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Zuständigkeit Amt für Gesundheit / Kantonsärztlicher Dienst

Zuständigkeit der Schulleitungen / Dienststelle

Zuständigkeit der positiv getesteten Person

Je nach Ergebnis werden zusätzliche Massnahmen erlassen, ggf.

weitere Personen aufgefordert, sich testen zu lassen und/oder in Quarantäne versetzt. Letztere Massnahme kann nur durch den kantonsärztlichen Dienst verordnet werden. Ein Test wird auch

bei leichten Symptomen empfohlen.

Positives Testergebnis

Meldeverfahren und Kommunikation

bei einer bestätigten COVID-19-Erkrankung

(Stand 25.03.2021)

Umsetzung allfälliger Massnahmen Die positiv getestete Person

muss die Schule umgehend darüber in Kenntnis setzen.

Befragung der betroffenen Person durch das Amt für Gesundheit (Contact Tracing).

Kontaktaufnahme mit betroffenen Institutionen →

Befragung der Schule:

Entscheidend ist das Schutzkonzept und dessen Einhaltung. Idealerweise werden

verschiedene Perspektiven berücksichtigt (KLP, Sportlehrperson etc.) Die Schulleitung meldet dies

dem kantonsärztlichen Dienst und der Dienststelle.

Die betroffene Person wird über das Ergebnis sowie die weiteren Schritte (Isolation)

informiert.

Offizielle Mitteilung an das Amt für Gesundheit im Anschluss der Information der

getesteten Person.

Die Schulleitung informiert die SuS und LP über den Vorfall

nach Absprache mit dem Kantonsarzt (situationsabhängige Kommunikation). Die betroffenen Personen werden vom Contact-

Tracing kontaktiert.

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