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Archiv "Anwendungen des genetischen Fingerabdruckes in der Medizin: Multi-Locus-Sonden ungeeignet" (21.02.1992)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

DISKUSSI 1 N

Multi-Locus-Sonden ungeeignet

Berechtigte und international einhellige Kritik an der Verwendung von Multi-Locus-Sonden in der Ab- stammungsbegutachtung wird mit der lapidaren Feststellung abgetan, daß „von hartnäckigen Kritikern des genetischen Fingerabdrucks kaum mehr Gegenargumente ins Feld ge- führt" werden. Dies bedeutet eine Mißachtung der Einschätzung der Sachlage durch alle einschlägigen wissenschaftlichen Gremien. Die Autoren befinden sich im krassen Widerspruch zu allen nationalen und internationalen Stellungnahmen und Richtlinien, die einhellig feststellen, daß Multi-Locus-Sonden für die Ab- stammungsbegutachtung ungeeignet sind und daß nur Single-Locus-Son- den (SLS) und gegenwärtig auch nur in Verbindung mit den herkömmli- chen Methoden angewendet werden dürfen (Stellungnahme der Interna- tionalen Gesellschaft für forensische Hämogenetik (ISFH), Stellungnah- me der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Standards for Paren- tage Testing Laboratories der Ame- rican Association of Blood Banks, Stellungnahme zum gegenwärtigen Beweiswert von DNA-Untersuchun- gen für die Abstammungsbegutach- tung von der Arbeitsgemeinschaft der Blutgruppensachverständigen, verschiedene Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamtes für deut- sche Gerichte).

Grundsätzliche Voraussetzun- gen für den Einsatz von MLS in der forensischen Genetik sind nicht be-

ziehungsweise nur unzureichend er- füllt; hierzu gehören:

mangelnde Reproduzierbar- keit der „Bandenmuster" (Banden- zahl, Intensität) in verschiedenen Laboratorien.

I> Die minimale Degradierung der DNA führt zu Intensitätsvermin- derung oder zum Verlust von Ban- den im hochmolekularen Bereich.

I> Fragmente scheinbar glei- cher Größe können in einem Multi- Locus-Bandenmuster nicht bestimm- ten DNA-Loci zugeordnet werden.

Hieraus folgt, daß Angaben zur Häu- figkeit der Fragmente auf nicht be- legbaren Annahmen beruhen. Etwa bestehende Kopplungen und Kopp- lungsungleichgewichte können bis- her nicht erkannt werden.

Biostatistische Evaluierun- gen zur Vaterschaftswahrscheinlich- keit fußen also auf nicht beweisbaren Annahmen. Das in dem Beitrag an- geführte Verfahren zur statistischen Auswertung von Multi-Locus-Ban- denmustern ist in Fachkreisen eben- so umstritten wie die Biostatistik bei erbbiologischen Gutachten.

I> Da der Nachweis der Segre- gation von DNA-Fragmenten in Mehr-Generationen-Familien er- heblich erschwert ist, liegen aussage- fähige Familienanalysen bei Multi- Locus-Polymorphismen noch nicht vor.

Die Ausführungen zum Thema

„forensische Spurenkunde" lassen notwendige Sachkenntnis vermissen.

Gerade an gealterten Blutspuren läßt sich keine hochmolekulare DNA in ausreichenden Mengen mehr extrahieren, und man ist auf

die Bestimmung von Blutgruppen- merkmalen angewiesen.

Der Vorwurf des leichtfertigen und kritiklosen Umganges mit dieser neuen Technik wiegt um so schwe- rer, als einer der Autoren, nämlich Herr Epplen, Mitglied der Kommis- sion war, die die Stellungnahme der ISFH ausgearbeitet hat.

Die Abstammungsbegutachtung genießt in Deutschland wegen ihrer Zuverlässigkeit hohes Ansehen in der Rechtssprechung. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit auf diesem Gebiet ist die Verwendung von MLS abzulehnen. Mit den herkömmlichen Methoden sind, im Gegensatz zu der falschen Ansicht der Autoren, prak- tisch alle Fälle eindeutig zu lösen und dies mit einer Sicherheit, wie sie DNA-Untersuchungen zur Zeit noch nicht bieten können. Die Verwen- dung von DNA-Untersuchungen be- schränkt sich also gegenwärtig, der Sachlage angemessen, auf wenige Problemfälle.

Dr. med. Wolfgang Martin Institut für Blutgruppenserologie und Genetik

Holsteinischer Kamp 67 W-2000 Hamburg 76

Schlußwort

Der Stellungnahme ist zu ent- nehmen, daß einige Blutgruppen- sachverständige empfindlich betrof- fen sind von neueren, hochinformati- ven Verfahren zum Vaterschafts- nachweis. Insbesondere der Infor- mationsverbreitung, daß „DNA-Fin- gerprinting" mit Oligonukleotid- Multilocussonden (OMS) die „Va- terschaftsfeststellung erleichtert, be- schleunigt und verbilligt" (Böhm und Mitarbeiter, Amtsvormund 63:

1101-1108, 1990), soll massiv entge- gengewirkt werden. Lediglich „Pro- blemfälle", die mit herkömmlicher Methodik nicht eindeutig entschie- den werden können, sollen durch DNA-Untersuchung gelöst werden dürfen.

Die angeblich einhellige Kritik an Multilocussonden insgesamt ist im wesentlichen gegründet auf eine Sitzung der DNA-Kommission der Internationalen Gesellschaft für Fo-

Anwendungen des

genetischen Fingerab- druckes in der Medizin

Zu dem Beitrag von

Privatdozent Dr. med. Jörg T. Epplen und Mitarbeitern in Heft 7/1991

A1-570 (74) Dt. Ärztebl. 89, Heft 8, 21. Februar 1992

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rensische Hämogenetik im Juni 1988. Nachträglich wurden zwar auch noch die Meinungen internatio- naler Experten eingeholt, nicht je- doch die ursprünglich sehr differen- ziert und vorsichtig formulierten Empfehlungen revidiert. In der Zwi- schenzeit haben sich leider nur weni- ge deutsche Blutgruppensachver- ständige in die Grundbegriffe der DNA-Technologie einarbeiten kön- nen. Die Urteilsfähigkeit von Herrn Dr. Martin wird unter anderem da- durch dokumentiert, wie er den In- halt wissenschaftlicher Artikel wi- dergibt. Unsere Ausführungen bezo- gen sich auf das Potential der OMS in verschiedenen Bereichen der Me- dizin. Zu den rechtsmedizinischen Anwendungen ist anzumerken, daß

1. ein besonderer Vorteil der OMS gerade eben die einfache Handhabung und die absolute Re- produzierbarkeit der Identitätsfest- stellung in verschiedenen Labors ist.

Dieser Umstand wurde

2. auch für gerichtsmedizinische Fragestellungen in jahrelanger Überprüfung an rechtsmedizini- schen Instituten (Göttingen, Berlin- West, zum Beispiel) auch durch Dr.

Roewer (bei Professoren Prokop und Geserick, Berlin-Ost) belegt.

Berichte hierüber wurden auf wis- senschaftlichen Kongressen und in der internationalen Fachliteratur pu- bliziert (Auswahl bei Bender und Mitarbeiter, Hum. Hered. 41: 1-11, 1991; Pöche und Mitarbeiter, Archiv für Kriminologie 186: 37-42, 1991;

Roewer und Mitarbeiter, Forensic Sci. Internatl. 47: 59-70, 1990; Elec- trophoresis 12: 181-185, 1991; Spre- cher und Mitarbeiter, Rechtsmedi- zin, im Druck). Zahlreiche koopera- tive Projekte belegen die Versatilität und Attraktivität der Methodik (sie- he Zusammenfassung in Epplen und Mitarbeiter, in T. Burke et al., eds.

DNA-fingerprinting: approaches and applications, Birkhäuser-Verlag Basel 1991, pp. 50-69).

3. Selbst das Titelbild beschrieb, daß derzeit der OMS-Fingerabdruck in seine einzelnen Komponenten zerlegt wird. Daher stehen inzwi- schen vier hypervariable Monolocus- Sonden aus dem OMS-Muster zur Verfügung (lokalisiert auf Chromo- som 8, 9, 11 und 22 des Menschen;

Zischler und Mitarbeiter, zur Publi- kation eingereicht). Diese Einzello- cus-Sonden weisen Heterozygotiera- ten von über 90 Prozent auf.

4. Ein besonderer Vorteil der durch OMS erzeugten Fingerab- drucksmuster besteht im „eingebau- ten Datenschutz". Es können ledig- lich Rückschlüsse auf die Individua- lität gezogen werden, nicht aber auf irgendwelche genetische Eigenschaf- ten des untersuchten Materials. Die- ser Vorteil beschränkt sich aus- schließlich auf Multilocus-Sonden.

Die hierfür speziell entwickelten sta- tistischen Auswerte-Verfahren be- währen sich in der Praxis („man streitet sich noch um die fünfte oder sechste Stelle hinter dem Komma").

5. Inzwischen wurden mehr als 2500 Meiosen, auch in Mehr-Gene- rationen-Familien untersucht. Die Mutationsrate der OMS wurde ge- nau definiert, ebenso wie die somati- sche Stabilität der OMS-Muster

Vorteile

perforierter Schallköpfe Der Artikel über die perkutane Nierenbiopsie ist zweifellos von fach- übergreifendem Interesse, zumal darin klar herausgestellt wird, daß dieser Eingriff bei exakter Indikati- onsstellung ein diagnostisch unver- zichtbares Verfahren darstellt. In der Hand des Geübten ist die Kom- plikationsrate denkbar gering, eben- so die Belastung des Patienten.

Von den perkutanen Eingriffen an der Niere sind aus urologischer Sicht neben der Nierenbiopsie die perkutane Nephrostomie zur passa- geren oder permanenten Harnablei- tung oder als Vorbereitung für die

(Nürnberg und Mitarbeiter, Hum.

Genet. 84: 75-78, 1989).

Abschließend sei angemerkt, daß früher geäußerte Vorbehalte da- hingehend revidiert worden sind, daß „Multilocus-Fingerprinting"

mindestens genauso zuverlässig ist wie herkömmliche Methoden (zum Beispiel Hummel, Amtsvormund 33 ff, 1989). Dementsprechend wur- den OMS-Gutachten höchstrichter- lich anerkannt (BGH XII ZR 92/89, BGH XII ZR 31/90). Das Argument, daß das Fingerabdruckverfahren ver- wendet werden soll, wenn andere Methoden kein befriedigendes Er- gebnis erzielen, zeigt, daß die Bewei- skraft des Systems letztlich auch sei- ne Gegner überzeugt hat.

Für die Verfassen

Priv.-Doz. Dr. med. Jörg T. Epplen Max-Planck-Institut für Psychiatrie Am Klopferspitz 18 A

W-8033 Planegg-Martinsried

perkutane Nephrolithotomie interes- sant. Gerade auf diesem Gebiet ha- ben die perforierten Schallköpfe ent- scheidende Vorteile gebracht: Bei leichter Handhabung ist die Treffsi- cherheit nahezu hundertprozentig, Fehl- oder Mehrfachpunktionen, vor allem aber Organverletzungen wer- den dadurch weitestgehend vermeid- bar.

Durch verbesserte Punktionssy- steme — hier sind in erster Linie die high-speed-Biopsiesysteme, die in Sekundenbruchteilen ausreichend lange Gewebezylinder gewinnen, zu nennen — ist die ultraschallgesteuer- te perkutane Nierenpunktion inzwi- schen ein Routineverfahren, das selbst vom Untrainierten rasch er-

Nierenbiopsie

Indikation und Aussagekraft

Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med. Eckehard Renner in Heft 18/1991

Dt. Ärztebl. 89, Heft 8, 21. Februar 1992 (77) A1-571

Referenzen

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