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Anhängervorrichtungen an Traktoren

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58 LANDTECHNIK 3/2003

173 Norbert Fröba, Darmstadt, und Manfred Neukam, Marktoberdorf

Anhängevorrichtungen an Traktoren

Hitchhaken, Piton-Fixe und Kugelkopf- kupplung 80 sowie für die Zugösen an An- hängern ist keine Drehbarkeit erforderlich.

Die Kombination aus traktorseitiger An- hängevorrichtung und Zugöse am Anhänger muss eine Winkelbeweglichkeit um die Traktorlängsachse von +/- 20° ermöglichen.

Bolzenkupplung

Die zunächst als DIN 11028 veröffentlichte Norm für die Bolzenkupplung ist inzwi- schen als Teil 2 in ISO 6489 übernommen worden. Bolzenkupplungen können nicht selbsttätig „Form A“ oder selbsttätig „Form B und C“ ausgeführt werden. Bei Form A und B werden glatte Bolzen mit 30 mm Durchmesser eingesetzt, während bei Form C ballige Bolzen mit 38 mm Durchmesser verwendet werden.

Die an Nutzfahrzeugen üblichen selbst- tätigen Bolzenkupplungen 40 nach DIN 74051/1 (ISO 3584) und die dort verwende- ten selbsttätigen Bolzenkupplungen 50 nach DIN 74052/1 (ISO 3584) sind an Traktoren nicht gebräuchlich.

Um die Kupplungen an unterschiedliche Zugdeichselhöhen von Anhängern anpassen zu können, werden Bolzenkupplungen heute in der Regel höhenverstellbar an Traktoren angebaut.

Hitchhaken

Neben der seit langem verbreiteten Kombi- nation aus Hitchhaken (nach DIN 9678) und Hitchzugöse (nach ISO 5692) sind seit kur- zem auch Hitchhaken (nach ISO 6489-1) und Hitchzugösen (nach ISO 20019) mit größeren Abmessungen genormt. Während Anhänger mit der „alten“ Zugöse auch an Traktoren mit dem „neuen“ Hitchhaken an- gehängt werden können, ist eine Verbindung

der „neuen“ Zugöse mit dem „alten“ Haken nicht möglich. Bei den maximal zulässigen Stütz- und Anhängelasten sind keine Unter- schiede zwischen den verschiedenen Aus- führungen vorgesehen.

Durch eine Verbindung des Hitchhakens mit den Hubarmen der Dreipunkthydraulik wird eine „fernbetätigte“ Kupplung reali- siert. Nach dem automatischen Einrasten der Arretierung ist die Zugöse zwischen Hitch- haken und Verschluß (Niederhalter) fixiert.

Piton-Fixe

Das Piton-fixe wird demnächst auf interna- tionaler Ebene in ISO 6489-4 genormt sein.

Mit der starr am Traktor angebauten Verbin- dungseinrichtung kann die „alte“ Hitchzug- öse gekuppelt werden. Die „neue Hitchzug- öse“ kann nicht verwendet werden, da damit die nötige Winkelbeweglichkeit nicht er- reicht wird.

In der Regel wird ein zu sichernder Quer- bolzen als Niederhalter benutzt.

Bei der Piton-fixe-Anhängung ist der Ver- schleiß der Verbindungseinrichtung wegen der „Linienberührung“ etwas geringer als bei der Hitchanhängung mit „Punkt- berührung“ und sie ist in der Regel etwas kostengünstiger. Wegen der fehlenden Mög- lichkeit der Fernbedienung erfordert sie aber mehr Zeitaufwand beim An- oder Abkup- peln und der Anhänger benötigt eine Hub- einrichtung für die Deichsel.

Kupplungskugel 80

Ebenfalls in der Regel starr am Traktor an- gebaut wird die Kupplungskugel 80, die seit einigen Jahren angeboten wird. Der Entwurf einer Norm (ISO 24347), der neben der trak- torseitigen Kupplungskugel auch die anhän- gerseitige Zugkugelkupplung (Kugelschale) enthält, liegt vor.

Wie beim Piton-Fixe muss zum An- und Abkuppeln die Deichsel des Anhängers mit einer Hubeinrichtung über die Kugel geho- ben werden. Der Niederhalter ist klappbar, häufig mit Nachstellmöglichkeit ausgeführt und wird durch einen Bolzen fixiert, der sei- nerseits zu sichern ist.

Bei ausreichender Schmierung tritt wegen des flächigen Kontaktes zwischen Kugel und Kugelschale nur wenig Verschleiß auf. Das geringe Spiel zwischen Kugel und Kugel- schale ermöglicht den höchsten Fahrkomfort der dargestellten Anhängevorrichtungen.

Während zur Anhängung von Gelenkdeichselanhängern in Deutschland nach wie vor Bolzen- kupplungen („Zugmaulkupplun- gen“) dominieren, werden für Starrdeichselanhänger vermehrt spezielle Anhängevorrichtungen wie Hitchhaken, Piton-Fixe und Kupplungskugel 80 verwendet.

Rahmenbedingungen

Anhängevorrichtungen dürfen sowohl natio- nal als auch EG-weit im öffentlichen Verkehr am Traktor nur bauartgenehmigt eingesetzt werden. Im Bauartgenehmigungsverfahren werden die Werte für die zulässige Stütz- und Anhängelast der Kupplung (unabhängig vom Traktortyp) festgelegt (Tab. 1). Anhän- gelasten werden bei Traktoren nicht explizit angegeben. Sie ergeben sich aus der Diffe- renz der maximalen Zuggesamtmasse von 40 t und der tatsächlichen Masse des Trak- tors. Die zulässigen Stütz- und Anhängelas- ten können im eingebauten Zustand aus kon- struktiven Gründen des Traktors (Gesamtge- wicht, Achslast, Reifentragfähigkeit) oder Anhängers (Gesamtgewicht, Bauart der Bremse) geringer sein. Es sind unbedingt die in den Fahrzeugpapieren und in der Ge- brauchsanweisung angegebenen Werte ein- zuhalten. In diesen Unterlagen sind auch die zulässigen Ösen angegeben, da nicht alle konstruktiv möglichen Kombinationen frei- gegeben sein können.

Bolzenkupplungen müssen um die Trak- torlängsachse drehbar ausgeführt sein. Für

Dr.-Ing. Norbert Fröba ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V., Bartning- straße 49, 64289 Darmstadt; e-mail:

n.froeba@ktbl.de

Dipl.-Ing. Manfred Neukam ist Mitarbeiter der AGCO GmbH und Co., Johann-Georg-Fendt-Straße 4, 87616 Marktoberdorf.

Schlüsselwörter

Anhängevorrichtungen, Traktoren, Rahmenbedin- gungen

Keywords

Trailer linkages, tractors, general conditions

Art Maximale Bemerkung

Stützlast in [t]

Bolzenkupplung 2 v>40 km/h

Hitchhaken 3 v<40 km/h

Piton-Fixe 3 v<40 km/h

Kupplungskugel 4 v<40 km/h Ø 80 mm

Tab. 1: Maximal zulässige Stützlasten und zugehörige Fahrgeschwindigkeiten von häufig verwendeten Anhängevorrichtungen für Trans- portanhänger an Traktoren

Table 1: Maximum permissible load on the bearing point and affiliated travel speed of often used trailer linkages of tractors

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