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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Kategorie Bereich Zusätzliche Maßnahmen Bestehende Maßnahmen

Ö FF ENT LI CHE V ERANS TAL TUNG EN

Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - inkl. kulturelle Veranstaltun- gen

(Lesungen, Theater-, Opern-, Kinoaufführungen)

- 2G

- Bei mehr als 50 Personen: 2G-Plus - Kapazitätsbegrenzung: 50 % - Max. 500

- Anzeigepflicht: 10 Tage – ausgenommen kulturelle Veranstaltungen innerhalb des Regelbetriebs

- Einhalten des Mindestabstands

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Kontaktpersonennachverfolgung - Infektionsschutzkonzept

Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - inkl.

kulturelle Veranstaltungen

- 2G

- Max. 1.000 Personen

- Anzeigepflicht 10 Tage – ausgenommen kulturelle Veranstaltungen innerhalb des Regelbetriebs

- Kapazitätsbegrenzung: 75 %

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

Messen, Kongresse - Untersagt (befristet bis 15.12., anschl.

entspr. Veranstaltungsregelungen)

Volksfeste, Weihnachtsmärkte Untersagt

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Ö FF ENT LI CHE S L EBE N: KUL TUR UN D F RE IZ EI T

Gastronomie - 2G

- Sperrstunde ab 22 Uhr (befristet bis 15.12.) - Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

In geschlossenen Räumen:

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske); Ausnahme: am festen Sitzplatz - Kontaktpersonennachverfolgung

Dienstleistungen/Angebote der Freizeitgestaltungen, z. B.

Museen etc.

(in geschlossenen Räumen)

- 2G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Kontaktpersonennachverfolgung Spielhallen, Spielbanken,

Wettbüros - 2G-Plus

- Sperrstunde ab 22 Uhr (befristet bis 15.12.) - Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Kontaktpersonennachverfolgung Jagd-, Flug-, Hundeschulen

u. ä. - 2G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Ö FF ENT LI CHE S L EBE N: KUL TUR UN D F RE IZ EI T

Orchesterproben, Chorproben - 2G-Plus (Bei Chor und Blasinstrumenten) - Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung Freizeitparks, Themenparks,

Spielplätze

(in geschlossen Räumen)

- Geschlossen

Diskotheken, Clubs, Bars - Geschlossen Schwimm- und Freizeitbäder,

Thermen und Erlebnisbäder, Saunen

- Geschlossen Ausnahmen:

- Schulsport und organisierter Kinder- und Ju- gendsport

- Medizinisch notwenige Rehabilitationsange- bote

PR IVA TE/ NI CHT - Ö FFE N TLI C H E FEI ER N

Nicht-öffentliche/ private Veranstaltungen

(unter freiem Himmel)

- 2G ab 20 Personen - Anzeigepflicht: 10 Tage - Max. 100 Personen

- AHA + L beachten

- Empfehlung: Nicht mehr als 10 Personen

Nicht-öffentliche/ private Ver- anstaltungen

(in geschlossenen Räumen)

- 2G ab 15 Personen Anzeigepflicht: 10 Tage - Max. 50 Personen

- AHA + L beachten

- Empfehlung: Nicht mehr als 10 Personen

- Kontaktpersonennachverfolgung bei mehr als 15

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

KONTAKT- BESCHRÄNKUNGEN

Kontaktbeschränkungen, für Personen, die nicht geimpft o- der genesen sind

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet:

1. den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen für die ein Sorge- oder Um- gangsrecht besteht,

2. mit bis zu zwei weiteren haushaltsfremden Personen, die einem Hausstand angehö- ren.

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten der Menschen mit Behinderungen bleiben unberücksichtigt.

AUS G ANG S- SPER R E

Nächtliche Ausgangssperre für Personen, die nicht ge- impft oder genesen sind

- Von 22 Uhr bis 5 Uhr (befristet bis 15.12.)

RE IS EN UND TO URI SM US

Beherbergungsbetriebe

(touristisch) - 2G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Kontaktpersonennachverfolgung

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Beherbergungsbetriebe

(nicht-touristisch) - 3G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

RE IS EN UND TO URI SM US

Reisebusveranstaltung - 2G - Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-

Maske)

- Infektionsschutzkonzept

ÖPNV (Bundesregelung) - 3G Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-

Maske)

EI NZ EL HANDE L

Einzelhandel - 2G

- Ausnahmen: Lebensmittel & Getränke, Tier- bedarf, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäu- ser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtech- niker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Zeitungs- verkauf, Tankstellen und Großhandel für Ge- werbetreibende, Brennstoffhandel

- Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske)

- Zugangsbeschränkung: Pro Kunde zehn Quadrat- meter

DIENST- LEISTUN- GEN

Körpernahe

Dienstleistungen - 2G

- Ausnahme: Medizinisch notwendige, pflege- rische Behandlungen = 3G

- Infektionsschutzkonzept

Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP- Maske), wenn die Behandlung dies zulässt

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Fahrschulen - 3G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung

PFLE G E

Pflegeeinrichtungen, Tages-

pflege, Eingliederungshilfe - 1G (Bundesregelung)

- Besucher ab 6 Jahren: FFP2-Maskenpflicht - Besucher müssen registriert werden - Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher

SPO R T

Fitnessstudios und ähnliche Angebote des Freizeitsports (Tanzschulen etc.)

- In geschlossenen Räumen: 2G-Plus - Unter freiem Himmel: 2G

- Ausnahme: Kinder- und Jugendsport

- Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung

BILDUNG

Hochschulen - 3G - Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-Maske

- Infektionsschutzkonzept

Schulungen in erster Hilfe - 3G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Kontaktpersonennachverfolgung

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

W EI TE RE Z US AM M ENKÜNF TE

Sitzungen und Beratungen in

den Kommunen und ihren Verbänden, von Mitarbeiter- vertretungen, Gewerkschaften und Berufsverbände sowie berufliche und betriebliche Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen

(geschlossene Räume)

- 3G - Einhalten des Mindestabstands

- Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-Maske

Versammlungen, religiöse, weltanschauliche oder partei- politische Veranstaltungen

- In geschlossenen Räumen: 3G

- Unter freiem Himmel: Ausschließlich ortsfest, max. 35 Teilnehmende

- Einhalten des Mindestabstands - Infektionsschutzkonzept

- Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-Maske

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Kabinettbeschluss vom 23.11.2021

Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen

Erläuterungen

3G ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen, genesene Personen und asymptomatische Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen; die zugrundeliegende Testung darf bei einem Nachweis mittels Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, mittels eines PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden oder mittels eines Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

2G ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen und genesene Personen.

2G Plus ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Personen, die den Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorlie- gen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure- Amplifikationsverfahren).

Ausnahmen:

- Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Tester- gebnis.

- Für Symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest) bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.

- Für symptomfreie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Attest erforderlich), reicht ebenfalls ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest).

Referenzen

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