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Amtsblatt der Stadt Hattingen

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

der Stadt Hattingen

Nr. 22 vom 15.07.2020 20. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis:

Seite

Ortsrecht 2 – 15 Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Sonstiges 16 Bekanntmachung der Stadtwerke Hattingen GmbH

Sonstiges 17 Bekanntmachung des Amtsgerichts Hattingen

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadt Hattingen, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Bahnhofstr. 48 und in der Tourist-Information, Haldenplatz 3.

Bezugsentgelt als Abo (Zustellgebühr) 16,-- € / Jahr

Herausgeber:

Sachbearbeitung: Stadt Hattingen – Der Bürgermeister

Fachbereich 10, Thomas Surmann, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, 45525 Hattingen, Telefon 02324/204-3230, Telefax 204-3209, E-Mail: t.surmann@hattingen.de

Internet www.hattingen.de, Rubrik „Rathaus“

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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 beschlossen, die nachfolgend genannten Straßen, Wege und Plätze

Am Pattberg, Gemarkung Holthausen, Flur 18, Flurstücke 486, 487 und 491 (Anlage 1)

Hermannstr., Gemarkung Holthausen, Flur 18, Flurstücke 295, 375, 478, 479, 480, 511 tlw., 520, 522, 524, 525, 527, 528, 530, 532, 546, 564 (Anlage 1)

Heiskampstr., Gemarkung Holthausen, Flur 7, Flurstücke 297, 298, 316, 317, 376, 377, 393, 400 tlw., 404, 405, 407, 411, 412, 423, 424, 449 tlw., 540 tlw. (Anlage 2)

Hölter Busch, Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstück 116 tlw., Flur 8, Flurstücke 247, 260, 280 und 561, Flur 9, Flurstücke 339, 340, 343, 344, 345, 383 (Anlage 3)

Lindstockstr., Gemarkung Holthausen, Flur 8, Flurstücke 248 tlw., 250, 251,252, 249tlw., 256, 257, 399, 400, 411, 418, 420, 427, 419 tlw., 423,425, 424, 461,463, 465, Flur 16, Flurstück 756 tlw.

(Anlage 4)

In der Behrenbeck, Gemarkung Holthausen, Flur 7,Flurstücke 120, 199, 200, 201, 202, 204 207, 337 tlw., 511, Flur 6, Flurstück 449 tlw. (Anlage 5)

Weiltorgasse, Gemarkung Hattingen, Flur 22, Flurstücke 556 tlw., 662, 679, 846 tlw. (Anlage 6) Langenberger Str., Gemarkung Hattingen, Flur 22, Flurstücke 304, 319, 320, 321, 322, 323, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 841 (Anlage 6)

Große Weilstr. (Teilstück von Einmündung Flachsmarkt bis Martin-Luther-Str.), Gemarkung Hattingen, Flur 22, Flurstücke 573 tlw., 574 tlw., 817 tlw., 836 tlw., 846 tlw., 853 tlw., 857 (Anlage 6) ZOB, Gemarkung Hattingen, Flur 22, Flurstücke 99, 573 tlw., 574 tlw., 817 tlw., 846 tlw. (Anlage 6) Flachsmarkt, Gemarkung Hattingen, Flur 22, Flurstücke 516, 518, 640, 681, 682, 687, 690 tlw., 693, 698, 705, 713, 714, 716, 719, 720, 723 tlw., 835 (Anlage 6)

Bochumer Str. (Verbindung von Bochumer Str. zur Wuppertaler Str.), Gemarkung Baak, Flur 7, Flurstücke 460 tlw., 461 tlw., 462, 463 (Anlage 7)

Grenzberg (Teilstück von Tippelstraße bis Lange Straße), Gemarkung Niederbonsfeld, Flur 3, Flurstücke 201, 202, 203 tlw., 205, 568 tlw., 573, 579, 601 tlw. (Anlage 8)

Am Seilwerk (Teilstück von Vidumestr. bis Blankensteiner Str.), Gemarkung Blankenstein, Flur 10, Flurstücke 127, 136, 137, 178, 179, 180, 183 (Anlage 9)

Bergstraße (Wendehammer und Verbindungsweg zur Hauptstraße, Verbindungsweg entlang der Schallschutzwand bis Im Wiesenhof sowie Verbindungsweg von Wiemestraße/Im Wiesenhof zur Vidumestr.), Gemarkung Blankenstein, Flur 3, Flurstücke 102 tlw., 103, 104 tlw., 105 tlw., 107, 108, 115, 116, 117, 118 tlw., 119 tlw., 120 tlw., 122, 135, 136, 140, 252, 258 (Anlage 10)

Teilstück Verbindungsweg von Otto-Hue-Str. zum Südring, Gemarkung Hattingen, Flur 29, Flurstücke 1464, 1465, Flur 30, Flurstücke 504, 505, 506, 507(Anlage 11)

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Verbindungsweg vom Justinenweg zur Essener Straße, Gemarkung Niederwenigern , Flur 2, Flurstücke 740, 774, 775, 776 (Anlage 12)

gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen zu widmen.

Die in den Anlagen orange gekennzeichneten Wege sind auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

Die Langenberger Straße liegt im Bereich - Zweckbestimmung Fußgänger -. Die Nutzung wird daher auf folgende Verkehrsarten beschränkt:

a) Fußgänger

b) Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen im Rahmen des Anliegerverkehrs während bestimmter, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (Straßenverkehrsordnung) anzuordnender Tageszeiten - z.

Z. werktags von 19.00 bis 10.30 Uhr -

c) Anliegerverkehr mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - auch außerhalb der unter b) genannten Be- und Entladungszeiten.

Die Nutzung des ZOB ist auf den öffentlichen Nahverkehr beschränkt.

Die Widmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die zu widmenden Flächen sind aus den abgedruckten Lageplänen ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW.2012 S. 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des vorgenannten Verwaltungsgerichtes zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg unter www.vg-arnsberg.nrw.de.

Hattingen, 01.07.2020 Der Bürgermeister I. A. Paschen

Lagepläne auf den folgenden Seiten

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Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser

Gültig ab 1. August 2020

Tarife_Wasserversorgung_01082020 · Seite 1 von 1

Stadtwerke Hattingen GmbH Postfach 80 04 26 · 45504 Hattingen Tel. 02324 5001-0 · Fax 02324 53568 www.stadtwerke-hattingen.de

Die Stadtwerke Hattingen GmbH bietet Wasser zu den nachstehenden Tarifen an. Sie sind wie die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie die dazu jeweils geltenden „Ergänzenden Bedingungen“

Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Der Wasserpreis setzt sich aus einem Mengenpreis und einem Grundpreis zusammen. Die Höhe des Grundpreises ist von einer Verbrauchsklasse abhängig.

Tarife Wasserversorgung Mengenpreis

Nettopreis Bruttopreis

Mengenpreis pro m3 1,53 Euro 1,61 Euro

Grundpreis pro Jahr 1)

Verbrauchsklasse in m3 pro Jahr Nettopreis Bruttopreis

von 0 bis 150 190,00 Euro 199,50 Euro

von 151 bis 300 266,00 Euro 279,30 Euro

von 301 bis 500 304,00 Euro 319,20 Euro

von 501 bis 750 437,00 Euro 458,85 Euro

von 751 bis 1.000 684,00 Euro 718,20 Euro

von 1.001 bis 1.500 836,00 Euro 877,80 Euro

von 1.501 bis 3.000 1.159,00 Euro 1.216,95 Euro

von 3.001 bis 30.000 2.090,00 Euro 2.194,50 Euro

1) Der relevante Verbrauch entspricht einem Jahreswert, der sich nach dem Durchschnittsverbrauch der vorangegangenen fünf Abrechnungsjahre bemisst.

Alle vorgenannten Nettopreise sind umsatzsteuerpflichtig. Auf die mit diesen Preisen ermittelten Rechnungsbeträge wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe erhoben. Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 5 % und ist in den Bruttopreisen enthalten.

Weicht der Abrechnungszeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab oder verkürzt er sich durch Kundenwechsel, so wird der Grundpreis zeitanteilig berechnet.

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Geschäfts-Nr.:

NB-1003-5

Bitte bei allen Schreiben angeben!

Amtsgericht Hattingen Bekanntmachung

Herr Reinhard Korfmann aus Hattingen hat am 16,07.2019 beantragt, für das bisher nicht gebuchte, in der Gemarkung Niederbredenscheid liegende Grundstück

Flur 10 Flurstück 22

das Grundbuch anzulegen und den Antragsteller als Eigentümer einzutragen.

Dem Antrag wird entsprochen, wenn nicht Einwendungen Berechtigter innerhalb einer Frist von einem Monat - vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Hattingen, Bahnhofstr. 9, 45525 Hattingen, angemeldet und glaubhaft gemacht werden. Anderenfalls kann Ihr Recht bei der Anlegung nicht berücksichtigt werden.

Hattingen, 30.06.2020 Amtsgericht

Brose

Rechtspflegerin

Ausgefertigt n 4^-^

als Urkundsbeamter der Geschäftsstel

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Referenzen

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