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Patienteninformation zur Teilnahme an einem ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren bei der KNAPPSCHAFT

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Academic year: 2022

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Patienteninformation

zur Teilnahme an einem ergänzenden

Hautkrebsvorsorge-Verfahren bei der KNAPPSCHAFT

Hautkrebs zählt in allen Altersgruppen zu den auch in Deutschland schnell zunehmenden Krebsarten;

zugleich ist Hautkrebs aber eine Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.

Darum haben seit dem 1. Juli 2008 alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr in einem zweijährigen Rhythmus einen Anspruch auf vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von Hautkrebs.

Die KNAPPSCHAFT verfolgt vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen (Ozonwerte) und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen.

Darum übernimmt sie auch bei unter 35-jährigen Männern und Frauen sowie Jugendlichen und Kindern gezielte Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs. Hierbei werden die Versicherten neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Hautärzte über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Hautkrebs beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen erfolgt zeitnah eine weitergehende kurative („heilende”) Behandlung.

Versicherte der KNAPPSCHAFT haben somit auch wenn sie noch nicht 35 Jahre alt sind, alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen qualifizierten

und dazu berechtigten Hautarzt.

Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung umfasst die gezielte Anamnese (Befunderhebung), eine Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines (Hautfalten), die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung und die Dokumentation.

Die Kosten werden unmittelbar über die Krankenversichertenkarte mit der KNAPPSCHAFT abgerechnet.

Die Teilnahme an dem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit der Einschreibung. Sie verpflichten sich für 24 Monate an dem Vertrag zur Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens teilzunehmen. Die Teilnahme endet 24 Monate nach Abgabe der Teilnahmeerklärung bzw. mit dem Wechsel zu einem nicht beteiligten Kostenträger, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V, mit Erreichen der Altersgrenze, mit Beendigung des Vertrages und mit dem Widerruf der

Einwilligungserklärung in die Datenverwendung. Die Teilnahme an dem Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate bei Wiedereinschreibung in den Vertrag.

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Datenerhebung, Datenverarbeitung Datennutzung und Datenspeicherung durch die Arztpraxis Im Rahmen der Behandlung erhebt die Arztpraxis einige Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen der Qualität der Behandlung. Alle in einer Praxis tätigen Ärzte und Mitarbeiter können diese Daten einsehen, wenn es zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ihre Daten sind gut geschützt und werden streng vertraulich behandelt. Alle Ärzte und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die KNAPPSCHAFT hat keinen Zugriff auf diese Daten.

Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit und mit Ihrem Einverständnis kann der Arzt Ihre Behandlungsdaten weiterbehandelnden Leistungserbringern zur Verfügung stellen, um eine reibungslose Anschlussbehandlung zu gewährleisten. Hierüber werden Sie von Ihrem Arzt im Einzelfall informiert.

Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung, Datenspeicherung durch die KNAPPSCHAFT

Nach dem Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung bei der KNAPPSCHAFT erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt die KNAPPSCHAFT Ihre personengebundenen Daten zum Zwecke der

Vertragsumsetzung, der Leistungsabrechnung und der Abrechnungsprüfung. Alle Mitarbeiter der KNAPPSCHAFT unterliegen dem Sozialgeheimnis des § 35 Abs. 1 SGB I.

Datenübermittlung zum Zwecke der Abrechnung

Die teilnehmenden Ärzte beauftragen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) mit der Abrechnung Ihrer medizinischen Behandlung. Zu diesem Zweck übermittelt die Arztpraxis Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer,

Behandlungsdatum, Diagnose und Leistung) an die KV RLP.

Zur Prüfung der Abrechenbarkeit der Behandlung stellt die KNAPPSCHAFT der KV RLP zusätzlich Ihre personengebundenen Daten aus der Teilnehmererklärung (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Versichertennummer, Versichertenstatus und Teilnahmestatus) zur Verfügung. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung verarbeitet und genutzt.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung erklären Sie sich mit der Übermittlung der Daten an die KV RLP einverstanden.

Ihre Rechte zum Umgang mit Ihren personengebundenen Daten

Die Daten werden zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Vertrag gem. § 73c SGB V über die

Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens erhoben, gespeichert und genutzt.

Sie wurden schriftlich informiert, wie, wer und wo Ihre personengebundenen Daten dokumentiert werden. Sie haben jederzeit das Recht auf

 Auskunft über verarbeitete Daten

 Berichtigung unrichtiger Daten

 Löschung der Daten

 Einschränkung der Verarbeitung.

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Sie haben jederzeit das Recht, ohne Angabe von Gründen, Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personengebundenen Daten für die Zukunft schriftlich oder zur Niederschrift bei der KNAPPSCHAFT zu widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen Versorgung ist dann nicht mehr möglich.

Die KNAPPSCHAFT löscht Ihre Daten regelmäßig nach 6 Jahren wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.

Sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bezweifeln, haben Sie das Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Anschrift der für die KNAPPSCHAFT zuständigen

Aufsichtsbehörde lautet:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30

53117 Bonn

Telefon:+49 (0)228-997799-0 Fax:+49 (0)228-997799-550 Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

Datenschutzbeauftragter

der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3

Wasserstraße 215 44781 Bochum

Telefon:+49 (0)234-304-0 Fax:+49 (0)234-83990 Mail: datenschutz@kbs.de

Referenzen

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