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17/126/ Sozialamt Gz.: 50-2-co-sc Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA Kenntnisnahme öffentlich

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Stadt Reutlingen 50 Sozialamt Gz.: 50-2-co-sc

17/126/01

28.10.2017

Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis

VKSA 14.11.2017 Kenntnisnahme öffentlich

Mitteilungsvorlage

Wohngeld als soziale Leistung - Wohngeldreform zum 01.01.2016

- Antrag der SPD-Fraktion, GR-Drs. Nr. 15/005/125 "Umsetzung und Auswirkungen der Wohngeldreform 2016"

Bezugsdrucksache 15/005/125

Kurzfassung

Über die Umsetzung der Wohngeldreform zum 01.01.2016 kann nun nach Vorliegen statistischer Auswertungen des ersten Umsetzungsjahres der Novelle im Jahr 2016 berichtet werden.

Sachverhalt

1. Allgemeines zu Wohngeld 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für die Gewährung der Sozialleistung Wohngeld ist das Wohn- geldgesetz, das zum 01.01.2016 umfassend geändert wurde sowie die Wohngeldver- ordnung und Dienstanweisungen.

1.2 Zweck des Wohngeldes

Mit dem Wohngeld entsprechend dem Wohngeldgesetz werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger seit nunmehr über 50 Jahren bei ihren Wohnkosten

unterstützt. Das Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss gewährt.

Den Belastungen (Kapitaldienst und Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum) von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern wird mit dem sogenannten Lastenzuschuss Rechnung getragen. Die finanziellen Lasten des Wohngeldes teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte.

1.3 Berechnung von Wohngeld

Das Wohngeld ist abhängig von der monatlichen zuschussfähigen Kaltmiete bzw. bei Eigentümern von der Belastung durch Kapitaldienst und Kosten für die Bewirtschaftung des Wohnraums, der Zahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder und dem anzu- rechnenden Einkommen des Haushaltes. Vom Bruttoeinkommen eines Haushaltes werden verschiedene Abzüge vorgenommen, so dass das wohngeldrechtliche Ein- kommen niedriger als das Bruttoeinkommen ist. Kindergeld oder der Kinderzuschlag werden beispielsweise nicht als Einkommen angerechnet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich zudem nach der Zugehörigkeit der jeweiligen Gemeinde zu einer Mietstufe.

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1.4 Wohngeldnovelle zum 01.01.2016

Zum 01.01.2016 trat die schon lange erwartete Wohngeldnovelle in Kraft. Die Wohn- geldleistungen in Reutlingen bezifferten sich nach der Wohngeldnovelle 2009 auf 1.827.539 € und sind auf 761.203 € im Jahr 2015 gesunken. Die Wohngeldnovelle 2016 hat sich in Reutlingen besonders ausgewirkt, da Reutlingen von der Mietstufe III in die Mietstufe IV eingestuft wurde. Zudem wurden die regional gestaffelten Miet- höchstbeträge angehoben und tragen damit der regionaldifferenzierten Mietent- wicklung Rechnung.

Entwicklung Miethöchstbeträge

Personenzahl 2015 2016

1 Person 330 € 434 €

2 Personen 402 € 526 €

3 Personen 479 € 626 €

4 Personen 556 € 730 €

5 Personen 638 € 834 €

Durch eine Anpassung der Tabellenwerte ergibt sich zudem eine Erhöhung der Wohn- geldleistungshöhe. Das im Jahr 2016 bewilligte Wohngeld einschließlich Lastenzu- schuss bezifferte sich auf 1.441.013 €. Vor dem Inkrafttreten der Wohngeldnovelle wurde landesweit davon ausgegangen, dass durch die Erhöhungen der sogenannten Tabellenwerte und der Miethöchstbeträge wieder deutlich mehr Haushalte wohngeld- berechtigt sind und diese Leistungen auch in Anspruch nehmen werden. Nun ist fest- zustellen, dass die Inanspruchnahme bei weitem nicht in erwartetem Maße erfolgte.

Waren es im Jahr 2015 durchschnittlich 507 monatliche Zahlfälle, so ist dies im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der Wohngeldnovelle auf 620 Zahlfälle angestiegen. Der Anstieg der sogenannten Zahlfälle beschränkt sich somit auf einen Zuwachs um 22 %.

Die deutliche Ausgabensteigerung um fast 90 % hängt mit den wesentlich ver-

besserten Wohngeldleistungen für alle wohngeldbeziehenden Haushalte zusammen.

Die deutlich hinter den Erwartungen zurückgebliebene Inanspruchnahme von Wohn- geldleistungen hat sich auch bei anderen Wohngeldbehörden des Landes gezeigt und war u. a. auch Thema der regelmäßigen beim Regierungspräsidium stattfindenden Dienstbesprechungen. Gezielte Veröffentlichungen zur Wohngeldreform in den örtlichen Medien, in den Amtsblättern, durch die Internetinformation der Stadt Reut- lingen und stete Hinweise durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, durch Informationen bei Institutionen (u. a. Mieterbund) oder bei der GWG konnten keine wesentlich weitergehenden Inanspruchnahmen von Wohngeld ermöglichen.

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2. Statistische Angaben

(Eigene Auswertungen aus dem Wohngeldverfahren DiWo)

2.1 Empfänger von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss/durchschnittliche monatliche Zahlfälle

Jahr

Mietzuschuss bei gemietetem

Wohnraum

Lastenzuschuss bei selbstgenutztem

Wohnraum

Insgesamt

2012 857 47 904

2013 756 32 788

2014 641 24 615

2015 491 16 507

2016 604 15 620

2.2 Entwicklung der Ausgaben in Euro

Jahr

Mietzuschuss bei gemietetem

Wohnraum

Lastenzuschuss bei selbstgenutztem

Wohnraum

Insgesamt

2012 1.370.682 € 84.482 € 1.455.164 €

2013 1.184.548 € 52.779 € 1.237.327 €

2014 947.028 € 47.560 € 994.588 €

2015 727.642 € 33.562 € 761.204 €

2016 1.381.542 € 59.461 € 1.441.013 €

2.3 Antragseingänge

Die Zahl der Antragseingänge macht deutlich, wieviel Wohngeldanträge von der Wohngeldstelle zu prüfen und zu bearbeiten waren. Diese Betrachtungsweise ist losgelöst von der Bewilligung von Wohngeld oder Lastenzuschuss, denn auch vor einer Wohngeldablehnung ist eine umfassende Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich.

Jahr Antragseingänge

2012 1.564

2013 1.445

2014 1.343

2015 1.142

2016 1.521

Die Entwicklung der Antragseingänge zeigt deutlich, dass vor dem Inkrafttreten der Wohngeldnovelle zum 01.01.2016 immer weniger Menschen eine Chance sahen, durch einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Mit der Wohngeldnovelle zum 01.01.2016 stieg die Anzahl der gestellten Anträge erstmals wieder um 1/3 im Vergleich zum Vorjahr 2015.

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Durch die Wohngeldstelle sind zudem in nennenswertem Umfang sogenannten fiktive Wohngeldberechnungen vorzunehmen, denn vor Gewährung einer Sozialleistung, beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung ist in Fallkonstellationen eines ergänzenden oder aufstockenden Sozialleistungsanspruchs zu prüfen, ob der bestehende Bedarf vorrangig mit

Wohngeld gedeckt werden kann. 2015 wurden 186, 2016 459 sogenannte fiktive Wohngeldberechnungen vorgenommen.

2.4 Erstanträge

Jahr Erstanträge

2012 333

2013 302

2014 307

2015 269

2016 409

Auch wenn die Wohngeldnovelle bei weitem nicht die erwarteten Zuwächse gebracht hat, stieg die Anzahl der Erstanträge im Vergleich zum Vorjahr 2015 um über 50 %.

2.5 Wohngeldanspruch, Einkommen und Miete im Verhältnis Grundsätzliche Anmerkung:

Die Auswertungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg beziehen sich auf den letzten Monat des jeweiligen Berichtsjahres einschließlich der rückwirkenden Bewilligungen aus dem 1. Quartal des Folgejahres. Ein Vergleich mit den eigenen Auswertungen aus dem Wohngeldverfahren ist somit nicht möglich. Die Auswertungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermöglichen jedoch deutlich detailliertere Auswertungen als das eingesetzte Wohngeldverfahren.

Jahr

Haus- halte insges amt

Ø Wohn- geldan- spruch

Ø Gesamt-

ein- kommen1

Ø Tatsäch

liche Miete

Ø berück- sichtigungs-

fähige Miete

Ø Wohn- kostenbe- lastung vor

Wohngeld

Ø Wohn- kostenbe- lastung nach

Wohngeld

2012 857 117 € 837 € 404 € 378 € 40,33 % 28,70 %

2013 750 112 € 850 € 408 € 381 € 38,50 % 28,00 %

2014 648 106 € 846 € 410 € 378 € 39,10 % 29,00 %

2015 494 109 € 918 € 442 € 400 € 37,90 % 28,60 %

2016 739 161 € 928 € 464 € 451 € 40,53 % 26,43 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Reine Wohngeldhaushalte (ein „reiner Wohngeldhaushalt“ liegt vor, wenn kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist. In Abgrenzung zu reinen Wohngeldhaushalten sind sogenannte Mischhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte zu sehen, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied kein Wohngeld erhält. Die Angaben beziehen sich zusammengenommen auf Mitzuschuss und Lastenzuschuss.

1 Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach wohngeldrechtlichen Regelungen ermittelten Einkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern.

Die auf die „reinen Wohngeldhaushalte“ in Reutlingen bezogenen Angaben des Statistischen Landesamtes können noch mit den statistischen Angaben für Baden- Württemberg insgesamt verglichen werden. Von insgesamt 63.762 „reinen

Wohngeldhaushalten“ in Baden-Württemberg waren ca. 25 % ebenfalls in der für

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Reutlingen maßgeblichen Mietstufe IV, ca. 34 % der baden-württembergischen Wohngeldhaushalte waren in den Mietstufen V und VI und ca. 41 % der baden- württembergischen Wohngeldhaushalte in den Mietstufen I bis III.

Das durchschnittliche Wohngeld in der Mietstufe IV ist in Baden-Württemberg in 2016 mit 179 € zu beziffern und liegt damit etwas über dem durchschnittlichen Wohngeldan- spruch der Reutlinger Wohngeldhaushalte. Dies hängt zusammen mit der höheren durchschnittlichen tatsächlichen monatlichen Miete in Mietstufe IV mit 486 € in Baden- Württemberg und 442 € in Reutlingen sowie der durchschnittlichen berücksichtigungs- fähigen Miete in Mietstufe IV mit 469 € in Baden-Württemberg und 400 € in Reutlingen.

2.6 Reutlinger Wohngeldempfänger nach der Anzahl der Familienmitglieder

Haushaltsgröße 2012 2013 2014 2015 2016

1-Personen-

Haushalt 523 464 428 287 474

2-Personen-

Haushalt 79 69 47 40 66

3-Personen-

Haushalt 56 43 34 32 43

4-Personen-

Haushalt 81 63 55 51 65

5-Personen-

Haushalt 73 68 45 45 53

6- und

Mehrpersonen- Haushalt

45 43 39 39 38

Insgesamt

857 750 648 494 739

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Reine Wohngeldhaushalte. Die Angaben beziehen sich zusammengenommen auf Mietzuschuss- und Lastenzuschuss.

Die Anteile der jeweiligen Haushaltsgrößen haben sich in all den Jahren nicht

wesentlich verändert. Die deutlich größte Personengruppe sind 1-Personen-Haushalte, die in 2016 einen Anteil von 64 % ausmachten.

Zum 31.12.2016 haben ca. 1.500 Personen Wohngeldleistungen erhalten, davon waren 545 Haushaltsmitglieder unter 18 Jahren. Zum 31.12.2015 waren ca.

1.130 Personen im Wohngeldbezug, davon 474 Haushaltsmitglieder unter 18 Jahren.

2.7 Reutlinger Wohngeldempfänger-Haushalte nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers

Berufsstand 2016 2015

Selbständige 4 5

Arbeitnehmer/Beamte 201 165

Arbeitslos 33 19

Rentner/Pensionäre 403 245

Studenten/Auszubildende 33 21

Sonstige 65 39

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Reine Wohngeldhaushalte. Die Angaben beziehen sich zusammengenommen auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

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Bei dieser Darstellung wurde lediglich auf die Jahre 2015 und 2016, somit vor und nach der Wohngeldnovelle Bezug genommen. Signifikante Veränderungen der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers haben sich im Vergleich dieser beiden Jahre nicht ergeben. Der Anteil von Rentnern und Pensionären ist um ca. 5 % angestiegen. Der Anteil von Arbeitsnehmern/Beamten um ca. 6 % zurückgegangen. Es kann vermutlich davon ausgegangen werden, dass es zu einem weiteren prozentualen Anstieg von Rentnern/Pensionären im Wohngeldbezug kommt.

2.8 Betrachtung von durchschnittlichen Angaben zu Gesamteinkommen, Miete, Wohn- fläche und Wohnkostenbelastung bezogen auf die soziale Stellung des Hauptein- kommensbeziehers im Jahr 2016

Selbständige

Arbeit- nehmer/

Beamte

Arbeitslos Rentner/

Pensionäre

Studenten/

Auszu- bildende

Sonstige Ø monatliches

Gesamteinkommen 962 € 1.365 € 1.100 € 740 € 487 € 933 €

Ø monatlicher

Wohngeldanspruch 286 € 221 € 170 € 127 € 175 € 168 €

Ø tatsächliche monatliche Miete/Belastung

606 € 612 € 485 € 395 € 312 € 483 €

Ø

berücksichtigungsfähige monatliche Miete/

Belastung

560 € 585 € 460 € 391 € 305 € 464 €

Ø Wohnfläche 75 m² 81 m² 65 m² 34 m² 28 m² 46 m²

Ø monatliche Wohn- kostenbelastung vor Wohngeld

47,9 % 32,7 % 38,1 % 48,9 % 53,1 % 40,8 %

Ø monatliche Wohn- kostenbelastung nach Wohngeld

25,3 % 20,9 % 24,7 % 33,2 % 23,3 % 26,6 %

Quelle: Statistisches Landesamt –Reine Wohngeldhaushalte. Die Angaben beziehen sich zusammengenommen auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Der Vergleich von durchschnittlichem Gesamteinkommen, Miete, Wohnfläche und Wohnkostenbelastung in den Jahren 2015 und 2016 zeigt folgendes:

Haushalte insgesamt

2015

Haushalte insgesamt

2016 Ø monatliches

Gesamteinkommen 918 € 928 €

Ø monatlicher

Wohngeldanspruch 109 € 161 €

Ø tatsächliche monatliche Miete/Belastung

442 € 464 € Ø

berücksichtigungsfähige monatliche Miete/

Belastung

400 € 451 €

Ø Wohnfläche 56 m² 49 m²

Ø monatliche Wohn- kostenbelastung vor Wohngeld

37,9 % 40,5 % Ø monatliche Wohn-

kostenbelastung nach Wohngeld

28,6 % 26,4

(7)

Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen aller reinen Wohngeldhaushalte ist von 2015 auf 2016 lediglich um 10 € angestiegen. Bei Rentnern ergab sich immer- hin eine durchschnittliche Erhöhung von 45 €. Eine sehr deutliche Erhöhung ergibt sich beim durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch mit 109 € in 2015 und 161 € in 2016. Von dieser Erhöhung haben letztlich alle Erwerbs- oder Nichterwerbspersonen profitiert. Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete/Belastung ist von 2015 auf 2016 um 20 € gestiegen, das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen hat sich lediglich um 10 € erhöht. Durch die Verbesserungen der Wohngeldnovelle und insbesondere auch die Mietstufenveränderung in Reutlingen ist die durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete/Belastung doch deutlich um 51 € auf 451 € angestiegen. Erkennbar ist im Vergleich dieser beiden Jahre, dass die reinen Wohn- geldhaushalte zwischenzeitlich einen kleineren Wohnraum bewohnen. 2015 waren dies durchschnittlich noch 56 m², 2016 nun durchschnittlich 49 m². Die zur Verfügung stehende Fläche beim Hauptnutzerkreis von Wohngeld (Rentner/Pensionäre) ist von 40 m² auf 34 m² zurückgegangen. Die durchschnittliche monatliche Wohnkostenbe- lastung vor Wohngeld in Prozent ist von 2015 mit durchschnittlich 37,9 % im Jahr 2016 auf 40,5 % angestiegen. Durch die Wohngeldleistung kann die durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung in 2015 auf 28,6 % und in 2016 durch die Wohngeld- novelle auf 26,4 % gesenkt werden.

2.9 Auswirkungen der Wohngeldreform/Fazit

Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2016 kam es im Jahr 2016 zu einem Zuwachs der sogenannten Zahlfälle um 22 %. Die Ausgabensteigerung um fast 90 % zeigt, dass wohngeldbeziehende Personen mit einem deutlich höheren Wohngeld profitieren konnten, zudem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und ergaben sich Wechslerhaushalte aus den Leistungsrechten SGB XII/SGB II. Ebenfalls profitiert haben alleinerziehende Haushalte weil für diesen Personenkreis ein erhöhter Freibe- trag vorgesehen ist, sowie Schwerbehinderte, die häuslich pflegebedürftig sind. Auch durch die Erhöhung der Pauschbeträge für Instandhaltung Betriebskosten bei

Wohnungseigentümern ergaben sich deutliche Verbesserungen.

Durch die bislang unregelmäßige Anpassung von Wohngeld an die jeweils aktuelle Einkommens- und Mietenentwicklung entstehen u. a. auch sogenannte „Drehtür- effekte“, indem Haushalte nicht mehr zu einem Wohngeldbezug berechtigt sind oder sich für sie die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII ergibt. Diese „Drehtüreffekte“ könnten durch regelmäßige An- passung oder Dynamisierung vermieden werden. Der Bund hat daher ein Institut beauftragt, zu einer möglichen Dynamisierung verschiedene Varianten vorzuschlagen und deren Auswirkungen zu analysieren. Mit einer Dynamisierung der Wohngeld- regelungen wäre die Leistung Wohngeld im Wesentlichen von sich verändernder Be- völkerungsstruktur und realer Einkommensentwicklung unabhängig. Veränderungen im Sozialleistungsrecht, beispielsweise durch Erhöhungen der Regelsätze, hätten dann kaum mehr einen Einfluss. Von daher wäre eine dynamisierte Regelung sehr zu be- grüßen.

Nachdem auch der Bund erkannt hat, dass die Wohngeldinanspruchnahme nach der Wohngeldnovelle 2016 nicht im prognostizierten Umfang eingetreten ist, soll die Öffentlichkeitsarbeit durch Informationen, Broschüren, Internet usw. fortgesetzt und Zielgruppeninfos über soziale Medien vorgesehen werden. Ein möglicher Faktor, für den nicht im prognostiziertem Umfang in Anspruch genommene Leistung Wohngeld mag in der positiven konjunkturellen Entwicklung seit 2014 zu sehen sein. Eine fundierte abschließende Beurteilung zu dieser Entwicklung ist in Reutlingen nicht möglich. Der Bund hat angekündigt, die Wohngeldnovelle 2016 umfassend zu evaluieren, sodass sich hieraus sicherlich konkretere Faktoren ableiten lassen.

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Die nachfolgenden konkreten Fall- und Berechnungsbeispiele zu einem

Wohngeldbezug vor und nach der Wohngeldnovelle 2016 zeigen die konkreten Auswirkungen für Personen im Leistungsbezug am besten auf.

1. Familie mit drei Kindern im Alter von 12, 9 und 7 Jahren. Das Familieneinkommen resultiert aus der Beschäftigung des Vaters in einer Autowaschanlage und aus Kindergeld.

2015 vor der Wohngeldnovelle 2016 nach der Wohngeldnovelle Bruttoverdienst Dez. 2015 2.187,24 € Jan. 2016 2.187,24 €

Kindergeld 570 € 576 €

Kaltmiete 849 € 849 €

Miethöchstbetrag 638 € 834 €

Wohngeld 216 € 431 €

2. Alleinstehende Rentnerin

Rente Dez. 2015 857,78 € Jan. 2016 857,78 €

Kaltmiete 400,60 € 400,60 €

Miethöchstbetrag 330 € 434 €

Wohngeld 28 € 111€

gez.

Robert Hahn Bürgermeister

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