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Bayreuth, 10. Mai 2017

Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

Monika Seifert

Hoerner Bank AG

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Anordnung der Nachlasspflegschaft nach dem Tod (§1960

BGB), wenn Erben unbekannt sind und sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist.

 Zunächst Ermittlung der Erben durch den Nachlasspfleger.

 Im günstigen Fall findet er die Erben.

 Wenn der Nachlasspfleger in einer entsprechenden Frist nur einen Teil der Erben oder keine Erben findet, dann kann …

vom Nachlassgericht ein Erbenaufruf im Bundesanzeiger geschaltet (wöchentliche Veröffentlichung ungeklärter Nachlässe) oder

ein professioneller Erbenermittler beauftragt werden.

Voraussetzungen für Erbenermittlungsfälle

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Erbenermittler liest die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und versucht, die Erben zu ermitteln

 Mehrere Erbenermittler versuchen parallel, Erben zu finden und diese unter Vertrag zu nehmen. Konkurrenzdruck!

 Erbenermittler bekommt einen Auftrag vom Nachlasspfleger

 Selten:

 Erben wenden sich an Erbenermittler, z. B. zur Unterstützung bei Abwicklung oder um einen anderen Familienzweig zu finden

 Gericht beauftragt Erbenermittler

 Erbenermittler arbeitet auf Erfolgsbasis, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss auf eigene Kosten

Wie kommt der Ermittler zu seinem Fall?

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Vorhandene Informationen aus dem Bundesanzeiger, vom Nachlasspfleger oder den bereits bekannten Erben werden ausgewertet und ein vorläufiger Stammbaum erstellt

 Bei Gericht wird die Nachlassakte eingesehen

 Wichtige Informationsquellen:

 Einwohnermeldeämter (Meldeunterlagen)

 Standes- und Pfarrämter (Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträge)

 Telefon- und Adressbücher

 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge

 Suchdienste

 Internet (ancestry, myheritage, MAUS Bremen, Yad Vashem, WGA

Ablauf der Erbenermittlung

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Bei Auslands- und „Ostbezug“ sind die Suchdienste für die Erbenermittlung eine besonders wertvolle Quelle:

 Deutsche Stelle WASt

 Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

 Kirchlicher Suchdienst (HOK)

 Internationaler Suchdienst Bad Arolsen (ITS)

Relevante Informationen

 Namen von Suchenden und Gesuchten

 Lebensdaten

 Frühere und spätere Wohnsitze

 Angehörige

Rolle der Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

Wenn Erben gefunden wurden:

 Abschließende Recherchen und Zusammentragen aller Personenstandsurkunden

 Beim Nachlassgericht wird Erbschein beantragt:

Vorlage eines Stammbaums (vollst. Verwandtschaftsnachweis) einschl. aller Personenstandsurkunden in beglaubigter Form

 Betreuung der Erben bei der Nachlassabwicklung (Erbscheinverfahren)

 Vom ausgezahlten Erbe erhält der Ermittler Honorar in vorab vertraglich festgelegter Höhe

 Dauer eines Erbfalls (Aufnahme Ermittlungen bis Auszahlung des Erbes): ca. 1‒2 Jahre

Erben gefunden

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Zielsetzung der Erbenermittlung

Umsetzung des gesetzlichen Erbschaftsanspruchs von Erben

Unterstützung von Erben in schwierigen Fällen und

Unterstützung von Erben, die ohne die Ermittlung nichts von ihrem Anspruch erfahren hätten

 Nachweis des berechtigten Interesses

 bei deutschen Fällen (in Deutschland verstorbener Erblasser): i. d. R.

durch Legitimation vom Nachlasspfleger oder Bundesanzeigertext

 bei ausländischen Fällen (im Ausland verstorbener Erblasser):

aufgrund unterschiedlicher Gepflogenheiten z. T. schwieriger

Zielsetzung

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Beispiel: Teil der Familie ist unbekannt

Recherche personenbezogener Daten

Josef Mustermann Kunigunde geb. Mayer

Hans Mustermann vorverstorben

Michael Mustermann Erbe

Karl Mustermann vorverstorben

Kinder ?

Heinz Mustermann ledig, kinderlos

- Erblasser -

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Rekonstruktion verwandtschaftlicher Beziehungen

Recherche personenbezogener Daten

Beispiel einer Karte aus der Heimatortskartei Bamberg

Quelle: BArch B

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Suchdienstunterlagen in der Erbenermittlung

 Während der Ermittlung

Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Adressen, …) werden gespeichert

Urkunden (Geburt, Heirat, Tod) von Familienangehörigen werden gesammelt

 Nach Abschluss der Ermittlungen

Stammbaum und Personenstandsurkunden werden dem Gericht übergeben

Die Ermittlungsakte wird 10 Jahre nach Abschluss des Falles vernichtet. Es verbleibt eine Restakte mit Erbscheinen und Vollmachten.

Umgang mit Unterlagen und personenbezogenen Daten

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