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Herzlich Willkommen! Fachtag: Kinderschutz in der Verantwortungsgemeinschaft

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Academic year: 2022

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(1)

Herzlich Willkommen!

Fachtag: Kinderschutz in der

Verantwortungsgemeinschaft

(2)

„Ein wirksamer Kinderschutz erfordert auch eine starke Verantwortungsgemeinschaft der hierfür relevanten Akteure.“

Gesetzentwurf KJSG

2 BMFSFJ (17.12.2020): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen.

(Kinder- und Jugendstärkungsgesetz –KJSG).

(3)

• Wirksamer Kinderschutz funktioniert nur in Zusammenarbeit

• Enges Zusammenwirken der Akteure

• Kinder - Jugendhilfe

• Gesundheitsbereich

• Familiengerichte

• (Strafverfolgung)

Verantwortungsgemeinschaft

(4)

• „Analysen von gescheiterten Kinderschutzverläufen in Deutschland, brachten das Fehlen eines verlässlichen Informationsflusses und einer verbindlichen Zusammenarbeit wiederholt als Faktoren hervor, die zum Misslingen beigetragen haben.“

• „Umfangreiche Vernetzungsforschung zeigte, dass trotz großer Anstrengungen lokaler Akteure die systemübergreifende

Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe sowie

Gesundheitswesen nur schwer auf den Weg gebracht werden konnte.“

Vernetzung und Kooperation als Stellschrauben für Qualitätsentwicklung“ (NZFH 2018)

4 Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.) (2018):

Nationaler Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 8. Köln

(5)

→ Es besteht ein großes Potenzial in dem Ausbau von

Vernetzungsstrukturen und verbindlicher Kooperation , zumal diese im Handlungsfeld des Kinderschutzes unverzichtbar sind.

→ Wichtig ist, dass alle Beteiligten sich auf den Weg machen, gemeinsam an der Etablierung und Qualifizierung von Vernetzungs- und

Kooperationsstrukturen zu arbeiten.

Vernetzung und Kooperation als Stellschrauben für

Qualitätsentwicklung“ (NZFH 2018)

(6)

Goldbeck, L.; Laib-Kohenemund, A.; Fegert, J. M. (2007): A randomized controlled trial of consensus-based childabuse case

management. Child Abuse & Neglect, 31, 919–933. 6

Expertengestütztes Fallmanagement

(Goldbeck et al.2007)

(7)

Fall

Interventionsgruppe:

- Kontaktiert von einem Kinderschutzexperten - 1 – 6 Fallkonferenzen

innerhalb von 6 Monaten - Möglichkeit andere Akteure

mit einzubeziehen

Kontrollgruppe Randomisierung

Expertengestütztes Fallmanagement

(Goldbeck et al.2007)

(8)

Expertengestütztes Fallmanagement (z. B. durch eine Kinderschutzfachkraft)

• Kann zu mehr Zufriedenheit der Behandler*innen bzw. Berater*innen führen.

• Kann die Wahrnehmung der Behandler*innen bzw. Berater*innen ( z.

B. bei schneller vorurteilshafte Einschätzung) hinsichtlich der Anzeichen für Missbrauch verändern.

• kann die Sicherheit in der Intervention verbessern.

• hat signifikant häufiger den Wunsch nach Klärung der spezifischen Verantwortlichkeit unter den verschiedenen am Fall beteiligten Fachleuten hervorgerufen.

Goldbeck, L.; Laib-Kohenemund, A.; Fegert, J. M. (2007): A randomized controlled trial of consensus-based childabuse case

management. Child Abuse & Neglect, 31, 919–933. 8

Expertengestütztes Fallmanagement

(Goldbeck et al.2007)

(9)

• die Beratung fremder Systeme außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe wird von insoweit erfahrenen Fachkräfte (IEF) als besondere Herausforderung benannt

• Vor allem die fehlende Erfahrung in der Beratung vom ärztlichen Fachpersonal

• die Beratung von Akteur*innen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet für IEF, mit Rat suchenden

Personen konfrontiert zu sein, die eine andere Auffassung von Kindeswohlgefährdung haben können als die Kinder- und Jugendhilfe

→ Lösungsansatz: Austausch in einem Team oder mit

einzelnen Personen unterschiedlicher Qualifikationen und Kompetenzen und sich in speziellen Fällen auch selbst Rat und Unterstützung holen zu können

Erweiterter Beratungsauftrag für insoweit erfahrene

Fachkräfte (Bertsch, 2015)

(10)

• Meldungen nach § 8a SGB VIII aus dem medizinischen Bereich

• 2019: ca. 6%

Statistisches Bundesamt (Destatis) Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2019, Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII, 2020, abrufbar unter www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/Publikationen/Downloads-Kinder-und-

Jugendhilfe/gefaehrdungseinschaetzungen-5225123197004.pdf?__blob=publicationFile, Abruf: 4.5.2 10

7,0%

6,6%

6,2% 6,1% 6,0%

5,9%

8325 9066 8947 9580 10438

11446

0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000

5,2%

5,4%

5,6%

5,8%

6,0%

6,2%

6,4%

6,6%

6,8%

7,0%

7,2%

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Meldungen Gesundheitsbereich %

Meldungen Gesundheitsbereich absolut

Gefährdungseinschätzungen nach

§ 8a Abs. 1 SGB VII

(11)

FÜR FACHPERSONAL

BEI KINDERSCHUTZFRAGEN

bundesweit

…….

Beratung für Mitarbeiter*innen

Bereich Familiengerichte

und Kinder- und Jugendhilfe

neu seit Januar 2021

(12)

Zielgruppe der Medizinischen Kinderschutzhotline bis 2020

Kinderschutz

Medizin –Jugendhilfe

12

(13)

Zielgruppe der Medizinischen Kinderschutzhotline seit 2021

Kinderschutz

Medizin –Jugendhilfe

Jugendhilfe -Medizin

(14)

Grundsteine für eine bessere

Kooperation: SGB VIII Reform

(15)

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

„Um die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz zu stärken, wird die Kooperation der Kinder- und

Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen

Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz deutlich verbessert.“

(16)

Vor SGB VIII Reform

Fachkräfte

Gewichtige Anhaltspunkte

Rückmeldung

16

(17)

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

„Zukünftig sollen Fachkräfte, die das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informieren, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Lehrerinnen und Lehrer, auch

eine Rückmeldung erhalten.“

(18)

18

Mit SGB VIII Reform → Feedbackschleife

Fachkräfte

Gewichtige Anhaltspunkte

Rückmeldung

(19)

Für alle Akteur*innen:

„Eltern sollen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie unabhängig von der Personensorge - einen Rechtsanspruch auf Beratung,

Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind erhalten.“

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern sollen verbindlich beraten werden im Hinblick auf ihre Leistungen, aber auch zu Zuständigkeiten und Leistungen anderer Systeme.

Für Erziehungsberatungsstellen:

„In Notsituationen können sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden und dort unbürokratisch - ohne Antrag und ohne Amt - eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags

erhalten.“

Veränderte Voraussetzung für Beratungen

(20)

Kinder- und Jugendhilfe

„Verankerung der Inklusion als Leitgedanken“

Kindertageseinrichtungen

„grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen“

Für Familiengerichte & Verfahrensbeistände

„Die Befugnis des Familiengerichts, den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als vorübergehende Maßnahme anzuordnen, wird um die Möglichkeit einer entsprechenden dauerhaften

Maßnahme erweitert, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist.“

20

Veränderte Voraussetzung für Fortbildungen

Bundesgesetzblatt (09.06.2021): Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder - und Jugendstärkungsgesetz –KJSG).

Jahrgang 2021, Teil I Nr.29.

(21)

Durch die SGB VIII Reform ergeben sich auch Veränderungen in der Medizinischen Kinderschutzhotline

• Inhaltlicher Schulungsbedarf für die Berater*innen der Medizinischen Kinderschutzhotline bezüglich der SGB VIII Reform

• Kann zu mehr Anrufer*innen aus allen Sektoren führen, da das Bewusstsein bzw. die Notwendigkeit für den Beratungsbedarf steigt.

Veränderte Voraussetzung für Fortbildungen

(22)

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

22

(23)

Qualifikationsanforderungen für Familien- und

Jugendrichterinnen -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern

„Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen.“

„Als Jugendrichter beim Amtsgericht oder als Vorsitzender einer Jugendkammer sollen nach Möglichkeit Personen eingesetzt

werden, die bereits über Erfahrungen aus früherer Wahrnehmung jugendgerichtlicher oder

jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben verfügen“

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt

gegen Kinder

(24)

Die Medizinische

Kinderschutzhotline

(25)

Meilenstein Verlängerung

(26)

FÜR FACHPERSONAL

BEI KINDERSCHUTZFRAGEN

bundesweit

…….

Beratung für Mitarbeiter*innen

Im

Gesundheitsbereich

In der Kinder- und Jugendhilfe

Im Familiengericht

Bereich Familiengerichte

und Kinder- und Jugendhilfe

neu seit Januar 2021

(27)

DRK Kliniken Berlin | Westend:

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Universitätsklinikum Ulm:

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/

Psychotherapie

Universitätsklinikum Freiburg:

Institut für Rechtsmedizin

Struktur

(28)

• Ärztinnen und Ärzte aus den Fachbereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Rechtsmedizin

• 6 Fachärzt*innen

• E-Learning Grundkurs Kinderschutz in der Medizin

• Zertifizierung Kinderschutzmediziner (DGKiM)

• Schulung zur insoweit erfahrenen Fachkraft

• Teilnahme an der InterCAP 2019

Qualifikation der Berater*innen

28

(29)

Übersicht Meilensteine 2016 - 2018

2016 2017 2018

10/2016

Projektstart

02/2017

1. Beiratstreffen

04/2017

Start Pilotbetrieb in Berlin, Branden- burg und Baden- Württemberg

07/2017

Start des deutsch- landweiten Regel- betriebs

Pressekonferenz mit Frau Dr. Barley

09/2017

1. Fachkonferenz 2. Beiratstreffen

07/2018

Vorortbesuch von Frau Giffey

09/2018

2. Fachkonferenz

11/2017

1. Kitteltaschenkarte

WHO nennt Hotline als Positivbeispiel

2018

(30)

Übersicht Meilensteine 2019-2020

2019 2020

01/2019

Zusage für Verläng- erung bis 09/21

08/2019

Antragstellung Erweiterung der Beratung

05/2019

Positive externe Evaluation durch das DJI

Kitteltaschenkarten Corona

03/2020

Foto: AP (Bearbeitung SZ).

05/2019

3. Beiratstreffen

08/2020

Fachkonferenz im Hybridformat mit mehr als 700 Teilnehmenden

30

(31)

Übersicht Meilensteine 2021 &

Ausblick

2021

01/2021

05/2021

Kitteltaschenkarte Pflege

Zusage Erweiterung und Verlängerung bis 2014

02/2021

4. Beiratstreffen (online)

08/2021

Fachkonferenz:

Kinderschutz in der Verantwortungs- gemeinschaft

01/2025

Perspektive der Medizinischen Kinderschutz-

hotline:

Verstetigung?

12/2021

Anpassung des

2023

Externe

Evaluation der

Erweiterung

(32)

Entwicklung der Inanspruchnahme der Medizinischen Kinderschutzhotline

(Stand 30.06.2021)

32

(33)

Seit Projektstart mehr als 3.500 Anrufe Entwicklung der Inanspruchnahme der

Medizinischen Kinderschutzhotline

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Jul 17

Sep 17

Nov 17

Jan 18

Mrz 18

Mai 18

Jul 18

Sep 18

Nov 18

Jan 19

Mrz 19

Mai 19

Jul 19

Sep 19

Nov 19

Jan 20

Mrz 20

Mai 20

Jul 20

Sep 20

Nov 20

Jan 21

Mrz 21

Mai 21

Gesamt Kerngruppe Heilberufe und Jugendhilfe 115

134

115

(34)

0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0

Durchschnittliche Anrufzahl pro Monat & Quartal

- Anstieg der Inanspruchnahme über den Projektzeitraum

- Lockdown-Zeiträume führen zu „Knick“ in der Inanspruchnahme mit jeweils schneller Erholung der Inanspruchnahme

Entwicklung der Inanspruchnahme der Medizinischen Kinderschutzhotline

34

(35)

Entwicklung der Inanspruchnahme der Medizinischen Kinderschutzhotline in der Pandemie

-18,1%

-28,6%

11,5%

34,1%

65,5%

-0,303

-42,0%

-30,3%

20,2%

-40,0%

-20,0%

0,0%

20,0%

40,0%

60,0%

80,0%

Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Durchschnitt

Dez 19- Feb 20

(36)

Entwicklung während des Lockdowns (März & April 2020)

- Kinderschutzhotline: -28%

- Zahnärzte: -80%

- Kardiologen und Onkologen: -30% bis -50%

- Krankhausfallzahlen insgesamt: -39%

→ Rückgang der Inanspruchnahme der Hotline unter dem Rückgang in der Inanspruchnahme im medizinischen Bereich

Günster, C.; Drogan, D.; Hentschker, C.; Klauber, J.; Malzahn, J.; Schillinger, G.; Mostert, C. (2020):

WIdO-Report: Entwicklung der Krankenhausfallzahlen wahrend des Coronavirus-Lockdowns. WIdO, Berlin.

(37)

Beratungsinhalte der Medizinischen Kinderschutzhotline in der Pandemie

Lockdown- Phase im Vergleich zur Post-Lockdown-Phase

Zunahme:

• Beratungen zum weiteren Vorgehen im Kontext der Jugendhilfe (70% vs. 57,4)

Reduktion:

• Verweis auf andere Akteure im Kinderschutz (10,0 % vs. 33,3 %).

• Fragen im Kontext von § 4 KKG (10,0 % vs. 14,2%)

(38)

Anruftypen

38

2448; 69%

119; 3%

0; 0%

871; 25%

67; 2% 42; 1% 14; 0% Gesundheitsbereich

Kinder- und

Jugendhilfe (neu) Familiengericht (neu)

nicht-Zielgruppe

Aufgelegt

Scherzanruf

Verwählt

~3%

~72%

→25 %

→0 %

(39)

Überblick Anrufe aus der Kinder- und Jugendhilfe

0

1,33

2,25

2,75

7,33

0 1 2 3 4 5 6 7 8

seit 01.07 2017 2018 2019 2020 bis 30.06.2021

→Bis 31.12.2020 insgesamt 76 Anrufe

Durchschnittliche Anrufe pro Monat

(16)

(27)

(33)

(44)

(Anrufe absolut)

(40)

Kommunikation mit der Praxis fallbasiertes Lernen

40

(41)

Auch die WHO lobt die Medizinische

Kinderschutzhotline als Positivbeispiel

(42)

Medizinische Kinderschutzhotline:

Ein Positiv-Beispiel

42

(43)

Medizinische Kinderschutzhotline:

Ein Positiv-Beispiel

(44)

Externen Evaluation durch das DJI

Quelle: Dr. Kindler/ Miehlbradt, DJI

44

(45)

Ergebnisse externe Evaluation

• Erkennbarer Anstieg der Inanspruchnahme der Hotline seit Juli 2017

→ Hotline wird allgemein gut angenommen und gezielt fallbezogen und mit konkretem Anliegen angerufen

• Hoher Anteil der Anrufe aus dem Bereich der

niedergelassenen Praxen besonders erfreulich, da diese Gruppe eher schwer zu erreichen ist

→ breite Nachfrage und Akzeptanz der Hotline

(46)

Ergebnisse externe Evaluation

Quelle: Dr. Kindler/ Miehlbradt, DJI

→ Sehr hohe Zufriedenheit bei den Anrufenden,

→ Beratung führt überwiegend zu mehr Handlungssicherheit

→ Akquise über aktive Medienarbeit des Projekts erstaunlich erfolgreich

46

(47)

Ergebnisse externe Evaluation

→ Hohe Werte im Feedback: kein Unterschied zur Einschätzung im Anschluss an die Beratung, hier weniger soziale Erwünschtheit, aber Selektion

→ Nach dem Gespräch wollen viele das Projekt

ausdrücklich unterstützen und machen sich die Arbeit an der externen Evaluation teilzunehmen und eine

Website anzuklicken

(48)

Publikationen erreichen die Praxis

48

(49)

Kinderschutz während Corona

(50)

Publikationen erreichen die Praxis

… auch in der Jugendhilfe

50

(51)

Publikationen erreichen die Praxis

… auch in der Jugendhilfe

(52)

Publikationen erreichen die Praxis

… auch in der Jugendhilfe

52

(53)

• Aktuell 8 Versionen zu den Themen:

• Kindesmisshandlung

• Schütteltrauma

• Frakturen

• Sexueller Missbrauch

• Kinder psychisch kranker Eltern

• Informationen Covid-19 (Eltern)

• Informationen Covid-19 (Fachkräfte)

• Informationen für Pflegekräfte

• Bisher mehr als 50.000 Exemplare gedruckt und verteilt

• Große Nachfrage auch ohne Werbung

Kitteltaschenkarten

(54)

Kitteltaschenkarten

54

(55)

Fazit

(56)

Fazit

• Einrichtung der Medizinischen Kinderschutzhotline

• Etablierung im Feld

• Positive Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline

• Perspektive bis 2024 inklusive Erweiterung

• Etablierung der erweiterten Zielgruppe im Feld

• Implementierung der Inhalte der SGB VIII Reform

56

(57)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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