• Keine Ergebnisse gefunden

Nationalparkrat berät per Videokonferenz zu aktuellen Themen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nationalparkrat berät per Videokonferenz zu aktuellen Themen"

Copied!
28
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahrgang 31 | Nummer 3 | 26. März 2021

Der nächste Landkreisbote

Nationalparkrat berät per Videokonferenz zu aktuellen Themen

Vor einigen Jahren wurde der Nationalparkrat eingerichtet, um die kommunalen Interessen zu vertreten und die Nationalpark- verwaltung zu unterstützen.

Zu einer virtuellen Beratung des Nationalparkrates hatte Landrat Michael Geisler am 09.03.2021 den Leiter der Nationalparkver- waltung Ulf Zimmermann, den Leiter des Forstbezirks Neu- stadt Uwe Borrmeister, (Ober-) Bürgermeister der National- parkregion sowie Vertreter der Landesdirektion Sachsen, des Landratsamtes, des Tourismus- verbandes Sächsische Schweiz, des Landschaf(f)t Zukunft e.

V. und weitere Partner einge- laden.

Aus den Erfahrungen der vor- jährigen Tourismussaison galt es die anstehenden Aufgaben und Problemlagen zu erörtern und zu diskutieren. Auf der Ta- gesordnung standen u. a. die Lenkung der Besucher sowie die Gefährdung des Wegenetzes, die Sicherstellung der Rettungs- wege und die Parkplatzsituati- on.

„Wander- und Rettungswege müssen frei bleiben“

In den zurückliegenden Jah- ren haben sehr gute Wet- terbedingungen, Ferien, Fei- er- und Brückentage immer wieder zu einem erheblichen Besucheraufkommen ge- führt. Im Jahr 2020 war auf- grund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten ein wei-

terer Zuwachs zu verzeichnen gewesen.

„Wir rechnen auch in diesem Jahr mit erheblichen Belastun- gen im öffentlichen Verkehrs- raum. Daher muss eine schnelle und umfassende Lösung gefun- den werden.“, so Landrat Geis- ler. „Grundsätzlich kann dieses Problem nur durch die dringend geforderte Erarbeitung einer Besucherkonzeption durch die

Nationalparkverwaltung geklärt werden.“

Die Forderungen des Touris- musverbandes sowie der Kom- munen an die Nationalparkver- waltung wurden klar formuliert.

Danach ist von weiteren kurz-

fristigen Sperrungen der Wan- derwege abzusehen und die touristische Erreichbarkeit des Wegenetzes sicherzustellen. Es gilt die Grundsätze der Natio- nalpark-Verordnung zur dauer- haften Unterhaltung des Wege- netzes einzuhalten. Eine weitere Ausdünnung ist zu vermeiden.

Ein wichtiger Punkt ist die Kom- munikation gegenüber den Bür- gern und Touristen. Gesperrte Wege bzw. Wegeabschnitte müssen klar und einheitlich kommuniziert und Umleitungs- optionen ausgewiesen werden.

Zu den Anforderungen aus Sicht des Tourismusverbandes/Natio- nalparkrates gehören u. a. auch einheitliche Routenempfehlun- gen (Trails), die Einbeziehung von Gaststätten und Toiletten in die Wegeplanung und das An- gebot von geführten (Erlebnis-) Touren.

Lesen Sie weiter auf Seite 2.

SAVE THE DATE:

Landrat Michael Geisler möchte auch in diesem Jahr die Unter- nehmerinnen und Unternehmer unseres Landkreises zum tra- ditionellen Wirtschaftstag einladen. Die diesjährige, nunmehr

bereits 15. Auflage ist für den 02.06.2021 geplant.

Das Wirtschaftsevent des Jahres hat sich in unserem Landkreis als eine Mischung aus impulsgebender Unterhaltung und In- formation etabliert. Zwei Top Redner sorgen für Begeisterung,

Motivation und eine positive Aufbruchstimmung.

Sichern Sie sich schon jetzt den Termin!

„SCHAU REIN!“ – Anmeldung für Unternehmen bis 22.04.2021 möglich!

Die aktuellen Rahmenbedin- gungen durch die Corona-Pan- demie lassen eine Durchfüh- rung von „SCHAU REIN!“ in der geplanten Kalenderwoche im März nicht zu. Vor diesem Hintergrund wurde die Durch- führung von „SCHAU REIN!“

in die 25. Kalenderwoche, 21.

bis 26.06.2021, verschoben.

In dieser Woche werden die Unternehmen des Landkrei-

kömmlichen Präsenz- Angebot, auch eine Online-Veranstaltung anzubieten.

Tragen Sie daher Ihre

„SCHAU REIN!“ Ver- anstaltung bis zum 22.04.2021 auf der Plattform ein und kündigen Sie Ihre Angebote auf www.schau-rein-sachsen.de an.

stützt Firmen beim Eintragen der Angebote. Sprechen Sie uns gern an.

Nati al arkrk er alaltt kl

(2)

Aktuelles

Aber auch durch die Folgen von Borkenkäfer, Stürmen und Waldbränden ist eine Begeh- barkeit bzw. Befahrbarkeit ei- ner großen Anzahl von Wegen, Straßen und Plätzen nur noch eingeschränkt bis gar nicht mehr möglich. Das betrifft nicht nur Besucher, sondern auch die Ein- satzkräfte des Rettungsdienstes, der Bergwacht, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes.

Daher ist die Einhaltung der Ver- kehrssicherungspflicht durch die Nationalparkverwaltung drin- gend geboten, um Gefahren für die Gesundheit und die Natur abzuwehren.

Parkplatzsituation in der Nationalparkregion

Bereits Anfang Februar hatte sich Landrat Geisler zu diesem Thema mit den (Ober-)Bürger- meistern der Nationalparkregion abgestimmt. Gerade aufgrund des allgemeinen Trends zum Ur- laub in der Heimatregion ist mit

einer weiteren Zuspitzung da- hingehend zu rechnen. Immer wieder geschieht es auch, dass außerhalb genehmigter Parkflä- chen geparkt und somit der Zu- gang für jegliche Rettungskräfte oder Wanderer zusätzlich behin- dert wird.

Eine notwendige Entlastung der Parkplatzsituation soll die Schaf- fung von Interimsparkplätzen bringen. Ziel ist es kurzfristig zu erwartende Besucherströme einzufangen, um somit poten- ziellen Falschparkern eine legale Alternative zu bieten.

Landrat Geisler verdeutlicht, dass sich alle Akteure einig wa- ren dringend kurzfristige und mittelfristige Lösungen zu fin- den. „Einzelne Ansätze konnten u. a. durch die Kommunen im letzten Jahr aufgezeigt werden.

Insbesondere im Raum Sebnitz, Rathen, Bad Schandau, Lohmen und Hohnstein wurden bei- spielsweise separate Ausweich- parkflächen ausgewiesen.“, so der Landrat weiter.

Der Verein Landschaf(f)t Zu- kunft e. V., der mit der Koor- dinierung dieser Angelegen-

heit beauftragt wurde, legte nun erste Ergebnisse vor. Mit fast allen Kommunen konnten Vorschläge für die Ausweisung von Parkflächen für PKW und/

oder Caravan erarbeitet wer- den. Diese sind nunmehr mit den verantwortlichen Behörden abzustimmen, um die infra- strukturellen Voraussetzungen, wie Beschilderungen und Be- wirtschaftung der Flächen, zu klären. Im Anschluss gilt es, die Ergebnisse mit allen Beteiligten, wie Bürgermeistern, Verkehrs- unternehmen, Nationalparkver- waltung, der Landesdirektion Sachsen und dem Landratsamt abzustimmen.

Zielstellung ist es ein tragfähiges Konzept für ein Verkehrs- und Parkleitsystem zu erhalten.

Der Nationalparkrat wird sich im weiteren Jahresverlauf wieder zusammenfinden, um über die Ergebnisse und das weitere Vor- gehen zu beraten.

Ab 02.04.2021 verkehrt in der Sächsischen Schweiz eine neue Buslinie des Regionalverkehrs Säch- sische Schweiz-Osterzgebirge und verbindet Bad Schandau mit Hohn- stein. So können Einheimische und Touristen direkt mit der S-Bahn oder dem EC ab dem Nationalparkbahn- hof Bad Schandau nach Hohnstein gelangen. Diese Linie verkehrt am Wochenende stündlich, außerdem gelangen Sie mit diesem Bus direkt weiter zur Bastei. Die genauen Ab- fahrtszeiten und Haltestellen ent- nehmen Sie dem Fahrplan Linie 254 unter www.vvo-online.de.

Ergänzend zu diesem neuen Sai- sonangebot wird das Angebot im Kirnitzschtal erweitert. Das Tal ist künftig von Bad Schandau bzw. Seb- nitz halbstündlich über verschiedene Linienwege zu erreichen. Ausflügler werden sicher und bequem in das wunderschöne Ausflugsgebiet beför- dert und müssen sich keine Gedan- ken über freie Parkplätze machen.

Neue Linie

Verbessertes Angebot in der Sächsischen

Schweiz

Außenstelle Freital des Landratsamtes –

Ansprechpartner und neue Parkmöglichkeiten

Seit März 2020 befinden sich das Bürgerbüro, Teile des Jugend-, Sozial- und Ausländeramtes sowie die Pflegekoordinatorin des Landratsam- tes, Außenstelle Freital, im Sparkassengebäude auf der Dresdner Straße 107. Vor kurzem haben auch die Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehör- de sowie die Wirtschaftliche Jugendhilfe ihr Frei- taler Domizil an diesem Standort bezogen. Die Ansprechpartner sind wie folgt telefonisch zu erreichen:

Bürgerbüro Freital: 03501 515-0

Kfz-Zulassung: 03501 515-4278

Wirtschaftliche Jugendhilfe: 03501 515-2125 Referat Sonstige Soziale Leistungen –

Elterngeldstelle: 03501 515-2260 bis -2266, -2282 Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe:

03501 515-2230

Referat Sozialhilfe – Betreuungsbehörde:

03501 515-2267, -2268, -2269 Jurist des Sozial- und Ausländeramtes:

03501 515-2207

Pflegekoordinatorin: 03501 515-2246 Zu beachten ist nach wie vor die zwingend erfor- derliche Terminvereinbarung, sollte eine persönli- che Vorsprache notwendig sein.

Parken:

Zusätzlich zu den bestehenden 17 Parkplätzen un- mittelbar am Gebäude der Sparkasse Dresden ste- hen für alle Besucher ab sofort 25 weitere Park- plätze auf der Deubener Straße zur Verfügung. Die Nutzungsdauer ist auf zwei Stunden begrenzt. Die Anfahrt ist ausgeschildert.

Am 22. April 2021 ist bundes- weiter Girls‘ & Boys‘ Day!

Der Girls‘ & Boys’Day – der Mäd- chen- und Jungenzukunftstag – ist ein bundesweites Angebot zur Sensibilisierung bei der Be- rufsorientierung, um sich nicht von Rollenklischees leiten zu lassen, sondern Einblicke in ge- schlechteruntypische Berufe zu bekommen.

Auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge soll am Jungen- und Mädchen-Zu- kunftstag Kindern und Jugend- lichen die Möglichkeit geboten werden, neue berufliche Pers- pektiven zu entdecken – Pers- pektiven, die sie bislang nicht oder eher selten im Blick hatten.

Die Gleichstellungsbeauftrag- te des Landkreises, Teresa Schubert, möchte Unterneh- men/Organisationen sowie Schüler:innen ermuntern, am Girls‘ & Boys‘ Day teilzunehmen.

Ihre Möglichkeiten?

Unternehmen und Organisatio- nen tragen ihr Angebot kostenlos

in die Aktionslandkarten unter www.girls-day.de oder www.

boys-day.de ein und bieten somit den Kindern und Jugendlichen die Chance, in ihren Arbeitsbe- reich reinzuschnuppern.

Schüler:innen stimmen sich vor- ab mit den Eltern und der Schu- le ab, suchen auf den jeweiligen Internetseiten im RADAR nach interessanten Angeboten und melden sich für dieses online oder telefonisch an.

Informationen und Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Geichstellungsbeauftragte Teresa Schubert

Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1010 E-Mail: gleichstellung@

landratsamt-pirna.de www.girls-day.de www.boys-day.de www.klischee-frei.de Fortsetzung von Seite 1:

Landrat und Nationalparkrat setzen Schwerpunkt auf Verkehrsthemen

Landrat Geisler:

„Wir brauchen ein tragfähiges Kon- zept für ein Ver- kehrs- und Park- leitsystem!“

(3)

Wirtschaftsförderung

Fortsetzung von Seite 1:

„SCHAU REIN!“ – Schüler können Angebote bis 09.06.2021 buchen

Am 26.04.2021 wird die Plattform dann für die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler freigeschaltet. Sie können bis 09.06.2021 eine kostenlose „SCHAU REIN!“ - Fahrkarte und bis 14.06.2021 ihre Veranstaltungen buchen.

Auszeichnung für herausragende „SCHAU REIN!“-Veranstaltungen

Auch dieses Jahr haben Sie als Unterneh- men, die eine besonders gute und praxi- sorientierte „SCHAU REIN!“ -Veranstal-

tung ausrichten, die Möglichkeit mit einer Auszeichnung durch die drei Schirmher-

ren der Sächsischen Staatsministerien für Kultus sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Vorsitzendenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit gewürdigt zu werden.

Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche

„SCHAU REIN!“-Veranstaltung

Ausführliches Informations- und Werbe- material, Textbausteine für Ihre Newslet-

ter, Checklisten etc. finden Sie im Down- loadbereich für Unternehmen unter www.schau-rein-sachsen.de.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterz- gebirge

Stabsstelle Wirtschaftsförderung Sebastian Salomo

Telefon: 03501 515-1514

E-Mail: sebastian.salomo@landratsamt- pirna.de

Kampagne „Auf einen Chat mit …!“ - Was haben wir erreicht?

Wie zielführend sind Maßnah- men der Berufs- und Studien- orientierung, wenn diese digital durchgeführt werden? Inwie- fern greifen Schülerinnen und Schüler derartige Angebote auf – in einer Zeit, in der durch das Fehlen des Präsenzunterrichtes besondere Herausforderungen zu meistern sind? Hier ein Fazit nach Abschluss der Kampagne

„Auf einen Chat mit …!“:

Was wurde mit der Kampagne erreicht?

Trotz der coronabedingten Ein- schränkungen konnten junge Menschen mit den Vertreterin- nen und Vertretern der land- kreisweiten Unternehmen in Kontakt treten und Informati- onen zu Praktika, möglichen Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen sowie zu Bewer- bungsverfahren erhalten. Vom 26.01. bis 12.03.2021 waren insgesamt 23 Unternehmen mit bis zu 30 Chat-Teilnehmerinnen und –Teilnehmern pro Termin im Gespräch.

„Das neue Format haben so- wohl die Unternehmer als auch die Schülerinnen und Schüler

gut angenommen. Ich denke, für beide Seiten gab es einen Mehrwert. So wurden teilwei- se während der Videochats oder dann im Nachgang bereits Schnuppertage und Praktika vereinbart. Bei einigen der Un- ternehmen sind schon Bewer- bungen um Ausbildungsplätze eingegangen. Das ist sehr er- freulich und ermutigt zu einer Neuauflage der Kampagne zu gegebener Zeit.“, resümiert Landrat Michael Geisler.

Die Schüler/innen wählten sich sehr zielgerichtet in die Vi-

deochats ein und verließen die- se, wenn die Vorstellung des für sie relevanten Ausbildungsbe- rufes abgeschlossen war. Wäh- rend der Unternehmenspräsen- tationen und der Vorstellung der Ausbildungs- und Studienberufe gingen ununterbrochen Fragen im Chat ein. Fragen, die deut- lich werden ließen, wo der junge Mensch im Berufsorientierungs- prozess gerade steht.

Wer hat die Videochats für sich genutzt?

Für Jasmin, Schülerin der 9. Klas- se an der Oberschule „Hans

Poelzig“ in Klingenberg, steht nach dem Videochat mit dem Gartenbaubetrieb Klein aus Seb- nitz fest, nach Schulabschluss den Ausbildungsberuf der Gärt- nerin zu beginnen. Sie berichtet:

„Ich fand diesen Chat toll, weil ich dadurch erfahren habe, dass der Gärtnerberuf in sieben Fach- richtungen untergliedert ist und es so viele Möglichkeiten gibt, sich weiterzubilden.“

Was sagen die Verantwortlichen der Unternehmen?

„Im Rahmen unseres Azubi-Re- cruitings haben wir in der Ver- gangenheit vor allem auf das persönliche Kennenlernen ge- setzt. Doch die Kampagne „Auf einen Chat mit …!“ hat deutlich gezeigt, wie effektiv es ist auch digitale Formate einzusetzen.

Wir konnten zeitgleich mit vie- len Interessierten im Gespräch sein und die Informationen zu unseren Kliniken weitergeben.

Zukünftig können wir uns der- artige Formate als zusätzlichen Baustein in der Azubi-Gewin- nung gut vorstellen.“, resümiert Herr Stoppok, Pflegedirektor der Helios Weißeritztal-Kliniken.

Auch Frau Heß, Assistentin der Geschäftsleitung bei Gebr. Bier- mann Haustechnik GmbH, ist dankbar für diese Initiative des Landkreises: „Für uns als Aus- bildungsbetrieb sind Online- Formate zurzeit die einzige Möglichkeit der aktiven Schüler- ansprache. Ich war sehr positiv überrascht über die gute Reso- nanz und den regen Austausch mit interessierten Schüler/innen und Praxisberater/innen.“

Die Kampagne wird sicherlich eine Wiederholung finden, denn bereits jetzt gehen Vorschläge von Schülerinnen und Schülern ein, mit welchen Unternehmen sie gern zukünftig im Gespräch sein wollen. Dann heißt es wie- der: „Auf einen Chat mit …!“.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Wirtschaftsförderung Schloßhof 2/4 01796 Pirna Ramona Reißig

Telefon: 03501 515-1516 E-Mail: ramona.reissig@

landratsamt-pirna.de

Dorfwettbewerb: Anmeldefrist nochmals verlängert

Sächsische Orte mit bis zu 3 000 Einwohnern können sich noch bis Ende November 2021 für den 11. Sächsischen Landes- wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ anmelden. Bisherige Anmeldungen bleiben beste- hen. Grund für die nochmalige Verlängerung der Anmeldefrist

sind die Einschränkungen auf- grund der Corona-Situation.

Dorfwerkstätten werden wei- tergeführt

Mit der Fristverlängerung soll auch die „Dorfwerkstatt“ in diesem Jahr weitergeführt wer- den. In der Dorfwerkstatt kön-

nen sich die Orte kostenfrei eine professionelle Begleitung bei der Vorbereitung des Wettbe- werbs einholen. Bereits 30 Dör- fer haben ihr Interesse an einer Dorfwerkstatt in diesem Jahr angemeldet.

Im Jahr 2022 wird der Wettbe- werb dann in den Landkreisen

und auf Landesebene stattfin- den.

Weitere Informationen:

• Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft”: www.laendlicher- raum.sachsen.de/unser-dorf- hat-zukunft.html

• Anmeldung Dorfwerkstatt:

www.laendlicher-raum.sachsen.

de/dorfwerkstatt-2020-9232.

html

Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sowie die Dorfwerkstät- ten werden durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Land- tag beschlossenen Haushalts finanziert.

(4)

Gesundheit und Soziales

Sozial- und Ausländeramt - Betreuungsbehörde

Nichts dem Zufall überlassen - rechtzeitig Vorsorge treffen

Leider kann es jeden irgendwann treffen, dass andere für einen Entscheidungen treffen müssen.

Den Zeitpunkt, wann man nicht mehr für sich selbst entschei- det, kennt zum Glück niemand.

Aber den Zeitpunkt zu entschei- den, wer sich dann um mich kümmert, hat jeder selbst in der Hand.

In Zeiten geistiger Frische für den Ernstfall vorsorgen

Nicht jeder möchte einen ge- richtlichen Betreuer erhalten.

Eine Alternative bietet in dieser Situation eine Vollmacht. Da- mit wird in Zeiten der geistigen Frische für den Fall einer alters- oder unfallbedingten Gebrech- lichkeit bzw. einer körperlichen und psychischen Krankheit fest- gelegt, wer wichtige Entschei- dungen für seinen Angehörigen treffen darf. Dies betrifft medi- zinische, behördliche und finan- zielle Angelegenheiten. Bei aus- reichender Vorsorge kann unter Umständen auf eine mögliche rechtliche Betreuung ganz ver- zichtet werden.

Voraussetzung für die Erteilung der Vollmacht

Jede volljährige geschäftsfähi- ge Person kann eine Vollmacht verfassen. Das bedeutet kon- kret, dass man dazu in der Lage sein muss selbständig zu sagen, was man will. Grundsätzlich sind alle Menschen ab 18 Jah- re geschäftsfähig. Auch wenn Sie die Vollmacht rückgängig machen wollen, müssen sie ge-

schäftsfähig sein. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, ist diese auch dann gültig, wenn Sie spä- ter geschäftsunfähig werden.

Nicht immer ist klar, ob jemand voll geschäftsfähig ist, dies ist z.

B. der Fall, wenn man an De- menz erkrankt ist. Deshalb kön- nen Sie zu Ihrem Arzt gehen, der Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie im Zeitpunkt der Vollmachts- erteilung geschäftsfähig sind.

Genaue Angaben notwendig - Vordruck des Landratsamtes nut- zen

Eine Vollmacht kann man ohne großen Aufwand erstellen und jederzeit widerrufen. Es ist je- doch wichtig, dass die Vollmacht immer genaue Angaben zu den bevollmächtigten Personen und den zu regelnden Lebensberei- chen beinhaltet. Die Vollmacht ist eine Urkunde für die Aufga- benübertragung auf eine andere Person. Nicht nur die Verwaltung

eines Dokuments spielt dabei eine Rolle, sondern die erlaubte Nutzung für bestimmte Zwecke und Aufgabenbereiche. Je ge- nauer die Beschreibung ausfällt, desto sicherer ist die Erteilung der Vollmacht. Wichtig ist auch, dass jede im Dokument genann- te Person mit Datum, Name und Vorname unterschreibt. Damit kann diese zeigen, dass sie die Verantwortung übernehmen möchte.

Unterschiedliche Varianten der Gestaltung

Die Möglichkeiten der Gestal- tung sind sehr vielschichtig. So können auch mehrere Perso- nen das Recht erhalten, fast alles zu entscheiden oder nur einen bestimmten Teil. Für wel- che Variante und Bereiche die Vollmacht zutreffen soll, muss aus der Vollmacht genau her- vorgehen. Durch die Vollmacht können eine Person oder meh-

rere Personen für Sie Aufgaben ausführen, die Sie selbst, aus welchen Gründen auch immer, nicht erledigen können. Das Original der Vollmacht bleibt bis zum möglichen Einsatz in Ihrem Besitz.

Wichtig! Der Aufbewahrungsort Der Aufbewahrungsort sollte al- len in der Vollmacht genannten Personen bekannt sein. Nur so ist dann im Fall der Fälle ein schnel- ler Zugriff zu diesem wichtigen Dokument gesichert. Außerdem kann es sinnvoll sein, sich an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (PF 08 01 51, 10001 Berlin) zu wenden. Für eine kleine Gebühr können Sie dort die Information hinterlassen, dass Sie eine Vollmacht ausge- stellt haben. Das Betreuungsge- richt prüft vor Bestellung eines rechtlichen Betreuers im Zentra- len Vorsorgeregister, ob Sie eine Vollmacht ausgestellt haben.

Beglaubigung durch Betreuungs- behörde im Landratsamt oder Notar

In der Betreuungsbehörde kann man die Unterschrift unter der Vollmacht gegen eine Gebühr von 10,00 Euro beglaubigen las- sen. Dabei ist es unerheblich, ob diese selbst verfasst oder ein Vor- druck der Betreuungsbehörde verwendet wurde. Die Urkunds- person bei der Betreuungsbehör- de ist befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten öffentlich zu beglaubigen. Den Weg zum Notar zwecks Beglau- bigung sollte man dann gehen, wenn die Vollmacht auch den Umgang mit hohen Sachwer- ten, wie Immobilien oder großen Geldbeträgen, regelt.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen die Mit- arbeiterinnen der Betreuungsbe- hörde des Landratsamtes in Pirna und Freital gern zur Verfügung.

Ein Vordruck für eine Vollmacht ist unter folgendem Link zu fin- den: www.landratsamt-pirna.de/

betreuungsbehoerde.html.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sozial- und Ausländeramt Betreuungsbehörde Schloßhof 2/4 01796 Pirna

Telefon: 03501 515-2070 E-Mail: betreuungsbehoerde@

landratsamt-pirna.de

Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Trinkwasseranlagen vor Wiederinbetriebnahme gründlich spülen

An alle Eigentümer und Betreiber öffentlicher und gewerblich genutzter Gebäude

Der Lockdown in der Co- rona-Pandemie hat die Schließung bzw. einge- schränkte Nutzung vieler öffentlicher und gewerb- lich genutzter Gebäude zur Folge.

Durch die längere Zeit der Ein- schränkungen und damit ver- bundenen Schließung bzw. ein-

geschränkten Nutzung vieler öffentlicher und gewerblich ge- nutzter Gebäude reduzierte sich auch die Trinkwasserentnahme in den betreffenden Gebäuden oder kam ganz zum Erliegen.

Das wiederum kann die Trink- wasserqualität in der Haus- installation mikrobiologisch, so- wie auch chemisch negativ ver- ändern.

Hier besteht die Gefahr einer ge- sundheitlichen Beeinträchtigung.

Um das Risiko zu senken, sind Trinkwasseranlagen laut Trink- wasserverordnung (TrinkwV) grundsätzlich bestimmungsge- mäß und nach den Anforderun- gen der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu be- treiben.

Während eines eingeschränkten Betriebes oder vor Wiederinbe- triebnahme sollten gründliche Spülungen der Hausinstallatio- nen vorgenommen werden.

Zu weiteren Vorgehensweisen können Sie auch einen Installati- onsfachbetrieb heranziehen.

Zusätzlich empfehlen wir mik- robiologische Kontrolluntersu- chungen gemäß TrinkwV. Dazu

berät Sie das Gesundheitsamt des Landratsamtes gern.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Amt für Gesundheits- und Ver- braucherschutz

E-Mail: gesundheit@landrats- amt-pirna.de

Telefon: 03501 5152310

(5)

Jugendamt

„Herzlich Willkommen im Leben“ - Das Angebot ist gerade jetzt für Familien da!

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien schon über eine lange Zeit vor große Herausforderun- gen. Durch die Arbeit im Home- Office kommen viele Eltern an ihre Belastungsgrenze. Familien- zuwachs macht – bei aller Freu- de über das Baby – die Situation oftmals nicht einfacher.

Normalerweise bieten die Mit- arbeiterinnen von „Herzlich Willkommen im Leben“ des Landratsamtes Familien mit Neugeborenen einen Begrü- ßungsbesuch an. Dabei erhal- ten diese viele Informationen rund um das Thema „Eltern sein“ mit der Möglichkeit für einen individuellen Austausch zu wichtigen Fragen. Leider sind persönliche Besuche mo- mentan nur in besonderen Aus- nahmefällen möglich, jedoch können auch in Telefonaten wichtige Themen geklärt wer- den. Daher möchten die So-

zialarbeiterinnen die Familien gerade jetzt auffordern, z. B.

bei Fragen zur Gesundheits- fürsorge des Kindes, zu Eltern- zeit, Kita-Beantragung oder zu finanziellen Leistungen, diese telefonisch zu stellen, damit die Mitarbeiterinnen des Land- ratsamtes mit Rat und Tat zur Seite stehen können!

Derzeit werden alle Familien mit neugeborenen Kindern mit ei- nem Brief angeschrieben, wor- in ihnen eine telefonische Bera- tung sowie die Zusendung von Info-Material und Unterlagen angeboten werden. „Scheuen Sie sich nicht diese Möglichkeit zu nutzen“, ermuntert Kerstin Fritsch, Koordinatorin des Netz- werks „Frühen Hilfen“, die Fami- lien zur Nutzung des Angebotes.

„Gerade frisch gebackene Eltern müssen sich um eine Menge For- malitäten nach der Geburt küm- mern, haben viele Fragen zum optimalen Umgang mit ihrem

Baby und damit einen erhöhten Bedarf an Gesprächen und Be- ratung. Da Ämter und Behörden derzeit nur nach Terminvergabe Beratungen vornehmen können, haben Familien durch dieses An- gebot die Chance, zügiger In- formationen oder Anträge zu erhalten.“

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.774 Kinder geboren. Davon waren 695 das erste Kind in der Familie, 1.079 Babys wurden als Geschwisterkinder geboren.

Trotz der Corona-Pandemie be- suchten die Mitarbeiterinnen in den Zeiten außerhalb des Lock- downs 634 Familien.

Informationsabende ab Mai geplant

Ein weiteres Angebot von

„Herzlich Willkommen im Le- ben“ sind die gemeinsam mit den Schwangerenberatungs- stellen veranstalteten „Infor-

mationsabende für werdende Eltern“, die hoffentlich ab Mai 2021 wieder stattfinden kön- nen. Dies ist ebenfalls eine gern genutzte Gelegenheit, sich auf die neue Familiensituation mit einem Baby einzustellen. Dort geht es um Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.

Im Fokus stehen darüber hinaus Themen wie Eltern- und Kin- dergeld, Elternzeit und Mutter- schutz. Diese Infoabende sind für 2021 von Mai bis Oktober im gesamten Landkreis geplant.

Die genauen Termine sind in den ortsüblichen Amtsblättern und im Landkreisboten des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge zu finden.

Bis ein persönlicher Kontakt zu den Familien wieder möglich ist, werden Beratungen zu Eltern- geld und anderen Leistungen jederzeit telefonisch oder per E- Mail unter den nachfolgend ge- nannten Kontakten angeboten.

Einem Kind ein liebevolles Zuhause geben

Pflegefamilien für befristete Vollzeitpflege gesucht

Aus unterschiedlichen Grün- den sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder in ihrem bisherigen Lebensumfeld zu betreuen und zu erziehen. Pfle- geeltern können diesen Kin- dern zeitlich begrenzt ein neu- es Zuhause geben. Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt und begleitet der Pflegekinderdienst die Pflegeel- tern gemeinsam mit seinen Ko- operationspartnern.

Es gibt verschiedene Möglich- keiten, in welcher Form ein fremdes Kind im Haushalt von Pflegeeltern eine liebevolle Be- treuung finden kann.

Zeitlich befristete Vollzeitpflege

Derzeit haben sich im Landkreis sieben Familien dafür entschie- den, Kinder für eine befristete Zeit in ihrem Haushalt aufzuneh- men und zu erziehen. Beson- ders Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren benötigen im Bedarfsfall

einer Hilfe zur Erziehung diesen familiären Rahmen, um Gebor- genheit und Sicherheit erleben zu können.

Bei einer zeitlich befristeten Vollzeitpflege findet eine kurz- fristige Vermittlung eines Kin- des in eine Pflegefamilie gemäß

§ 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) statt. Aus unterschiedli- chen Gründen können die leib- lichen Eltern vorübergehend ihre Kinder nicht erziehen. Das können zum Beispiel Überfor- derung oder aktuelle Notlagen

der Eltern sein. Der befristete Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie dient u. a. der Per- spektivklärung durch das Ju- gendamt. Ziel ist es, die Voraus- setzungen für die Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haus- halt zu schaffen.

In der Regel sollte der Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie nicht länger als sechs Monate andauern. In Einzelfällen kann es sich um einen längeren Zeit- raum handeln. Wichtig ist den- noch das Bewusstsein der Pfle-

gepersonen, dass das Kind die Familie wieder verlassen wird.

Um die Bindung zwischen Her- kunftsfamilie und Kind aufrecht zu erhalten, finden während des Aufenthaltes des Kindes bei der Pflegefamilie regelmäßige Um- gänge mit den leiblichen Eltern statt, wofür die Pflegeeltern die nötige Offenheit und Toleranz aufbringen müssen.

Jedes Kind ist anders, jede Situa- tion neu. Dadurch entstehen in- dividuelle Fragen und Anliegen.

Die Mitarbeiter des Pflegekin- derdienstes stehen den Pflege- familien deshalb vor, während und nach dem Pflegeverhältnis beratend und begleitend zur Seite.

Kindern ein liebevolles Zuhause mit stabilen Strukturen

und Förderung geben

Wenn Sie Freude am Zusam- menleben mit Kindern haben und sich mit Humor und Ge- lassenheit einem auch anstren-

genden Alltag stellen möchten, freuen wir uns auf Sie.

Ihr Interesse am Thema Pflegeel- ternschaft ist geweckt?

Dann laden wir Sie herzlich ein, mit dem Pflegekinderdienst ein individuelles Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Kontakt:

Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge

Landratsamt Jugendamt

Referat Besondere Soziale Dienste und Förderung Pflegekinderdienst Standort Freital

Frau Langer, Frau Harnisch, Frau Töpfer, Frau Hering Telefon: 03501/ 515 -2173;

-2072, -2099 bzw. -2093 Standort Pirna

Frau Kreisel, Herr Klose, Frau Schilter

Telefon: 03501/ 515 -2175;

-2176 bzw. -2174 Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jugendamt

„Herzlich Willkommen im Leben“

Schloßhof 2/4 01796 Pirna Kathleen Mehner Telefon: 03501 515-2086 Mobil: 0160 8403209 E-Mail: kathleen.mehner@

landratsamt-pirna.de Stefanie Püschel

Telefon: 03501 515-2090 Mobil: 0173 5865046 E-Mail: stefanie.pueschel@

landratsamt-pirna.de Elke Schee

Telefon: 03501 515-2198 Mobil: 0170 5740862 E-Mail: elke.schee@

landratsamt-pirna.de

(6)

Jugendamt

„Schulsozialarbeit im Landkreis – KOMPETENT IN DIE ZUKUNFT“

Fünf Fragen zur Schulsozialar- beit im Landkreis an Kristina Kohla, Schulsozialarbeiterin an der Oberschule „Friedrich Schiller“ in Neustadt

Seit 2017 unterstützen der Frei- staat Sachsen und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzge- birge über ein Landesförderpro- gramm den regionalen Ausbau von Projekten der Schulsozialar- beit. An welcher Schule sind Sie wie lange schon tätig?

Seit 2012 bin ich an der Fried- rich-Schiller-Oberschule als Schulsozialarbeiterin tätig. Seit 2019 teile ich mir mit meinem Kollegen Christoph Conrad die Stelle beim ASB OV Neustadt/

Sachsen e.V. Dies ermöglicht einen intensiven fachlichen Austausch und ein geschlechts- spezifisches Arbeiten. Den Schüler:innen sind unsere An- sprechzeiten in der Schule be- kannt. Herrn Conrads Präsenz als Jugendsozialarbeiter im ASB Mehrgenerationenhaus ermög- licht den Jugendlichen einen in- tensiven Kontakt zu ihm, auch außerhalb des Schulstandortes.

Schulsozialarbeit hat aufgrund von Einzelfallberatung, Grup- penarbeit und offenen Angebo- ten klassisch nichts mit Schule zu tun, da sie ein freiwilliges An-

gebot der Kinder- und Jugendhil- fe ist. Was macht eigentlich ein Schulsozialarbeiter?

Ein Großteil der Arbeitszeit wird von Einzelfallberatungen und Gruppenarbeit bestimmt.

Dabei finden präventive Grup- penangebote zu vielschichtigen Themen statt. Inhaltlich werden die klassenspezifischen Themen mit den Klassenlehrer/-innen erarbeitet. In einigen Klassen findet wöchentlich soziales Ler- nen als Teil des Stundenplanes statt. Die Einzelfallarbeit bietet den Schüler:innen die Möglich-

keit, in einem vertrauensvollen Setting eigene schulische und außerschulische Zielstellungen zu bearbeiten und Verhaltens- weisen zu reflektieren.

Wie funktioniert Schulsozialar- beit vor Ort? Wo, wann, wie und womit können sich Kinder und Jugendliche an den Sozialarbei- ter wenden?

Die Fachkräfte der Schulsozial- arbeit sind täglich im Schulhaus präsent. Kontakte entstehen durch offene Angebote bzw.

im entsprechenden Ruhe- und

Entspannungsraum der Schule, durch „Tür- und Angelgesprä- che” oder werden konkret ver- mittelt.

An den Schulen gibt es noch weitere unterstützende Perso- nen, wie Beratungslehrer, Ver- trauenslehrer, manchmal Inklu- sionsassistenten, Praxisberater, Berufseinstiegsbegleiter usw., ist der Schulsozialarbeiter allein für „alle Probleme“ der Kinder und Jugendlichen verantwort- lich?

Durch eine gute Kooperations- arbeit gelingt Schulsozialarbeit in vielen Situationen dauerhaft und nachhaltig. Ohne Abstim- mung mit dem Lehrpersonal und weiteren, potentiell un- terstützenden Personen wäre das Erreichen von Zielen sehr erschwert. Natürlich sehen wir uns in der Verantwortung, Lö- sungsprozesse aktiv voranzu- bringen und mit anderen Ins- tanzen abstimmen. Diese sehen wir als wichtigen Teil des Pro- zesses und uns demnach nicht als alleinige „Problemlöser“.

Was ist, wenn Lehrpersonal oder Eltern Fragen an den Schulsozial- arbeiter haben?

Auch das gehört zum Alltag in der Schulsozialarbeit. El-

tern und Lehrer:innen berich- ten von Schwierigkeiten bei Schüler:innen, denen wir uns annehmen können. Oft sind es die täglichen Beobachtungen im Klassenraum oder zu Hause, die erst einen Unterstützungs- bedarf offenbaren. Davon ab- gesehen stehen wir Eltern und Lehrer:innen auch grundsätz- lich beratend zur Verfügung.

Wenn Kinder und Jugendliche Ideen haben, in ihrer Schule et- was zu verändern, wie kann Schulsozialarbeit dabei unter- stützen?

Wir fungieren als Binde- glied zwischen Schüler:innen und Lehrpersonal. Mit den Schüler:innen können wir Kon- zepte und Ideen erarbeiten, die dann mit dem Lehrpersonal bzw. der Schulleitung bespro- chen werden können. Die In- itiative sollte dabei immer von den Schüler:innen selbst ausge- hen, wobei wir sie in ihrem Tun bestärken und unterstützen.

Kontakt:

Telefon Schule: 03596 585125 Mobil: 0172 1595756

MehrGenerationenHaus:

Telefon: 03596 604710 E-Mail: schulsozialarbeit@

asb-neustadt-sachsen.de

Partnerschaften für Demokratie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

2. Ausschreibung für Projekte 2021

Ziel des Programms „Partner- schaften für Demokratie” ist es, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge zu stärken.

Vereine, Projekte und Initiati- ven, die sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes, die Förde- rung eines lebendigen, vielfäl- tigen und demokratischen Zu- sammenlebens einsetzen und insbesondere gegen die ver- schiedenen Formen des Extre- mismus sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit arbeiten, können Unterstützung erhal-

ten. Der Fokus liegt auf einer zielgerichteten Zusammenar- beit aller Akteure vor Ort.

Gefördert wird das Vorhaben durch das Bundesprogramm

„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeind- lichkeit“ und aus Mitteln des Freistaates Sachsen.

Informationen zur Antragstellung:

In einer zweiten Förderrunde können im Rahmen der Part- nerschaften für Demokratie Mittel für Maßnahmen und Projekte im Landkreis Sächsi- sche Schweiz-Osterzgebirge beantragt werden. Die Höhe der Förderung sollte höchstens

90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts be- tragen.

Der Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan ist mit einer aussagekräftigen Projektbe- schreibung bis zum 16.04.2021 mit rechtsverbindlicher Unter- schrift im Landratsamt einzu- reichen.

Das federführende Amt für die Partnerschaften für Demokra- tie ist das Landratsamt.

Alle Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes www.landrats- amt-pirna.de/partnerschaften- fuer-demokratie.html sowie auf der Homepage www.vielfalt- soe.de.

Weitere Informationen sowie die Leitlinie zum Förderpro- gramm erhalten Sie unter www.demokratie-leben.de.

Kristina Kohla und Christoph Conrad als Fachkräfte der Schulsozialarbeit vor Ort. Foto: ASB Neustadt i.Sa.

(7)

Umweltamt

Kampf der Waldbesitzer gegen den Borkenkäfer, Trockenheit, Sturm und Schneebruch

In den letzten Jahren waren die Waldbesitzer in unserem Land- kreis in höchstem Maß gefor- dert. Stürme, Schneebruch, Trockenheit, Hitze, Borkenkä- fer sowie verschiedene andere Forstschadinsekten setzten dem Wald enorm zu.

Nach den Orkantiefs „Xavier“

und „Herwart“ richtete „Frie- derike“ am 18. Januar 2018 als Abschluss einer ganzen Sturm- serie schwere Schäden in ganz Sachsen an. Das angefallene Sturmholz konnte nicht recht- zeitig aufgearbeitet werden und stellte das ganze Jahr über ein überdurchschnittliches Brut- raumangebot für den Borkenkä- fer dar. Zudem entwickelte sich 2018 zum bisher wärmsten Jahr in Deutschland mit extrem we- nig Niederschlag.

Starke Schneefälle im Janu- ar 2019 führten in den höhe- ren Berglagen zu Schneehöhen von über einem Meter. Schnee- bruchschäden waren vorpro- grammiert. Im März 2019 feg- te Orkantief „Eberhard“ über Sachsen und sorgte mit Wind- stärke 11 bis 12 für viel Schad- holz in den Wäldern.

Die enorme Trockenheit 2018 führte dazu, dass die Böden in den Wäldern des Landkreises stark austrockneten, sodass zu Beginn der Vegetationsperio- de 2019 der pflanzenverfügba- re Bodenwasserspeicher nicht genügend aufgefüllt war. Die

Böden wiesen ein mehr oder weniger hohes Bodenwasserde- fizit auf. Auch wenn die Nieder- schlagsmengen 2019 etwas hö- her als 2018 ausfielen, konnte das Defizit nicht ausgeglichen werden und den Bäumen stand kaum Wasser zur Verfügung.

Für den Borkenkäfer brachen paradiesische Zeiten an. Auf- grund der für ihn extrem günsti- gen Entwicklungsbedingungen konnte er sich explosionsar- tig vermehren und richtet nun schon seit drei Jahren verhee- rende Schäden, besonders in den von Trockenheit geplagten Fichtenwäldern, an. Aber auch Kiefer und Lärche weisen zu- nehmend starke Schäden auf.

Verantwortlich dafür sind ne-

ben den klimatischen Bedingun- gen verschiedene Borken- und Prachtkäfer, aber auch Pilze.

Die Laubbaumarten leiden ebenso unter der anhaltenden Trockenheit. Besonders Eichen und Buchen zeigen immer deut- licher Schädigungen. Selbst star- ke Altbuchen können sich oft nicht wehren und sterben ab.

Durch die fehlenden Nieder- schläge verdursten die Wald- bäumchen, die auf den durch Sturm und Käfer entstandenen Freiflächen neu gepflanzt wur- den. Außerdem entstehen an den Wiederaufforstungen Schä- den durch diverse Rüsselkäfer- arten. Auch die derzeit hohe Mäusepopulation führt immer wieder zu Ausfällen bei den jun-

gen Pflanzen.

Die schweren Stürme, die ho- hen Temperaturen, die über mehrere Jahre andauernde Tro- ckenheit und besonders der Bor- kenkäfer haben dem Wald stark zugesetzt und ihn geschwächt.

Wald und Waldbesitzer durch- leben derzeit eine hohe Belas- tungsprobe.

Die Waldbesitzer des Landkrei- ses waren und sind auf Grund dieser schwierigen Lage ganz besonders gefordert und leiste- ten bisher Enormes, um Schä- den abzuwenden bzw. gering zu halten. Durch die oft mehr- mals im Jahr notwendige Sanie- rung der vom Borkenkäfer befal- lenen Bäume entstanden hohe Kosten, die kaum vom Holzerlös

gedeckt werden konnten. Man- che verloren ihren gesamten Fichtenwald und stehen nun vor der verantwortungsvollen Auf- gabe, wieder neuen Wald zu pflanzen und diesen zu pflegen.

Dies erfordert wiederholt ein hohes Maß an Einsatz, sei es mit eigener Arbeitskraft oder mit fi- nanziellen Mitteln.

Für das große Engagement zur Erhaltung des Waldes möchte sich die Untere Forstbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge an dieser Stelle herzlich bedanken und bietet weiterhin Unterstützung und eine enge Zusammenarbeit an.

Das gemeinsame Bestreben be- steht darin den Wald vor Ge- fahren zu schützen. Die Unte- re Forstbehörde wird auch in diesem Jahr wieder unterwegs sein, um Bedrohungen des Waldes, wie z. B. vorhandenen Borkenkäferbefall, zu erkennen und die Waldbesitzer darüber zu informieren.

Bei Fragen zum Waldschutz steht die Untere Forstbehörde gern unter folgendem Kontakt zur Verfügung:

Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge

Referat Forst

Weißeritzstraße 11 (Haus BSZ Postfach 10 05 53/54 01782 Pirna

Telefon: 03501 515-3500

Naturschutzqualifizierung für Landnutzer 2021

Auch in diesem Jahr wird eine Naturschutzqualifizierung für Landnutzer angeboten.

Die Beratung ist betriebsindivi- duell und findet bei den Land- wirten vor Ort statt. Dabei wer- den u. a. Informationen zum Schutz von Biotopen, Lebens- raumtypen, Arten und deren Lebensstätten vermittelt. Au- ßerdem wird im Rahmen der Grünlandbewirtschaftung eine Qualifizierung zur ergebnisori- entierten Honorierung angebo- ten.

Der Landnutzer erhält einer- seits eine Hilfestellung bei der Auswahl der geeigneten För- dermaßnahmen (Richtlinie AUK/2015 und NE/2015) und andererseits eine Vor-Ort-Be- gleitung bei der Umsetzung naturschutzgerechter Bewirt- schaftungs- und Pflegemaß- nahmen.

Neu kommt die Förderrichtli- nie Insektenschutz und Arten- vielfalt ISA/2021 hinzu, für die 2021 und 2022 Anträge ge- stellt werden können.

Die Naturschutzqualifizierung ist ein kostenloses Angebot auf freiwilliger Basis und wird im Rahmen der Richtlinie „Natürli- ches Erbe (NE/2014)“ aus Mit- teln des Europäischen Landwirt- schaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER 2014- 2020) gefördert.

Ansprechpartner für Landnutzer mit Betriebssitz im ehemaligen Landkreis Sächsische Schweiz:

Steffi Hempel

Telefon: 03585 4526550 und

0174 2928390

E-Mail: steffi.hempel@gmx.net Ansprechpartner für Landnutzer mit Betriebssitz im ehemaligen Landkreis Weißeritzkreis:

Bettina Löffler

Telefon: 0351 2538893 und 0151 74106783

E-Mail: bettina.loeffler-meier@t- online.de

Weitere Informationen zu aktu- ellen Förderprogrammen:

www.smul.sachsen.de/foer- derung/richtlinie-agrarum- welt-und-klimamassnahmen- auk-2015-4493.html

www.smul.sachsen.de/foerde- rung/foerderrichtlinie-insek- tenschutz-und-artenvielfalt- frl-isa-2021-10301.html

(8)

Amt für Straßen- und Hochbau

Winterdienst 2020/21 mehr gefordert als in den Jahren zuvor

Es war wieder einmal ein norma- ler Winter – so kann man die ver- gangene Saison bezeichnen. Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 bestanden im gesamten Land- kreis winterliche Verhältnis- se. Alle Straßenmeistereien si- cherten den Winterdienst im 3-Schicht-System ab.

Der Betrieb konnte ohne grö- ßere Einschränkungen aufrecht- erhalten werden. Im Dezember erforderliche vereinzelte Stra- ßensperrungen auf Grund von umgestürzten Bäumen wurden kurzfristig wieder aufgehoben und auch der Januar 2021 verlief ohne größere Komplikationen.

Die gefallenen Schneemengen waren überschaubar.

Nur am ersten Februar-Wochen- ende forderte die angekündigte erschwerte Wetterlage den Win- terdienst dementsprechend he- raus. Alle Kräfte, einschließlich der vertraglich gebundenen Un- ternehmen, waren einsatzbereit und gewährleisteten vertretbare winterliche Verhältnisse auf dem zu betreuenden Streckennetz.

Die aufgetretenen Komplika- tionen im Straßenverkehr an diesem Wochenende und dem darauf folgenden Wochenbe- ginn waren einerseits auf die Sperrung der Autobahnen A 4 und A 17 zurückzuführen. Der Rückstau der LKW, welche nicht mehr auf die Autobahn fahren konnten, zog sich bis in das Stre- ckennetz des Landkreises. Zum anderen waren Busse und LKW im Osterzgebirge an den Stei- gungen stecken geblieben und blockierten so zeitweise den Ver- kehr.

Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Technik

Insgesamt waren bis zu 78 Per- sonen in den Straßenmeisterei- en mit den Aufgaben in und um den Winterdienst befasst und mit dem landkreiseigenen Fuhr- park mit zehn schweren LKW, acht Mehrzweckgeräteträger n Unimog und vier Kleingeräteträ- gern Multicar im Einsatz.

Zeitweise war es erforderlich, den Fuhrpark auf weitere 19 schwere LKW, drei Mehrzweckgeräteträ- ger Unimog und acht Traktoren für Fräsarbeiten zu erweitern.

Streusalzbestand Dem Landkreis standen zu Beginn der Winterdienst-Saison 6.700 Tonnen Streusalz zur Verfügung.

Diese Lagerkapazität wurde mitt- lerweile nahezu zweimal kom- plett umgeschlagen. Seit No- vember 2020 wurden insgesamt 10.200 Tonnen Streusalz ver- braucht. In den Lagerhallen des Landkreises befinden sich derzeit noch ca. 3.400 Tonnen Streusalz.

Rund 1.700 Tonnen Streusalz

können noch abgerufen werden.

Dies wird in den nächsten Wo- chen geschehen, um damit die Streusalzhallen aufzufüllen.

Zum 15.10.2021, dem kalenda- rischen Beginn der Winterdienst- Saison 2021/2022, müssen alle Streusalzhallen wieder voll sein und die Winterdiensttechnik repa- riert, überarbeitet und konserviert wieder zur Verfügung stehen.

Digitalisierung Schulen

Erste Maßnahmen am Weißeritzgymnasium Freital haben begonnen

Den Zuwendungsbescheid über die Förderung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt in Höhe von 3,3 Millionen Euro hat der Landkreis im letzten Jahr vom Freistaat Sachsen erhalten.

Mit diesen Mitteln erfolgen nun die erforderlichen Maßnahmen:

• im Weißeritzgymnasium mit den Standorten Johannisstraße, Pestalozzistraße und den Turn- hallen Krönertstraße und Johan- nisstraße sowie

• im Beruflichen Schulzent- rum für Technik und Wirtschaft

„Friedrich Siemens“ in Pirna, einschließlich Außenstelle, zur Herstellung und Verbesse- rung der digitalen Infrastruktur.

Dabei gilt es, neben der Bereit- stellung einer allgemeinen leis-

tungsfähigen IT-Infrastruktur auch der zunehmenden Mobili- tät und den Anforderungen an mobiles Arbeiten mittels der Be- reitstellung einer Wireless LAN (WLAN)-Struktur Rechnung zu tragen. Ziel ist es dabei, durch eine flächendeckende einheit- liche LAN-/WLAN-Infrastruktur Schülern und Lehrkräften in der Schule moderne leistungsfähi- ge IT-Arbeitsmöglichkeiten und insbesondere für Nutzer mit mobilen Endgeräten einen Zu- griff auf zentrale IT-Ressourcen oder das Internet per WLAN be- reitzustellen.

Baustart am Weißeritzgymnasi- um Freital

Gestartet sind die ersten Arbei- ten im Weißeritzgymnasium in Freital am 1. März 2021.

Insgesamt ist mit einem Bau-

zeitrahmen von einem Jahr zu rechnen. Dafür wird auch wäh- rend der Schulzeit und nicht nur in den Ferien gebaut. Eine enge Abstimmung zwischen den be- teiligten Unternehmen und der Schulleitung ist dafür die Grundvoraussetzung. Zu den Leistungen gehören der Umbau von Serveranlagen, WLAN und Klimatechnik sowie die struk- turierte Gebäudeverkabelung.

Das heißt, die Bauleute müssen durch alle Klassenzimmer bzw.

Fachkabinette, Büroräume und Flure. Das geht nur, wenn die Räume freigelenkt werden kön- nen und auch nur dann, wenn keine Prüfungen anstehen - eine logistische Herausforderung für alle Beteiligten.

Für das Berufliche Schulzent- rum für Technik und Wirtschaft

„Friedrich Siemens“ in Pirna

werden derzeit in Abstimmung mit der Schule die Ausführungs- planung und Ausschreibungs- unterlagen erarbeitet. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im III. Quartal begonnen werden.

Diese Maßnahme wird geför- dert aufgrund eines Beschlus- ses des Deutschen Bundestages und wird mitfinanziert aus Steu- ermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag be- schlossenen Haushaltes.

K 8751 zwischen Zwiesel und Bahra Straßenbau 3. BA, 12.02.2018 bis 31.12.2022 K 8767 OD Tronitz

Breitbandausbau, 18.01.bis 30.04.2021

K 9071 Dorfhain zwischen Bergstraße und An der Klinge Sicherung Kran und Tieflader für Montagearbeiten, 06.04. bis 09.04.2021 S 182 zwischen Altenberg und Rehefeld

Zweiter Bauabschnitt zur Fahrbahnerneuerung, 29.03. bis 06.11.2021 K 9026 Johnsbach

Bau Trinkwasserleitung, 01.03. bis 06.04.2021 K 8735 Dittersdorf

Bau Trinkwasserleitung, 01.03. bis 30.10.2021 Amt für Straßenbau und Verkehr

Aktuelle Straßenbaustellen mit Vollsperrung

Weitere Straßenbaustellen und -sperrungen entnehmen Sie bitte auch den Informationsquellen der Großen Kreisstädte und Kommunen.

www.landratsamt-pirna.de/strassenbaustellen.html Kosten für den Winterdienst Saison 2020/21:

Streusalzeinkäufe: rund 500.000 Euro

Aufwendungen für Fremd- kräfte: rund 680.000 EUR Aufwendungen für Technik &

Maschinen: rund 450.000 EUR

(9)

Bekanntmachungen

Landratsamt

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ortsübliche Bekanntgabe des Landkreises Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 und des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Haus- haltsjahr 2021 wird auf der Grundlage des § 61 der Landkreis- ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 76 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und gemäß § 7 der Bekanntmachungssat- zung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 10.01.2019

in der Zeit vom 19.04.2021 bis 29.04.2021

im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzge- birge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Haus Stadtflügel, Zimmer 3.15 während der Dienstzeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

öffentlich zur kostenlosen Einsicht ausgelegt.

Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme nur nach vorheri- ger Terminvereinbarung möglich ist. Auf die Einhaltung der ak- tuellen Corona-Schutzverordnung wird hingewiesen.

Des Weiteren kann der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen auch öffentlich auf der Homepage des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: https://www.landratsamt-pirna.de/amt-fuer-finanzver- waltung.html eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie und der Beachtung der entsprechenden Schutzbestimmungen bitten wir vorzugs- weise um Online-Einsichtnahmen.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 14. Arbeitstages ab dem ersten Tag der Auslegung (bis Donnerstag, 06.05.2021) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift an das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebir- ge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna zu richten. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentli- cher Sitzung.

Pirna, den 03.03.2021 M. Geisler

Landrat

Ergänzende öffentliche Bekannt- machung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 158 – Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am

26. September 2021

vom 09. März 2021

In Ergänzung der öffentlichen Bekanntmachung des Kreis- wahlleiters des Wahlkreises 158 – Sächsische Schweiz-Ost- erzgebirge zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 vom 7. Januar 2021 (Landkreisbote vom 22.01.2021, S. 7) wird auf spezifische Vorgaben für die Auf- stellung von Wahlbewerbern sowie für die Wahl von Vertre- tern für die Vertreterversammlungen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hingewiesen.

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl ist nach den Vorschriften des Bun- deswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395), und der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1329), vorzubereiten und durchzuführen. Der Feststellung des Deutschen Bundestages vom 14. Januar 2021, dass die Durchführbarkeit von Ver- sammlungen ganz oder teilweise unmöglich ist (§ 52 Absatz 4 BWahlG), folgend hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Zustimmung des Deutschen Bundestages durch die Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewer- bern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlun- gen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Wahlbe- werberaufstellungsverordnung) vom 28. Januar 2021 (BGBl.

I S. 115) Abweichungsmöglichkeiten von den Vorgaben des BWahlG und der BWO zugelassen.

Auf die entsprechenden Vorschriften und die damit eröffne- ten Möglichkeiten, abweichend von den gesetzlich bestimm- ten Verfahren Wahlbewerber bzw. Vertreter für die Vertre- terversammlungen zu bestimmen, wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ebenfalls hingewiesen wird auf die Hinweise des Bundeswahlleiters zur Anwendung der COVID-19-Wahlbewer- beraufstellungsverordnung. Diese sind über das Internetange- bot des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de/

mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise- covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html) abrufbar.

Ergänzend zu Punkt 2.1.5, dritter Anstrich, Buchstabe a) der öffentlichen Bekanntmachung vom 7. Januar 2021 (Land- kreisbote vom 22.01.2021, S. 7) wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverord- nung die Vorschriften und Muster nach dem Bundeswahlge- setz und der Bundeswahlordnung, die sich auf die Aufstel- lung von Wahlbewerbern oder die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen in Versammlungen beziehen, für nach den Bestimmungen der COVID-19-Wahlbewerberauf- stellungsverordnung durchgeführte Verfahren entsprechend gelten. Die einzureichenden Unterlagen und Nachweise müs- sen die besonderen Umstände der durchgeführten Verfahren abbilden. Die Wahlorgane prüfen die Wahlvorschläge nach

§ 8 Abs. 3 COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung – soweit von den gesetzlichen Vorgaben abgewichen wurde – nach den Vorgaben des BWahlG und der BWO unter Be- rücksichtigung der Vorschriften der COVID-19-Wahlbewerbe- raufstellungsverordnung. Die eingereichten Unterlagen und Nachweise müssen es den Wahlorganen ermöglichen, die gesetzlich beauftragte Prüfung durchzuführen, die dem Kreis- wahlausschuss nach § 26 BWahlG bzw. dem Kreiswahlleiter nach § 25 BWahlG obliegt. Die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen muss deshalb aus der Gesamtheit der einge- reichten Unterlagen – unabhängig von der konkreten Ausge- staltung des Verfahrens – ableitbar sein.

Pirna, den 9. März 2021

Obst

Kreiswahlleiter

Corona-Virus: Bekanntmachungen des Landratsamtes - Überschrei- tung der Inzidenz von 100 an 3 auf-

einanderfolgenden Tagen

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Bekanntmachung des Landratsamtes des Land-

kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Os- terzgebirge macht gemäß § 8c in Verbindung mit § 8f Ab- satz 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoro- naSchVO) vom 5. März 2021 (SächsGVBl. S. 287) sowie § 1 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Januar 2021 (SächsGVBl. S. 30) geän- dert worden ist (IfSGZuVO) Folgendes bekannt:

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge am 22.03.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

Pirna, 22.03.2021

Geisler Landrat

Übersicht über die Beschlüsse aus der Kreistagssitzung

vom 22.03.2021

TOP 7

Vorlage-Nr.: 2021/7/0242

Beschlussfassung über die Anhörung zur Teilschulnetzpla- nung für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen und das Herstellen des Einvernehmens zur Teilschulnetzpla- nung für das Berufliche Schulzentrum „Otto Lilienthal” Frei- tal - Dippoldiswalde und für das Berufliche Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Friedrich Siemens” Pirna

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

TOP 8

Vorlage-Nr.: 2021/7/0264

Beschlussfassung über die Satzung zur dritten Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

TOP 9

Vorlage-Nr.: 2021/7/0252

Beschlussfassung über das Ausscheiden von einer Kreisrätin aus dem Kreistag wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

TOP 10

Vorlage-Nr.: 2021/7/0262

Beschlussfassung über das Ausscheiden eines Kreisrates aus dem Kreistag wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt

(10)

Bekanntmachungen

Vollzug der Baugesetze

Erteilte Baugenehmigung zum Erweiterungsneubau in Modul- bauweise für die Marie-Curie-Ober-

schule sowie den Anträgen auf Abweichung

hier: Beteiligung der Nachbarn gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 Sächsische Bauordnung zum Aktenzeichen

02210-20-120/ 02211-20-120/ 02212-20-120

Das nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) örtlich und gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) sachlich zuständige Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Bauaufsichtsbehörde hat für das Flurstück 612/30 der Gemar- kung Dohna in Dohna (01809), Burgstraße 15, folgenden Be- scheid erlassen.

Baugenehmigung

gemäß § 72 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der derzeit geltenden Fassung.

1. Unbeschadet der Rechte Dritter wird dem Antragsteller die Genehmigung zum Erweiterungsneubau in Modulbauweise für die Marie-Curie-Oberschule in Dohna (01809), Burgstraße 15, auf dem Flurstück 612/30 der Gemarkung Dohna erteilt.

2. Die nachfolgend aufgeführten und mit dem Genehmi- gungs- bzw. Sichtvermerk der Behörde versehenen Antrags- unterlagen sind Bestandteile dieses Bescheides.

3. Die Genehmigung ergeht mit den Nebenbestimmungen und in Verbindung mit den Abweichungen Az. 02211-20-120 und Az. 02212-20-120.

Abweichung

gemäß § 67 (1) Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der der- zeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem Bauantrag Az.

02210-20-120.

Für das oben bezeichnete Bauvorhaben wird gemäß Ihres An- trages vom 24.09.2020 eine Abweichung von § 50 Abs. 1 SächsBO – Barrierefreies Bauen zugelassen.

Abweichung

gemäß § 67 (1) Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der der- zeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem Bauantrag Az.

02210-20-120.

1. Für das oben bezeichnete Bauvorhaben wird gemäß Ihres Antrages vom 24.09.2020 eine Abweichung von § 6 Abs. 3 (Überdeckungsverbot) der SächsBO zugelassen. Die Überde- ckung von ca. 1,24 m, wie im Lageplan mit Abstandsflächen vom 15.09.2020 dargestellt, ist somit zulässig.

2. Der Antragsteller ist nach § 4 Abs. 1 Verwaltungskosten- gesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) von der Zahlung der Verwaltungsgebühr befreit.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Os- terzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz gewahrt.

Hinweis: Eine Akteneinsicht kann bis auf Weiteres nur auf elektronischem Wege (Zusendung der Unterlagen aus Anfor- derung per E-Mail) erfolgen.

Pirna, den 18.02.2021 Bauamt

Information der Staatlichen Be- triebsgesellschaft für Umwelt und

Landwirtschaft (BfUL)

über die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverord- nung (SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGV- Bl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewäs- serkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2021 re- gelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch:

- Elbe (zwischen Schöna und Gelobtbachmühle) - Elbe (zwischen Krippen und Schmilka-Hirschmühle) - Müglitz (Dohna)

- Reichstädter Bach (Abzweig Berreuth) - Vereinigte Weißeritz (oberhalb Stadion)

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, gemäß § 101 Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben sie Verständ- nis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort machen können.

Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL unter der Tel.- Nr.: 035242 632-5001.

Pirna, 24.02.2021

Umweltamt TOP 11

Vorlage-Nr.: 2021/7/0260-1

Beschlussfassung über erforderliche Mandatsänderungen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

TOP 12

Vorlage-Nr.: 2021/7/0246

Beschlussfassung über die Priorisierung zur Verwendung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen zum Vollzug der Säch- sischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPausch- VO) zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - Kommunales Ehrenamtsbudget im Jahr 2021

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

TOP 13

Vorlage-Nr.: 2021/7/0255

Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung der Mitglieder des Kreistages auf eine eventuelle frühere inoffizielle Mitarbeit bei der Staatssicherheit der DDR

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen

Bekanntmachung des Landkreises Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge

Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Ergebnis der

allgemeinen Vorprüfung

Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird bekannt ge- macht:

Vollzug der Baugesetze

Erteilte Baugenehmigung zum Um- bau vorhandener Netto Marken- Discount mit Anbau Leergutlager und Leergutannahme, Umbau Back-

shop und Windfang sowie Erweite- rung der Verkaufsfläche

hier: Beteiligung der Nachbarn gemäß § 70 Abs.

3 Satz 3 Sächsische Bauordnung zu den Aktenzei- chen 01074-20-218 und 01476-20-218

Das nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) örtlich und gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) sachlich zuständige Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Bau- aufsichtsbehörde hat für das Flurstück 55/12 der Gemarkung Wilmsdorf in Bannewitz (01728), Ortsteil Possendorf, Poi-sen- talstraße 21, folgenden Bescheid erlassen.

Baugenehmigung

gemäß § 72 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der derzeit geltenden Fassung.

Unbeschadet der Rechte Dritter wird dem Antragsteller die Genehmigung zum Umbau des vorhandener Netto Marken- Discount mit Anbau Leergutlager und Leergutannahme, Um- bau Backshop und Windfang sowie Erweiterung der Ver- kaufsfläche in 01728 Bannewitz, im Ortsteil Possendorf, auf dem Flurstück 55/12 der Gemarkung Wilmsdorf erteilt.

Abweichung

Gemäß § 67 (1) Sächsischer Bauordnung (SächsBO) in der derzeit geltenden Fassung.

Für das oben bezeichnete Vorhaben wird gemäß des Antra- ges vom 23.06.2020 eine Abweichung von § 6 (2) der Sächs- BO zugelassen. Die auf dem Flurstück 55/14 der Gemarkung Wilmsdorf liegende, durch das Vorhaben neu entstehende Abstandsfläche wird auf Null reduziert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zu- stellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Ost- erzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz gewahrt.

Hinweis: Eine Akteneinsicht kann bis auf Weiteres nur auf elektronischem Wege (Zusendung der Unterlagen auf Anfor- derung per E-Mail) erfolgen.

Pirna, 25.02.2021 Bauamt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Atemwegserkrankung CO- VID-19 handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes

Bad Gottleuba-Berggießhübel Oberschule Bad Gottleuba Bad Gottleuba-Berggießhübel Grundschule Berggießhübel Bad Schandau Kita Fuchs und Elster Krippen. Bad Schandau

Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen können bei dieser anspruchsvollen Aufgabe einen wichtigen Beitrag leisten, vorausgesetzt, die Umsetzung orientiert

Aufgrund des hier vorliegenden Sachverhaltes sowie unter Beachtung der Inkubationszeit und des durchschnittlichen Krankheitsverlaufs hat das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische

Aber wir sind uns nicht sicher, ob es im Frühjahr 2021 bereits wieder möglich ist, eine so große Veranstaltung zu organisieren und durchzuführen.. Deshalb haben wir uns

Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf die im Unterbudget Infra- struktur und Planung (A.II.1.4) veranschlagten Ausgaben für den Zensus 2011 sowie höheren kalkulatorischen Kosten

Aktuell ist für den Landkreis keine Förderung für das Energiemanagement möglich, weshalb die Personal- und Sachkosten durch Eigenmittel des Landkreises finanziert werden müssten. Hier

Kühn Berlin GmbH (BEX)), Dresden und Prag sowie saisonal zu den Ostseebädern der Inseln Usedom, Rügen und auf den Darß. Das bisher betriebene Reisebüro für Busreiseleistungen