Der
Südtiroler Landtag
einfach erklärt
Südtirol ist ein demokratisches Land.
Das heißt, dass die Bevölkerung bei den wichtigsten
Entscheidungen mitbestimmen kann. Sie bestimmt zum Beispiel, wer das Land regieren soll.
In einer Diktatur bestimmt ein Mensch oder eine Gruppe alles und herrscht über alle anderen.
In einer Demokratie ist die Macht aufgeteilt auf
verschiedene Gruppen. Das nennt man die Gewaltenteilung.
Die drei wichtigsten Gewalten sind:
Die Gesetzgebung, die Regierung und die Rechtsprechung.
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Die Gesetzgebung
Für ein friedliches
Zusammenleben zwischen Menschen in einem Land braucht es Gesetze. Das Parlament in Rom macht Gesetze. Diese gelten in ganz Italien. Der Südtiroler
Landtag macht auch Gesetze.
Man nennt sie Landes-Gesetze und sie gelten nur in Südtirol. Die Abgeordneten im Parlament und die Abgeordneten im Landtag werden vom Volk gewählt.
Die Regierung
Die Regierung wendet die Gesetze an. Sie führt das aus, was in den Gesetzen drinsteht.
Sie passt auf, dass sich alle an die Gesetze halten. Für Südtirol macht das die Landesregierung in Bozen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt.
Die Rechtsprechung
Das sind die Gerichte. Sie strafen jene, die sich nicht an die Gesetze halten. Sie entscheiden bei Streitfällen.
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Wie wird der Landtag gewählt?
Die Wahlen zum Südtiroler Landtag finden alle 5 Jahre statt.
Dabei werden alle Abgeordneten des Landtags neu gewählt.
Jede Partei bestimmt Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl. Diese Kandidatinnen und Kandidaten treten dann zur Wahl an.
In einer Partei vereinigen sich Personen, die gleiche Ansichten über das Zusammenleben in einem Land haben.
Wie viele Abgeordnete für eine Partei im Landtag vertreten sind, hängt vom Ausgang der Wahl ab.
Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl bekommt, desto mehr Abgeordnete aus dieser Partei sind dann im Landtag.
Die Wählerinnen und Wähler können auch Vorzugstimmen für einzelne Kandidaten geben. Die
Vorzugstimmen entscheiden, welche Kandidaten für eine bestimmte Partei in den Landtag kommen.
Alle Südtiroler und Südtirolerinnen dürfen wählen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Alle Südtiroler und Südtirolerinnen dürfen selbst Abgeordnete werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Wer leitet den Landtag?
Die gewählten Abgeordneten treffen sich in Sitzungen.
In der ersten Sitzung nach der Wahl wählen die neuen Abgeordneten die Landtags- Präsidentin oder den Landtags- Präsidenten.
Derzeit ist Rita Mattei die Landtags-Präsidentin.
Die Präsidentin leitet die Landtags-Sitzungen, sie passt auf, dass alle die Regeln einhalten. Sie bestimmt, wer gerade reden darf.
Sie sorgt auch für Ruhe und Ordnung während der Sitzung.
Was machen die Abgeordneten?
Sie wählen die Landtags-Präsidentin oder den Landtags- Präsidenten.
Sie wählen die Landes-Regierung: den Landeshauptmann und die Landesräte.
Sie kontrollieren die Landes-Regierung und die Landes- Verwaltung.
Sie diskutieren und beschließen die Landes-Gesetze.
Sie genehmigen den Landeshaushalt: Sie beschließen, wie viel Geld in Südtirol wofür ausgegeben wird.
Sie vertreten die gesamte Bevölkerung in Südtirol.
Welche Parteien sind im Südtiroler Landtag?
Der Südtiroler Landtag hat 35 Abgeordnete.
Wie viele Abgeordnete jede Partei in den Landtag schicken kann, hängt vom Ergebnis der Wahl ab.
Derzeit sind die Sitze so aufgeteilt:
Südtiroler Volkspartei: 15 Abgeordnete Team K: 4 Abgeordnete
Lega Salvini Alto Adige Südtirol: 3 Abgeordnete Grüne Fraktion: 3 Abgeordnete
Die Freiheitlichen: 2 Abgeordnete SÜD-TIROLER FREIHEIT: 2 Abgeordnete
Demokratische Partei – Bürgerlisten: 1 Abgeordneter 5 Sterne Bewegung: 1 Abgeordneter
Fratelli d'Italia: 1 Abgeordneter
Forza Italia Alto Adige Südtirol: 1 Abgeordneter ENZIAN: 1 Abgeordneter
Perspektiven Für Südtirol (PFS): 1 Abgeordneter
Was ist eine Landtags-Fraktion?
Im Landtag können sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammenschließen.
Meistens bilden die Abgeordneten derselben Partei zusammen eine Fraktion.
Derzeit gibt es 12 Fraktionen.
Manchmal kommt es vor, dass Abgeordnete nicht mehr die Meinung ihrer Partei teilen.
Dann treten diese Abgeordneten aus der Partei aus, oder die Partei schließt diese Abgeordneten aus.
Diese Abgeordneten dürfen bis zur nächsten Wahl im Landtag bleiben, weil sie von der Bevölkerung gewählt worden sind.
Wie entsteht ein Gesetz?
Neue Gesetze können zum Beispiel von der Landes-Regierung oder von den Abgeordneten vorgeschlagen werden. Dazu reichen sie im Landtag einen Gesetz-Entwurf ein.
Dann diskutiert ein Fachausschuss über diesen Entwurf. Er kann den Entwurf auch ändern. Der Fachausschuss besteht aus mehreren
Abgeordneten.
Danach diskutiert der ganze Landtag über den Gesetz-Entwurf.
Auch der Landtag kann den Entwurf ändern. Über jede Änderung wird abgestimmt.
Zum Schluss stimmt der Landtag über den ganzen Entwurf ab.
Wenn die meisten Abgeordneten dafür stimmen, dann wird aus dem Gesetz-Entwurf ein Gesetz.
Einige Illustrationen stammen aus dem Zeichentrickfilm „Eis oder Melone?“
In diesem Film wird der Landtag anschaulich und einfach erklärt.
https://www.landtag-bz.org/de/datenbanken-sammlungen/videos.asp
Eigendruck: Südtiroler Landtag, Silvius-Magnago-Platz 6, Bozen September 2021