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Massnahmen zur Reduktion der stark gesundheitsschädigenden Feinstaubpartikel in der Luft aufzuzeigen und, soweit diese in seiner oder in der Kompetenz des Grossen Rats liegen, vorzuschlagen sowie einzuführen

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M 083/2005 M 085/2005 I 110/2005

VOL VOL VOL

19. Oktober 2005 43C

Motion

3013 GFL (Lauterburg-Gygax)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 18.04.2005

Feinstaubalarm – auch der Kanton Bern muss handeln!

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

- Massnahmen zur Reduktion der stark gesundheitsschädigenden Feinstaubpartikel in der Luft aufzuzeigen und, soweit diese in seiner oder in der Kompetenz des Grossen Rats liegen, vorzuschlagen sowie einzuführen;

- sich beim Bundsrat dafür einzusetzen, dass Dieselmotoren obligatorisch mit Partikelfil- tern ausgerüstet werden.

Begründung:

Gemäss jüngsten Erhebungen durch das BUWAL zeigt die Messstelle im Berner Bollwerk- gebiet nach jener in Chiasso TI die stärkste Belastung durch Feinstaub an. Entgegen den Prognosen, die eigentlich mit einer langsamen Abnahme rechneten, ist jetzt generell eine alarmierende Zunahme der schädlichen Feinstaubpartikel in der Luft festzustellen. Gemäss Umweltexperten ist dies auf die zunehmende Zahl von Dieselmotoren zurückzuführen, wel- che im Vergleich zu Benzinmotoren 1000-mal mehr Russ und Staub produzieren.

Es ist bekannt, dass die Dieselabgase verheerende Konsequenzen für die Gesundheit ha- ben. Denn durch die unsichtbaren Kleinstpartikel werden krebserregende Stoffe in die Lun- ge und den Blutkreislauf transportiert. Ebenfalls sind vermehrte Atemwegserkrankungen, hohe Gesundheitskosten und die frühzeitige teilweise oder gänzliche Arbeitsunfähigkeit bis zum frühzeitigen Tod, die Folgen für die Menschen.

Dabei liessen sich diese Schadstoffe durch den Einsatz von Partikelfilter um weit mehr als die Hälfte reduzieren. Weil aber die Verwendung der Filter nicht obligatorisch ist, werden diese leider noch viel zu wenig eingesetzt. Deshalb soll der Kanton Bern veranlassen, dass bei Dieselfahrzeugen die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden, (zum Beispiel im Personentransport, bei der Kehrichtabfuhr und im Strassen- und Gebäudebau etc.) die Fil- tertechnik verpflichtend anzuwenden ist.

Im Weiteren sollen alle im Kanton Bern immatrikulierten Dieselfahrzeughalter auf die Fein- staubproblematik hingewiesen und die Filteranwendung aktiv empfohlen werden.

Es ist sehr stossend, dass vorhandene technische Möglichkeiten, die zu einer wesentlichen Verringerung der schädlichen Feinstaubbelastung führen, wegen fehlender Bemühungen

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und Vorschriften nicht angewendet werden. Der Regierungsrat ist gebeten im Interesse der gesamten Bevölkerung wie auch von Landwirtschaft und Natur, zügig Massnahmen vorzuschlagen und zu treffen, welche die Belastung durch Feinstaubpartikel reduzieren.

Dringlichkeit verlangt Ablehnung 21.04.2005

M 085/2005 VOL

Motion

Käser, Meienried (SP)

Weitere Unterschriften: 47 Eingereicht am: 18.04.2005

Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Feinstaub-Emissionen durch einen konsequenteren Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung wirkungsvoll zu bekämpfen. Insbesondere sorgt er dafür, dass

1. das Verbot des Abfall-Verbrennens im Freien oder in Holzöfen und Cheminées konse- quent vollzogen wird;

2. die Massnahmen gegen die Staub- und Dieselruss-Emissionen auf Baustellen zielbe- wusst umgesetzt werden;

3. alle kantonseigenen Fahrzeuge und Maschinen mit Dieselmotoren innert zwei Jahren mit Partikelfiltern nachgerüstet werden;

4. die Ammoniak-Emissionen drastisch verringert werden.

Begründung:

Die Belastung der Luft mit winzigen Staubteilchen ist heute eine der grössten Herausforde- rungen für die Luftreinhalte-Politik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Feinstaub-Belastungen. In diesen Gebieten liegen die Jahresmittelwerte für Fein- staub ganzjährig über den geltenden Grenzwerten, und auch die Tagesmittelwerte werden häufig und zum Teil massiv überschritten. In der Stadt Bern wurde der Tagesmittelwert, der gemäss Luftreinhalte-Verordnung nur einmal jährlich überschritten werden darf, im 1. Quar- tal 2005 bereits 17 Mal übertroffen.

Als PM10 werden Partikel bezeichnet, deren Durchmesser weniger als 10 Tausendstel- Millimeter beträgt. Diese Partikel können tief in die feinsten Verästelungen der Lunge ge- langen und von dort in die Lymph- und Blutbahnen eindringen. Ihre zerklüftete Struktur er- möglicht eine Anlagerung von weiteren giftigen Substanzen. Dieses Schadstoffgemisch besteht aus einer Vielzahl von chemischen Verbindungen mit teils Krebs erzeugender Wir- kung. Es verursacht in den Atemwegen lokale Entzündungen und kann so zu schwerwie- genden Auswirkungen auf die Gesundheit führen.

In Holzöfen und Cheminées darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von Waldabfällen ist in der modernen Waldwirtschaft nicht mehr zeitgemäss und sollte vermieden werden. Auch Gartenabfälle werden besser kompostiert als verbrannt.

Eine kürzlich von den Innerschweizerkantonen durchgeführte Analyse von Ascheproben aus Kleinfeuerungen zeigt auf, dass in rund Zweidritteln aller Holzöfen illegal Abfälle ver- brannt wird.

Besonders aggressiv ist der Russ in den Abgasen von Dieselmotoren. Dieselmotoren sind zwar im Verbrauch effizienter als Benzinmotoren, für die Luft sind Dieselmotoren ohne Par- tikelfilter jedoch schädlich: Sie emittieren bis zu 1000-mal mehr Krebs erregende Feinstäu-

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be als traditionelle Benzinmotoren. Mit Partikelfiltern kann die Anzahl der ultrafeinen Feststoff-Partikel (Dieselruss) in den Abgasen von Dieselmotoren um 95 Prozent reduziert werden. Die Ausrüstung aller Lastwagen, Busse, Traktoren und Baumaschinen mit Partikel- filtern würde es ermöglichen, pro Jahr hunderte vorzeitige Todesfälle zu vermeiden und Gesundheitskosten in Milliardenhöhe einzusparen.

Der Kanton verfügt über eine ansehnliche Fahrzeug- und Maschinenflotte, die zum Teil auch mit Dieselmotoren bestückt ist. Angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Kosten, welche die hohen PM10-Immissionen zur Folge haben, ist es angebracht, dass der Kanton im Sinne seiner Vorbildfunktion seinen Fahrzeug- und Maschinenpark mit Partikelfiltern nachrüstet.

Ammoniak belastet die Umwelt nicht allein über den Wirkungspfad Versauerung, Überdün- gung und Stickstoff-Auswaschung ins Grundwasser. Über die Bildung sekundärer Aerosole trägt Ammoniak auch zur Bildung von feinen Partikeln (PM10) bei, welche die menschliche Gesundheit gefährden. Die Ammoniak-Emissionen in der Luft stammen in der Schweiz zu rund 90 Prozent aus der Landwirtschaft. Auf Stickstoff bezogen sind die Ammoniak- Emissionen der Landwirtschaft heute bedeutender als sämtliche Stickoxidemissionen von Verbrennungsprozessen beim Verkehr, bei Industrie/Gewerbe und bei Haushalten.

I 110/2005 VOL

Interpellation

Hofmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.04.2005

Feinstaub als Gesundheitsrisiko

Zitate aus der Sonntags-Zeitung (SZ) vom 17. April 2005. Titel: „Feinstaub macht krank und verursacht Milliardenkosten“:

„Feinstaub-Alarm in der Schweiz: Die Belastung mit Feinstpartikeln in der Luft ist seit dem Jahr 2000 wieder ansteigend“, sagt Reto Schüpbach, vom Amt für Abfall, Wasser und Luft des Kantons Zürich (Awel). Die Lufthygieniker sind besorgt. Zuvor nahm die Belastung über Jahre hinweg ab. Neue Spitzenwerte wurden im Jahr 2003 gemessen.

„Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) muss seine Prognosen jetzt korrigieren. Das Buwal ging von einer stetigen Abnahme bis 2010 aus. Die Bundesbehör- den wollen noch nicht von einer Trendwende sprechen, geben aber zu, dass die Werte entgegen den Erwartungen, auf einem Niveau stagnieren, das deutlich oberhalb des Grenzwertes liegt“, wie Buwal-Mitarbeiter Hugo Amacker sagt. Für Amacker steht fest: „Wir haben 50 Prozent zu viel Feinstaub. Es besteht dringender Handlungsbedarf’“.

Für die Trendwende machen Experten die steigende Zahl von Dieselmotoren im Verkehr verantwortlich. Ein Dieselmotor ohne Partikelfilter verpufft 1'000-mal mehr Feinstaubpartikel als ein Benzinauto, rechnet das Buwal vor.

40 Prozent der Schweizer Bevölkerung wohnen an Orten mit Feinstaub-Konzentrationen über dem Grenzwert. Die Folgen sind fatal: Jährlich gibt es 3’300 vorzeitige Todesfälle. Die Schmutzluft verursacht Gesundheitskosten von 6,7 Milliarden Franken.

„Das Buwal begrüsst jede Aktion gegen Feinstaub. Wir sind erst auf halbem Weg. Nur eine Vielzahl von Massnahmen hilft, dass die Grenzwerte nicht ständig überschritten werden“, sagt Hugo Amacker.

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Eine der Massnahmen, um das Problem des Feinstaubes anzugehen, könnte etwa die Fol- gende sein: Der geltende Ansatz der Motorfahrzeugsteuer wird mit einem Faktor multipli- ziert, dessen Grösse mit steigendem Ausstoss von PM 10 – Partikeln (Feinstaub) ansteigt.

Für Dieselautos ohne Filter wäre dieser Faktor (> 1) in der Nähe des Maximums, für Benzi- ner mit kleinem bis mittlerem Ausstoss an PM 10 wäre der Faktor < 1. Ein Grossteil der HalterInnen herkömmlicher Autos würde also gegenüber heute entlastet. Der Faktor könnte so normiert werden, dass die Gesamtsumme der Steuer genau gleich hoch wäre wie bis- her.

Mit einem solchen Ansatz könnte zugleich das Problem der viel kritisierten Off-Roader an- gegangen werden: Sie würden steuerlich wesentlich stärker belastet als bisher.

Aufgrund des starken Anstiegs der Motorradkilometer müssten auch die Motorräder von einer Anpassung der Steuer erfasst werden.

Obige Zitate aus der SZ sprechen für sich – und werfen Fragen auf:

1. Wie viele vorzeitige Todesfälle sind für die nächsten Jahre in der Stadt Bern pro Jahr zu erwarten, die der Feinstaubbelastung zugeschrieben werden?

2. Ist die Regierung nicht auch, wie das Buwal der Ansicht, es bestehe auch auf kantona- ler Ebene dringender Handlungsbedarf?

3. Wenn ja, welche neuen Massnahmen sind vorgesehen?

4. Wird beispielsweise eine Änderung der Ansätze in der Motofahrzeugsteuer in Betracht gezogen, um das Kaufverhalten so zu beeinflussen, dass weniger Autos mit grossem Feinstaub-Ausstoss gekauft werden? Werden in diese Betrachtungen auch die Motor- räder einbezogen?

Antwort des Regierungsrats

Vorbemerkung: Die drei Vorstösse verlangen die Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen.

Sie werden deshalb gemeinsam behandelt.

Feinstaub besteht aus kleinsten Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 Tau- sendstel-Millimeter. Er wird deshalb auch als PM10 bezeichnet. Feinstaub entsteht einer- seits direkt, zum Beispiel bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen, bei industriellen Prozessen sowie durch den Abrieb von Reifen, Strassenbelägen und Bahnschienen. Andererseits bildet sich Feinstaub in der Luft aus gasförmigen Vorläufer- schadstoffen wie Ammoniak, Stickoxiden (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und organischen Verbindungen (VOC). Die Hauptquellen dafür sind Verkehr, Industrie und Gewerbe, Holz- feuerungen sowie Land- und Forstwirtschaft. Ein kleiner Teil des Feinstaubs stammt aus natürlichen Quellen, wie z.B. Saharastaub. Besonders schädlich für die Gesundheit sind die Krebs erzeugenden, sehr feinen Russpartikel, die vor allem von Dieselmotoren stam- men.

Die Feinstaubproblematik ist dem Regierungsrat bekannt – nicht erst seit den Artikeln in der Sonntagspresse vom vergangenen April. Es ist auch nicht überraschend, dass in einer Strassenschlucht wie dem Berner Bollwerk besonders hohe Werte gemessen werden.

Gründe dafür sind die hier hohe Verkehrsbelastung und schlechte Durchlüftung aufgrund der topografischen Lage.

Der Kanton vollzieht im Bereich der Luftreinhaltung Bundesrecht. Die rechtlichen Anforde- rungen werden also vom Bund und nicht vom Kanton festgelegt. Dieser handelt innerhalb des vom Bund vorgegebenen Rahmens. Diese Aufgabenteilung hat das Bundesgericht kürzlich anhand der Anforderungen an Baustellenfahrzeuge auf Neat-Baustellen bekräftigt (Entscheid vom 25. August 2005 Nr. 1E6/2005 und 1E7/2005/ggs). Für den Feinstaub hat

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der Bundesrat 1998 gestützt auf das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) einen Grenzwert festgelegt.

Der Regierungsrat hat 2001 den Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015 geneh- migt. Er führt die Luftreinhaltung konsequent weiter, wie sie anfangs der neunziger Jahre mit den Massnahmeplänen der ersten Generation eingeleitet worden war. Aufgrund einer Analyse der Ausgangslage hält der Massnahmenplan fest: „Für den lungengängigen Fein- staub PM10 sind klar Sanierungsmassnahmen nötig“. Der Massnahmenplan enthält des- halb verschiedene Massnahmen, die direkt auf eine Verminderung der Feinstaub- Emissionen abzielen:

• Auflagen im Rahmen der Submission bei Baustellen der öffentlichen Hand (Massnahme S1)

• Bestellung schadstoffarmer Transportleistungen im öffentlichen Verkehr (Massnahme S2)

• Berücksichtigung lufthygienischer Kriterien bei der Anschaffung von Kommunalfahrzeu- gen (Massnahme S3)

• Auflagen im Rahmen der Submission von Bauarbeiten der öffentlichen Hand (Mass- nahme O1)

• Reduktion der Emissionen bei Maschinen des Abbau-, Deponie- und Baugewerbes durch Zusammenarbeit mit der Branche (Massnahme O2).

Weil ein grosser Teil des Feinstaubs aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen entsteht, tra- gen die Massnahmen zur Verminderung dieser Schadstoffe ebenfalls wesentlich zu einer Reduktion der Belastung durch Feinstaub bei. Die Umsetzung der verschiedenen Mass- nahmen ist bereits weit fortgeschritten. Die Volkswirtschaftsdirektion wird auftragsgemäss Ende 2005 über den Stand nach fünf Jahren Erfahrung mit dem geltenden Massnahmen- plan berichten.

Zu den konkreten Vorschlägen und Fragen der Vorstösse nimmt der Regierungsrat folgen- dermassen Stellung:

M 083/2005 Feinstaubalarm – auch der Kanton Bern muss handeln!

1. Die Massnahmen zur Verminderung der Feinstaub-Emissionen sind im Massnahmen- plan zur Luftreinhaltung 2000 / 2015 enthalten und werden umgesetzt. Zusätzliche Ent- scheide der Regierung oder des Grossen Rats sind nicht nötig.

2. Der Markt bietet bereits zahlreiche Personenwagen an, deren Dieselmotoren mit Parti- kelfiltern ausgerüstet sind. Auf Grossbaustellen sind solche Filter obligatorisch. Eine Motion im Nationalrat (Geschäft Nr. 03.3572), die Partikelfilter schon ab 2006 als obli- gatorisch erklären wollte, wurde zurückgezogen, nachdem der Bundesrat im März 2005 dargelegt hatte, dass die Einführung mit dem WTO-Abkommen über technische Han- delshemmnisse nicht vereinbar ist. Der Bundesrat erklärte sich jedoch bereit, den finan- ziellen Anreiz im Rahmen des Automobilsteuergesetzes gemäss den Bundesratszielen 2005 umzusetzen. Sowohl in der EU als auch auf Bundesebene sind Bestrebungen im Gang, die Abgasvorschriften zu verschärfen. So wurden in der Sommersession 2005 im Nationalrat zahlreiche Vorstösse zur Reduktion der Feinpartikelkonzentration einge- reicht. Diese fordern insbesondere die Einführung eines Partikelfilterobligatoriums. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen seiner Vernehmlassungen zu Vorlagen des Bundes für dieses Ziel einsetzen.

M 085/2005 Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen

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1. Der Kanton Bern setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Abfall weder im Freien noch in Holzöfen und Cheminées verbrannt wird. Er hat die verschiedenen Zielgruppen mit Merkblättern informiert. Im Jahr 2000 führte er die Kampagne «Pfui Tüfu» durch. Mit In- seraten, Flugblättern, Plakaten und Radiospots wurde die Bevölkerung über die gelten- den rechtlichen Bestimmungen und die schädlichen Folgen des illegalen Verbrennens von Abfall im Freien, in Holzöfen und Cheminées informiert. Zwei Drittel der bernischen Gemeinden haben die Kampagne auf kommunaler Ebene unterstützt. Im Kanton Bern wird heute kaum noch Abfall im Freien verbrannt. Dagegen ist die Situation bei Holz- öfen und Cheminées noch ungenügend.

Visuelle Aschentests in der Heizperiode 2004/2005 zeigten bei der Hälfte der kontrol- lierten Holzfeuerungen in der Asche Rückstände, die auf die illegale Verbrennung von Abfällen hindeuteten. Hier sind zusätzliche Massnahmen nötig, die zurzeit von den zu- ständigen Stellen (beco Immissionsschutz und Gewässerschutzamt) vorbereitet wer- den.

2. Welche Massnahmen auf Baustellen nötig sind, hat der Bund festgelegt (Richtlinie Luft- reinhaltung auf Baustellen des BUWAL aus dem Jahr 2002). Die Volkswirtschaftsdirek- tion hat die Umsetzung mit den betroffenen Stellen besprochen und informiert mit Merkblättern über die zu treffenden Massnahmen. Die notwendigen Massnahmen wer- den im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verfügt und ihre Einhaltung überprüft.

3. Die Nachrüstung von Fahrzeugen und Maschinen mit Partikelfiltern ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Einerseits sind die technischen Rahmenbedingungen zu beachten. Ande- rerseits muss die Nachrüstung verhältnismässig sein. Hingegen soll bei der Beschaf- fung von neuen Fahrzeugen der Umweltaspekt zukünftig stärker gewichtet werden.

Entsprechende Empfehlungen werden zurzeit vorbereitet.

4. Mit der Problematik der Ammoniak-Emissionen hat sich der Regierungsrat in den Ant- worten auf die Interpellationen I 165/2004 und I 086/2005 ausführlich auseinanderge- setzt. Er hat dort auch aufgezeigt, welche Möglichkeiten auf kantonaler und vor allem auf eidgenössischer Ebene zur Beschränkung der Emissionen bestehen. Diese Mass- nahmen werden konsequent weitergeführt.

I 110/2005 Feinstaub als Gesundheitsrisiko

1. Für die Stadt Bern gibt es keine Untersuchungen. Das BUWAL rechnet schweizweit mit 3'700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl der Stadt Bern wären dies rund 60 Fälle.

2. Der Regierungsrat hat den Handlungsbedarf mit dem Massnahmenplan zur Luftreinhal- tung 2000 / 2015 ausgewiesen und die erforderlichen Massnahmen bestimmt.

3. Auf kantonaler Ebene sind keine neuen Massnahmen nötig. Vielmehr wird der Mass- nahmenplan weiterhin konsequent umgesetzt.

4. Wirksamer als eine abgestufte kantonale Motorfahrzeugsteuer ist eine Differenzierung der eidgenössischen Automobilsteuer, die sich direkt auf das Kaufverhalten auswirkt.

Der Grosse Rat ist der Haltung des Regierungsrats gefolgt und hat die Motion M 151/2005 „Standesinitiative für eine Differenzierung der Automobilsteuer“ in der Sep- tembersession 2005 mit 116:0 Stimmen überwiesen. Demgegenüber hat die kantonale Motorfahrzeugsteuer nur einen geringen Einfluss. Sie macht bloss fünf Prozent der jähr- lichen Betriebskosten aus. Der Regierungsrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Motion M 255/2004 „Steuerliche Erleichterungen für Hybridautos bzw. Fahrzeuge der Energieeffizienzklasse“ bereit erklärt, zu prüfen, wie die Bemessung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer mit Umweltkriterien ergänzt werden kann. In diese Überprüfung können auch die Motorräder einbezogen werden, obschon ihre Emissionen an Fein- staub kaum ins Gewicht fallen. Der Grosse Rat hat die Forderung in der Junisession 2005 als Postulat mit 113:1 Stimme angenommen.

Anträge:

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M 083/2005 Feinstaubalarm – auch der Kanton Bern muss handeln!

1. Annahme und Abschreibung 2. Annahme

M 085/2005 Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen 1. Annahme

2. Annahme und Abschreibung 3. Annahme als Postulat 4. Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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