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(1)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 1

Welcome Bienvenue

Willkommen

Raumlufttechnik Anforderungen

Energierückgewinnung und Energieeffizienz- technologien in der Lüftungstechnik

Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup

c.kaup@howatherm.de

Dipl.-Ing. Christian Backes

backes@howatherm.de

(2)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 2

Energiebedarf von RLT-Geräten

• Konditionierung der Luft

• Heizen/Kühlen/Be-/Entfeuchten

• Förderung der Luft

• Überwindung p intern/extern

Energieeffizienz von RLT-Geräten

(3)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 3

Wärmerückgewinnung - Rückwärmzahlen und Druckverluste in Abhängigkeit von Betriebsstunden und Luftvolumenstrom je Luftseite

>25.000

>10.000

>5.000

>2.000

Betriebsstunden [Std/a]

Druck-

verlust max.

[Pa]

2.000

> 2.000 -

4.000

> 4.000 -

6.000

6.000

Luftvolumenstrom [m 3 /h]

>50.000 Rückwärmzahl

min. [%]

0,40 0,43

150 175 200 225

175 200 225 250 275

200 225 250 275 300

225 250 275 300 325

0,50 0,55

0,40 0,43 0,47 0,53 0,58

0,43 0,45 0,50 0,58 0,63

0,45 0,50 0,55 0,63 0,68

--- ---

EN 13053 : 2007 und VDI 3803 : 2008

<

>

Effizienz der WRG

(4)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 4

Klasse Rückwärmzahl [%] Druckverlust [Pa]

Keine Anforderung Wert x 0,75 Wert x 0,9 Wert x 1,0 Wert x 1,1 H5

Wert x 1,15 Wert x 1,1 Wert x 1,0 Wert x 0,9

Keine Anforderung H1

H2 H3 H4

Klassifizierung der Wärmerückgewinnung

EN 13053 : 2007

Effizienz der WRG

(5)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 5

Wärmerückgewinnungsklassen (neu)

EN 13053: 2012

Rückwärmzahl Φ = Q

WRG

Q

P

t

2

´´ - t

2

´ t

1

´ - t

2

´ =

. .

Leistungszahl ε = Q

WRG

P

el

.

Effizienz der WRG

(6)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 6

Q

P

/ Q

WRG

. .

η = Wirkungsgrad

η =

Q

WRG

- P

el

Q

P

.

.

1 - P

el

/ Q .

WRG

Φ • ( 1 – 1 / ε )

η = =

1 / Φ 1 - 1 / ε

Effizienz der WRG

A

Wärmerückgewinnungsklassen (neu)

EN 13053: 2012

(7)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 7

WRG Klassen η [%] Φ [%] ε △P [Pa]

H1 71 75 19.5 2 x 280

H2 64 67 21.2 2 x 230

H3 55 57 24.2 2 x 170

H4 45 47 27.3 2 x 125

H5 36 37 26.9 2 x 100

H6 < 36

Werte basieren auf EN 308: t21 = + 5°C und t11 = 25 °C

Werte gelten als Referenzwerte nur für diesen Betriebspunkt

Effizienz der WRG

A

Wärmerückgewinnungsklassen (neu)

EN 13053: 2012

(8)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 8

Wärmerückgewinnung

vereinfacht nach Kaup

Φ

emp

= Φ

1:1

• (m

1

/ m

2

)

0,4

mit 0,67  μtats  1,25 und Φ 1:1  0,8

Umrechnung WRG Grade

. .

(9)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 9

15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Werden Anlagen ... in Gebäude eingebaut oder Zentralgeräte

solcher Anlagen erneuert, müssen diese mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sein, die min. der

Klassifizierung H3 nach DIN EN 13 053 : 2007-09 entspricht.

Für die Betriebsstundenzahl sind die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18 599-10 : 2007-02 und für den Luftvolumenstrom der Außenluftvolumenstrom maßgebend.

Effizienz der WRG

(10)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 10

...Beim Erlass der EnEV 2007 lag die technische Regel DIN EN 13053 : 2007-09 noch nicht vor. Obgleich für die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung zur Wärmerückgewinnung in Anlagen nach Absatz 1 auch seinerzeit bereits ein gutachtlicher Nachweis vorlag, wurde eine entsprechende Regelung in Erwartung der DIN EN 13053 aufgeschoben, die den Sachverhalt in Abhängigkeit von den die Wirtschaftlichkeit bestimmenden Parametern „Jährliche Betriebs- zeit“ und „Volumenstrom“ klassifiziert und damit zur Formulierung von Anforderungen in der EnEV gut geeignet ist. Nach Vorlage der technischen Regel soll nunmehr diese technisch allgemein reali- sierbare und sehr wirtschaftliche Vorschrift in die EnEV aufge- nommen werden...

Effizienz der WRG

(11)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 11

Energiebedarf von RLT-Geräten

• Konditionierung der Luft

• Heizen/Kühlen/Be-/Entfeuchten

• Förderung der Luft

• Überwindung p intern/extern

Effizienz der Lüftförderung

(12)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 12

Lüftung von Nichtwohngebäuden

Allgemeine Grundlagen und Aufgaben für Lüftungs- und Klimaanlagen

Spezifische Ventilatorleistung = Specific Fan Power (SFP)

PSFP Spezifische Ventilatorleistung [W/(m³ s)]

PInput elektrische Leistungsaufnahme [W]

qV Nennluftvolumenstrom [m³/s]

pfan Gesamtdruckerhöhung [Pa]

htotal Systemwirkungsgrad Antrieb [-]

PSFP = = PInput

qV

 pfan htotal

DIN EN 13779

Effizienz der Lüftförderung

(13)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 13

Specific Fan Power EN 13779:2007

> 4.500 SFP 7

< 4.500 SFP 6

< 3.000 SFP 5

< 2.000 SFP 4

< 1.250 SFP 3

< 750 SFP 2

< 500 SFP 1

PSFP W/(m³/s) Kate-

gorie

SFP 4 ZU Klimaanlage

SFP 3 ZU ohne WRG

SFP 3 AB mit WRG

SFP 2 AB ohne WRG

Stand. Wert Anwendung

Für spezielle Komponenten (z. B.

HEPA-Filter, WRG H1 oder H2) ist eine Erhöhung des SFP-Wertes möglich.

2.925 2.475

1.950 1.650

1.300 1.100

810 685

485 410

325 275

h total 0,65 h total 0,55

 pFan [Pa]

Effizienz der Lüftförderung

(14)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 14

Komponente zus. PSFP [W/m³ s]

+ 300 + 300 + 1.000 + 300 + 300 5

zus. Filterstufe HEPA Filter Gasfilter

WRG Klasse H2-H1 Hochleistungskühler 2

3 4

Additional fan power

EN 13779 : 2007

1

Effizienz der Lüftförderung

(15)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 15

15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Beim Einbau ... raumlufttechnischen Anlagen ... > 4 000 m3/h ... sowie bei der Erneuerung von Zentralgeräten ... müssen diese Anlagen so ausgeführt werden, dass die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Leistung ... bei Auslegungsvolumenstrom den Grenzwert der Kategorie SFP 4 nach DIN EN 13 779 : 2007- 09 nicht überschreitet.

Energieeinsparverordnung

(16)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 16

15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Der Grenzwert für die Klasse SFP 4 kann um Zuschläge nach DIN EN 13 779 : 2007-09 Abschnitt 6.5.2 für Gas- und HEPA- Filter sowie Wärmerückführungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053 erweitert werden.

Energieeinsparverordnung

(17)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 17

15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Beim Einbau von Anlagen ... in Gebäude und bei der Erneuerung von Zentralgeräten ... müssen diese Anlagen mit Einrichtungen zur selbsttätigen Regelung der Volumenströme in Abhängig- keit von den thermischen und stofflichen Lasten oder zur Einstellung der Volumenströme in Abhängigkeit von der Zeit ausgestattet werden, wenn der Zuluftvolumenstrom dieser

Anlagen je Quadratmeter ... neun Kubikmeter pro Stunde überschreitet.

Energieeinsparverordnung

(18)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 18

...Die Änderungen des § 15 Abs. 1 greifen eine jüngere Ent- wicklung im technischen Regelwerk auf, ohne dass damit

inhaltliche Änderungen einhergingen. Zum Zeitpunkt des Erlasses der EnEV 2007 lag die Neufassung der DIN EN 13779 : 2007-09 noch nicht vor. Deshalb war für den Fall des Einbaus bestimmter Filter und Wärmerückführungsbauteile eine Ausnahme von der Vorschrift erforderlich. Die Neufassung der DIN EN 13779

enthält nunmehr eine Zuschlagsregelung, die diese generelle Ausnahme entbehrlich macht. Die technische Regel ist so

gefasst, dass die Wirtschaftlichkeit auch für diese Anlagen im Regelfall gegeben ist...

Energieeinsparverordnung

(19)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 19

Nutzungspflicht

Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ab dem 1. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen.

Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, den Staat oder die Wirtschaft.

Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination.

Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umwelt- wärme und Biomasse.

Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus

Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme- Kopplung einsetzen (Ersatzmaßnahme).

EEWärmeG

(20)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 20

IV. Abwärme

1. Sofern Abwärme durch Wärmepumpen genutzt wird, gelten die Nummern III.1 und III.2 entsprechend.

2. Sofern Abwärme durch raumlufttechnische Anlagen mit

Wärmerückgewinnung genutzt wird, gilt diese Nutzung nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7 Nr. 1 Buchstabe a, wenn

a) der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage mindestens 70 Prozent und

b) die aus dem Verhältnis von der aus der Wärmerückgewinnung stammenden und genutzten Wärme zum Stromeinsatz für den Betrieb der raumlufttechnischen Anlage ermittelte Leistungszahl mindestens 10 betragen.

EEWärmeG

(21)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 21

Wärmerückgewinnung Klarstellung:

Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, die sich zum Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage ent-scheiden, müssen laut Nummer IV.2 der Gesetzesanlage bestimmte technische

Anforderungen erfüllen.

Dazu gehört neben einem Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage von mindestens 70 Prozent eine Leistungszahl von mindestens 10.

Diese Leistungszahl bezieht sich auf die Leistung im Nennlastfall (gem. DIN 4719 oder DIN EN 308) der Anlage und basiert damit auf Prüfergebnissen, die in den Zulassungen der Lüftungsanlagen

enthalten sind.

Quelle: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40704/#33n

EEWärmeG

(22)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 22

Wärmerückgewinnung Klarstellung:

Entscheidend ist dabei die für das Wärmerückgewinnungsgerät (und nicht die Lüftungsanlage) ermittelte Leistungszahl, die sich aus der rückgewonnenen Wärmeleistung dividiert durch die gesamte elektrischen Leistungsaufnahme des Gerätes (Ventilator, Motor, Regelung und Steuerung) errechnet.

Geräte, die gemäß der DIN 4719 eine E-Klassifizierung aufweisen, erfüllen die genannten Voraussetzungen automatisch, da die

Anforderungen an eine E-Klassifizierung der Geräte sowohl für den Wärmetauscher als auch für die Effizienz der Lüftermotoren

entsprechend hoch angesetzt sind.

EEWärmeG

(23)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 23

Wärmerückgewinnung Klarstellung:

Im Nichtwohngebäude bezieht sich die Leistungszahl auf die

Rückwärmeleistung im Referenzbetriebszustand gem. der DIN EN 308 bei einem ausgeglichenen Massenstromverhältnis von 1:1 bezogen auf den Anteil der aufgenommenen elektrischen

Leistungsaufnahme der Ventilatoren, der zum Betrieb der Wärmerückgewinnungsanlage notwendig ist.

Der Wärmerückgewinnungsgrad muss bei ausgeglichenen

Massenströmen (Zuluftmenge gleich Abluftmenge) mindestens 70

% betragen.

Quelle: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40704/#33n

EEWärmeG

(24)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 24

§ 7 Ersatzmaßnahmen

Die Pflicht nach § 3 Abs. 1 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete den Wärmeenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent

a) aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach Maßgabe der Nummer IV der Anlage zu diesem Gesetz oder

b) ……

EEWärmeG

(25)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 25

Die Rückgewinnung von Wärme aus dem Fortluftstrom von Gebäuden ist eine wichtige Maßnahme zur Senkung des Endenergiebedarfs für die Raumwärmebereitstellung.

Es ist unplausibel, dass Abwärme auf einem höheren

Temperatur- und damit Exergieniveau als Ersatzmaßnahme und nicht als erneuerbare Energie gemäß EEWärmeG betrachtet wird, während dieselbe Wärme, „nach außen gelüftet“ und durch den Mischprozess mit kühlerer Außenluft abgekühlt, als

„Umweltwärme“ und damit als erneuerbare Energie gilt, obwohl letztere unter Aufwand von Energie (z. B. Strom für elektrische Wärmepumpen) auf das Temperaturniveau der Gebäude gehoben werden muss.

Regenerative Energie

(26)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 26

Man kann daher die Ansicht vertreten, dass Abwärme als regenerativ im eigentlichen Sinne zu betrachten ist.

Durch die Lüftung mit WRG ergeben sich erhebliche Ein- sparungen des Endenergiebedarfs.

Kommen erneuerbare Heizungen zum Einsatz, so dient die WRG einer wesentlich effizienteren Nutzung der erneuerbaren Wärme, denn in Kombination mit erneuerbarer Energie fungiert WRG wie eine „Effizienzmaßnahme“ der Heizung und Kühlung (analog zur Brennwertnutzung bei Biomassekesseln).

Dies steigert die Rechtfertigung, WRG zu fördern, da dann der eingesetzte erneuerbare Brennstoffs (oder Solarenergie) einen größeren Nutzen erzielt.

Regenerative Energie

(27)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 27

Fördert man WRG in Kombination mit erneuerbaren Energien, wäre es widersinnig, diese nicht auch in Verbindung mit fossilen Energien zu fördern, da in diesen Einsatzfällen fossile Brennstoffe und CO2-Emissionen in erheblichem Umfang eingespart werden.

Die Maßnahme Einbau einer WRG senkt den Heizwärmebedarf und damit den Brennstoffbedarf erheblich.

Eine solche Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen technischen Gebäudeausrüstung.

Regenerative Energie

(28)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 28

Der Herstellerverband RLT-Geräte definiert

Energieeffizienzklassen A und B mit folgenden Merkmalen:

Geschwindigkeitsklasse im Gerätequerschnitt - diese hat wesentlichen Einfluss auf den internen Druckverlust

Elektrische Leistungsaufnahme des Ventilatormotors in

Abhängigkeit von Volumenstrom und statischer Druckerhöhung des Ventilators

Wärmerückgewinnungsklasse - abhängig von Rückwärmzahl, Druckverlust und Betriebszeiten

Effizienz der Lüftförderung

(29)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 29

Klasse Luftgeschwindigkeit in m/s

V5

≤ 1,6 m/s

≤ 1,8 m/s

≤ 2,0 m/s

≤ 2,2 m/s

≤ 2,5 m/s V1

V2 V3 V4

Luftgeschwindigkeitsklassen

EN 13053 : 2012

V6 ≤ 2,8 m/s

V7 ≤ 3,2 m/s

V8 ≤ 3,6 m/s

V9 > 3,6 m/s

Effizienz der Lüftförderung

(30)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 30

0,1 1,0 10,0 100,0

1000 10000 100000

Volumenstrom q [m³/h]

Maximale Motorleistung PMmax [kW]

Elektrische Leistungsaufnahme Ventilatormotor

A A+

Formel Klasse

PInput max =

450

p stat.

( )

0,925 x

(

qv + 0,08

)

0,95

x 0,90

P input max (kW)

p stat (Pa) qV (m³/s)

Dpstat [Pa]

2000 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400

PInput max =

450

p stat. 0,925

x qv + 0,08 0,95

( ) ( )

x 0,95

Effizienz der Lüftförderung

(31)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 31

Klasse Leistungsaufnahme in bezug zu Pmref

P5

≤ Pmref • 0.85

≤ Pmref • 0.90

≤ Pmref • 0.95

≤ Pmref • 1.00

≤ Pmref • 1.06 P1

P2 P3 P4

Leistungsaufnahmeklassen

EN 13053 A1: Amendment 2010

P6 ≤ Pmref • 1.12

P7 > Pmref • 1.12

Effizienz der Lüftförderung

(32)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 32

RLT-Richtlinie 01

• Berücksichtigt alle relevanten Normen und Richtlinien

• Festlegung der Effizienz

• Legt sinnvolle Klassen fest

Wegweiser für die Auswahl von normkonformen,

energieeffizienten und

hygienegerechten RLT-Geräten

Energieeffizienz von RLT-Geräten

(33)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 33

Zertifizierung durch TÜV SÜD

Zur Sicherung der Qualität haben der Herstellerverband Raumluft- technische Geräte e.V. und der TÜV SÜD eine Überwachung und Zertifizierung nach der RLT-Richtlinie 01 vereinbart.

Das TÜV SÜD Oktagon ist ein weltweit anerkanntes Prüfzeichen Bisher 10 zertifizierte Hersteller

Energieeffizienz von RLT-Geräten

(34)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 34

Zukünftige Kriterien / Effizienzklassen A+ A B

• ohne thermodynam. Luftbehandlung

• mit Lufterwärmung

• mit weiteren Funktionen

V5

2,5 m/s

V4

2,2 m/s

V2

1,8 m/s

V6

2,8 m/s

V5

2,5 m/s

V3

2,0 m/s

V7

3,2 m/s

V6

2,8 m/s

V5

2,5 m/s

Leistungsaufnahme Ventilatoreinheit P2

0,90

P3

0,95

P4

1,0

Wärmerückgewinnung

Energetischer Wirkungsgrad (z. B. Rückwärmzahl)

H1

0,71 (0,75)

H2

0,64 (0,67)

H3

0,55 (0,57)

Basis: EN 13053: 2012

Energieeffizienz von RLT-Geräten

(35)

© Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup A 35

für Ihre

Aufmerksamkeit Herzlichen Dank

Raumlufttechnik Anforderungen

Energierückgewinnung und Energieeffizienz- technologien in der Lüftungstechnik

Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup

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backes@howatherm.de

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