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Amtsblatt. Jahrgang 2021 Ausgegeben am 2. September 2021 Nummer 15

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2021 Ausgegeben am 2. September 2021 Nummer 15

Inhalt dieser Ausgabe:

41/2021 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2020 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH 107 42/2021 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Coesfeld GmbH 107

43/2021 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2020 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 108 44/2021 Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2020 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 108 45/2021 Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung

Lette 109

46/2021 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld - Öffentliche Auslegung 110 47/2021 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld – Öffentlichen

Auslegung 115

48/2021 Bekanntmachung des 25. Änderungsbeschlusses Flurbereinigungsverfahren Groß-

Reken 119

(2)

Falls die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung oder die Frist zur Klageerhebung gegen die Abmarkung durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Ahaus, 23.08.2021

gez. Dipl.-Ing. Klaus Ostendorf, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

46/2021 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld - Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld

für den Bereich „Gewerbegebiet westlich und Freizeitanlagen südlich der Mühle Krampe“

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 den folgenden Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, mit den vorliegenden Unterlagen die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger:innen öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB an der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen.

Der rd. 3,5 ha große Änderungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coes- feld befindet sich am westlichen Ortsrand von Lette, östlich der Bahnlinie Dortmund – Enschede. Er befindet sich ca. 0,5 km westlich des Ortszentrums von Lette und umfasst Flächen nördlich und südlich der „Bruchstraße“ (K 48).

Nördlich der „Bruchstraße“ liegen innerhalb des Änderungsbereiches eine landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie ein Abschnitt des Wirtschaftsweges „Jodenstraße“. Östlich grenzt das Betriebsgelände eines Mühlen- und Mischfutterbetriebes mit zwei zugehörigen Wohngebäuden an, nördlich eine Pferde- wiese, westlich die Bahnlinie Dortmund – Enschede.

Südlich der „Bruchstraße“ (K 48) befinden sich innerhalb des Änderungsbereiches ebenfalls eine land- wirtschaftlich genutzte Fläche sowie ein Teich mit ausgeprägter Röhrichtzone. An den Änderungsbe- reich grenzen im Osten wohnbaulich genutzte Flächen an, im Süden die Kardinal-von-Galen Grund- schule und im Westen die Straße „Am Haus Lette“.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

(3)

Ziel der Planung

Ziel der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für:

- die Bereitstellung kleinerer Gewerbegrundstücke für nicht störende Gewerbebetriebe am Orts- rand von Lette, um den Bedarf an gewerblich nutzbaren Bauflächen insbesondere für ortsan- sässige Betriebe zu decken und um künftig über ein bedarfsgerechtes Angebot verfügen zu können,

- die Entwicklung eines Standortes der Feuerwehr,

- die Erweiterung des angrenzenden Mühlen- und Mischfutterbetriebes,

- die Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche südlich der „Bruchstraße“ und nördlich der Kardinal-von-Galen Grundschule.

Für das Plangebiet wird im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Frei- zeitanlagen südlich der Mühle Krampe“ aufgestellt.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Coesfeld wird der Änderungsbereich größtenteils als

„Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Für eine Teilfläche im Südwesten erfolgt die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche. Zur Umsetzung der o.g. Planungsabsichten ist die Änderung des Flächennut- zungsplanes sowie die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld umfasst folgende vier Änderungs- punkte:

1. Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ (nördlich der Bruchstraße)

2. Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ (nördlich der Bruchstraße)

3. Änderung der Darstellung „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestim- mung „Park- und Freizeitanlage“ (südlich der Bruchstraße)

4. Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestim- mung „Park- und Freizeitanlage“ (südlich der Bruchstraße)

Geltungsbereich der 85. FNP-Änderung

Übersichtsplan

(4)

10.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021 auf der Internetseite der Stadt Coesfeld abrufbar:

www.coesfeld.de/planung

Während dieser Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Coesfeld Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der oben genannten Internetseite abgegeben werden.

Zusätzlich sind die ausgelegten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein- Westfalen http://www.uvp-verbund.de/nw im Internet einsehbar.

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8 eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen Coronaschutz-Verordnung und der damit verbundenen eingeschränkten Zugänglichkeit der Stadtverwaltung bitten wir für die Einsichtnahme in die Papierakten um vorherige Terminabstimmung während der Dienststunden

montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr und

mit Herrn Türkal, Telefon (02541) 939-1309 / Mail cedric.tuerkal@coesfeld.de oder mit Herrn Schmitz, Telefon (02541) 939-1311 / Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de.

Ebenfalls unter diesen Nummern kann die Planung gerne telefonisch erörtert werden.

Die Auslegungsdauer von mindestens 30 Tagen wird vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und der eingeschränkten Einsichtnahmemöglichkeit im Rathaus um zwei Wochen verlängert.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird ebenfalls im o.g. Zeitraum durchgeführt.

Hinweis zu Umweltbelangen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können folgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

Begründung zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Begründung zum Entwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält Informationen:

- zur Flächeninanspruchnahme und zur Alternativenprüfung - zu landschaftsplanerischen Vorgaben

- zum Biotop- und Artenschutz (Informationen zur derzeitigen Nutzung und zu vorherrschenden Biotopstrukturen innerhalb des Änderungsbereiches; überschlägige Vorabschätzung der Be- troffenheit planungsrelevanter Arten)

- zu Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet im Umfeld des Änderungsbereiches) - zur Eingriffsregelung (Verweis auf verbindliche Bauleitplanung)

- Wasserwirtschaftliche Belange (Verweis auf bestehenden Teich, Entwässerungsgräben) - zu den Anforderungen des Klimaschutzes und zu der Anpassung an den Klimawandel (Verweis

auf Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, Verweis auf Eingriffsaus- gleich)

(5)

- zum Bodenschutz / Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen (Verweis auf flächenspa- rende Siedlungsflächenentwicklung, Verweis auf 27. Regionalplanänderung (vorgesehener Flä- chentausch), Verweis auf Eingriffsausgleich)

- zur Ver- und Entsorgung (Hinweis auf vorgesehenes Entwässerungskonzept)

- Immissionsschutz (Verweis auf Geräuschimmissionen, Verweis auf verbindliche Bauleitpla- nung)

- Altlasten

- Kampfmittelvorkommen (Hinweis auf Stellungsbereiche angrenzend an das Plangebiet) - Denkmalschutz (Hinweis auf eingetragenes Baudenkmal)

(Wolters Partner, Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: August 2021)

Umweltbericht zu dem Entwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Umweltbericht enthält neben der Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele eine Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands – bezogen auf die untersuchungsrelevanten Schutzgüter – sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. Folgende Schutzgüter wurden untersucht:

- Mensch (insb. Wohn- und Erholungsfunktion; Informationen zur Lärmbelastung)

- Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt (Informationen zu bestehenden Strukturen im Plangebiet und zu (europäischen) Schutzgebieten im Umfeld des Plangebietes; Auswirkun- gen auf die gesetzlich geschützte Allee und das FFH-Gebiet, Informationen zum Ausgleich;

Vorabschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten)

- Fläche (Informationen zur bestehenden Nutzung/Flächenversiegelung)

- Boden (Informationen zu bestehenden Bodenstrukturen, zur Schutzwürdigkeit der Böden und zu Altlasten)

- Wasser (Informationen zu Oberflächengewässern, zu Wasserschutzgebieten, zu den Grund- wasserverhältnissen, zur Belastung durch die Landwirtschaft und zur Veränderung der Grund- und Niederschlagswasserverhältnisse)

- Luft und Klima (Informationen zu klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen und Auswir- kungen der Planung)

- Landschaft (Informationen zum bestehenden Landschaftsbild bzw. Auswirkungen auf dieses) - Kultur- und Sachgüter (Informationen zu bestehenden Kultur- und Sachgütern und zu Denkmal-

belangen)

- Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern (Informationen zu Wirkungszusammenhängen/

Funktionsbeziehungen)

(Wolters Partner, Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: August 2021)

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Freizeit- anlagen südlich der Mühle Krampe“ mit Informationen zur aktuellen Schallsituation (Freizeit, Ver- kehr, Gewerbe) und einer Prognose der Änderung dieser Schallsituation durch die Planung.

(nts Ingenieurgesellschaft mbH, Münster, Stand: März 2021)

Geotechnischer Bericht, inkl. gutachterliche Stellungnahme zur chemischen Analyse des Bodens zum B-Plan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Freizeitanlagen südlich der Mühle Krampe“ mit Informationen zum Bodenaufbau (Bodenarten) sowie zur Beschaffenheit des Bodens wie Versickerungsfähigkeit, Altlasten und Bodenverunreinigungen. (igb Gey & John GbR, Münster, Stand: Dezember 2020 / Januar 2021).

Umweltbezogenen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit

- Angrenzende Anwohner des Wohngebietes „Am Bühlenbach“: Hinweis auf Lärmbelastungen durch künftige Nutzungen

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

- Kreis Coesfeld – Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweis auf lärmtechnische Auswirkungen der künftigen Nutzungen (Gewerbegebiet, Feuerwehr, Mountainbikeareal, Straßenverkehr) - Kreis Coesfeld – Aufgabenbereich Oberflächengewässer: Hinweis auf Wasserläufe

- Kreis Coesfeld – Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf Betroffenheit der gesetzlich ge- schützten Allee; Hinweis zur Bewertung des Dirtparks in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz

- Kreis Coesfeld – Aufgabenbereich Altlasten/Bodenschutz: Hinweis auf Baugrunduntersuchung und die Erforderlichkeit der Durchführung weiterer Untersuchungen

- Kreis Coesfeld – Brandschutzdienststelle: Hinweis zur Löschwasserversorgung

(6)

Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder)

- LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen: Hinweis auf das Baudenkmal

„Hofstelle Am Bühlbach 2“

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungs- frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung stimmt mit dem Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Planen und Bauen vom 01.09.2021 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zu- stande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

Coesfeld, 02.09.2021 Coesfeld, 02.09.2021

gez.

Eliza Diekmann i.A. gez.

Die Bürgermeisterin Maarit Terhechte

Bekanntmachungsanordnung

Die Offenlegung des Entwurfes der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den umweltbezogenen Informationen wird hiermit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 02.09.2021

gez.

Eliza Diekmann Die Bürgermeisterin

Referenzen

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