Fortbildungskongresse 1987 der Bundesärztekammer
8. bis 20. März
35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer
Davos
Badgastein
8. bis 20. März32. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer
12. bis 24. April (Ostern: 19./20. April) 19. Internationaler Seminarkongreß für prakti- sche Medizin, veranstaltet von der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärzte- kammer
31. Mai bis 12. Juni
35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer
Meran
Grado
7. bis 19. Juni (Pfingsten: 7./8. Juni)
21. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer
Montecatini Terme
9. bis 13. Juni
36. Deutscher Kongreß für ärztliche Fortbil- dung / 20. Deutscher zahnärztlicher Fortbil- dungskongreß / 18. Fortbildungskongreß für Krankenschwestern und Krankenpfleger mit Programm für MTA und Arzthelferinnen, ver- anstaltet von der Kongreßgesellschaft für ärzt- liche Fortbildung e. V. in Verbindung mit der Bundesärztekammer
Berlin
23. August bis 4. September
21. Internationaler Seminarkongreß für prakti- sche Medizin, veranstaltet von der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärzte- kammer
Grado
30. August bis 11. September
35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer
23. bis 25. Oktober
16. Zentralkongreß für Medizinische Assi- stenzberufe (ZMA), veranstaltet von der Bun- desärztekammer (zeitlich und räumlich im Zu- sammenhang mit dem 78. Augsburger Fortbil- dungskongreß
für praktische Medizin)
Meran Augsburg
• Nähere Auskünfte: Kongreßbüro der Bundesärztekammer, Post- fach 41 02 20, D-5000 Köln 41, Telefon (02 21) 40 04-2 21 bis -2 24
GRUNE
•• Es eine v er eh t kaum - sundheitspolitische Debatte, in der nicht festgestellt wird, das der heutige Bedarf alle finanzierbaren Grenzen gesprengt habe. Zwar sind die Ausgaben für das Gesundheitssystem gemessen an der Grundlohnsumme gestiegen, gemessen am Bruttosozialprodukt sind sie jedoch seit Mitte der 70er Jahre konstant ge- blieben. Zudem gibt es keine Finanzkri- se im Gesundheitswesen, genauer: im Bereich der gesetzlichen Krankenversi- cherung. Diese ist jedoch im wesent- lichen durch die Umlagerung von Ko- sten aus dem Bereich der Rentenversi- cherung auf die Krankenversicherung entstanden und damit bewußt politisch herbeigeführt worden. Um den Bundes- haushalt zu sanieren, wurde unter SPD- Arbeitsminister Ehrenberg 1977/78 da- mit angefangen, „Soziallasten", für die bisher der Staat zuständig war, im gro- ßen Stil auf die gesetzliche Krankenkas- se zu verlagern. Der raffinierte Kreislauf hieß: Kürzung der Bundesmittel für die Rentenversicherung, Rentenkassen zah- len weniger an Krankenkassen, gesetzli- che Krankenkassen müssen Beiträge er- höhen. Die so entstandene „Kostenin- flation" schrie nach Wegen der „Ko- stendämpfung". Durch Begriffe wie„Anspruchsdenken" und „Selbstver- antwortung" wurde Stimmung erzeugt, die die Bereitschaft der Bürger fordern sollte, für Krankheit immer mehr selbst zu bezahlen.
Die Zahlungen der Rentenversi- cherung an die gesetzliche Krankenver- sicherung zur Abdeckung der Kranken- versicherung der Rentner müssen wie- der schrittweise erhöht werden. Ziel muß sein, die Krankenversicherung der Rentner vollständig aus dem Budget der Rentenversicherung zu tragen. Die da- durch entstehende Unterdeckung im Bereich der gesetzlichen Krankenversi- cherung ist durch einen wieder zu erhö- henden Staatszuschuß auszugleichen.
Wenn private Profite und staatliche Mittelverschiebungen im Gesundheits- wesen gestoppt werden, können Mittel für eine Strukturreform zu einem ökolo- gischen und sozialen Gesundheitswesen freigesetzt werden. Voraussetzungen sind allerdings
- eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für alle
- die Abwälzung bisher vom Staat finanzierter Aufgaben auf die gesetzli- che Krankenversicherung rückgängig zu machen
- Umsatzreduzierung im Bereich der Pharmaindustrie durchzusetzen
- die Ärzteeinkommen zu begren-
zen. ❑
Dt. Ärztebl. 84, Heft 4, 21. Januar 1987 (31) A-133