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Johannes Czakai Nochems neue Namen

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Academic year: 2022

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Johannes Czakai

Nochems neue Namen

(3)

Hamburger Beiträge zur Geschichte der deutschen Juden

Für die Stiftung Institut für die Geschichte der deutschen Juden herausgegeben von

Andreas Brämer

Bd.

LV

(4)

Johannes Czakai Nochems neue Namen

Die Juden Galiziens und der Bukowina und die Einführung deutscher

Vor- und Familiennamen

1772–1820

(5)

© Wallstein Verlag, Göttingen 2021 www.wallstein-verlag.de

Vom Verlag gesetzt aus der Adobe Garamond Zugl.: Freie Universität Berlin, Dissertation, 2020.

Umschlagbild unter Verwendung der folgenden Abbildung:

Archiwum Państwowe w Przemyślu, Akta miasta Przeworska, sygn. 51, fol. 31-32: Jüdische Gemeinde Przeworsk an Kreisamt Rzeszów, 13. Mai 1792,

hier fol. 32. Hebräische Unterschriften von acht Gemeindevorständen und ihre deutschen Entsprechungen.

ISBN (Print) 978-3-8353-5017-5 ISBN (E-Book, pdf ) 978-3-8353-4733-5

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abruf bar.

Gedruckt mit Unterstützung

des Förderungsfonds Wissenschaft der

VG

Wort

Die Reihe erscheint mit Förderung durch

die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

der Freien und Hansestadt Hamburg

(6)

Inhalt

Einleitung . . . 11

1. Ausgangslage . . . 11

2. Zielsetzung, Fragestellung und Thesen . . . . 16

3. Forschungsstand . . . 20

Franzos’ langer Schatten 20 — Die Juden Galiziens und die Reform- politik Josephs II. 29

4. Quellenlage. . . . 39

5. Methodische Ansätze . . . . 42

Namenkundliche und etymologische Analysen 52

6. Gliederung . . . 58

7. Anmerkungen zu Zitaten, Eigennamen sowie Transliterationen . . . 60

1. Nochem/Nuchym/Na≈um/Mena≈em/ ʭʥʧʰ Tradition und Interaktion – Juden und ihre Namen vor den Namensgesetzen . . . . 62

1.1 Galizien und seine Juden . . . . 63

Sprache, Demografie und Gewerbe 64 — Die jüdische Gemeinde 68 — Krisen und Umbrüche 70 — Reformen 72 — Die österreichi- sche Judenpolitik in Galizien 76 — Überblick über die Namensge- setze 80 — Zwischenfazit 81

1.2 Die Namen von Juden und anderen Polen . . . 82

Juden und ihre Vornamen in Polen-Litauen 82 — »Schwebende Bei- namen« und »Protofamiliennamen« 87 — Yikhes 95 — Namen als polnisch-jüdische Kontaktzone 98 — Die jüdischen Namen Galizi- ens in deutschsprachigen Quellen 106 — Zwischenfazit 111

1.3 Fazit . . . 112

(7)

2. Nochem Bilker

Die lesbaren Juden – Namen von Juden

im Kontext staatlicher Kontrollmechanismen . . . 116 2.1 Wissensaneignung und -produktion . . . 117

Die Notwendigkeit der Klassifizierung 117 — Vermessung und Kar- tografie 119 — Land und Bevölkerung lesbar machen 121 — Volks- zählungen und Hausnummern 123 — Ein Sonderweg: Die be- hördliche Erfassung der Juden 128 — Die polnische Lustracja von 1764 130

2.2 Konskriptionen und Steuerbüchel –

Die Evolution der Lesbarkeit in Galizien . . . 132

Das galizische Konskriptionssystem 135 — Evidenzhaltung 141 — Die gesonderte Erfassung der Juden 144 — Die Reform der Steuererhebung von 1781 145 — Die Juden-Konskription von 1785 150 — Die Klassifikation in der Bukowina 155 — Die weitere Entwicklung der jüdischen Konskription bis 1820 158 — Zwischen- fazit 160

2.3 Die Fixierung der flüchtigen Namen –

Die erste Benennungswelle 1785/86. . . 162

Namensrecht und Namensverbote 164 — Vorläufer jüdischer Na- mensfixierung 168 — Das galizische Namenspatent von 1776 170

— Matrikeln und Kirchenbücher 173 — Die Annahme fester Familiennamen 1785 175 — Die Fixierung der Namen in der Bu- kowina 177 — Das Zeitalter der Steuerpächter 179 — Zwischen- fazit 182

2.4 Fazit . . . 184

3. Nochem Waltstein

Die nützlichen Juden – Deutsche Namen im Kontext von Sprache, Toleranzpolitik und

charakterlicher Erziehung . . . 186 3.1 Namen als Instrument zur Hebung des Charakters –

Das Patent von 1787 im Kontext der josephinischen

Toleranzgesetzgebung . . . 187

Das Patent vom 23. Juli 1787 189 — Die Grundgedanken der josephinischen Toleranzgesetzgebung 193 — Die Sprachen der Ju- den 195 — Der Kampf gegen die jiddische Sprache und hebräische Schrift 198 — Konfliktpunkte und Einschränkung der Namens- wahl 201 — Leopold Tirsch und die Reform der jüdischen Vor- namen 203 — Zwischenfazit 207

(8)

3.2 Deutsche Namen und sprachliche Uniformität . . . 208

Staat, Nation und Vaterland 209 — Sprachpluralismus und Sprachreinheit 213 — Jiddische Namen als Ausschlusskrite- rium 218 — Verhöhnende Vornamen 220 — Zwischenfazit 222

3.3 Galizische Sonderwege –

Die Neuinterpretation des Namenspatents in der Peripherie 223

Die Rolle von deutscher Sprache und Kultur in Galizien 224 — Die Abschaffung »jüdischer« Sprachen und Unterschriften 232 — Deutsch als Bildungssprache für die galizischen Juden 238 — Kleidung als Marker äußerlicher Differenz 241 — Die Einführung deutscher Familiennamen 243 — Zwischenfazit 249

3.4 Bedeutungswandel –

Die galizische Sprach- und Namenspolitik nach 1787 . . . 250

Namen in der Judenordnung von 1789 252 — Das Ende der Reformära nach dem Tod Josephs II. 256 — Das Namenspatent in Westga lizien (1804/05) 262 — Bedeutungsverlust 267 — Zwischenfazit 269

3.5 Fazit . . . 270

4. Nochem Balstiner

Die benannten Juden – Prozesse von Namensfindung und -registrierung . . . 273

4.1 Die erste Benennung 1785 . . . 274

Die Kommissionen und ihr Personal 274 — Die Durchführung der Benennungen 280 — Fallbeispiele 284 — Der Namensbestand 1785 288 — Frauen als Sondergruppe 289 — Etymologische Ana- lyse 292 — Verworrene Ortsnamen 297 — Berufsnamen 299 — Spottnamen? Gekaufte Namen? 302 — Zwischenfazit 309

4.2 Die separaten Benennungen in der Bukowina 1786 und 1787 311

Der Schwarzwald im Buchenland 311 — Die zweite Benennung in der Bukowina 1787 324 — Zwischenfazit 327

4.3 Raiber wird zu Goldstaub –

Die Abänderung der Namen 1787 . . . 327

Vornamen 332 — Die Abänderung des Namensbestands von 1785 zu 1787 333 — Kunstnamen, Fantasienamen, Willkürnamen, Mas- sennamen 337 — Theaterfiguren, Adelsprädikate und Konverti- tennamen als Vorbild 342 — Der Kampf um die jüdische Identi- tät? 349 — Transliterierte Namen 352 — Nachträgliches Benennen und Umänderung von Adelsnamen 356 — Zwischenfazit 359

(9)

4.4 Exkurs: Die Benennungen in Westgalizien ab 1804 . . . . 361 4.5 Fazit . . . 367

5. Nochem Boldstirer

Die widerspenstigen Juden – Namensgebrauch

zwischen staatlichem Zugriff und Selbstbehauptung . . 370 5.1 Zettelwirtschaft – Die Informationsträger im Zentralstaat 371

Familien- oder Konskriptionsbücher 372 — Steuerbüchel und Tole- ranzzettel 374 — Geleitscheine und Reisepässe 377 — Deportatio- nen 378 — Schankgewerbe 381 — Berge an Papier 383

5.2 »Prozesslust« und Fälschungen –

Formen widerständigen Handelns . . . 386

Der Name im System 387 — Identitätsfeststellung und ah- nungslose Behörden 391 — Falsche Namen und Urkunden- fälschung 394 — Denunziationen 399 — Hersch Bohrer wird zu David Segal 402 — Helfende Beamte? 406 — Nichtbeachtung von Konskriptionsnamen und innerjüdische Spitznamen 409 — Zwi- schenfazit 411

5.3 Selbstbenennung als performativer Akt –

Biografische Skizzen . . . 412

Ber aus Bolechów oder Dov Ber Birkenthal? 414 — Zwi Hirsch und Judith Rosanes 423 — Leib Geizhals 440 — Zwischenfazit 451

5.4 Der Name als Waffe – Der Machtkampf des Isaak Brunstein

(und das Verbot von Adelsnamen 1802) . . . 452

Das Dekret von 1802 453 — Adelsnamen 456 — Isaak Brun- stein 459 — Gekränkte Adelsaspiration 463 — Zwischenfazit 467

5.5 Fazit . . . 467

6. Nuchem Schranz recte Balstein

Die lebendige Erinnerung – Auswertung und Ausblick 469

6.1. Auswertung der Forschungsergebnisse . . . 469 6.2 Das schwierige Erbe – Ausblick . . . 475

Balstein 476 — Sprachliche Vielfalt 479 — Illegale Hochzeiten und Spitznamen 483 — Emigration und Zerstörung 485

(10)

Dank . . . . 488

Anhang . . . 491

Stammtafel der Familie Baltstein . . . 491

Glossar und Abkürzungen . . . 492

Galizien und seine Kreise . . . 494

Abbildungsnachweis . . . 496

Verzeichnis der Tabellen . . . 496

Quellen und Literatur . . . . 498

Archivalische Quellen . . . 498

Online verfügbare archivalische Quellen . . . 503

Online-Datenbanken. . . 505

Periodika . . . 505

Gedruckte Quellen . . . 506

Nachschlagewerke . . . 510

Sekundärliteratur. . . 513

Personenregister . . . 538

Ortsregister . . . 556

(11)
(12)

11

Einleitung

1. Ausgangslage

Am 13. Februar 1996 wurde im südafrikanischen East London Isidor Baltstein zu Grabe getragen, der einen Tag zuvor an seinem 98. Geburts- tag verstorben war.

1

Seine Lebensgeschichte, die ihn von Osteuropa über Frankreich und England bis an den südlichen Indischen Ozean führte, würde ein ganzes Buch füllen und kann exemplarisch für die vielen Ver- werfungen, Katastrophen und die transnationale jüdische Migrations- geschichte des 20. Jahrhunderts stehen. Diese historische Komplexität schlägt sich in seinem Namen nieder. Sein Vorname war zum Zeitpunkt seiner Geburt in der deutschsprachigen Alltagskultur als der am stärksten

»jüdisch« konnotierte Vorname Gegenstand antisemitischer Witze

2

und der Umstand, dass er – ein Jude aus Polen – einen deutschen Familien- namen trug, evozierte vielfältige Assoziationen unter Juden und Nicht- juden.

3

So schrieb der Schriftsteller Joseph Roth (1894-1939) in seinem Essay Juden auf Wanderschaft (1927):

1 Webseite des Friedhofs https://www.graves-at-eggsa.org/main.php?g2_itemId= 1483 070 (eingesehen 8.3.2021). Auf der Genealogie-Plattform geni.com wird er von Angehörigen liebevoll »Entrepreneur: Silkworm farm, sweet factory, mens out- fitters, furniture shop, stock exchange wizz. Egg shampoo, severe diets, walker, swimmer – health fanatic« genannt, https://www.geni.com/people/Isadore-Bal- stein/6000000003995706671 (eingesehen 8.3.2021). Weitere Eckdaten seiner Biogra- fie wurden mir von seiner Tochter Miriam Sonnenschein per E-Mail und von seinem Enkel Jonathan Suttner am 23. Juni und 4. Dezember 2019 persönlich mitgeteilt.

2 Vgl. Dietz Bering, Der Name als Stigma. Antisemitismus im deutschen Alltag 1812-1933, Stuttgart 1987, S. 232 ff. Sein Vorname erfuhr im Laufe seines Lebens mehrere Änderungen. Sein Geburtseintrag im polnisch geführten Geburtsbuch der Lemberger israelitischen Gemeinde weist ihn als »Izydor« aus (AGAD, zespół 300, sygn. 1993: Lwów, Księga urodzin na rok 1898, S. 49.); laut geni.com hieß er Isadore Israel, Spitzname »Strulik«. Hätte er 1938 in Deutschland gelebt, hätte er nicht den Zwangsnamen »Israel« führen müssen, da ihn sein wirklicher Vorname bereits hinreichend auswies, siehe Runderlass des RMdI vom 18. August 1938, in:

Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern, 3. (99.) Jg., Nr. 35, 24. August 1938, S. 1345-1348.

3 Ich werde in der vorliegenden Studie das generische Maskulinum verwenden.

Abgesehen vom besseren Lesefluss ergäbe sich durch die Verwendung von gender- gerechter Sprache (wie etwa Unterstrich_ und Sternchen*) das Problem, dass moderne Konzepte von Geschlecht rückwirkend auf den Untersuchungszeitraum projiziert werden.

(13)

12

»Für die Juden hat der Name deshalb keinen Wert, weil er gar nicht ihr Name ist. Juden, Ostjuden, haben keinen Namen. Sie tragen auf- gezwungene Pseudonyme. […] Die Familiennamen aber von Golden- berg bis Hescheles sind aufoktroyierte Namen. Die Regierungen ha- ben den Juden befohlen, Namen anzunehmen. Sind es ihre eigenen?«

4

Der Schriftsteller Alfred Döblin (1878-1957) äußerte sich ähnlich, als er 1924 auf seiner Reise in Polen durch Warschau spazierte:

»Nach der Stadt zu, im Südteil an der Dluga, offene große moderne Läden: Parfümerien, Stempel, Manufaktur. Ich lese sonderbare Na- men: Waiselfisch, Klopfherd, Blumenkranz, Brandwain, Farsztandig, Goldkopf, Gelbfisch, Gutbesztand. Man hat den Menschen des ge- ächteten Volkes Spottnamen angehängt.«

5

Beide Autoren verweisen darauf, dass die polnischen Juden nach den Tei- lungen Polens

6

(1772, 1793, 1795) von deutschsprachigen Verwaltungen gezwungen worden seien, deutsche Familiennamen anzunehmen – nach den gängigen Darstellungen in der österreichischen Provinz Galizien 1787 und 1805, in den preußischen Provinzen Süd- und Neuostpreußen 1797.

7

Dieses Spannungsverhältnis zwischen deutscher Sprache und pol- nischem Lebensumfeld wurde immer wieder kritisch kommentiert. So bemerkte der polnisch-jüdische Publizist Daniel Neufeld (1814-1874) 1861, dass die deutschen Familiennamen die polnischen Juden mit dem

»Stigma des Fremden«

8

kennzeichneten.

Die gesetzliche Annahme fester Familiennamen durch Juden war jedoch nicht auf Polen beschränkt, sondern ein europäisches Phäno- men. Im Gegensatz zum Großteil der christlichen Bevölkerung führten

4 Joseph Roth, Juden auf Wanderschaft, in: Klaus Westermann (Hrsg.), Joseph

Roth Werke 2. Das journalistische Werk, Bd. 2, 1924-1928, Köln 1990, S. 883.

5 Alfred Döblin, Reise in Polen, Berlin 1926, S. 328.

6 Ich verwende im Folgenden die Termini »Teilungen Polens« oder »Teilungen Polen-Litauens«. Zur Begrifflichkeit siehe Michael G. Müller, Die Teilungen Polens. 1772, 1793, 1795, München 1984, S. 91. Zu den Teilungen siehe auch den Sammelband: Hans-Jürgen Bömelburg/Andreas Gestrich/Helga Schnabel-Schüle (Hrsg.), Die Teilungen Polen-Litauens. Inklusions- und Exklusionsmechanismen, Traditionsbildung, Vergleichsebenen, Osnabrück 2013.

7 Vgl. Alexander Beider, Names and Naming, in: Gershon David Hundert (Editor in Chief ), The YIVO Encyclopedia of Jews in Eastern Europe, New Haven &

London 2008, Bd. 2, S. 1248-1251. Russland folgte 1804.

8 Daniel Neufeld, Nasze nazwiska, in: Jutrzenka. Tygodnik dla Izraelitów polskich, Rok 1, No. 19, 8. November 1861, S. 149-150, hier S. 150. Im Original »piętno cudzoziem[sz]czyzny«.

einleitung

(14)

13 aschkenasische Juden bis Ende des 18. Jahrhunderts meist keine fes- ten Familiennamen.

9

Spätestens unter dem Einfluss der Französischen Revolution und der Frage nach dem Bürgerrecht für Juden erlangten Namen eine neue Bedeutung.

10

Die meisten europäischen Staaten, die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts umfassende Toleranzgesetze für ihre jüdischen Einwohner erarbeiteten, verfügten in ihren Gesetzestexten die Registrierung fester Vor- und Familiennamen.

11

Der Historiker Dietz Bering erklärt diese massenhafte Namensannahme gar zum entscheiden- den symbolischen Ereignis der Emanzipation: »kein europäischer Staat hob die Juden über die trennende Grenze hinweg ohne das offizielle Ritual einer Namensannahme«.

12

9 Zur Kulturgeschichte jüdischer Namen und Namensgebung siehe u. a. Benzion C. Kaganoff, A Dictionary of Jewish Names and Their History, New York, NY 1977; William Stern, On the Fascination of Jewish Surnames, in: Leo Baeck Insti- tute Year Book, Bd. 19, 1974, S. 219-236; Gerhard Kessler, Die Familiennamen der Juden in Deutschland, Leipzig 1935 (Mitteilungen der Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte, Heft 53).

10 Zum Edikt von Bayonne (1808), das Familiennamen für die französischen Juden einführte, siehe: Max Polonovski, Nouvelles remarques sur l’application de décret du 20 Juillet 1808 en Alsace, in: Revue des Études juives, 158 (1999), 3-4, S. 445-454 und Robert Anchel, Napoléon et les Juifs, Paris 1928.

11 Aufstellungen über alle Gesetze finden sich u. a. in Lars Menk, A Dictionary of German-Jewish Surnames, Bergenfield, NJ 2005 und Dirk Rosenstock, Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozial- geschichtliche Quelle, Würzburg 2008 (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg, Bd. 13), die sich jedoch teilweise widersprechen. Außer den bereits genannten Verordnungen in Galizien und dem preußischen Teilungsgebiet konnte ich folgende Namensgesetze oder -paragrafen nachweisen: 1790, 1791, 1794 Preußen (einzelne schlesische Gemeinden), 1804 Russland, 1807 Frank- furt (Stadt), 1808 Westphalen, Frankreich und Hessen-Darmstadt, 1809 Ba- den, Berg und Lippe-Detmold, 1810 Anhalt-Bernburg, 1811 Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Frankfurt (Land), 1812 Preußen (mit Ausnahmen), 1813 Frankreich (hanseatische Gebiete), Mecklenburg-Schwerin und Bayern, 1814 Dänemark, Sachsen-Hildburghausen und Mecklenburg-Strelitz, 1816 Kurhessen, 1817 Preußen (nur Danzig), 1821 Anhalt-Dessau und Königreich Polen, 1823 Sachsen-Weimar-Eisenach, 1827 Oldenburg, 1828 Hannover und Württemberg, 1833 Preußen (nur Posen), 1834 Sachsen, 1840 Schaumburg-Lippe, 1841 Nassau, 1845 Preußen (noch fehlende Gebiete), 1848 Lübeck, 1849 Hamburg.

12 Bering, Der Name als Stigma, S. 44. Siehe auch Dietz Bering, Namenannahme.

Nur scheinbar unproblematische Paragrafen im preußischen Emanzipations- edikt, in: Irene A. Diekmann (Hrsg.), Das Emanzipationsedikt von 1812 in Preußen. Der lange Weg der Juden zu »Einländern« und »preußischen Staats- bürgern«, Berlin 2013, S. 201-218.

ausgangslage

(15)

14

Am Beginn dieser Entwicklung standen die deutschen Familiennamen in Galizien, die sich tief ins kollektive Gedächtnis eingegraben haben.

So werden deutsche Familiennamen polnischer Juden bis heute genera- lisierend als galizische »Ekelnamen«

13

bezeichnet, unabhängig davon, ob es einen tatsächlichen Bezug zu Galizien gab oder nicht. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geisterten echte oder erfundene »Ekel namen«

durch jüdische Witzsammlungen und antisemitische Polemiken.

14

Und bis heute wird das Thema immer wieder anekdotisch aufgegriffen – sowohl in der Wissenschaft als auch in der Populärkultur. So sinniert Emanuel Goldfarb, der Protagonist in Charles Lewinskys Kammerspiel

Ein ganz gewöhnlicher Jude (2007), über seinen Familiennamen:

»Wissen Sie, was der Name bedeutet? Nein, nicht dass mein Ururur- großvater blonde Haare hatte, goldfarbene Haare wie in Grimms Mär- chen. Es bedeutet ganz einfach, dass einer meiner Vorfahren genügend Geld hatte, um einen Beamten zu bestechen.«

15

Der Namenkundler Wilfried Seibicke weiß in dem Standardwerk Die

Personennamen im Deutschen (2008) zu berichten, dass den »wider-

strebend[en]« Juden Galiziens und der Bukowina »oftmals auffällige, hässliche, demütigende und unwürdige Namen diktiert« worden seien.

16

Und die Germanistin Barbara Hahn sieht in diesem Namenszwang den ersten Schritt einer Entwicklung, die in der Einführung der Zwangsna- men Israel und Sara im Jahr 1938 kulminiert sei.

17

So betrachtet, würden die galizischen Namen des Jahres 1787 bereits auf den nationalsozialisti- schen Massenmord vorausweisen.

18

13 Zuletzt etwa in: Jüdische Namenskunde ist stets eine Quelle des Staunens und manchmal auch der wehmütigen Heiterkeit, in: Jüdische Rundschau, Nr. 4 (20), 7. April 2016, S. 40. Zur Begriffsgeschichte siehe weiter unten.

14 Als Reaktion darauf siehe Joseph Roth, Biertimpfel und Kanalgeruch, Leipziger Montag (6.11.1922), in: Joseph Roth/Rainer-Joachim Siegel (Hrsg.), Unter dem Bülowbogen. Prosa zur Zeit, Köln 1994, S. 171-175.

15 Charles Lewinsky, Ein ganz gewöhnlicher Jude, Berlin 2007, S. 41 f.

16 Wilfried Seibicke, Die Personennamen im Deutschen. Eine Einführung, 2. über- arb. Aufl., Berlin [u. a.] 2008 (De Gruyter Studienbuch), S. 201.

17 Vgl. Barbara Hahn, Unter falschem Namen. Von der schwierigen Autorschaft der Frauen, Frankfurt a. M. 1991, S. 21.

18 Diese Meinung vertritt auch Wolfgang Marienfeld, Die Annahme unveränderli- cher Familiennamen durch die Juden des Königreichs Hannover im Jahre 1828, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 65, 1993, S. 263-296, hier S. 263; eine Verbindung suggeriert auch der Artikel »Names«, in: Fred Skolnik/Michael Berenbaum (Hrsg.), Encyclopaedia Judaica. Second Edition, Detroit [u. a.] 2007, Bd. 14, S. 764-770, hier S. 769.

einleitung

(16)

15 In diesen Darstellungen werden immer wieder Ereignisse aus Galizien auf Österreich, Deutschland oder gar auf ganz Europa verallgemeinert.

Dadurch prägen sie das Verständnis der Namensannahme generell. Die Familiennamen der galizischen Juden werden nicht etwa nur als Detail der polnischen oder jüdischen, sondern als Problem der deutschen Ge- schichte wahrgenommen. Aufgrund ihrer wechselnden Rezeption und Bedeutung lassen sie sich gar als transnationaler deutsch-polnisch-jüdi- scher Erinnerungsort begreifen, da ihnen in den jeweiligen nationalen, kulturellen und religiösen Kontexten Bedeutung als gemeinsames kul- turelles Symbol zukommt.

19

Um ihre Entstehung ranken sich Legenden und Witze; sie sind Träger von Anekdoten, Mehrdeutigkeiten und Spott und gelten als Beweis von staatlicher Unterdrückung, »Germanisierung«

und Judenfeindschaft, von jüdischer Passivität und kultureller Auslö- schung sowie gar als Vorboten der Shoah.

20

Der weiten publizistischen Verbreitung und emotionalen Aufladung des Topos galizisch-jüdischer Familiennamen steht eine unzureichende Faktenlage gegenüber. Obwohl die Provinz das erste Territorium über- haupt war, in dem Juden verpflichtet wurden, feste Familiennamen anzunehmen, ist eine historische Untersuchung ihrer Entstehung nie erfolgt. Tatsächlich wissen wir kaum etwas über die staatliche Intention, Planung und Durchführung oder die jüdischen Reaktionen der ersten Generation auf die aufgezwungenen Namen.

21

Zudem ist unklar, ob in Galizien wie andernorts auch Vornamen reguliert wurden. Das Thema

19 Auf bauend auf den theoretischen Überlegungen von François/Schulze (Étienne François/Hagen Schulze, Einführung, in: Étienne François/Hagen Schulze (Hrsg.), Deutsche Erinnerungsorte, München 2001, S. 9-24) und Wünsch (Tho- mas Wünsch, Einleitung: Religiöse Erinnerungsorte in Ostmitteleuropa, in:

Joachim Bahlcke/Stefan Rohdewald/Thomas Wünsch (Hrsg.), Religiöse Erinne- rungsorte in Ostmitteleuropa. Konstitution und Konkurrenz im nationen- und epochenübergreifenden Zugriff, Berlin 2013, S. XV–XXXIII).

20 Vgl. Tikva Sendeke, The Value of Names; Between Ethiopian Jews and European Jews, in: The Times of Israel: The Blogs, 27.7.2016 (Der Artikel war 2020 noch online, 2021 war er nur noch archiviert im Internet Archive erreichbar: https://

web.archive.org/web/20160727150147/http://blogs.timesofisrael.com/the-value- of-names-between-ethiopian-jews-and-european-jews/, eingesehen 8.3.2021.):

»This action symbolizes for me more than anything, the beginning of demol- ishing the European Jewish heritage, because long before the massive killing of human beings, there was a massive killing of identities.«

21 Als Generation begreife ich in dieser Arbeit eine Gruppe von Personen, die zu einer bestimmten Zeit gelebt hat und somit eine »Erfahrungsgemeinschaft«

(Ulrike Jureit/Michael Wildt, Generationen, in: Ulrike Jureit/Michael Wildt (Hrsg.), Generationen. Zur Relevanz eines wissenschaftlichen Grundbegriffs,

ausgangslage

(17)

16

verdient in seiner politischen, sozialen, religiösen und kulturellen Viel- fältigkeit eine eingehende historische Untersuchung.

Die vorliegende Arbeit will diese Lücke schließen und die Annahme deutscher Vor- und Familiennamen durch die Juden Galiziens und der Bukowina zwischen den Jahren 1772 und 1820 aus kulturgeschichtlicher Perspektive analysieren. Sie orientiert sich dabei an der Lebensgeschichte von Isidor Baltsteins Ururgroßvater Nochem (um 1750/60-1820), einem jüdischen Händler in der galizischen Hauptstadt Lemberg, der der ersten Generation galizischer Juden angehörte, die aufgrund der österreichi- schen Namensverordnungen feste Familiennamen annehmen mussten.

Nochems Biografie sowie seine Namen sollen dazu dienen, die Analyse dieser vielseitigen und widersprüchlichen Maßnahme zu strukturieren.

Dies ist die Geschichte von Nochem und seinen Namen.

2. Zielsetzung, Fragestellung und Thesen

Mit Schwerpunkt auf dem Themenkomplex jüdischer Vor- und Fa- miliennamen will ich einen neuen Blick auf die ersten fünf Jahrzehnte österreichischer Judenpolitik

22

in Galizien werfen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern und Territorien Europas gab es in Galizien keine homogene und einmalige Namensgesetzgebung für Juden, sondern einen verwirrenden Flickenteppich verschiedener Gesetze und Verord- nungen.

23

Diese wurden im Verlauf von fast dreißig Jahren erlassen,

Hamburg 2005, S. 7-26, S. 9) bildeten, ohne jedoch zu implizieren, dass sie sich einer diesbezüglichen kollektiven Identität bewusst gewesen wären.

22 Der Begriff Judenpolitik findet sich durchweg bis in die neueste Forschungs- literatur, obwohl er aufgrund seiner Verwendung zur Bezeichnung der natio- nalsozialistischen Verfolgungspolitik gegenüber Juden negative Assoziationen evoziert. In meiner Verwendung des Begriffs folge ich Ulrich Hausmann, der Judenpolitik als historiografisches Konstrukt definiert, das jene obrigkeitliche Politik in vormodernen, aber auch modernen Flächenstaaten bezeichnet, die Juden als Sondergruppe wahrnimmt und sie daher in ihrem Streben nach einer geordneten und dem Gemeinwohl aller Einwohner dienenden Gesellschaft einer spezifischen Politik unterwirft. Vgl. Ulrich Hausmann, Prolegomena zur Analyse und Interpretation obrigkeitlicher Judenpolitik im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Die frühneuzeitlichen Residenzstädte Mainz und Wien als prominente Fallbeispiele, in: Aschkenas. Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden, Bd. 26 (2016), Heft 2, S. 351-410, hier S. 386 ff., 400, 407-408.

23 Verordnungen in der Habsburgermonarchie konnten verschiedene Bezeichnun- gen haben, die sich nicht immer klar voneinander unterscheiden lassen, wie

einleitung

(18)

17 galten mitunter nicht in der ganzen Provinz, hatten teils unterschied- liche Entstehungshintergründe sowie Ziele oder widersprachen sich gar.

Die Namensverordnungen entstanden in einer Zeit der Umbrüche, in denen sich die Habsburgermonarchie

24

zu einem modernen Zentralstaat entwickelte, die Reformen Josephs

II

. die Grundfesten der Gesellschaft erschütterten und aufgeklärte Beamte Konzepte von Nation und Staat diskutierten.

25

Die vorliegende Arbeit will daher nicht nur von Namen berichten, sondern Fragen nach Herrschaft in der Peripherie und mo- dernen Verwaltungsmethoden nachgehen, Fragen nach Sprachdiskur- sen und kultureller Hegemonie, nach Akkulturation und jüdischem Widerstand.

26

Eine Geschichte der jüdischen Namen in Galizien kann

etwa Patent, Dekret, Zirkular. Vgl. Josef Pauser, Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen), in: Josef Pauser/Martin Scheutz/

Thomas Winkelbauer (Hrsg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.- 18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch, Wien/München 2004, S. 216- 256, hier S. 233. Siehe dazu auch Glossar.

24 Zur Problematik der verschiedenen Begriffe für die Habsburgermonarchie vgl.

Isabel Röskau-Rydel, Zwischen Akkulturation und Assimilation. Karrieren und Lebenswelten deutsch-österreichischer Beamtenfamilien in Galizien (1772-1918), München 2015 (Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 55), S. 42 ff. Siehe auch Unterkapitel 3.1 und 3.2.

25 Zu den verschiedenen Ausprägungen der Aufklärung in der Habsburgermon- archie siehe Franz Leander Fillafer: Aufklärung habsburgisch. Staatsbildung, Wissenskultur und Geschichtspolitik in Zentraleuropa 1750-1850, Göttingen 2020.

26 In den Jüdischen Studien wird unter Akkulturation der Versuch von Juden verstanden, an der dominanten Kultur und Gesellschaft teilzuhaben (in Abgren- zung zur »Assimilation«, die eine Aufgabe der eigenen Kultur impliziert), vgl.

Michael Brenner, Einführung, in: Michael Brenner/Stefi Jersch-Wenzel/Michael A. Meyer, Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit. Band II: Emanzipation und Akkulturation 1780-1871, München 2000, S. 9-11. Klaus Hödl kritisiert den Akkulturationsbegriff, da er nicht hinreichend erfasse, dass Juden die sie umgebende Gesellschaft auch immer mitgestaltet hätten, vgl. Klaus Hödl, Wiener Juden – jüdische Wiener. Identität, Gedächtnis und Performanz im 19. Jahrhundert, Innsbruck [u. a.] 2006 (Schriften des Centrums für Jüdische Studien, 9), S. 30 f. Ich werde den Begriff weiter fassen und mich zudem an dem eigentlich auf migrantische communities ausgerichteten Modell orientieren, das »Prozesse der Aneignung kultureller Umwelten durch ›Neuankömmlinge‹

aus einer spezifischen Herkunftskultur« beschreibt (Andreas Zick, Psychologie der Akkulturation. Neufassung eines Forschungsbereiches, Wiesbaden 2010, S. 24.). Die Akkulturations-Phase der ersten Generation (Akkomodation) ist demnach davon gekennzeichnet, dass sich die Betroffenen in einem begrenzten und notwendigen Rahmen der dominanten Gesellschaft anpassen (vor allem im

zielsetzung, fragestellung und thesen

(19)

18

die komplexe und facettenreiche Realität des Judentums in einem als rückständig geltenden und heterogenen Gebiet auffächern, das erst kurz zuvor unter österreichische Herrschaft gefallen war und dessen jüdische Bevölkerung sich vom Rest der Monarchie unterschied. Der Fokus auf die Geschichte von Namensregulierung und Namensgebrauch birgt so- mit nicht nur das Potenzial, die Transformation eines zentralen Aspekts jüdischen Lebens in der sogenannten Sattelzeit

27

zwischen früher Neuzeit und Moderne besser zu verstehen. Das Thema stellt zudem eine Schnitt- stelle von Kulturgeschichte, Verwaltungsgeschichte und Jüdischen Stu- dien dar und kann aufzeigen, wie diese miteinander verschränkt sind.

Der Großteil dieser Arbeit behandelt Ereignisse der Jahre 1785 bis 1787, weil in dieser Zeit die wichtigsten Namensverordnungen erlassen und durchgeführt wurden.

28

Da die vorliegende Studie jedoch auch die Entwicklungen, die zu den Verordnungen der 1780er Jahre führten, sowie den Umgang der ersten Namensträgergeneration mit ihren neuen Namen untersucht, umfasst der gesamte Untersuchungszeitraum dieser Arbeit die Jahre 1772 bis 1820. Ausschlaggebende Eckpunkte dieser er- weiterten Perspektive sind der Beginn der Habsburgerherrschaft 1772 und der Tod des Protagonisten Nochem im Jahr 1820. Die 1820er Jahre läuteten zudem ein Umdenken in der Namenspolitik ein.

29

Die Arbeit

wirtschaftlichen und sozialen Bereich), während sie ihre kulturelle Herkunft be- wahren, vgl. Röskau-Rydel, Zwischen Akkulturation und Assimilation, S. 30 ff.

27 Reinhart Koselleck bezeichnet mit diesem Begriff die Zeit gesellschaftlichen Umbruchs zwischen der späten Aufklärung und der Moderne, vgl. Reinhart Ko- selleck, Einleitung, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 1, Stuttgart 1979, S. XIII-XXVII, hier S. XV. 28 Ich greife dabei auf die Vorarbeiten meiner unveröffentlichten Magisterarbeit

Affengesicht und Muskatenblueth. Die österreichische Namenspolitik gegenüber den Juden im geteilten Polen 1784-1805 zurück, die ich 2012 an der Fakultät I der Technischen Universität Berlin eingereicht habe.

29 Während der Anfang des Untersuchungszeitraums einfach zu begründen ist, bedarf vor allem das Ende einer genaueren Rechtfertigung. Die gravierendsten Einschnitte in der österreichischen Judenpolitik in Galizien stellen die Jahre 1789, 1790 und 1848 dar, die allerdings nicht mit dem Erkenntnisinteresse dieser Arbeit korrelieren. Dazwischen gab es mehrere markante politische Ereignisse, doch keines, das im Rahmen dieses Themas überzeugt. Ein zentrales Ziel der vor- liegenden Studie ist es jedoch, den Umgang der ersten Namensträgergeneration mit den neuen Namen und die damit verbundenen Umbrüche ihrer Lebenswelt zu untersuchen. Da Nochem das Grundgerüst dieser Arbeit darstellt, bietet sich sein Todesjahr 1820 an. Diese Wahl scheint überzeugend, da sich politische Kurswechsel ab 1815 und vor allem in den 1820er Jahren feststellen lassen. 1826 begann zudem eine neue Phase der Namenspolitik, die sich vom Untersuchungs-

einleitung

(20)

19 wird sich mit jenem Gebiet befassen, das in diesem Zeitraum Teil der österreichischen Provinz Galizien war.

30

Dazu zählt auch die Bukowina, die zwar nie Teil der polnisch-litauischen Adelsrepublik war, aber 1786 in die Provinz Galizien eingegliedert wurde und somit der gleichen Ge- setzgebung unterworfen war.

Der Arbeit liegen drei Annahmen zugrunde:

1. Die Geschichte der Familiennamen ist eine Geschichte der galizischen Juden und ihrer Interaktion mit dem österreichischen Staat. Sie gibt Einblick in politische, kulturelle und religiöse Prozesse und vertieft unser Wissen über die Implementierung österreichischer Herrschaft in Galizien.

Namen wirken wie eine marginale Maßnahme, waren tatsächlich jedoch zentral in verschiedenen Bereichen. Die Einführung und Regulierung von Familiennamen war ein wichtiger Teil der österreichischen Judenpolitik in Galizien. Ihre Untersuchung kann dazu dienen, das Verhältnis von staatlichen, kommunalen und jüdischen Akteuren in der Provinz besser zu verstehen, gängige Annahmen zu hinterfragen und scheinbare Anta- gonismen aufzubrechen. Besonders das Verhältnis des Staates zu seinen untergeordneten Instanzen in der Provinz gibt Einblick in die Umsetzung der josephinischen Toleranzpolitik in der Peripherie. Die Untersuchung der galizischen Familiennamen verspricht somit, unser Verständnis von der Umsetzung des aufgeklärten Absolutismus in der Provinz zu erweitern.

2. Bei der Einführung fester Familiennamen handelte es sich nicht um eine langfristig geplante Maßnahme einer bestimmten Person (etwa Jo- seph

II

.) mit einer klaren Ausrichtung, sondern um ein wechselndes und teils widersprüchliches Zusammenspiel verschiedener Akteure und Ziele. Ausschlaggebend dafür waren die einzigartigen Bedingungen in der Provinz Galizien. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass feste Familiennamen in erster Linie ein Verwaltungswerkzeug sowie Ausdruck der Ausbildung des modernen Staates waren. Sie geben Einblick in die sich wandelnden Bedürfnisse moderner Verwaltungsapparate zur Kontrolle der eigenen Bevölkerung. Neben diesen verwaltungstechnischen Erwägungen waren feste Vor- und Familiennamen in der Zeit der josephinischen To- leranzgesetzgebung auch Träger einer ideologischen Bedeutung. Mithilfe

gegenstand abhebt und die nicht Teil der Analyse sein soll. Im Ausblick dieser Arbeit werde ich genauer auf die Zeit nach 1820 eingehen und demonstrieren, dass sie sich vom gewählten Untersuchungszeitraum unterscheidet.

30 Dies beinhaltet auch Westgalizien bzw. jene Gebiete, die erst in der dritten Tei- lung Polens 1795 an Österreich fielen und 1809 bereits wieder verloren gingen.

zielsetzung, fragestellung und thesen

(21)

20

der deutschen Sprache sollten sie erzieherische und disziplinierende Ziele vermitteln. Namen verdeutlichen beispielhaft die Widersprüche zwischen administrativer Notwendigkeit und Aufklärungsprogrammatik, die sich aufgrund der Ausbildung moderner Staatlichkeit ergaben.

3. Juden waren nicht einfach passive und sprachlose Empfänger staat licher Zwangsmaßnahmen, sondern verfügten als handelnde Subjekte über Handlungsfähigkeit. Die zwangsweise Einführung neuer Namen muss als Konfliktsituation verstanden werden, welche die Handlungsmöglich- keiten der galizischen Juden sichtbar macht. Deren Reaktionen reichten von Widerstand über Wohlwollen bis hin zu Desinteresse. Der Fokus auf die Namen verdeutlicht, welche Mittel den galizischen Juden generell im Kampf gegen staatliche Eingriffe in ihre Lebenswelt

31

zur Verfügung stan- den. Sowohl vor als auch nach den Namensgesetzen spiegelten die Namen der Juden die Beziehung zwischen Juden und Nichtjuden wider.

3. Forschungsstand

Die Namen der galizischen Juden wurden bislang vor allem aus zwei Per- spektiven untersucht: der (jüdischen) Namenkunde und der Geschichte Galiziens. Grundlegendes Problem in der bisherigen Forschung ist, dass Namenkunde und galizische Geschichtsforschung nicht miteinander interagieren und sich nicht mit der jeweils anderen Materie befassen. Die vorliegende Arbeit führt diese beiden Forschungsstränge, die im Folgen- den kurz vorgestellt werden, erstmals konsequent zusammen.

Franzos’ langer Schatten – Die Namen der Juden

Dass Juden in den einzelnen deutschen Staaten Ende des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gesetzlich dazu verpflichtet wurden, feste Vor- und

31 Zum Begriff der Lebenswelt vgl. Heiko Haumann, Lebensweltlich orientierte Geschichtsschreibung in den Jüdischen Studien. Das Basler Beispiel, in: Klaus Hödl (Hrsg.), Jüdische Studien. Reflexionen zu Theorie und Praxis eines wissen- schaftlichen Feldes, Innsbruck/Wien [u. a.] 2003, S. 105-122. Sadowski wendet Haumanns Begriff auf die galizischen Juden an, vgl. Dirk Sadowski, Haskala und Lebenswelt. Herz Homberg und die jüdischen deutschen Schulen in Galizien 1782-1806, Göttingen 2010.

einleitung

(22)

21 Nachnamen anzunehmen, war unter den Zeitgenossen bekannt,

32

fand jedoch kein großes mediales Echo.

33

Daher wusste die zeitgenössische Publizistik nicht immer, wie diese unterschiedlichen Gesetze und ihre Umsetzung im Detail aussahen.

34

Erst Michael Stögers rechtshistorische Sammlung

Darstellung der gesetzlichen Verfassung der galizischen Juden- schaft (1833) nennt die österreichischen Namensverordnungen in Galizi-

en.

35

Da die Verordnungen jedoch lediglich im Zuge von Gesetzestexten wiedergeben werden, wird nicht weiter auf ihre Umsetzung eingegangen.

Kurz darauf veröffentlichte Leopold Zunz – angeregt von den restrikti- ven Vorschriften zur jüdischen Namensführung in Preußen – 1837 seine

32 Zur zeitgenössischen Rezeption der österreichischen Namensgesetze vgl. etwa die (unvollständige) Bibliografie bei Max von Portheim/M. Holzheim, Materialien zu einer Bibliographie über die österreichischen Juden 1740-1792, in: Jüdisches Archiv. Zeitschrift für jüdisches Museal- und Buchwesen, Geschichte, Volks- kunde und Familienforschung 1 (1927), Nr. 3, S. 8-19; Nr. 4/5, S. 27-29; Nr. 6, S. 21-22; NF 1 (1927), Nr. 1/2, S. 30-32; Nr. 5/6, S. 17-19; 2 (1928); Nr. 1/2, S. 26- 28, hier NF 1/2 [1928], S. 26 f. So erschienen Meldungen über die Verordnungen unter anderem 1785 im Journal Politique de Bruxelles (siehe dazu Kapitel 3), 1787 in der amtlichen Wiener Zeitung (Nr. 68, 25. August 1787, S. 2057-2059) sowie in einer Biografie Josephs II., vgl. Adam Friedrich Geisler (der Jüngere), Skizen aus dem Karakter und Handlungen Josephs des Zweiten itzregierenden Kaisers der Deutschen. Als Beiträge zu einer einstigen vollständigern Lebens- und Re- gierungsgeschichte dieses Monarchen, Halle 1783, 7. Sammlung (1787), S. 3 f.; 13.

Sammlung [1790], S. 72-73, 88.

33 1809 wies Friedrich Nicolai in einem Artikel über die Charakteristik und den Ur- sprung jüdischer Namen darauf hin, dass die deutschen Juden gerade dabei seien, feste Namen anzunehmen (vgl. Friedrich Nicolai, Ueber die Jüdischen Namen, in: Neue Berlinische Monatsschrift, 22. Band (Juli-Dez. 1809), Fortsetzung der Berlinischen Nachlese XXXVII, S. 45-48) und der judenfeindliche Autor Hartwig von Hundt-Radowsky warf den deutschen Juden 1819 vor, dass sie diese Gesetze nutzten, um sich hinter poetischen deutschen Namen wie Hyazinthenduft und Lilienstengel zu verstecken (vgl. Hartwig von Hundt-Radowsky, Judenspiegel.

Ein Schand- und Sittengemälde alter und neuer Zeit, Würzburg 1819, S. 118 f., zit. in: Bering, Der Name als Stigma, S. 65).

34 Dieses Unwissen drückt Simon van Geldern 1820 aus: »Inwiefern alle Israeliten in den Staaten, wo ihnen die Annahme von Familiennamen anbefohlen worden, diese Vorschrift auch in der Ordnung nachgekommen sind, kann Einsender natürlich nicht wissen, und läßt solches also dahin gestellt sein.« Simon van Gel- dern [»D. v. G.«], Ueber die Namen der Israeliten, in: Sulamith. Eine Zeitschrift zur Beförderung der Kultur und Humanität unter den Israeliten, VI. Jahrgang, Bd. 1 (1820) Heft 2, S. 73-86, 145-152, hier S. 80 f., Grammatikfehler im Original.

35 Vgl. Michael Stöger, Darstellung der gesetzlichen Verfassung der galizischen Judenschaft, Erster Band, Lemberg [u. a.] 1833, S. 57-59.

forschungsstand

(23)

22

Studie

Namen der Juden, in der er herausarbeitete, dass Juden zu allen

Zeiten die Vornamen ihrer (nichtjüdischen) Umgebungskultur über- nommen haben.

36

Die Familiennamen der Juden in Galizien fanden jedoch weder bei ihm, noch in einer anderen Publikation vor den 1870er Jahren Erwähnung.

Die ersten Publikationen, die sich fast ein Jahrhundert nach den historischen Ereignissen der Namensannahme der galizischen Juden widmeten, waren literarischer Art. 1877 veröffentlichten die Schriftstel- ler Karl Emil Franzos (1847-1904)

37

und Leopold von Sacher-Masoch (1836-1895) unabhängig voneinander Geschichten, in denen die galizisch- jüdische Namensannahme erstmals knapp erwähnt wurde.

38

Sacher- Masoch baute dieses Motiv aus und veröffentlichte 1878 die Erzählung

Der Handel um den Namen,39

die sich ganz um den Verkauf schöner Familiennamen an Juden in Galizien zur Zeit Josephs

II

. drehte.

40

Zwei Jahre später publizierte auch Franzos einen Text mit dem Titel Namens-

studien (1880),41

der jedoch im Gegensatz zu Sacher-Masochs Erzählung

36 Leopold Zunz, Namen der Juden. Eine geschichtliche Untersuchung, Leipzig 1837.

37 Zu seiner Biografie siehe vor allem Anna-Dorothea Ludewig, Zwischen Czerno- witz und Berlin. Deutsch-jüdische Identitätskonstruktion im Leben und Werk von Karl Emil Franzos (1847-1904), Hildesheim 2008.

38 Die beiden Autoren waren Konkurrenten auf dem Markt der sogenannten Ghet- toliteratur. Zum Verhältnis der beiden Autoren zueinander vgl. Paula Giersch, Für die Juden, gegen den Osten? Umcodierungen im Werk Karl Emil Franzos’

(1848-1904), Berlin 2014 (Literaturwissenschaft, 42), S. 235-238.

39 Erste Publikation im Berliner Sonntagsblatt (1878), Nr. 4, und kurz darauf in der Jüdischen Presse (1878), Nr. 33; S. 370-371; Nr. 34, S. 386-387; Nr. 35, S. 398-399.

1881 abgedruckt in der Allgemeinen Zeitung des Judentums, Heft 19, S. 313-315;

Heft 20, S. 329-331; Heft 21, S. 345-346. Vgl. auch: Gabriele von Glasenapp/Hans Otto Horch (Hrsg.), Ghettoliteratur. Eine Dokumentation zur deutsch-jüdi- schen Literaturgeschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, Teil II. Autoren und Werke der Ghettoliteratur, Tübingen 2005 (Conditio Judaica, 55), S. 1019.

40 Sacher-Masoch beschreibt darin, dass das kaiserliche Namenspatent von den lokalen Beamten heimtückisch umgeändert wurde, sodass sie die guten Namen (Lichtenstern) teuer verkauften bzw. den armen Juden gehässige Namen gaben.

Der Text wurde mehrmals in polnischen und hebräischen Publikationen neu auf- gelegt und erfuhr dadurch eine größere Verbreitung in Polen als in Deutschland.

41 Karl Emil Franzos, Namensstudien, in: Über Land und Meer. Allgemeine Illus- trirte Zeitung, 43. Band, 22. Jg., Okt. 1879-1880, Erster Band, Nr. 21, S. 423 &

Nr. 22, S. 435. Eine weitere Verbreitung und Rezeption erlangte der Text 1888 durch seine überarbeitete zweite Herausgabe in der Sammlung »Aus der großen Ebene« (Karl Emil Franzos, Namensstudien, in: Karl Emil Franzos (Hrsg.), Aus der großen Ebene. Neue Kulturbilder aus Halb-Asien, Bd. 1, Stuttgart 1888, S. 125-149). Eine dritte Auflage wurde 1897 in der Neuausgabe von Aus der großen

einleitung

(24)

23 als Tatsachenbericht angelegt war. In ihm schildert Franzos, wie Joseph

II

. seinerzeit persönlich jenes Gesetz erlassen habe, das die Juden Gali- ziens zwang, deutsche Familiennamen anzunehmen. Diese hätten sich jedoch geweigert, weswegen ihnen von Militärs beleidigende Namen aufgezwungen oder verkauft wurden. Die Namen seien somit ein Pro- dukt von »Staatsraison«, »Judenhaß und Kasernenwitz«

42

gewesen. Sie seien Ausdruck einer unterdrückenden, judenfeindlichen Verwaltung einerseits und traditionsverhafteter, leidender Juden andererseits.

Bei den Namensstudien handelt es sich nicht um einen wissenschaftli- chen Forschungsbeitrag, sondern um eine literarische Geschichtsfiktion, die jedoch so wirksam war, dass sie die Forschungslandschaft nachhaltig prägte. Der Text ist voller historischer Fehler und keiner der bei Franzos genannten grotesken Namen (wie etwa Kanalgeruch, Pulverbestandtheil und Temperaturwechsel) ist nachweisbar. Es ist offensichtlich, dass der Text mehr über Franzos und seine Zeit als über das 18. Jahrhundert verrät.

43

Dennoch – oder gerade deswegen – war der Einfluss der Na-

mensstudien immens und ist es bis heute. Franzos’ Behauptung, er habe

auf originales Quellenmaterial zurückgegriffen,

44

hat dazu geführt, dass der Text nach wie vor in der Hobby- und Fachliteratur zitiert wird und weiterhin das kollektive Gedächtnis prägt.

45

Ebene veröffentlicht (Karl Emil Franzos, Namensstudien, in: Karl Emil Franzos (Hrsg.), Aus der großen Ebene. Neue Kulturbilder aus Halb-Asien, Zweite, gänzlich umgearbeitete Auflage, Teil 2, Stuttgart/Berlin 1897, S. 1-23). Ich werde mich im Folgenden auf die Version von 1880 beziehen.

42 Franzos, Namensstudien (1880), S. 435.

43 Zur Entstehungsgeschichte des Texts siehe Johannes Czakai, A Historical Interpre- tation of Karl Emil Franzos’ »Namensstudien« (1880) (Aufsatz in Vorbereitung).

44 So verweist er auf originale »Protokolle« der Namensbeilegung, in die er Einblick habe, äußert, »Vor mir liegen etwa dreißig Jahresberichte von Mittelschulen des österreichischen Ostens«, und versichert, die von ihm wiedergegebenen Anekdo- ten seinen »sämmtlich aktenmäßig verbürgt«.

45 Bereits ein Jahr nach seiner ersten Veröffentlichung fand der Text Eingang in Richard Andree, Zur Volkskunde der Juden, Bielefeld/Leipzig 1881, der ihn fast wortgetreu abdruckte und Franzos als »de[n] genaue[n] Kenner ›Halbasiens‹«

bezeichnete (S. 125 ff.). Spätestens über Rudolf Kleinpaul, Menschen- und Völ- kernamen. Etymologische Streifzüge auf dem Gebiet der Eigennamen, Leipzig 1885, S. 127 sowie Rudolf Kleinpaul, Die deutschen Personennamen. Ihre Entste- hung und Bedeutung, Leipzig 1909, S. 116 fanden die Namensstudien Eingang in die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik und werden daher bis heute immer wieder als zumindest teilweise glaubwürdige Quelle rezipiert.

Zur Genealogie des Franzos’schen Texts siehe auch Erwin Manuel Dreifuß, Die Familiennamen der Juden unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in

forschungsstand

(25)

24

Anfang des 20. Jahrhunderts begannen einige Interessierte damit, neue Forschungen auf lokaler Ebene anzubieten. Es entstanden Arbeiten zur Geschichte der jüdischen Familiennamen in verschiedenen Städten und Territorien,

46

die sich trotz ihrer regionalen Ausrichtung auch auf die Namenspolitik Josephs

II

. bezogen. Ein sehr detailliertes Werk lieferte 1935 der Nationalökonom Gerhard Kessler, der zwar nichts Neues zur Entstehung der galizischen Namen beitragen konnte, aber wertvolles namenkundliches Material und Kategorisierungsansätze beisteuerte.

47

Eines der folgenreichsten Ergebnisse seiner Arbeit war, dass er alle sei- nem Empfinden nach lächerlichen Familiennamen unter dem Ausdruck

»galizische Ekelnamen« zusammenfasste,

48

der in der Folgezeit zu einer

Baden zu Anfang des 19 Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Geschichte der Emanzi- pation, Frankfurt a. M. 1927, S. 14 ff.

46 Vor allem Adelheid Schiff, Die Namen der Frankfurter Juden zu Anfang des 19. Jahrhunderts, Inaugural-Dissertation, Universität Freiburg, Freiburg i. B.

1917; Dreifuß, Familiennamen der Juden; Siegfried Silberstein, Die Familienna- men der Juden unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Festlegung in Mecklenburg, in: Festschrift zum 75jährigen Bestehen des jüdisch-theologischen Seminars Fraenckelscher Stiftung, II. Band, Breslau 1929, S. 303-366; Gustav Sa- muel, Zur Entstehung deutscher Judennamen, in: Jüdische Familien-Forschung.

Mitteilungen der Gesellschaft für jüdische Familien-Forschung, 9. Jg. (1933), Heft 34, S. 542-547; Bernhard Brilling, Die Familiennamen der Juden in West- falen, in: Rheinisch-westfälische Zeitschrift für Volkskunde, 5 (1958), S. 133-162;

6 (1959), S. 91-99; Bernhard Brilling, Zur Geschichte der Juden in Warburg. I.

Die Familiennamen der Warburger Juden (1807-1812), in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden, 10 (1973), S. 49-72.

47 Kessler, Familiennamen der Juden.

48 Kessler, Familiennamen der Juden, S. 79. Der Ausdruck wurde z. B. übernom- men von David L. Gold, On the Study of Jewish Family Names, in: Ernst Eichler/Gerold Hilty/Heinrich Löffler u. a. (Hrsg.), Namenforschung. Ein inter- nationales Handbuch zur Onomastik / Name Studies: An International Hand- book of Onomastics / Les noms propres: Manuel international d’onomastique, Bd. 2, Berlin/New York 1996 (Handbücher zur Sprach- und Kommunikations- wissenschaft, 11.2), S. 1310-1321, hier S. 1317; Jürgen Udolph, Professor Udolphs Buch der Namen. Woher sie kommen, was sie bedeuten, 2. Aufl., München 2005, S. 162, und weiteren. Trotz der Verwendung dieses Terminus in der na- menkundlichen Literatur handelt es sich um keinen wissenschaftlichen Begriff.

Vielmehr scheint es sich um eine Neuschöpfung Kesslers zu handeln. Entweder er oder seine Rezipienten assoziierten mit diesem ursprünglich neutralen Begriff (»Ekelname«, niederdt.: Spitz-/Übername, auch Spottname, vgl. Gerhard Koß, Spitzname – Ökelname – Ekelname – Ruchname. Variation und Binnendiffe- renzierung in einem sprachlichen Feld, in: Beiträge zur Namenforschung, Bd. 41 (2006), Nr. 1, S. 1-12, hier S. 8.) »beleidigende und schmierige« (Kessler, S. 79.)

einleitung

(26)

25 stereotypen Formel wurde. Zu ihnen zählte er teilweise Namen, die gar keine Verbindung zu Galizien hatten.

49

1927 unternahmen die Historiker Erwin Manuel Dreifuß und Nathan Michael Gelber jeweils den Versuch, Franzos’ Namensstudien mithilfe archivalischer Forschung zu überprüfen.

50

Sie konnten jedoch lediglich feststellen, dass der von Franzos genannte Hofkriegsrat niemals für die Namensbeilegung in Galizien verantwortlich gewesen und dass das Namenspatent von 1787 von der Hofkanzlei ausgearbeitet worden war.

Weitere Nachforschungen unternahmen sie nicht, stattdessen forderte Dreifuß:

»Aufgabe der Namensforschung wäre es, an Stelle dieser veralteten Arbeit nun eine Darstellung auf Grund archivalischer Erhebungen zu geben. Dabei wäre nicht nur die Entstehung des Gesetzes genauer, als es hier geschehen, zu behandeln, sondern auch die Durchführung.«

51

Der erste, der diese Aufgabe übernahm und minutiös die Entstehung des österreichischen Namenspatents von 1787 nachzeichnete, war 1936 Wenzel Žáček.

52

Er griff auf umfangreiches Archivgut zurück und es handelt sich bei seiner Studie, trotz des Fokus auf Böhmen, um die genaueste Darstellung zum Thema. Nahezu unbekannt ist bis heute hingegen die Tatsache, dass es außer dem Namenspatent noch andere Namensverordnungen in Galizien gab. Die 1785 durchgeführte erste

Namen. In jedem Fall ist es der Fantasie der jeweiligen Autorinnen und Autoren überlassen, welche Namen sie zu dieser Kategorie rechnen.

49 So z. B. den Namen Zickenoppasser (eigentlich Ziekenoppasser, niederdeutsch, holländisch: Krankenwärter; besonders in Amsterdam nachweisbar). Darauf verweist bereits Stern, On the Fascination, S. 233.

50 Vgl. Dreifuß, Familiennamen der Juden, S. 16 ff. Kurz darauf, eventuell beeinflusst von Dreifuß’ Publikation, scheint auch Gelber dem Kriegsarchiv einen Suchauf- trag erteilt zu haben, vgl. CAHJP, P83/I82, Nachlass Gelber, o. S.: Major Mündl, Archivalische Erhebung über die in der Publication von Karl Emil Franzos […]

enthaltenen irrigen Annahmen über die Durchführung der Namensgebung der Juden 1787, 27. September 1927 (Abschrift). Ob sich Dreifuß und Gelber in ihren Nachforschungen austauschten, ist nicht bekannt. Weder im Nachlass Gelbers noch Dreifuß’ fanden sich Hinweise, siehe dazu die Quellenlage.

51 Dreifuß, Familiennamen der Juden, S. 18. Kursive Wörter im Original im Sperr- satz.

52 Wenzel Žáček, Eine Studie zur Entwicklung der jüdischen Personennamen in neuerer Zeit, in: Samuel Steinherz (Hrsg.), Jahrbuch der Gesellschaft für Ge- schichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik, 8. Jahrgang, Prag 1936, S. 309-397.

forschungsstand

(27)

26

Welle einer massenhaften Namensregistrierung von Juden in Galizien wurde beispielsweise nie untersucht.

53

Danach fand das Thema der jüdischen Namensannahme lange Zeit keine große Beachtung in der Wissenschaft.

54

Erst Dietz Bering konnte in seinem Werk Der Name als Stigma (1987), in dem er die Bedeutung jü- discher Familiennamen im deutschen Alltagsantisemitismus nachzeich- net und dabei auch auf die Annahme fester Familiennamen in Preußen (1812) eingeht, neue Standards setzen.

55

In Bezug auf Galizien konnte auch er keine neuen Forschungsergebnisse anbieten, sondern musste auf die älteren Titel verweisen. Dabei reproduzierte er auch Namensbeispiele von Franzos. Immerhin gab er zu bedenken, dass man zwischen den Na- mensgesetzen von 1787 (Ostgalizien) und 1805 (Westgalizien) unterschei- den müsse und plädierte für neue Forschungen.

56

Diese Unterscheidung steigerte er in seinem folgenden Buch Kampf um Namen (1991) zu der unbelegten Behauptung, Spottnamen seien nur 1802 in Westgalizien vergeben worden.

57

Obwohl Bering in Bezug auf Galizien über keine Expertise verfügt, finden diese fehlerhaften Aussagen unterdessen ihren Weg in die Fachliteratur.

58

53 Die Verordnung von 1785 wurde lediglich erwähnt in: Stöger, Darstellung, Bd. 1, S. 57. Mit Verweis auf Stöger nennt auch das Jüdische Lexikon (1927-1930) diese Maßnahme (vgl. Josef Meisl, Namensgesetzgebung für Juden. B [Österreich], in:

Jüdisches Lexikon. Ein enzyklopädisches Handbuch des jüdischen Wissens in vier Bänden, Bd. IV/1, Me-R, Berlin 1930, S. 400). Von diesen beiden Fällen abgesehen wurde diese erste galizische Namensannahme jedoch nie weiter thematisiert.

54 Davon abgesehen gab es immer wieder Veröffentlichungen von Listen neu angenommener Namen wie aus Südpreußen (Bernhard Brilling, Adoption of Family Names by Jews in Prussia (1804), in: Avotaynu. The International Review of Jewish Genealogy, Vol. 1, No. 2 (July 1985), S. 23-26) und Mähren (Lenka Matušiková, Namensänderungen in jüdischen Familien im Jahre 1787 am Bei- spiel der jüdischen Gemeinde Kanitz (Dolní Kounice), in: Judaica Bohemiae, 34 (1998), S. 107-125), die jedoch kaum historische Schlüsse ziehen.

55 Bering, Der Name als Stigma. Er führte neue methodische Ansätze ein – beson- ders aus der Psychosoziologie und Linguistik –, um die Bedeutung der Namen für das Individuum zu betonen.

56 Vgl. ebenda, S. 409-410, Fußnote 45.

57 Obwohl er in der entsprechenden Endnote auf seine eigenen Aussagen aus dem Jahr 1987 verweist, zitiert er falsch und irrt sich in der Jahreszahl, vgl. Dietz Bering, Kampf um Namen. Bernhard Weiß gegen Joseph Goebbels, Stuttgart 1991, S. 150.

58 Siehe etwa Gundhild Winkler, Jüdische Familiennamen im Deutschen. Dar- gestellt an den Familiennamen der Juden in Leipzig, in: Karlheinz Hengst/

Dietlind Krüger (Hrsg.), Familiennamen im Deutschen, 1. Halbband, Leipzig 2009 (Onomastica Lipsiensia, 6,1), S. 421-437, hier S. 423. Mit Verweis auf Bering

einleitung

(28)

27 Einen neuen Ansatz und neue Ergebnisse konnten die Arbeiten Alex- ander Beiders liefern. In seinem umfangreichen Namenslexikon (2004)

59

analysierte er die Namen der galizischen Juden mit linguistischen und sta- tistischen Methoden.

60

Er kam zu dem Ergebnis, dass fast alle Namen von deutschen Wörtern abgeleitet wurden, wobei er geografische Unterschiede feststellen konnte. Aufgrund seiner Analyse stellte er die Hypothese auf, dass es sich beim Großteil der Namen um Kunstnamen handelte, die von österreichischen Beamten in einem kurzen Zeitraum erfunden worden waren. Dieses namenkundliche Ergebnis weist auch die Grenzen seines Erkenntnisinteresses aus. Beider betont den Wert jüdischer Namen als his- torische Quelle, sieht jedoch keine Notwendigkeit, ihr volles historisches Deutungspotenzial auszuschöpfen.

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Doch obwohl er keine archivalischen Quellen aus der Entstehungszeit der Namen benutzte,

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ist sein Lexikon das derzeit beste Nachschlagewerk zum Thema.

Neben zahlreichen, meistens von Genealogen, Namens-, Heimat- oder Hobbyforschern verfassten kleineren Beiträgen, Überblicksdarstellungen und Namenslexika

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konnte eine der neuesten Arbeiten zum Thema, eine

gibt sie an, Familiennamen seien den Juden Westgaliziens 1802 verkauft worden und nennt als Beispiel einen Namen aus einem von Bering nicht klar als fiktiv gekennzeichneten Witz.

59 Vgl. Alexander Beider, A Dictionary of Jewish Surnames from Galicia, Bergen- field, NJ 2004. Daneben veröffentlichte Beider Lexika für die Namen der Juden in Kongresspolen, Russland und Prag.

60 Beider bezog in seine Analyse 24.020 Familiennamen ein, die Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in Galizien vorkamen, und wertete diese nach verschiedenen Kriterien aus. Nicht mit inbegriffen sind 700 Namen ohne klare Etymologie sowie 12.750 Namen in abweichenden Schreibweisen, vgl. ebenda, S. 21.

61 »Most of these names were drawn from common German words and were unre- lated to any characteristics of their bearers. As a result, I thought that contrary to my previous works, the study of Galician surnames would represent research into the personalities of a small number of state clerks rather than that of the Jewish culture. Needless to say, I was not excited about such a perspective.« Ebenda, S. VII.

62 Auch sein knapper historischer Überblick bleibt recht oberflächlich. Dass es bereits 1785 eine Benennungswelle gegeben hatte, ist ihm nicht bekannt.

63 Siehe dazu die veraltete, aber dennoch ausführliche Bibliografie Robert Singer- man/David L. Gold, Jewish Given Names and Family Names. A New Bibliogra- phy, Leiden (u. a.) 2001. Neben einigen guten, finden sich leider auch sehr viele mangelhafte Arbeiten. Oft zitiert, aber völlig fehlerhaft ist zum Beispiel: Nelly Weiss, Die Herkunft jüdischer Familiennamen. Herkunft, Typen, Geschichte, Bern [u. a.] 1992.

forschungsstand

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2008 veröffentlichte Studie zu den unterfränkischen Judenmatrikeln,

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nachweisen, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes sehr wider- sprüchlich war und dass einzelne bayerische Beamte direkten Einfluss auf die Namenswahl ausübten.

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Gemein ist all diesen Lokalstudien, dass sie immer wieder einen Rückblick auf Galizien geben und feststellen, dass sich aufgezwungene »Ekelnamen« und gehässige Beamte in ihrem jeweiligen regionalen Betrachtungsrahmen nicht nachweisen lassen. Die Wirkmächtigkeit des Franzos’schen Narrativs scheint jedoch so groß, dass dessen Behauptungen trotzdem aufrechterhalten werden.

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Dabei wird vorausgesetzt, das Wissen um die Vorgänge in Galizien sei hin- länglich bekannt und wissenschaftlich unangefochten, sodass sich das Erbringen von Belegen erübrige. »Österreich« bzw. »Galizien« fungieren somit als vermeintlich wohlbekannte Negativ- und Vergleichsfolie:

»Wie die Namensvergabe in der Praxis vonstatten ging, darüber ist in den Quellen für Siebenbürgen nichts bekannt. Aber sie wird sich wohl nicht sehr von der in Galizien unterschieden haben, wo die österrei- chischen Beamten mit Hilfe dieser Anordnung ihr Mütchen an den Juden kühlten.«

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Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass es bis heute – mit Ausnahme von Beiders Lexikon – keine wissenschaftliche Arbeit zur Namensan-

64 Rosenstock, Die unterfränkischen Judenmatrikeln. Leider irritiert der Autor

dieser eigentlich gewissenhaft ausgeführten Studie durch höchst zweifelhafte Aussagen zur Bevölkerungspolitik, in welchen er sich auf einen rechtsextremisti- schen Autor beruft, vgl. ebenda, S. 294-295.

65 Die Studie belegt mehrere Beispiele, in denen Landesdirektionsrat Ernst von Halbritter (vgl. ebenda, S. 15 ff.) von Juden vorgeschlagene Namen ablehnte oder umänderte, vgl. z. B. S. 33, 49, 56 u. a.

66 Interessanterweise dienen die österreichischen Namensgesetze vielen Arbeiten sowohl als Ursprungsereignis als auch als Projektionsfläche, von der sie die deut- schen Gesetze abgrenzten. Zudem findet sich immer wieder die Behauptung, die Juden Galiziens hätten aufgrund ihrer »rückständigen« und »orthodoxen«

Lebensart gegen die Namenseinführung rebelliert. Hier offenbart das kollektive Wissen zu dem Thema ein klassisches Ost-West-Gefälle, denn es wird pauscha- lisiert und das alte Bild verstockter »Ostjuden« aufgewärmt, denen die integra- tions- und assimilationsfreudigen »deutschen« Juden entgegenstanden.

67 Angelika Schaser, Die Juden in Siebenbürgen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, in: Südost-Forschungen. Internationale Zeitschrift für Geschichte, Kultur und Landeskunde Südosteuropas, 49 (1990), S. 57-94, hier S. 79. In der dazugehöri- gen Fußnote 108 verweist die Autorin auf eine mündliche Überlieferung aus dem Jahr 1933, wonach Namen in Gruppen geteilt und verkauft worden seien, wäh- rend sich die Beamten an widerwilligen Juden mit obszönen Namen »rächten«.

einleitung

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29 nahme der Juden in Galizien gibt. Obwohl zahlreiche Arbeiten die Namen der galizischen Juden erwähnen, können sie keine eigenständige historische Forschung zur Verortung dieses Phänomens in der galizisch- jüdischen Geschichte anbieten. Trotz häufig geäußerter Zweifel und kleiner Korrekturen an Franzos’ Namensstudien

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gilt bis heute das, was Erwin Manuel Dreifuß bereits 1927 festgestellt hat: »Wer sich über die Vorgänge bei der Namensfeststellung in Österreich unterrichten wollte, mußte (und muß) zu den Namensstudien von Franzos greifen.«

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In allen genannten Arbeiten wird als grundlegendes Problem offenbar, dass die Erforschung der Namensannahme der galizischen Juden fast nie aus der Perspektive der galizischen Geschichtsschreibung zu geschehen scheint, sondern als Gegenstand der sogenannten »Namenforschung«

wahrgenommen wird. Doch die Geschichte dieser Namen ist in erster Linie eine Geschichte der galizischen Juden sowie der österreichischen Judenpolitik in Galizien selbst und muss folglich auch in diesen Kontext eingebettet werden.

Die Juden Galiziens und die Reformpolitik Josephs II.

Arbeiten zur galizisch-jüdischen Geschichte haben sehr unterschiedliche Perspektiven auf das Thema. Meist wird die Einführung fester Famili- ennamen in der Habsburgermonarchie im Allgemeinen bzw. in Galizien im Besonderen mit dem Reformeifer Kaiser Josephs

II

. in Verbindung gesetzt.

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Besonders diese Epoche der Umwälzung jüdischen Lebens hat immer wieder das Interesse der Forschung auf sich gezogen und wurde in zahlreichen Arbeiten mit der Fragestellung behandelt, inwiefern die österreichische Judenpolitik die bestehenden Verhältnisse umwandeln konnte.

68 So wiesen bereits Dreifuß und Silberstein nach, dass Franzos’ Jahresangaben nicht stimmen konnten und dass der Text auch sonst voller Fehler steckte, vgl.

Dreifuß, Familiennamen der Juden, S. 16 ff.; Silberstein, Die Familiennamen der Juden, S. 7 ff.

69 Dreifuß, Familiennamen der Juden, S. 16.

70 Als Standardwerke zu Joseph und dem Josephinismus siehe vor allem Derek Beales, Joseph II: Against the World, 1780-1790, Cambridge [u. a.] 2009; Josef Karniel, Die Toleranzpolitik Kaiser Josephs II., Gerlingen 1986 (Schriften- reihe des Instituts für Deutsche Geschichte, Universität Tel Aviv, 9); Helmut Reinalter (Hrsg.), Der Josephinismus: Bedeutung, Einflüsse und Wirkungen, Frankfurt a. M. [u. a.] 1993 (Schriftenreihe der Internationalen Forschungsstelle Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850, 9).

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