine bundesrechtlich geschützte Vogelart. Der Kanton Bern hat als Grundlage zur Schaffung eines Gänsesäger-Managementkonzepts die Pilotstudie an der Schüss realisiert und damit auch die Wirkung regulierender Massnahmen belegt. Er hat weiter beim Bund beantragt, den Gänsesäger auf die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen und einen eidgenössischen Managementplan zu erarbeiten. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986; SR 922.0) wurden im Kanton Bern in sechs Problemregionen regulatorische Massnahmen angeordnet, die im Winter 2007/08 durch die Wildhut umgesetzt werden.

An den Grossen Rat

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