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WETTBEWERB. Nach einer Auswahl von drei Projekten durch die Jury werden drei Preisträger ausgezeichnet mit:

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Academic year: 2022

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WETTBEWERB

Ihr Kurs, ihre Kurven, ihre technische Raffinesse - das alles trägt zum Renommee einer Rennstrecke bei, die jetzt 100 Jahre alt wird. Ein einzigartiger Streckenverlauf, der sich den natürlichen Kontouren der Ardennen-Landschaft anpasst, eine Rennstrecke, die in ihrer Geschichte verwurzelt ist, aber ihren Weg in die Zukunft geht und sich entschlossen den neuen Technologien zuwendet: Das alles macht die Magie der Rennstrecke von Spa-Francorchamps aus. Ihr Kurs wäre jedoch nichts ohne die dort stattfindenden Wettbewerbe und Veranstaltungen für Autos und Motorräder. Und ohne ihre Fans hätte sie keine Seele. So wird Tag für Tag an der Geschichte der Rennstrecke von Spa-Francorchamps geschrieben: All diese Aspekte zusammen machen aus ihr einen mythischen Ort, der in der ganzen Welt bekannt und beliebt ist.

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb steht jedermann offen.

Ziel ist die Anfertigung von Kunstwerken aus Lego®, die einen Bezug zur Rennstrecke von Spa- Francorchamps haben.

Die ausgewählten Werke werden im Rahmen der Ausstellung der Rennstrecke anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums ausgestellt.

Die Kunstwerke müssen eine Szenerie mit Action oder aus dem Alltag mit Kulissen und einer Szene aus mindestens z. B. einem „architektonischen Element“ und einem oder mehreren

„Fahrzeugen“ darstellen. Der zeitliche Bezug zur Rennstrecke ist frei wählbar: Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft.

Nach einer Auswahl von drei Projekten durch die Jury werden drei Preisträger ausgezeichnet mit:

1. Preis: zwei Tribünenplätzen für die 24H SPA EWC MOTOS, zwei Jungfernfahrten und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

2. Preis: zwei Tribünenplätzen für den Spa World Rallycross of Benelux, einer Jungfernfahrt und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

3. Preis: einer Jungfernfahrt und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

Die Rennstrecke behält sich das Recht vor, die Preise - ganz oder teilweise - zu ändern und durch andere gleichwertige Preise zu ersetzen. Das Geschenk kann abgetreten, aber weder ausgetauscht noch in bar ausgezahlt werden.

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BEDINGUNGEN FÜR DIE WETTBEWERBSTEILNAHME

Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer - vollumfänglich und uneingeschränkt - die Bestimmungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich, diese strikt einzuhalten.

Artikel 1: Ziel des Wettbewerbs

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für den Wettbewerb (im Folgenden „der Wettbewerb“), der von der Rennstrecke von Spa-Francorchamps (im Folgenden „die Rennstrecke“) veranstaltet wird.

Ziel des Wettbewerbs ist die Anfertigung von Kunstwerken aus Lego®, die einen Bezug zur Rennstrecke von Spa-Francorchamps und zum Motorsport (Auto und Motorrad) haben.

Die Kunstwerke müssen eine Szenerie mit Action oder aus dem Alltag mit Kulissen und einer Szene aus mindestens z. B. einem „architektonischen Element“ und einem oder mehreren

„Fahrzeugen“ darstellen. Der zeitliche Zusammenhang mit der Rennstrecke ist frei wählbar:

Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft.

Die von der Jury ausgewählten Werke werden im Rahmen der Ausstellung der Rennstrecke anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums ausgestellt.

Artikel 2: Veranstalter des Wettbewerb

Dieser Wettbewerb wird von der Rennstrecke (Die Rennstrecke von Spa-Francorchamps AG, Route du Circuit 55, 4970 Stavelot, Belgien) unter Mitwirkung von Walug (Wallonie Lego® User Group A.S.B.L., Rue Campagne des Monts 47, 4040 Herstal, Belgien) veranstaltet.

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Dieser Wettbewerb steht jedermann, der zum Zeitpunkt des Wettbewerbsstarts mindestens zehn Jahre alt ist, unabhängig von seinem Wohnsitzland offen.

Die Mitarbeiter der Leitung der Rennstrecke von Spa-Francorchamps und von Walug, die Mitglieder der Jury sowie ihre Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine 18 Jahre alt, hat er zusammen mit der Einreichung seines Beitrags per E-Mail bei der Rennstrecke eine schriftliche Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist völlig kostenlos.

Die Teilnahme in einem Zweier-Team ist möglich.

Erhält die Rennstrecke mehrere Beiträge desselben Teilnehmers oder desselben Teams von

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Teilnehmern, wird bei der Auswahl der Kunstwerke nur der erste berücksichtigt. Später eingereichte Beiträge werden als ungültig angesehen.

Artikel 4: Dauer des Wettbewerbs

Dieser Wettbewerb beginnt am 5. Mai 2021 und endet am 31. August 2021 um Mitternacht (Zeitzone Belgiens).

Teilnehmer, die nicht in Belgien wohnen, haben eine Zeitumrechnung durchzuführen und ihren Beitrag innerhalb der in diesem Artikel angegebenen Zeiten einzureichen.

Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, die Abgabefrist dieses Wettbewerbs zu verlängern.

Jeder Beitrag, der außerhalb dieses Zeitraums eingereicht wird, gilt als ungültig. Es gilt die Uhrzeit des Empfangs des Beitrags durch die Rennstrecke (nicht die Uhrzeit des Versands des Beitrags durch den Teilnehmer).

Artikel 5: Technische Vorgaben

Die Kunstwerke werden bei einer Ausstellung anlässlich des 100-jährigen Jubiläums, d. h.

mindestens 1 Jahre lang.

Die geschaffenen Werke dürfen nicht breiter als 90 cm und nicht höher als 195 cm sein. Falls sie größer sind, müssen sie zwingend so veränderbar sein, dass sie diese Maße nicht überschreiten. Andernfalls gilt das Werk als ungültig.

Einzig gültig ist die Versendung der Projekte in Form eines Videos. Dieses Video zeigt das gesamte Kunstwerk aus allen Perspektiven sowie alle seine Details. Einzig gültig ist der Versand dieser Videos ausschließlich per E-Mail an communication@spa-francorchamps.be.

Keinesfalls darf eine menschliche Person im Video zu sehen sein.

Alle zum Verständnis, warum sich der Teilnehmer für das vorgestellte Projekt entschieden hat, notwendigen Erläuterungen sind (auf Französisch, Niederländisch, Deutsch oder Englisch) in Schriftform mitzusenden.

Der Teilnehmer sorgt dafür, dass das Video eine gute Qualität hat, da die Jury ansonsten die Qualität des Kunstwerks nicht beurteilen kann.

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Artikel 6: Modalitäten für die Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldung erfolgt durch Versand einer E-Mail an die Adresse concours@spa- francorchamps.be bis zum Schlussdatum des Wettbewerbs. Diese E-Mail muss mindestens den Namen, den Vornamen und das Alter des/der Teilnehmer(s) enthalten. Es werden nur die Beiträge berücksichtigt, die vor Ablauf der Dauer des Wettbewerbs eingegangen sind.

Ein Versand per Post oder über die sozialen Netzwerke der Rennstrecke von Spa- Francorchamps oder von Walug ist nicht zulässig.

Den Teilnehmern wird umgehend eine Bestätigung ihrer Anmeldung und/oder des Eingangs des Projekts per E-Mail zugesendet.

Der Teilnehmer hat jederzeit bis zum Schlussdatum des Wettbewerbs die Möglichkeit, sich vom Wettbewerb abzumelden.

Die Teilnehmer haben nicht die Möglichkeit, ihr Projekt nach der Einreichung nochmals zu ändern.

Artikel 7: Abtretung der Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er der Urheber des eingereichten Werks ist. Der Teilnehmer garantiert, dass es sich um eine unveröffentlichte Originalarbeit handelt, dass er der einzige Inhaber der Urheberrechte an diesem Projekt ist, und dass er allein das Werk im Hinblick auf die Urheberrechte an diesem vorstellen darf.

Die siegreichen Teilnehmer übertragen dem Circuit de Spa-Francorchamps das Urheberrecht für die Kommunikation ihrer Arbeit. Der Circuit de Spa-Francorchamps ist in der Lage, diese Werke mit allen Mitteln zu verbreiten und zu kommunizieren.

Die Teilnehmer, die gewinnen, treten das Recht zur Nutzung, Reproduktion, Veränderung und Anzeige des von ihnen eingereichten Werks ganz oder teilweise, weltweit, für sämtliche Kommunikationsmaterialien, zu Werbe- und/oder Marketingzwecken an die Rennstrecke ab.

Jeder Teilnehmer versichert, dass sein Werk keinesfalls Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten verletzt. In jedem Fall schützt der Teilnehmer die Rennstrecke vor jedem von einem Dritten erhobenen Anspruch, der sich eventuell auf ein beliebiges Recht an dem Werk beruft.

Die Gewinner des Wettbewerbs akzeptieren folglich, dass die Rennstrecke von Spa- Francorchamps und Walug die prämierten Werke gemäß den vorliegenden Teilnahmebedingungen reproduzieren oder auf ihrer Internetseite, auf ihren offiziellen Kanälen in den sozialen Medien und im Rahmen der Ausstellung veröffentlichen.

Jede geschaffene Arbeit wird mit einem Rahmen mit dem Foto, dem Namen, dem Namen des Clubs und dem Herkunftsland der Gewinner ausgestellt.

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Die Teilnehmer, die keinen Preis gewinnen, autorisieren die Rennstrecke von Spa- Francorchamps, die Werke nur auf der Internetseite und in den offiziellen sozialen Netzwerken der Rennstrecke von Spa-Francorchamps und von Walug sowie bei eventuellen Veranstaltungen zu präsentieren.

Artikel 8: Auswahlkriterien

Es werden zwei Kategorien angeboten:

- Eine „Free-Style“-Kategorie für die Lego®-Kunstwerke, die einen Bezug zur Rennstrecke von Spa-Francorchamps und zum Motorsport (Auto und Motorrad) haben

- Eine „Suzuka“-Kategorie für Lego®-Kunstwerke, die einen Bezug zur Rennstrecke von Suzuka haben, und zwar im Rahmen des Freundschaftsvertrags der beiden historischen Rennstrecken

Jedes Projekt wird insbesondere anhand folgender Kriterien geprüft:

• Identifikationspotenzial des Projekts

• Originalität der geschaffenen Arbeit

• Komplexität der geschaffenen Arbeit

• Direkte Verbindung zur Rennstrecke von Spa-Francorchamps und/oder zur Rennstrecke von Suzuka und ihrer Geschichte

Artikel 9: Jury

Sie tritt am 31. August 2021 zusammen.

Die Vorstellung der Projekte mit Namen bei der Jury erfolgt anonym. Es werden drei Projekte ausgewählt. Die Rennstrecke von Spa-Francorchamps und Walug behalten sich das Recht vor, Anerkennungspreise zu vergeben oder.

Die Auswahl der Gewinner und der eventuellen „Anerkennungspreise“ liegt im alleinigen und unabhängigen Ermessen der Jury. Folglich können gegen diese Entscheidung weder Rechtsmittel noch Einspruch eingelegt werden.

Die Preisträger werden direkt von der Rennstrecke von Spa-Francorchamps per E-Mail kontaktiert.

Der Termin für die Verleihung der Preise an die Preisträger wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und den ausgewählten Teilnehmern mitgeteilt.

Die Projekte und die Namen der Gewinner werden auf der Internetseite und in den sozialen Netzwerken der Rennstrecke von Spa-Francorchamps und von Walug veröffentlicht.

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Artikel 10: Preise und Preisverleihung

Die offizielle Verleihung der Preise wird im Rahmen einer Pressekonferenz zur Walug- Ausstellung organisiert, die auf der Rennstrecke von Spa-Francorchamps stattfinden wird. Den Gewinnern werden der kostenlose Transport ihres Werks sowie die Reise zur Rennstrecke von Spa-Francorchamps und zwei Hotelübernachtungen ausschließlich im Rahmen dieser konkreten Veranstaltung angeboten.

Nach einer Auswahl von drei Projekten durch die Jury werden drei Preisträger ausgezeichnet mit:

1. Preis: zwei Tribünenplätzen für die 24H SPA EWC MOTOS, zwei Jungfernfahrten und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

2. Preis: zwei Tribünenplätzen für den Spa World Rallycross of Benelux, einer Jungfernfahrt und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

3. Preis: einer Jungfernfahrt und einem Besuch der Ausstellung für vier Personen, einem Lego®- Bausatz und einem Erinnerungsstein der Ausstellung

Artikel 11: Ausschluss

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Bewerber vom Wettbewerb auszuschließen, der die Arbeit eines anderen Bewerbers oder eines anderweitigen Schöpfers plagiiert oder ein durch Urheberrecht geschütztes Projekt plagiiert hat.

Der Veranstalter behält sich ebenfalls das Recht vor, jedes Projekt vom Wettbewerb auszuschließen, das vermutlich gegen die guten Sitten verstößt und/oder homophober, sexistischer, verleumderischer, rassistischer, hasserfüllter, gewaltverherrlichender, religiöser, politischer oder antidemokratischer Natur ist.

Das Projekt enthält kein Element, durch das Folgendes identifiziert werden könnte:

- eine Einzelperson

- ein durch die Rechte an geistigem Eigentum Dritter (Marke, Urheberrecht an einem Musikstück etc.) geschütztes Element.

Jede Bewerbung, die gegen Gesetze oder die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstößt, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen. Diese Entscheidung liegt im freien Ermessen der Jury und kann weder durch Rechtsmittel noch Einspruch angefochten werden.

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Artikel 12: Absage

Wenn die zusammengetretene Jury der Ansicht ist, nicht genügend Vorschläge erhalten zu haben, oder wenn keins der eingereichten Projekte den Anforderungen entspricht, macht sie von ihrem Recht Gebrauch, den Wettbewerb abzusagen, ohne dass die angemeldeten Teilnehmer diese Entscheidung anfechten können.

Jeder Teilnehmer wird darüber informiert, und das Eigentum an jedem eingereichten Projekt wird daraufhin endgültig wieder an seinen jeweiligen Teilnehmer zurückübertragen.

Artikel 13: Annahme der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen voraus. Jede Änderung dieser Bedingungen tritt mit ihrer Veröffentlichung im Internet in Kraft, und es wird davon ausgegangen, dass jeder Teilnehmer diese mit seiner Teilnahme am Wettbewerb ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung angenommen hat.

Die Teilnahmebedingungen können sofort auf der Internetseite der Rennstrecke eingesehen, vom Teilnehmer auf seinem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden.

Im Streitfall ist der französische Originaltext maßgebend. Bei einem Widerspruch zwischen der französischen Fassung der Teilnahmebedingungen und der Übersetzung hat die französische Fassung Vorrang.

Keine Handlung, kein Verhalten, keine Duldung oder Unterlassung vonseiten der Rennstrecke kann als - auch nur teilweiser - Verzicht ihrerseits auf die strikte und vollumfängliche Erfüllung der Bestimmungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen ausgelegt werden.

Artikel 14: Schutz der personenbezogenen Daten

Die AG Die Rennstrecke von Spa-Francorchamps mit Sitz Route du Circuit 55, 4970 Stavelot, eingetragen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen unter Nummer (BE) 0833.629.678, ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die Sie im Rahmen des Wettbewerbs bereitstellen.

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, gegebenenfalls Namen und Vornamen der Eltern des Teilnehmers etc.) auf korrekte und transparente Weise und gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. („DSGVO“) und dem belgischen Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ihre Daten werden von der Rennstrecke verarbeitet, um die Veranstaltung des Wettbewerbs zu ermöglichen, dessen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, die Ergebnisse des Wettbewerbs mitzuteilen sowie mit den Gewinnern Kontakt aufzunehmen und ihnen ihre Preise zu überreichen.

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Die Verarbeitung dieser Daten ist zur Erfüllung des Vertrags über die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Wettbewerb nicht erfolgreich durchführen.

Die Videos der geschaffenen Arbeiten und die Daten der Teilnehmer, die für den Wettbewerb übermittelt werden,

- die keinen Preis erhalten, werden zwei Monate nach Vergabe der Preise gelöscht.

- die einen Preis erhalten, werden für die Dauer der Ausstellung der Arbeiten gespeichert.

Gemäß der DSGVO hat der Teilnehmer ein dauerhaftes Recht auf Zugriff und Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten und kann jederzeit der Nutzung seiner Daten widersprechen oder sein gegebenes Einverständnis widerrufen, und zwar durch schriftlichen Antrag an den Datenschutzbeauftragten der Rennstrecke (Tel. +32 4 229 20 10; dpo@spa-francorchamps.be, Boulevard d’Avroy 280, 4000 Lüttich, Belgien). Eine Beschwerde kann auch bei der Datenschutzbehörde (Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel, Belgien, Tel. +32 2 274 48 00 - Fax +32 2 274 48 35 - contact@apd-gba.be) eingereicht werden.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung.

Artikel 15: Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene, unvollständige oder unleserliche Bewerbungen oder solche, die nach dem Teilnahmeschluss eingegangen sind.

Unbeschadet der geltenden rechtlichen Bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen zu missbräuchlichen Klauseln), lehnt der Veranstalter jegliche Haftung im Fall von Schäden ab, die den Wettbewerbsteilnehmern entstehen.

Die Rennstrecke übernimmt keinerlei Haftung, wenn sie - im Fall von höherer Gewalt oder Ereignissen, die sich ihrem Einfluss entziehen, oder in begründetem Fall - gezwungen ist, diesen Wettbewerb abzusagen, zu verkürzen, zu verlängern, zu verschieben oder dessen Bedingungen zu ändern. Aufgrund dessen kann sie nicht haftbar gemacht werden. Die Rennstrecke behält sich in jedem Fall die Möglichkeit vor, die Teilnahmefrist zu verlängern.

Insbesondere lehnt die Rennstrecke jede Haftung für den Fall ab, dass ihre Kommunikationskanäle während des Wettbewerbs nicht verfügbar sind, oder die von den Teilnehmern mitgeteilten Adressen aus einem Grund zerstört werden, den sie nicht zu verantworten hat.

Die Rennstrecke haftet nicht für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Verspätungen bei Funktion oder Übertragung, Kommunikationspannen, Diebstahl, Zerstörung, missbräuchlichen Zugriff oder Veränderung der Beiträge. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt Kenntnis und Annahme der Merkmale und Grenzen des Internets voraus, insbesondere hinsichtlich der technischen Leistungen, der Antwortzeiten für Einsichtnahme, Abruf oder Übertragung von Informationen, der Unterbrechungsrisiken und allgemeiner der Risiken jeglicher Verbindung oder Übertragung über das Internet, des fehlenden Schutzes

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bestimmter Daten gegen eventuellen Diebstahl und der Risiken des Befalls durch eventuelle Viren, die im Internet kursieren.

Die Rennstrecke kann für keine direkten oder indirekten1 Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund einer beliebigen Unterbrechung oder Funktionsstörung, einer Aussetzung oder dem Ende des Wettbewerbs entstehen, und das gleich aus welchem Grund, oder für alle sich daraus ergebenden direkten oder indirekten Schäden aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb. Diese Wettbewerbsteilnahme erfolgt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers. Die Rennstrecke behält sich das Recht vor, jeden gerichtlich zu verfolgen, der betrügt oder dies versucht. Sie übernimmt jedoch keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern aufgrund eines eventuell begangenen Betrugs.

Artikel 16: Sonstige Bestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs - einseitig und ohne Vorankündigung - zu ändern. Die neuen Teilnahmebedingungen ersetzen in diesem Fall die vorherigen und treten sofort in Kraft. Er behält sich zudem vor, den Wettbewerb jederzeit vorübergehend auszusetzen oder abzusagen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen, und ohne dass bei ihm aus diesem Grund eine Entschädigung gefordert werden kann.

Sollte ein Artikel der vorliegenden Teilnahmebedingungen - ganz oder teilweise - aufgrund eines geltenden Gesetzes oder eines Gerichtsurteils gesetzwidrig, ungültig oder unanwendbar sein, gilt dieser Artikel nicht als Bestandteil des vorliegenden Vertrags, ohne dass jedoch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Anwendbarkeit des übrigen Vertrags betroffen ist.

Jede Streitigkeit aufgrund von oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und seinen Teilnahmebedingungen muss zunächst zwischen den Parteien erörtert werden, wobei sie sich bemühen, die Frage gütlich beizulegen.

Auf den Wettbewerb und seine Teilnahmebedingungen finden ausschließlich belgisches Recht und die DSGVO Anwendung.

Wird die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt, so wird sie der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichtshöfe und Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich, Abteilung Lüttich, unterworfen.

Artikel 17 : Contact

concours@spa-francorchamps.be

1Bei indirekten Schäden handelt es sich um die direkten Folgen der direkten Schäden, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf alle finanziellen oder geschäftlichen Schäden, möglichen Betriebsstörungen, alle Steigerungen der Gemein- und anderen Kosten, entgangenen Gewinn, Imageverlust der Marke, jede Verschiebung oder Störung in der Planung von Projekten oder der Aktivität, Datenverlust und seine Folgen, …

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