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Tag der Organspende – Die freie Entscheidung zählt Pressemitteilung

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Tag der Organspende – Die freie Entscheidung zählt

Bad Segeberg, 5. Juni 2021 – Um Deutschlands Spenderbereitschaft könnte es besser stehen: im europäischen Vergleich steht Deutschland nach wie vor auf einem der letzten Plätze. Die Anzahl auf ein Spenderorgan wartender Menschen lässt sich derzeit auf rund 9.000 Menschen beziffern. Dabei kann die Entscheidung einer einzelnen Person mehrere Leben retten oder zumindest die Lebensqualität verbessern. Wichtig ist, dass jeder Mensch seine Entscheidung aus freien Stücken trifft.

Organspende zur Gesellschaftsaufgabe erheben

Nachdem die Zahl der Organtransplantationen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Prozent gestiegen ist, ist sie in den ersten vier Monaten dieses Jahres wieder um 1,8 Prozent leicht gesunken1. „Sicher hat die Organspende von der im Jahr 2019 geführten gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den drei Gesetzesvorschlägen zur postmortalen Organspende profitiert, so Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH). Aus der politischen Debatte ist letztendlich das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsfindung zur Organspende hervorgegangen. Es setzt auf eine ausgebaute

Informationspolitik. So sollen künftig etwa die Ausweisstellen von Bund und Ländern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen. „Nach wie vor brauchen wir in Deutschland einen offenen Umgang mit der Organspende. Das Gesetz kann dabei helfen, die Entscheidungsfreudigkeit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern“, so Herrmann.

Freie Entscheidung muss nicht warten

Das Gesetz schlägt außerdem vor, dass Hausärzt*innen ihre Patient*innen bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organspende beraten. „Bei einem Beratungsgespräch geht es nicht darum, Menschen in eine Richtung zu drängen, sondern das Thema wieder ins Gedächtnis zu rufen, so dass die Menschen eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können – für diese partizipative Entscheidungsfindung braucht es Zeit und Raum“, so Herrmann. „Entscheidet sich ein Mensch nicht zu Lebzeiten, wird diese Entscheidung an die Ehepartner oder Kinder abgegeben. Das setzt die Angehörigen unter Druck.“ Wichtig bleibt, dass die Entscheidung aus freien Stücken und aus eigener Überzeugung getroffen und dokumentiert wird.

Wie im vergangenen Jahr möchte die Ärztekammer Schleswig-Holstein auch heute fragen: Haben Sie sich schon entschieden?

1 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): https://dso.de/organspende/statistiken-berichte/organspende

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

Pressemitteilung

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