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Academic year: 2022

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Monica Gschwind Rheinshasse 31

4410 Liestal T 061 552 50 51 m onica.gschwind@bl.ch www.bl.ch

BASEL LAN DSCHAFT

BILDUNGS., KULTUR. UN D SPORT}IR EKTION VORSTEHERIN

jl

;

Bildunos-. Kultur- und Soortdirektion. Rheinstrasse 31 . 441 0 Liestal

Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Speichergasse 6

CH-3001 Bern Per E-Mail

Liestal, 1. April2Q20

Notrecht: Koordinierte Einstellung auch

der

schulischen Abschlussprüfungen Sekundarstufe

ll

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Die Mitglieder der EDK haben zu gesamtschweizerischen Fragestellungen im Bildungsbereich im Zusammenhang mit COVID 19 Anträge zur Beschlussfassung erhalten. Der Entwurf des Beschlus- ses gemäss Ziffer 2b lautet wie folgt:

<Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz

(SMAK)wird

beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Schweizerischen Maturitätskommission bzw. der eidgenössischen Berufsmatu- ritätskommission Optionen betreffend den Durchführungszeitpunkt sowie die Durchführungsmoda- litäten zu prüfen. Für allfällig notwendige Abweichungen vom geltenden Prüfungsrecht wird beim Bundesrat der Erlass von entsprechendem Notrecht beantragt.>

Wir lehnen diesen Antrag zugunsten einer zügigen Sicherung aller Abschlussverfahren der Sekun- darstufe ll ab und beantragen stattdessen:

Die EDK

ersucht den Bundesrat, per Notrecht umgehend

Folgendes

zu beschliessen:

<Für

die schulischen Ausbildungen der Sekundarstufe ll finden

2020 keine

Abschlussprü- fungen statt.

Dieser

Beschluss gilt für die Berufsmaturität, die Fachmittelschule/Fachmatu- rität sowie die gymnasiale Maturität.

Die

Kantone und Schulen sorgen für eine gleichwertige Leistungsbewertung auf der

Basis

von Erfahrungsnoten.

In den

Zeugnissen wird vermerkt:

<Abschluss mit voller Anerkennung aufgrund

der

Verordnung des Bundesrates betreffend Durchführung

in

ausserordentlicher

Lage.>>

Begründung:

Bezüglich der Durchführung der Maturitätsprüfungen durch die Schulen zeigen sich erhebliche Schwierigkeiten. lm Kanton Basel-Landschaft beginnen die mündlichen Maturitätsprüfungen be- reits Ende April. Für die schriftlichen Maturitätsprüfungen benötigen Schülerinnen und Schüler eine

angemessene Vorlaufszeit.

Dies heisst, dass eine Verschiebung der mündlichen Maturitätsprü- fungen in den Monat Mai zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen würde. Entscheidend ist aber für die Durchführung der mündlichen Prüfungen, dass viele Expertinnen und Experten, aber

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BASEL LAN DSCHAFT

auch Lehrpersonen, zur Risikogruppe gehören und auf eine Mitwirkung verzichten müssen. Die hohe Ausfallrate zeigt bereits heute in aller Deutlichkeit die Risiken bei einem Festhalten an der Maturitätsprüfung. ln der jetzigen Situation wäre es bei der Durchführung von schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen nahezu unmöglich, die

Hygienevorschriften des

BAG vollum- fänglich berücksichtigen zu können. Es fehlen den organisierenden Schulen somit viele Expertin- nen und Experten, um eine ordentlichen Prüfungsablauf sicherstellen zu können.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedliche

Vorausset

zungen haben, um sich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Die Chancengleichheit ist im Einzelfall beim <Home-Schooling> und bei der Vorbereitung durch persönliche Belastungen beein- trächtigt. .Medieninformationen über nahende oder zum Teil getroffene Entscheide von Bund und Kantonen sowie familiäre Situationen (häusliche Gewalt, Selbstquarantäne, Arbeitslosigkeit etc.) führen zu grossen persönlichen Angsten und

psychischen Belastungen,

die

je

nach Einzelfall einen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen nehmen.

Auch für den Fall, dass bereits nach den Frühjahrsferien ein

selektiver Unterricht

in

den

Schu- len wiederaufgenommen werden könnte, ist zu unterstellen, dass auf diese Weise keine optimalen und gleichberechtigten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Maturitätsprüfun- gen geschaffen werden können, was zu weiteren Verzerrungen in der Notengebung führen dürfte.

Als Alternative dazu schaffen die bereits

vorhandenen Erfahrungsnoten,

die z. B. rund 80% der gymnasialen Maturitätsnoten verkörpern, eine solide und aussagekräftige Basis für den jeweiligen Abschluss Sek

ll

in einem Ausnahmejahr.

Die Entscheide der Berufsbildung werden bereits vor Ostern kommuniziert und schaffen auf diese Weise eine seriöse Planungsgrundlage. ln Zeiten grosser Verunsicherung erachten wir es gegen- über Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber der Lehrerschaft für ein ausserordentlich wichtiges Signal, wenn

frühzeitige Planungssicherheit

geschaffen werden kann. Gegenüber der Bevölkerung wäre es nicht erklärbar, warum schulische Abschlussprüfungen in der Berufsbildung anders behandelt würden als an Mittelschulen.

Wir gehen davon aus, dass ein in

systemischer Hinsicht

sowohl zeitlich wie auch inhaltlich gut koordiniertes Handeln für die gesamte Sekundarstufe

ll

vertrauensbildend wirkt und in der Bevöl- kerung auf grosse Zustimmung stossen wird. Schliesslich werden mit diesem Vorgehen die Ab- schlüsse in ihrer Kernfunktion der Zertifizierung enrvorbener Fähigkeiten und der Befähigung sowie der Berechtigung gesichert.

Wir bedanken uns für die Prüfung und Behandlung dieses Antrags im EDK-Vorstand

Freundliche Grü

jl'

n

Kopie

Regieru n Monica Gschwind

Bildungsdirektionen der Kantone

Dr. Anton Lauber, Regierungsrat Basel-Landschaft, Konferenz der Kantonsregierungen

Sekundarstufe ll, 1. April 2020 212

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