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NDEL HHEIM GARAGENFLOHMARKT GUNDELSHEIM KLINGT

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Academic year: 2022

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Gemeinde Gundelsheim Karmelitenstraße 11 96163 Gundelsheim Tel. 0951 / 94444-0 E-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de

GUNDEL HEIM

NDEL HEIM

aktuell

MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE

G Ausgabe 13 / Freitag, 25.06.2021 www.gemeinde-gundelsheim.de

BÜCHEREI GARAGENFLOHMARKT JUGENDTREFF

Stocker - stock.adobe.com

Foto: PhotoSG - stock.adobe.com

GUNDELSHEIM KLINGT

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I n Kooperation mit der Organisation der Welterbestädte (OWHC) hat das Zentrum Welterbe Bamberg einen Video-Wettbewerb für Jugend- liche im Alter von 14 bis 21 Jahren ausgelobt. Das Motto lautete New Beginning. New Vision. New City.

Sina Marie Wachter aus Gundelsheim hat mit ihrem englischsprachigen Vi- deo „Bamberg – The future starts now“ gezeigt, wie sich die Welterbestadt in den vergangenen zwölf Monaten verändert hat. Ihr Beitrag thematisiert die menschenleere Stadt und das Alleinsein angesichts der Corona-Pan- demie. Gleichzeitig wirft er einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft. Da- mit konnte die 18-Jährige die Jury begeistern. Sina Marie Wachter nimmt am internationalen Wettbewerb der OWHC teil.

Nachdem coronabedingt der Regional- und der Landeswettbewerb als Videowettbewerbe hatten ausgetragen werden müssen, nahmen die Ju- roren auch beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ ihre Bewertung anhand von Videoaufnahmen vor. Ursprünglich war das Finale in Bremen und Bremerhaven geplant gewesen.

In der Altersgruppe III (geb. 2007 oder 2008) erreichte Nils Pilgram (Block- flöte) aus Gundelsheim den dritten Preis. Ein toller Erfolg nach dem Weiter- kommen auf Regional- und Landesebene.

Fahrer*in gesucht!

Täglich werden über 300 Essen aus der Küche in der Michael-Arneth- Schule an Bildungseinrichtungen (u.a. Merkendorf, Lichteneiche, Memmelsdorf, Gundelsheim) und die Gundelsheimer Bürgerschaft ausgeliefert. Zur Unterstützung un- seres motivierten Küchenteams von Montag bis Freitag zwischen 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr wird ein(e) Fahrer*in ab sofort gesucht - das entsprechende Auto: Kangoo Z.E. steht bereit und eine ordent- liche Bezahlung ist gewährleis- tet. Und natürlich kann man sich jetzt schon auf den Umzug in die Hauptstraße 7/9 und ein erweiter- tes Angebot freuen. Einfach kurze Mail an bewerbung@gemeinde- gundelsheim.de senden oder un- ter 0951 9444415 anrufen.

Schulweghelfer?

Aber sicher!

Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Gundelsheimer Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich als Schulweghelfer*innen zu enga- gieren, um den Schulweg der Kin- der zu sichern. Der Einsatz erfolgt drei- bis vierwöchentlich werktags von 7:30 – 8:00 Uhr - in Zukunft auch in der Bachstraße. Für die Tätigkeit als Schulweghelfer*in be- steht voller Versicherungsschutz, die Ausstattung wird gestellt und natürlich gibt es eine Aufwands- entschädigung. Interessierte mel- den sich bitte bei der Gemeinde Gundelsheim: Tel. 0951/94444-22 oder poststelle@gemeinde-gun- delsheim.de melden. Herr Michael Keupp steht Ihnen gerne für wei- tere Fragen gerne zur Verfügung.

Die Schüler*innen zählen auf Sie!

Sommerfest im Seniorenzentrum

T raditionell fand im Seniorenzen- trum Gundelsheim das jährliche Sommerfest statt. Einrichtungs- leitung Ivonne Wagner begrüß- te die Bewohner*innen und dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern sowie ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfern für die Organisation und das zugehörige Engagement, das diese Feste möglich werden lässt.

Das Sommerfest startete mit einem Gottesdienst, ehe den Seniorinnen und Senioren frisch gegrillte Bratwürs- te, Brezen und Salate serviert wur- den. Für eine leckere Abkühlung bei höchstsommerlichen Temperaturen sorgte die geplante Ankunft des Eis- wagens mit einem Angebot an Eis- kreationen.

Trotz der Einschränkungen, die die Coronakrise immer noch mit sich bringt, gelang es dem Team um Ein- richtungsleitung Ivonne Wagner und Pflegedienstleitung Jennifer Bottieri, den Seniorinnen und Senioren ei- nen schönen Tag mit sommerlicher Stimmung im Garten des Senioren- zentrums zu bereiten. Die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter organisieren das ganze Jahr hinweg mit großem Engagement Veranstaltungen nach Jahreszeiten oder zu bestimmten An- lässen. Gemeinsam wird so das gan- ze Jahr intensiv erlebt. Wer jetzt Lust bekommen hat, in einem solchen Team mitzuarbeiten, kann sich gerne unter www.gkg-bamberg.de/beruf- karriere bewerben.

H

ERZLICHEN

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LÜCKWUNSCH

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KULTURmischung2021

Freitag,

02.Juli – 18 Uhr

Scheunenfest mit Manni & Rebellen

Scheune in der Meisenstraße Freier Eintritt, poststelle@

gemeinde-gundelsheim.de

Donnerstag, 08. Juli - 19 Uhr

Breidenbach: Optimismus Hinter der Bücherei

Freier Eintritt

buecherei@gemeinde- gundelsheim.de

Freitag,

16. Juli - 20 Uhr

Big Sound Jack

Innenhof Michael-Arneth- Schule

Karten:

kartenkiosk-bamberg.de oder im Rathaus

Freitag,

16. Juli - 14.30 Uhr

Chapeau Claque

Innenhof Michael-Arneth- Schule

Karten:

kartenkiosk-bamberg.de oder im Rathaus

Samstag,

17. Juli - 19 Uhr

Italienische Nacht der Tenöre

Michael-Arneth-Schule Karten:

kartenkiosk-bamberg.de oder im Rathaus

Sonntag,

18. Juli - 18 Uhr

Mäc Härder

Innenhof Michael-Arneth- Schule

Karten:

kartenkiosk-bamberg.de oder im Rathaus

A uch in diesem Jahr wird es ein beson- deres Kulturangebot für Groß und Klein geben. Alleine in den nächsten Wochen finden zahlreiche Kulturveranstaltungen statt – natürlich immer unter Berücksichti- gung der aktuellen Vorgaben. Auch die örtlichen Vereine üben wieder kräftig und werden das Miteinander mit Auftrit- ten bereichern. Das Leben braucht eben einen Takt.

Sicherlich ist auch für Sie etwas dabei:

Sonntag, 18. Juli - 14 bis 18 Uhr

Gundelsheim klingt Zur Steinleite, Musikheim, Bücherei

Keine Anmeldung notwendig

A m Freitag, dem 02. Juli 2021 steigt das Scheunenfest 2021 ab 18 Uhr rund um die Scheune in der Meisenstra- ße. Natürlich gibt es dann wieder die legendären Flammkuchen aus dem Holzofen zum Verzehr vor Ort oder zum Abholen. Rund 100 Sitzplätze ste- hen zur Verfügung und Tischreservie-

Stimmung. Scheunenfest 2021

rungen sind erwünscht. Einfach eine kurze Mail an poststelle@gemeinde- gundelsheim.de mit Adresse und An- zahl der Gäste schicken. Besonders freut es die Projektgruppe Stimmung, dass Manni und seine Rebellen be- reits zugesagt haben – bis 22 Uhr sor- gen sie für die musikalische Unterhal- tung.

Geselligkeit und Livemusik

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NACHLESE:

Improvisationstheater

„Ernst von Leben“

Ein besonderes Wochenende in der Bücherei

In der tollen Kulisse, hinter der Bücherei, verfolgten am 26. und 27. Juni über 50 Zuschauer*innen am Sams- tagabend den höchst amüsanten Auftritt des Impro- visationstheaters „Ernst von Leben“. Passend zum Ort stand natürlich die Literatur im Vordergrund. In unter- schiedlichsten Szenen wurden Romaninhalte ange- rissen, völlig neu interpretiert und dazu noch passend musikalisch begleitet. So erlebte das Publikum zum Bei- spiel, wie „der Ring geschmiedet“ oder der Hund Fifi

„im schmatzenden Moor begraben“ wurde. Auch das Leben des Schriftstellers Martin Suter ließ die spielfreudi- ge Theatergruppe lebendig werden. Mit einer aberwit- zigen Episode um einen bettnässenden jungen Mann verabschiedete sich das Ensemble „Ernst von Leben“

und die Zuhörerschaft dankte ihnen mit einem großen Applaus.

Garagenflohmarkt am 4. Juli

Der Elternbeirat der KiTa St. Marien lädt am Sonntag, dem 04. Juli 2021 von 13 bis 17 Uhr zum zweiten Gundelshei- mer Garagenflohmarkt ein. Angeboten werden Spielsachen, Fahrzeuge, Kleidung, Bücher und weitere Produkte rund ums Wohnen, Dekorieren. Nähere Infos unter basar-gundelsheim@web.de. Der gesamte Plan ist auch auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim zu finden.

Jugendtreff geöffnet

Am 15. Juni durfte das Schlupfloch nach über einem hal- ben Jahr erstmals wieder öffnen, was die Jugendlichen sichtlich freute. Bei den bisher gut besuchten Treffzeiten mit neuen und alten Gesichtern konnte man sich bei- spielsweise bei einer Runde Billard und Darts austauschen oder beim Kickern aktuelle Ereignisse wie etwa die Fuß- ball-EM und die miteinhergehenden Themen diskutieren.

Die aktuellen Hygienemaßnahmen schränken kaum ein und gelten mittlerweile als weitestgehend selbstverständ- lich, weshalb sie von allen Beteiligten gut eingehalten werden. Allein an den Besucherzahlen ist zu erkennen, dass ein „normaler“ Jugendtreff in Präsenz nicht durch ei- nen Online-Treff über eine Onlineplattform zu ersetzen ist.

Öffnungszeiten:

Dienstags: 17:30 bis 19:00 Uhr: Jugendtreff (ab 10 J.) Donnerstags: 17:00 bis 19:00 Uhr: Jugendtreff (ab 11 J.) Auch die Angebote im Außenbereich werden weiterhin gerne angenommen und es ist wieder zu sehen, wie viel Spaß gemeinsame Bewegung machen kann.

Immer dienstags von 16:00 bis 17:00 Uhr gibt es für Kinder ab 7 Jahren Bewegungsangebote am Pavillon im Bürger- park mit folgenden Schwerpunkten:

6.7.: Capture the Flag (Geländespiel)

27.7.: Wasserschlacht und Co.

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GUNDELSHEIM KLINGT

ReStart-PopUp-Konzerte des Musikvereins

E s darf wieder gemeinsam musiziert werden. Das war vor einigen Wochen die erlösende Nachricht, als end- lich wieder die Erlaubnis zum gemeinsamen Proben und Musizieren gegeben wurde. Freitagmittag in der Staatskanzlei verkündet – Montag direkt in Gundelsheim um- gesetzt. Das Ergebnis dieser ersten Proben nach über einem halben Jahr Zwangspause, präsentiert Ihnen der Musikverein Gundelsheim an einem einmaligen Konzerttag:

Sonntag, 18.07.2021 14 - 18 Uhr

GUNDELSHEIM KLINGT - verteilt im Gemeindegebiet

Die Orchester werden an verschiedenen Orten ein kleines Standkonzert spielen und nach kurzer Umbau- und Umzugs- pause, geht’s am nächsten Konzertort auch direkt weiter.

Eintritt frei – Spendentrommeln stehen bereit 14 Uhr

Pimphoniker & Hauptorchester

Ecke Hohenlohestraße / Zur Steinleite (Neubaugebiet) 15 Uhr

Jugendorchester an der Bücherei 16 Uhr

Hauptorchester vor dem Musikheim 17 Uhr

Jazz-Ensemble der BigBandits

im Pausenhof der Michael-Arneth-Schule

Die notwendigen Abstände und Vorgaben sind einzuhalten.

Der Musikverein freut sich auf viele Besucher*innen. Die Besu- cherplätze sind klar abgegrenzt und Veranstalter ist die Ge- meinde Gundelsheim.

Chapeau Claque: Katze mit Hut Freitag, 16.07.2021 um 14:30

Michael-Arneth-Schule in Gundelsheim

Ein wenig aus der Art geschlagen – so sind die tierischen Schützlinge, die die Katze mit Hut bei sich aufnimmt. Ohne Erlaubnis ihres Vermieters, des grimmigen Herrn Maulwisch, hat sie in seinem Haus eine Pension eröffnet, die zugleich Kinder- heim und Asyl für Sonderlinge ist. Gemeinsam wollen die Tiere das Haus „glücklich wohnen“ – da bleibt natürlich kein Geld für die Miete… Ein tierisches Vergnügen der etwas anderen Art. An- archisch, witzig und liebevoll mit Ohrwurmgaran- tie, für Menschen ab 4 Jahren. Dauer: ca. 60 Mi- nuten, Bühnenfassung und Regie: Heidi Lehnert Es spielen: Astrid Haas, Eike Ochs und Valentin Kärner Bühnenbild und Musik: Guido Apel Kostü- me: Nikola Voit Choreografie: Laura Schabacker Bauten: Martin Klerner

Eintritt: Kinder bis 14 Jahren 7,50 Euro, Personen ab 14 Jahren 10,50 Euro.

Big Sound Jack

Freitag, 16.07.2021 um 19:30

Michael-Arneth-Schule in Gundelsheim

Die Band Big Sound Jack besteht seit 1992 und ist seitdem dafür bekannt, mit Hits der 60er und 70er Jahre, aber auch aktuellen Titeln, immer für die beste Stimmung zu sorgen. Natürlich in Gundels- heim mit Simona Nickel (Gesang). Eintritt: 2 Euro Una Notte Italiana

Emilio Ruggerio, Fortunato Lucano und Ilonka Heilingloh

Samstag, 17.07.2021 um 19:30

Michael-Arneth-Schule in Gundelsheim

Lassen Sie sich von leidenschaftlicher und ein- drucksvoller Musik verzaubern. Emilio Ruggerio, Fortunato Lucano und Ilonka Heilingloh nehmen die Zuschauer mit auf eine musikalische Reise durch ganz Italien. Eintritt: 18 Euro

Mäc Härder -

Wir haben nicht gegoogelt, wir haben überlegt!

Sonntag, 18.07.2021 um 18:00

Michael-Arneth-Schule in Gundelsheim

Entspannt euch! Wir hetzen durchs Leben, ob wir 20 oder 60 Jahre alt sind. Selbst 80-jährige hängen mittlerweile genervt am Smartphone rum. Wenn wir irgendetwas nicht wissen, schauen wir sofort im Computer oder im Handy nach. Immer liegt ein Zettel auf dem Küchen- oder Schreibtisch mit Dingen, die zu erledigen sind. Wenn man sich die Weltgeschichte anschaut, fragt man sich wofür?

Sein neues Programm „Wir haben nicht gegoo- gelt, wir haben überlegt!“ kann Spuren von Tief- sinn enthalten und geht dieser Frage nach.

Eintritt: 2 Euro

K

INDERTHEATER

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OCK

& K

ABARETT

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Stadtradeln noch bis 4. Juli

Die Gemeinde Gundelsheim nimmt an der deutschlandweiten Aktion STADTRADELN teil. Damit wollen wir ein Zeichen für mehr Radverkehr und Klimaschutz setzen. Beim STADTRA- DELN geht es darum, Menschen an- zuregen, so oft es geht das Fahrrad zu nutzen und alle gefahrenen Kilo- meter für die Aktion in einem Team einzubringen. Dabei ist es völlig egal, ob jung oder alt, Sportler oder Ge- legenheitsfahrer, klassisches Fahrrad oder E-Bike, Rennrad, Mountainbike oder Stadtrad – jeder Kilometer zählt!

Alle Infos und Anmeldung unter:

stadtradeln.de/landkreis-bamberg.

Die Mannschaft für Gundelsheim heißt Gemeinde Gundelsheim

Reinigung:

Rinnen und Gehsteige

V i e l f a c h bleiben vor J a h r z e h n - ten ausge- w i e s e n e

Bauflächen unbebaut und verur- sachen so in mehrfacher Hinsicht der Gemeinde Kosten und keine Einnahmen (z.B. Einkommenssteu- eranteil etc.). Der Straßenunterhalt fällt am nicht bebauten Grundstück an. Auch sämtliche Wasser- und Abwasserentsorgungseinrichtun- gen müssen für die nicht bebau- ten Grundstücke unterhalten wer- den – ohne die Möglichkeit, die Anlieger hier heranzuziehen. Weil innerörtliche Flächen brach liegen, weisen Gemeinden neues Bauland am Ortsrand aus. Landschaft wird verbraucht, obwohl – oder gera- de weil - innerörtlich Bauland leer steht. Der Straßenunterhalt ist im Bereich unbebauter Grundstücke meist höher: kein Winterdienst, kei- ne regelmäßige Reinigung der Rin- nen. Aber bei diesem Punkt gibt es die klare gesetzliche Vorgabe: Die Straßenreinigung, der Winterdienst sind auch an unbebauten Grund- stücken zu leisten. Vielleicht bedarf es da nur einer Erinnerung: Eigen- tum verpflichtet. Gilt natürlich auch bei bebauten Grundstücken. Die Kläranlage, die Kanalisation, die Bürgerschaft, der Geldbeutel, die Nachbarschaft sagen DANKE.

Schnelltests in Gundelsheim

Rathaus Gundelsheim

Dienstag: 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr Mittwoch: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sonntag: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Eine Anmeldung unter 0951 944440 oder poststelle@gemeinde-gundels- heim.de ist notwendig. In dringenden und kurzfristigen Fällen ist das Schnell- test-Zentrum auch während den Öff- nungszeiten des Rathauses bzw. auf Anfrage geöffnet - ganz nach dem Motto: Gundelsheim geht gemein- sam.

Bedarfsabfrage

Ferienbetreuung durch iSo e.V.

Z usätzlich zur Sommerferien- betreuung des Horts (AWO Bamberg Stadt und Land e.V.) wird es nach Abspra- che in diesen Sommerfe- rien in der Woche vom 16. bis 20.

August eine weitere Ferienbetreu- ung durch iSo e.V. täglich von 8 bis 16 Uhr geben, sobald eine Min- destbuchungszahl erreicht wird.

Der Teilnehmerbeitrag wird voraus- sichtlich bei 50 € pro Teilnehmer (Essen inbegriffen) liegen. Teilneh- men können alle, die im Schuljahr 2020/21 die 1. bis 6. Klasse besucht haben.

Wir werden oft draußen im Pau- senhof sein und uns mit der Natur

(z.B. Landart, Pflanzenmemory) und Wasser (z.B. Malen mit Wasser) beschäftigen. Das Programm wird an die Erlebnispädagogik ange- lehnt sein, weshalb Bewegung in der Gruppe und Spaß am gemein- samen Tun im Vordergrund stehen.

Wenn Sie Interesse haben, mel- den Sie sich bitte bis 2. Juli per Mail mit dem Namen und Alter des Kindes, sowie Telefonnum- mer und der voraussichtlichen Anzahl an Buchungstagen un- ter ferienprogramm@gemeinde- gundelsheim.de. Hierbei handelt es sich zunächst lediglich um eine Bedarfsabfrage und keine Anmel- dung.

Optimisten leben länger

Aktuelle Studien machen klar:

Optimisten sind gesünder und leben länger.

Erfahren und erleben Sie die G e h e i m n i s s e des “gesunden“

Optimismus und

wie Sie diese für sich nutzen können.

Am Donnerstag, dem 08. Juli 2021 um 19 Uhr lädt der Gundelsheimer Peter Breidenbach zur Buchlesung sowie einen Impulsvortrag ein. Anmeldun- gen bitte per E-Mail: buecherei@

gemeinde-gundelsheim.de

oder telefonisch: 0951 - 7004 9300

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Arbeiten im Rathaus…

Die Gemeinde Gundelsheim stellt zum nächstmöglichen Zeit- punkt in Vollzeitbeschäftigung ein – Teilzeitmodelle möglich.

Mitarbeiter*in Bauamt

Bearbeitung der Bauanträge, Bauleitplanung, Gebäudeunterhalt, Hoch- und Tiefbau, Vergaben, Projektsteuerung

(u.a. Verwaltungsfachangestellte/r o. Bauingenieur/in) Wir bieten…

Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit, eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD sowie einen vielseitigen und modernen Arbeitsplatz.

Wir erwarten…

Eine selbstständige Arbeitsweise, fundierte EDV-Kenntnisse, Flexibilität, Kollegialität, Organisations- und Kommunikationstalent. Einschlägige Berufserfahrung wäre von Vorteil.

Wir freuen uns…

Auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 23. Juli 2021:

Gemeinde Gundelsheim Karmelitenstraße 11 96163 Gundelsheim

oder per Mail an bewerbung@gemeinde-gundelsheim.de

Bitte legen Sie bei einer schriftlichen Bewerbung – sofern gewünscht – zur Rücksendung Ihrer Unterlagen ein frankiertes und beschriftetes Kuvert bei.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

poststelle@gemeinde-gundelsheim.de oder 0951/9444415

Ausstellung auf der Giechburg

Nach dem Abbruch der Ausstellung auf der Giechburg 2020 wegen der Corona Pandemie freuen sich Chris- tiana Sieben und die ehemalige Gundelsheimerin Judith Bauer-Borne- mann alle interessierte Bürger*innen herzlichst zu einer Neuauflage einla- den zu können : Retrospektive zum 100. Geburtstag des Künstlers Leon- hard Frey (1921-2000)

Aktuelle Kunst von Judith Bauer-Bor- nemann, Ellen Hallier, Christiana Sie- ben im Bergfried der Giechburg vom 10. Juli bis 1. August 2021 - Öffnungs- zeiten: samstags und sonntags von 12 - 17 Uhr.

Im Mittelpunkt der künstlerischen Arbeit von Leonhard Frey standen naturalistische Aquarelle seiner frän- kischen Heimat - eine Rückschau in vergangene Zeiten. Zeitgleich zeigen drei fränkische Künstlerinnen aktuelle Positionen zeitgenössischer Kunst: Ju- dith Bauer- Bornemann - experimen- telle Drucke, Ellen Hallier - expressive Skulpturen und Christiana Sieben - vom Material geprägte, abstrakt strukturierte Bildwelten.

Gundelsheim 1850-2020

In einer umfangreichen Präsentati- on mit zahlreichen aufschlussreichen Fotos und Dokumenten aus dem Ge- meindearchiv und dem Staatsarchiv Bamberg wird die Entwicklung der Gemeinde erstmalig unter einer sozi- algeschichtlichen Perspektive aufge- zeigt. Die Ausstellung von Frau Maria Köppl ist noch bis zum 11. Juli 2021 unter im Kulturraum, Karmelitenstr.

11, zu sehen. Die Öffnungszeiten sind samstags und sonntags von 14.00- 17.00 Uhr und zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

Architektouren

Tag der offenen Tür

U nter dem Motto „Architektur gestaltet Zukunft“ stand in diesem Jahr der bundesweite Tag der Architektur. Die Bücherei Gundelsheim ge- hörte in 2021 zu den in Bayern ausgewählten Projekten, denn auch sie steht in besonderem Maße für Innovation und Mut, Neues auszu- probieren. Mit einem Tag der offenen Tür war die Bücherei am Sonntag für alle Interessierten geöffnet. Weit über 100 Besucher*innen waren der Einla- dung gefolgt, darunter viele Fachbesucher*innen aus der Architekturbran- che und dem Bibliotheksbereich. Die Büchereileitung, das Team und der Ar- chitekt Stefan Schlicht standen allen für Fragen zur Verfügung, so dass ein reger Austausch stattfinden konnte. Großen Anklang fanden auch der vom Büchereiteam angebotene Bücherflohmarkt, das Kinder-Quiz und die Mög- lichkeit, bei Kaffee und Kuchen einen kleinen Plausch zu halten.

Kinderbuchautorin Nina Müller

Auf ein „blubberndes“ Lesevergnügen können sich die die beiden ersten Klas- sen der Michael-Arneth-Schule freuen. Am Donnerstag, 8. Juli 2021, kommt Nina Müller mit ihrem fluffigen Fellfisch „Kuschelflosse“ zu einer interaktiven Lesung mit live Zeichnen in die Grundschule. Gemeinsam mit der Autorin tau- chen die Kinder in die fantasievolle Unterwasserwelt von Kuschelflosse, Emmi, Sebi und Herrn Kofferfisch ein und fliegen mit einer Rakete in das unheimliche Zauberriff. Was die Kinder da wohl erwartet? Es wird auf jeden Fall spannend!

Das Projekt wird gefördert im Rahmen von „Neustart Kultur“ der Beauftragten

der Bundesregierung für Kultur und Medien durch den Deutschen Literatur-

fonds e.V.

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Speiseplan vom 03.07.2021 bis 19.07.2021

Das Küchenteam wünscht guten Appetit!

Änderungen vorbehalten.

Tag Essen 1 Essen 2

Samstag 03.07.2021

Geschmorte Entenbrust mit Brokkoli und Kartoffeltaler Tiramisu

Gratinierter Brokkoli mit Nudeln und Sauce Hollandaise

Sonntag 04.07.2021

Gefüllter Schweinerücken- braten mit Blaukraut und Klös Apfelküchla mit Vanillesoße

Spitzkohlroulade mit Blaukraut und Klös

Apfelküchla mit Vanillesoße Montag

05.07.2021

Fleischküchla mit Kaisergemüse und Reis Gurkensalat

Falaffel mit Hummus und Reis Gurkensalat

Dienstag 06.07.2021

Schnitzel "Wiener Art" vom Schwein mit

Petersilienkartoffeln

Schokopudding mit Pfirsich

Blumenkohlschnitzel mit Petersilienkartoffeln

Schokopudding mit Pfirsich Mittwoch

07.07.2021

Gefüllte Hähnchenbrust mit Blumenkohl und Spätzle Wackelpudding mit Kirschen

Spätzle-Gemüsepfanne mit Champignons

Wackelpudding mit Kirschen Donnerstag

08.07.2021

Mildes Rindercurry mit Nudeln Rohkost mit Dip

Papayacurry mit Süßkartoffeln Rohkost mit Dip

Freitag 09.07.2021

Gebratenes Lachsfilet mit Blattspinat und Gnocchi Grießflammerie mit Zimt

Gefüllte Zucchini mit Blattspinat und Gnocchi Grießflammerie mit Zimt Samstag

10.07.2021

"Zwiebelrostbraten" von der Rinderhüfte mit Grünen Bohnen und Bratkartoffeln Gedeckter Apfelkuchen

Mangoldstrudel mit

geschmolzenen Zwiebeln und Bratkartoffeln

Gedeckter Apfelkuchen Sonntag

11.07.2021

Entenbrust mit Wirsing und Klös Baklava

Semmelklös mit Pfifferlingrahm Baklava

Montag 12.07.2021

Tortellini vom Rind mit Karotten- Lauchgemüse

Paprikasalat

Spinattortellini mit Karotten- Lauchgemüse

Paprikasalat Dienstag

13.07.2021

Paprikageschnetzeltes vom Schwein mit Pilawreis Zitronen-Panna Cotta mit Brombeeren

Gebratener Reis mit Gemüse, Ei und Sojasoße

Zitronen-Panna Cotta mit Brombeeren

Mittwoch 14.07.2021

Hähnchenbrust "Toskanische Art" mit Ruccola, Tomaten und Gnocchi

Milchreis mit Schokosoße

Gemüsestrudel mit Ruccola, Tomaten und Gnocchi Milchreis mit Schokosoße

Donnerstag 15.07.2021

Spaghetti "Bolognese" mit Parmesan

Radieschen mit Kräuterdip

Spaghetti "Verde" mit Parmesan

Radieschen mit Kräuterdip

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Tag Essen 1 Essen 2

Freitag

16.07.2021

Pochiertes Schollenfilet mit glacierten Karotten, Reis und Kräutersoße

Vanillepudding mit Sahne

Gebackene Reisbällchen mit glacierten Karotten und Kräutersoße

Vanillepudding mit Sahne

Samstag 17.07.2021

Fränkisches Biergulasch vom Schwein mit Ofengemüse und Schupfnudeln

Cannoli mit Erdbeeren und Mascarpone

Schupfnudeln mit Tomaten- Lauchgemüse und Sauce Bernaise

Cannoli mit Erdbeeren und Mascarpone

Sonntag 18.07.2021

Schweinebraten mit Bayrisch Kraut und Klös

"Kalter Hund"

Gebackene Gemüsetaschen mit Bayrisch Kraut

"Kalter Hund"

Montag 19.07.2021

"Falscher Hase" mit Zucchinigemüse und Tagliatelle

Maissalat

Gemüsebratlinge mit Zucchini- Paprikagemüse und Tagliatelle Maissalat

Ab sofort können Sie probeweise zwischen zwei Gerichten wählen: Essen 1 mit und Essen 2 ohne Fleisch (vegetarisch oder Fisch). Bitte geben Sie künftig bei der Bestellung Essen 1 oder Essen 2 an.

Telefon: 0951 94444-0 während der Rathaus-Öffnungszeiten Fax: 0951 94444-24

Mail: kuechenmail@gemeinde-gundelsheim.de

Preise Vegetarisches Gericht 4,50 € kleine Portion 4,00 € Fleisch-/Fischgericht 5,50 € kleine Portion 4,50 €

Samstag, Sonntag, Feiertag 7,50 €

Bestellungen für das Wochenende bitte bis spätestens Freitagmittag, 12:00 Uhr, unter der Woche bis 24 h vorher, abgeben. Sollte kein Essen oder fehlerhaft geliefert worden sein, ist am Wochenende auch die 0951 94444-0 erreichbar.

Bezahlung: Monatlich nach Rechnungserhalt oder Bankeinzug nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Zahlarten: Überweisung auf das Konto der Gemeinde Gundelsheim:

DE72 7705 0000 0303 0711 04

Die Abrechnung durch die Gemeinde erfolgt monatsweise. Per Post erhalten Sie die Rechnung zusammen mit der Bestellübersicht im jeweils darauffolgenden Monat Ihres Auftrages, d.h. für Bestellungen im Januar erhalten Sie die Rechnung bis Mitte Februar. Bitte denken Sie bei Überweisung an die Angabe des Kassenzeichen, das erleichtert eine genaue Zuordnung des Zahlungseinganges.

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrer Rechnung. Gerne können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, der Betrag wird dann automatisch eingezogen. Selbstverständlich erhalten Sie auch bei Lastschrifteinzug eine Auflistung Ihrer Bestellungen zugesandt.

Informationen über Zutaten in unseren Speisen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, erhalten Sie gerne auf Nachfrage. Selbstverständlich werden entsprechende Einsichten gewährt.

U.a. für Stammkunden wurde Mehrweg-Geschirr angeschafft, um den Aluminimum- und Plastikmüll deutlich zu reduzieren. Die Behältnisse müssen binnen einer Woche zu den bekannten Öffnungszeiten im Rathaus abgegeben oder bei erneuter Lieferung innerhalb einer Woche wieder mitgegeben werden.

Guten Appetit.

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N O T D I E N S T E - W I C H T I G E R U F N U M M E R N

Notdienst bei Schäden an gemeindlichen Wasser- und Kanalleitungen, Straßen etc.

Telefon ...01 51 / 54 43 05 15 Notdienst bei Störungen an der Gasleitung (E.ON Bayern)

Telefon ...09 41 / 28 00 33 55 Notdienst bei Störungen an der Stromversorgung (E.ON Bayern)

Telefon ...09 41 / 28 00 33 66

B E R E I T S C H A F T S D I E N S T E

Rettungsdienst und ärztliche Bereitschaft bei lebensbedrohlicher Erkrankung und Unfällen Telefon ... 112 Hausärztliche Bereitschaft

Telefon ... 116117 Welche/r Kinderarzt/ärztin Dienst hat, ist unter ... 116117 kostenlos zu erfahren.

Ärzte-Bereitschaftsdienst für Gundelsheim

Ab sofort werden alle medizinischen Notdienst- anfragen u. a. aus der Gemeinde Gundelsheim an die Bereitschaftspraxis Scheßlitz verwiesen.

Die diensthabenden Ärzte werden nicht ihre eigene Praxis geöffnet haben, sondern in der Bereitschaftspraxis tätig sein.

Die Bereitschaftspraxis befindet sich direkt neben der Juraklinik Scheßlitz, an der Liegend- anfahrt (Oberend 29, 96110 Scheßlitz).

Öffnungszeiten:

Feiertag, Wochenende: ...09.00 - 21.00 Uhr Mittwoch, Freitag: ...16.00 - 20.00 Uhr Vorabend eines Feiertages: ....18.00 - 20.00 Uhr Telefonnummer: 09542/7 74 38 55

Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig!

Hospizverein Bamberg ... 0951 955070 D I E N S T B E R E I T S C H A F T D E R A P O T H E K E N

03.07.2021

Franken-Apotheke 96052 Bamberg

Zollnerstr. 68 Tel.: 0951 / 32036 Fax: 0951 / 36698 Markt-Apotheke 96120 Bischberg

Hauptstr. 1 Tel.: 0951 / 61718 Fax: 0951 / 601292 04.07.2021

Bären-Apotheke 96114 Hirschaid-Sassanfahrt Pfarrer-Berger-Str. 4 Tel.: 09543 / 442955 Fax: 09543 / 442966

Franz-Ludwig-Apotheke 96047 Bamberg Franz-Ludwig-Str. 14 A Tel.: 0951 / 51955225 Fax: 0951 / 51955219

10.07.2021

Wallenstein-Apotheke 96117 Memmelsdorf Bahnhofstr. 21 Tel.: 0951 / 4072277 Fax: 0951 / 4072177

Wunderburg-Apotheke 96050 Bamberg Hans-Schütz-Str. 3 Tel.: 0951 / 96430202 Fax: 0951 / 96430203

11.07.2021

Apotheke am Rathaus 96138 Burgebrach Hauptstr. 10 Tel.: 09546 / 704 Fax: 09546 / 921026 Martin-Apotheke 96047 Bamberg

Grüner Markt 21 Tel.: 0951 / 22122 Fax: 0951 / 201581

Bürgerservice • Öffnungszeiten

• Wichtige Rufnummern

Rathaus

Telefon ... 09 51 / 9 44 44 - 0 Telefax ... 09 51 / 9 44 44 - 24 E-Mail ...poststelle@gemeinde-gundelsheim.de Internet ... www.gemeinde-gundelsheim.de Bankverbindungen

Sparkasse Bamberg

BIC BYLADEM1SKB / IBAN DE18 7705 0000 0000 2002 46 VR Bank Bamberg-Forchheim eG

IBAN DE71763910000005946727 / BIC GENODEF1FOH Öffnungszeiten

Montag ... 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag ... 8.00 - 12.00 Uhr ... 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch ... 8.00 - 12.30 Uhr

*Bürgersprechstunde ... 16.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ... 8.00 - 12.00 Uhr ... 13.00 - 15.00 Uhr Freitag ... 8.00 - 12.00 Uhr

*Bürgersprechstunde

Jeden ersten und dritten Mittwoch findet eine zusätz- liche Bürgersprechstunde (16.00 - 18.00 Uhr) statt.

Sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendli- che haben hier ohne Voranmeldung Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit Jonas Merzbacher.

Selbstverständlich sind weitere Termine jederzeit nach Vereinbarung möglich.

Um die Gesprächszeit aber optimal nutzen zu können ist es sinnvoll, sich bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro voranzumelden und über das Thema zu informieren.

So können im Gespräch vielleicht schon Lösungsan- sätze diskutiert werden. Außerdem wird empfohlen, eventuell vorhandene Unterlagen im Vorfeld zu über- mitteln, um eine Recherche in den entsprechenden Bereichen zu ermöglichen. Anmeldung: 0951 - 944440

Rufnummern

Bürgermeister Herr Merzbacher... 9 44 44 – 0 0176 70016264 Vorzimmer/Hauptamt/Friedhofsamt ....Frau Hatzold - 15 Einwohnermeldeamt/Passamt ...Frau Riedel – 11 Steuern/Gewerbeamt ...Frau Wacker – 12 Kasse/Verbrauchsgebühren ...Frau Griebel – 13 Kämmerei/Bildung ...Frau Gehrlicher - 14 Bauamt ... Herr Häuslschmid – 17 Städtebauförderung ...Frau Scholz – 21 Bürgeramt/Ordnungsamt ... Herr Keupp - 22 Gemeindearchivpflegerin ...Frau Köppl 4 21 80 Betreuungsrätin und

und Inklusionssprecherin: ... Frau Sebald 4 49 16

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei (Bachstr. 12) Leitung ... Frau Röber-Suchetzki 70049300 Montag... 17:00 – 19:00 Uhr Dienstag ... 16:00 – 18:00 Uhr Donnerstag ... 10:00 – 14:00 Uhr Sonntag ... 10:00 – 12:00 Uhr

Seniorenzentrum Gundelsheim (Karmelitenstr. 20) Telefon ...20 87 680

Mitteilungsblatt der Gemeinde

Gundelsheim

IMPRESSUM:

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Gundelsheim erscheint 14täglich jeweils in den geraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebie- tes verteilt.

– Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich – Verantwortlich für den

amtlichen Teil:

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Gundelsheim Jonas Merzbacher, Karmelitenstraße 11, 96163 Gundelsheim

für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von E 0,40

zzgl. Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Namentlich gekenn- zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redak- tion wieder. Für Anzeigenveröf- fentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.

Weitergehende Ansprüche, insbe- sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Redaktionsschluss

Bitte beachten Sie:

Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt

am

Freitag, der 09. Juli,

12:00 Uhr!

Später eingehende Unterlagen bzw.

Eintragungen können nicht mehr

berücksichtigt

werden .

(11)

Veranstaltungskalender

02.07.2021 Scheunenfest

18:00 Uhr Scheune in der Meisenstrasse 04.07.2021 2. Gundelsheimer Garagenflohmarkt 13-17 Uhr Gemeinde Gundelsheim

08.07.2021 Lesung: Optimismus

19:00 Uhr Hinter der Bücherei, Bachstr. 12 11.07.2021 50 Jahre Seniorenclub

11:00 Uhr Michael Arneth-Schule

12.07.2021 GRÜN diskutiert! (Bündnis90/Die Grünen) 20:00 Uhr Gasthof Bruckertshof

14.07.2021 Infoabend Schulanfänger 19:00 Uhr Michael Arneth-Schule 16.07.2021 Chapeu Claque

14:30 Uhr Innenhof Michael Arneth-Schule 16.07.2021 Big Sound Jack

20:00 Uhr Innenhof Michael Arneth-Schule 17.07.2021 Italienische Nacht der Tenöre 19:00 Uhr Innenhof Michael Arneth-Schule 18.07.2021 MVG Konzerte: „Gundelsheim klingt“

14-18 Uhr Gemeinde Gundelsheim 18.07.2021 Mäc Härder

18:00 Uhr Innenhof Michael Arneth-Schule 21.07.2021 Gemeinderatssitzung

18:00 Uhr Michael Arneth-Schule

23.07.2021 SVG: Jahreshauptversammlung 19:00 Uhr Sportheim Gundelsheim

Abfallwirtschaft

Grüngutcontainer - Gundelsheim Bauhof

Grüngutcontainer – Gundelsheim Bauhof Sommerzeit (01.03. – 15.10.)

Mo ... 17 – 19 Uhr Mi ... 18 – 19 Uhr Fr ... 16 – 19 Uhr Sa ... 10 – 16 Uhr

Wertstoffhöfe

Hallstadt - Seebachmarter

Sommerzeit Winterzeit

Di 15:00 - 18:00 Uhr Di 15:00 - 17:00 Uhr Do 15:00 - 18:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Sa 9:00 - 14:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr Memmelsdorf - Pödeldorfer Str. 100

Sommerzeit Winterzeit

Mi 15:00 - 18:00 Uhr Mi 15:00 - 17:00 Uhr Fr 15:00 - 18:00 Uhr Fr 15:00 - 18:00 Uhr Sa 10:00 - 15:00 Uhr Sa 10:00 - 14:00 Uhr

Sommerzeit/Winterzeit = Europäische Sommerzeit/Winterzeit Recyclingcontainer in Gundelsheim

für Glas & Dosen:

• Ortseingang „von Lichteneiche kommend auf dem Parkplatz hinter dem SVG-Sportgelände“

• Festplatz „Karmelitenstr.“

• Ecke Königsweg/Zur Steinleite

• Standort „Waldstraße“

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten werktags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Sonntags ist der Einwurf nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Mit Rücksicht auf die Nachbarn bitten wir, am Samstag erst ab 8 Uhr Gläser und Dosen zu entsorgen. Kleinbatterien können im Rathaus, Karmelitenstr. 11, Eingangsbereich, entsorgt werden. Ein Altkleidercontainer steht am Bauhof der Gemeinde Gun- delsheim. Dort ist auch ein Container für Elektrokleingeräte und Metallteile aufgestellt.

Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg

zur Ernennung von hinzugezogenen Tierärzten zu amtli- chen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Not- schlachtungen

Aufgrund von § 2a der Verordnung zur Regelung bestimm- ter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tie- rischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungs- verordnung - Tier-LMÜV) über die Anforderung an amtliche Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2019/624

erlässt das Landratsamt Bamberg folgende Allgemeinverfügung:

1. Alle Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteord- nung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, werden für den Fall, dass sie im örtlichen Zustän- digkeitsbereich des Landratsamtes Bamberg (ausge- nommen in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der KBLV) von einer für ein Tier verantwortlichen Person im Rahmen der Notschlachtung außerhalb des Schlacht- betriebs für eine Schlachttieruntersuchung gemäß Art.

4 der Verordnung (EU) 2019/624 hinzugezogen wer- den, im Hinblick

- auf die Schlachttieruntersuchung dieses Tieres und - die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung

nach Anhang IV Kapitel 5 Durchführungsverord- nung (EU) 2020/2235

zu amtlichen Tierärzten und Tierärztinnen und zu Bescheinigungsbefugten im Sinne des Art. 3 Nr. 32 und Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625, ernannt.

2. Für den Erlass dieser Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröf- fentlichung als bekannt gegeben.

...

Die Allgemeinverfügung kann im Rathaus der Gemeinde Gundelsheim,

Karmelitenstr. 11, entsprechend eingesehen werden.

Aus dem Rathaus

Protokoll über die

Gemeinderatssitzung vom 14.04.2021

SITZUNG

Gremium: Gemeinderat Gundelsheim Sitzungstag: Mittwoch, den 14.04.2021

Sitzungsort: Michael-Arneth-Schule Schulaula Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß gela- den und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sit- zung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) orts- üblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste Mitglieder Gemeinderat Frau Renate Brütting Frau Birgit Eichfelder Frau Dr. Gerlinde Fischer Herr Bernd Gotthardt Herr Andreas Hergenröder

(12)

TOP 2

Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jahres- rechnung 2019

Sachverhalt:

Von einem Mitarbeiter des Bayerischen Kommunalen Prü- fungsverbands (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2019 für die Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim erstellt.

Die Wasserversorgung ist eine Einrichtung der Gemeinde, die nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung unterliegt. Die Rechtsverhältnisse mit den Abnehmern sind durch Satzung geregelt.

Der Betrieb arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzie- lung. Deshalb erfolgt keine Veranlagung zur Gewerbe- und Vermögenssteuer. Dagegen wird die Wasserversor- gung als Betrieb gewerblicher Art zur Umsatzsteuer und zur Körperschaftsteuer veranlagt. Infolge des Verlustvortrages sind keine Körperschaftsteuerzahlungen zu leisten.

Der Betrieb beschäftigt einen Wasserwart; im Übrigen wer- den für Unterhalt und Investitionen Fremdfirmen eingesetzt.

Die Verwaltung erfolgt durch das Personal der Gemeinde- verwaltung gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbeitra- ges.

Der Bilanzaufbau ist weiterhin durch eine hohe Anlagen- intensität gekennzeichnet. Das mit den Ertragszuschüssen saldierte Anlagevermögen ist infolge über den Abschrei- bungen liegender Investitionen angestiegen.

Der Gewinnausweis führte zu einer leichten Erhöhung des Eigenkapitals. Die Finanzierung der Investitionen der Ver- gangenheit erfolgte infolge des Gesamtdeckungsprin- zips aus dem Gesamthaushalt der Gemeinde. Hieraus ergibt sich eine Verschuldung des Betriebs gegenüber der Gemeinde von 0,671 Mio. € (Vorjahr 638.000 €). Für diese Mittel wird im kaufmännischen Jahresabschluss eine bank- übliche Verzinsung angesetzt soweit diese aufgrund steu- erlicher Vorschriften zulässig ist.

Da ein Eigenkapitalanteil von 30 % der Bilanzsumme nicht erreicht wird, gilt ein Teil der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde als kapitalersetzendes Darlehen. In 2019 sind die Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Investitio- nen deutlich angestiegen.

In die übrigen Verbindlichkeiten war die aufgrund einer vorläufigen Nachkalkulation bestehende Gebührenüber- deckung von 28.000 € einzustellen. Aus der vorherigen Kalkulationsperiode besteht noch eine Überdeckung von 243.000 €. Sowohl die Investitionen als auch der Unterhalts- aufwand blieben hinter den Erwartungen zurück. Die Über- deckung wird in der folgenden Kalkulationsperiode gutge- bracht.

Infolge des positiven operativen Jahresergebnisses stan- den dem Betrieb aus der betrieblichen Selbstfinanzierung Mittel in Höhe von 104.000 € (Vorjahr 137.000 €) zur Verfü- gung. Da jedoch Investitionen in Höhe von 132.000 € zu finanzieren waren, wurden die Verbindlichkeiten gegen- über der Gemeinde um 32.000 € aufgestockt. Die Finanz- lage 2019 ist wiederum zufriedenstellend.

Die Ertragslage der Wasserversorgung hat sich bei einer leicht niedrigeren Wasserabgabe infolge höherer Unter- halts- und sonstiger Aufwendungen beim operativen Ergebnis deutlich verschlechtert.

Für die Schulden gegenüber der Gemeinde waren 15.000

€ an Zinsen aufzuwenden.

Auch im Jahr 2019 konnte kalkulatorisch wieder ein Über- schuss erzielt werden, da die Kostenentwicklung hinter den Erwartungen zurückblieb, wogegen die Wasserabgabe nur leicht rückläufig war.

Der Überschuss wird vorgetragen und in der folgenden Kalkulationsperiode den Gebührenschuldnern wieder kos- tenentlastend gutgebracht.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Gundels- heim mit einer Bilanzsumme von 1.155.280,11 € und einem Jahresüberschuss von 596,21 € wird hiermit festgestellt.

Herr Johannes Lang Herr Robert Martin Herr Jonas Merzbacher Frau Gisela Oeckler Herr Bernhard Oppel Frau Ulrike Steinbock Herr Sean Steuart Frau Maria Tadda Herr Christian Wolf Herr Stefan Wolf Frau Christine Ziegler Herr Stephan Zwosta Schriftführerin Frau Silke Hatzold Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2. Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jah- resrechnung 2019

3. Bündelausschreibung für die kommunale Strombe- schaffung in Bayern Lieferjahre 2023 bis 2025

4. Isolierte Befreiung: Nicole und Ferdinand Hock; Errich- tung einer Befestigung/Umrandung Grundstück aus Steinquadern und L-Steinen, Zur Steinleite 30, Fl.Nr.

301/11

5. Isolierte Befreiung: Nadine und Stefan Wolf; Natursteine mit höchstens 0,7 m als Befestigung zur Abstützung des Geländes und zum Schutz der öffentlichen Straße vor Oberflächenwasser - Teilumrandung des Grundstücks mit L-Steinen, Zur Steinleite 32, Fl.Nr. 301/10

6. Isolierte Befreiung: Johannes Lang; Mittelstraße 17, 96163 Gundelsheim; Gartenhaus 5 m x 3,5 m x 2,7 m;

Wehrstraße 3, Fl.Nr. 149/2

7. Bauantrag: Schraudner Jacqueline und Zehe Nils, Daimlerstr. 26, 90766 Fürth; Neubau Einfamilienwohn- haus mit Carport; Tannenweg 9, Fl.Nr. 405/7

8. Bauantrag: Gemeinde Gundelsheim, Karmelitenstraße 11, 96163 Gundelsheim, Neubau eines Waldkindergar- tens in Gundelsheim; Waldstück Flur-Nr. 388 und 388/10 9. Zustimmung Bebauungsplan Nr. 304 C Stadt Bamberg:

Neubau Fuß- und Radwegüberführung Nähe Kron- acher Straße, Bamberg

10. Erweiterung Kindertagesstätte St. Marien / Neubau Kin- derkrippe: Vorstellung der aktuellen Planung und Über- legungen zum Heizungskonzept

11. Gründung GmbH/gGmbH: Struktur und Organisation - Hauptstraße 7/9

12. Neubesetzung Bauausschuss, Gemeindeausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss

13. Informationen und Anfragen öffentlich Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art.

47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0

(13)

TOP 4

Isolierte Befreiung: Nicole und Ferdinand Hock; Errichtung einer Befestigung/Umrandung Grundstück aus Steinqua- dern und L-Steinen, Zur Steinleite 30, Fl.Nr. 301/11

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Zur Stein- leite 30“, Flur-Nr. 301/11, die Errichtung einer Befestigung/

Umrandung des Grundstücks mit Steinquadern und L-Stei- nen.

Der maßgebende Bebauungsplan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2018.

Die Antragsteller beantragen folgende Befreiung.

Errichtung einer Abgrenzung Richtung Entwässerungsgra- ben mittels L-Steinen (Höhe möglichst nah am natürlichen Gelände). Errichtung einer Abstützung in Richtung Straße mittels Steinquadern (höchste Stelle 0,65m über Straßenni- veau, in Richtung Hofeinfahrt flach auslaufend). Errichtung einer Abgrenzung und Abstützung Richtung Flurnr. 301/10 - L-Steine und Steinquader laufen zusammen.

Für die isoliere Befreiung wird eine Befreiung zu folgenden Punkt aus dem Bebauungsplan beantragt.

Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, soweit sie für die Erschließung und Gründung notwendig sind. Abgrabungen und Aufschüttungen von mehr als 0,5 m können als Ausnahme zugelassen werden, wenn sich das Vorhaben in den Bebauungsplan einfügt und nach- barschützende Belange nicht beeinträchtigt sind. Bezugs- höhe ist die rechnerisch ermittelte Höhe (siehe Tabelle) der jeweiligen Parzelle.

Laut Bebauungsplan sind Aufschüttungen außerhalb des Erschließungsbereichs nicht vorgesehen. Der größte Teil der geplanten Aufschüttung befindet sich außerhalb der Erschließungsfläche und überschreitet mit 65 cm, um 15 cm die für die Erschließungsfläche vorgesehenen 50 cm.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung einer Befes- tigung/Umrandung des Grundstücks mit Steinquadern und L-Steinen, zur Steinleite 30, Flur.Nr. 301/11, Baugebiet „Nord- west II“, wie in den Antragsunterlagen beschrieben keine Einwendungen.

Die Aufschüttungen werden auf die zwingend notwendi- gen, bis zu einer maximalen Höhe von 70 cm Höhe über natürlichem Gelände beschränkt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 5

Isolierte Befreiung: Nadine und Stefan Wolf; Natursteine mit höchstens 0,7 m als Befestigung zur Abstützung des Gelän- des und zum Schutz der öffentlichen Straße vor Oberflä- chenwasser - Teilumrandung des Grundstücks mit L-Stei- nen, Zur Steinleite 32, Fl.Nr. 301/10

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Zur Stein- leite 32“, Flur-Nr. 301/10, die Errichtung einer Befestigung/

Umrandung des Grundstücks mit Steinquadern und L-Stei- nen.

Der maßgebende Bebauungsplan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2018.

Für die isoliere Befreiung wird eine Befreiung zu folgenden Punkt aus dem Bebauungsplan beantragt.

Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, soweit sie für die Erschließung und Gründung notwendig sind. Abgrabungen und Aufschüttungen von mehr als 0,5 m können als Ausnahme zugelassen werden, wenn sich das Vorhaben in den Bebauungsplan einfügt und nach- barschützende Belange nicht beeinträchtigt sind. Bezugs- Der Jahresfehlüberschuss ist zur Tilgung des Verlustvortrags

zu verwenden.

Die zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversor- gung verwendeten Mittel aus der Gesamtdeckung des Haushalts (Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde) sind weiterhin mit einem Zinssatz von 3%-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (derzeit -0,88%) banküblich zu verzinsen.

Sofern das Jahresergebnis des Wasserversorgungsbe- triebes den steuerlichen Mindestgewinn von 1,6% des Sachanlagevermögens zum jeweiligen 01.01. überschrei- tet, wird die Abführung von Konzessionsabgaben an die Gemeinde Gundelsheim nach Maßgabe der Höchstsätze des Konzessionsabgabenerlasses (10% der Erlöse aus Was- serlieferungen an Normalabnehmer, 1,5% der Erlöse aus Wasserlieferungen an Großabnehmer (> 6.000m³ / Jahr) beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 3

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaf- fung

in Bayern Lieferjahre 2023 bis 2025 Sachverhalt:

In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommu- nale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. Die Gemeinde hat mit der KUBUS Kommunal- beratung und Service GmbH bei der letzten Strombün- delausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Die Gemeinde kann sich an der bevorstehenden Bündelaus- schreibung beteiligen oder den bestehenden Vertrag kündigen. Sofern eine Beteiligung erfolgen soll, ist die Gemeinde von Bündelausschreibung zu Bündelausschrei- bung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Bei Ökostrom gibt es außerdem die Wahl zwischen Ökostrom ohne oder mit Neuanlagenquote. Die Mehrkosten gegen- über Normalstrom belaufen sich bei Ökostrom ohne Neu- anlagenquote auf ca. 0,0-0,5 ct/kWh und bei Ökostrom mit Neuanlagenquote auf ca. 0,5-1,2 ct/kWh.

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

„Ökostrom“ beschafft werden und zwar „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“.

Die Verwaltung wird beauftragt die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Voll- ständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Alle Abnahmestellen sollen in ein Standardlos eingebracht werden.

Die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuch- tungsanlagen und die Heizanlagen werden nicht in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Ein- wände zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung der Gemeinde Gundelsheim an der bevorstehenden Bündel- ausschreibung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 in Koope- ration mit dem Bayerischen Gemeindetag und der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Der diesbezüg- liche Dienstleistungsvertrag aus den Vorjahren wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0

(14)

TOP 7

Bauantrag: Schraudner Jacqueline und Zehe Nils, Daimler- str. 26, 90766 Fürth; Neubau Einfamilienwohnhaus mit Car- port; Tannenweg 9, Fl.Nr. 405/7

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Tannenweg 9“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 405/7, den Neubau eines Ein- familienwohnhauses mit Carport.

Im maßgebenden Bebauungsplan „Rothenbühl“ - dieser datiert aus dem Jahr 1966, es galt die BauNVO 1962 - das bisherige Gebäude war in eingeschossigen Bauweise E eingetragen und ausgeführt. Die vorhandene Bebauung ist in diesem Straßenzug gemischt, d.h. E+1 und E.

Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers und des Bauherrn mit Ausnahme von vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes an den Bebau- ungsplan.

Für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Carport sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt.

Baurahmenüberschreitung Zweites Vollgeschoss E+1

Dacheindeckung anthrazitfarbene Dachziegel Carportdach als Flachdach geplant

Für das geplante Carport und den Stellplatz weist das im Bebauungsplan dargestellte Grundstück keine Baufens- ter über Baulinien oder Baugrenzen aus, deshalb ist eine Befreiung für die Lage außerhalb einer überbaubaren Flä- che erforderlich.

An der östlichen Grundstücksgrenze bestand bereits seit Jahren eine Garage.

Entsprechend Bauantrag hat das Wohnhaus eine Grund- flächenzahl von GRZ = 0,33.

Die Grundflächenzahl mit Einberechnung der Zufahrt, des Stellplatzes, des Carports und der Terrasse beträgt GRZ = 054.

Die Geschossflächenzahl GFZ = 0,64.

Die Grundflächen- und Geschossflächenzahl entsprechen der umliegenden Bebauung.

Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen den Neubau eines Ein- familienwohnhauses mit Carport, Tannenweg 9, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 405/7, Baugebiet „Rothenbühl“, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben, keine Einwen- dungen.

Die zusätzlich genutzte Geschossfläche ist auszuweisen und bei einer Überschreitung eine Erhöhung der Erschlie- ßungsbeiträge zu entrichten.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- schlags-/ Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungs-anlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 8

Bauantrag: Gemeinde Gundelsheim, Karmelitenstraße 11, 96163 Gundelsheim, Neubau eines Waldkindergartens in Gundelsheim; Waldstück Flur-Nr. 388 und 388/10

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gundelsheim plant auf den Flur-Nr. 388 und 388/10, den Neubau eines Waldkindergartens in Gundels- heim Der beantragte Waldkindergartenwagen hat eine Länge von 12,0 m und eine Breite von 3,0 m.

höhe ist die rechnerisch ermittelte Höhe (siehe Tabelle) der jeweiligen Parzelle.

Laut Bebauungsplan sind Aufschüttungen außerhalb des Erschließungsbereichs nicht vorgesehen. Der größte Teil der geplanten Aufschüttung befindet sich außerhalb der Erschließungsfläche und überschreitet mit 70 cm, um 20 cm die für die Erschließungsfläche vorgesehenen 50 cm.

Laut Angaben der Antragstelle liegt die Unterschrift des betroffenen Nachbarn vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen den Antrag „Natur- steine mit höchstens 0,7 m als Befestigung zur Abstützung des Geländes und zum Schutz der öffentlichen Straße vor Oberflächenwasser - Teilumrandung des Grundstücks mit L-Steinen“, zur Steinleite 32, Flur.Nr. 301/10, Baugebiet

„Nordwest II“, wie in den Antragsunterlagen beschrieben keine Einwendungen.

Die Aufschüttungen werden auf die zwingend notwendi- gen, bis zu einer maximalen Höhe von 70 cm Höhe über natürlichem Gelände beschränkt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 6

Isolierte Befreiung: Johannes Lang; Mittelstraße 17, 96163 Gundelsheim; Gartenhaus 5 m x 3,5 m x 2,7 m; Wehrstraße 3, Fl.Nr. 149/2

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Wehrstraße 3, Fl.Nr. 149/2, die Errichtung eines Gartenhauses. Das Vorha- ben liegt im Baugebiet „Hirtenäcker-Gartenfeld„ mit der 2.

Änderung „Mittelstraße - Steinernes Wehr“ aus dem Jahre 1980.

Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße:

Länge = 5,0 m, Breite = 3,50 m und eine Höhe von ca. 2,70 m.

Das Gartenhaus soll an der östlichen Grenze errichtet wer- den.

Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.

Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch fest- gesetzten Baugrenzen.

Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre- chend der bayerischen Bauordnung werden eingehalten.

Die Nachunterschrift der betroffenen Nachbarin liegt vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung eines Gar- tenhauses auf dem Grundstück, Wehrstraße 3, Fl.-Nr. 149/2, Bebauungsplan „Hirtenäcker-Gartenfeld„ mit der 2. Ände- rung „Mittelstraße - Steinernes Wehr“, wie in den Antrags- unterlagen beschrieben, keine Einwendungen.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- schlags-/ Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungs-anlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 1 (GR Lang p.b.)

(15)

die vom Stadtrat bereits beschlossenen städtebaulichen Ziele im Bereich der Coburger Straße weiterzuverfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan Nr. 304 C Stadt Bamberg: Neubau Fuß und Radweg- überführung, in der vorliegenden Form, erhebt keine Ein- wendungen und begrüßt die neue Achse für Fußgänger, Radfahrer*innen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 10

Erweiterung Kindertagesstätte St. Marien / Neubau Kinder- krippe: Vorstellung der aktuellen Planung und Überlegun- gen zum Heizungskonzept

Sachverhalt:

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Marien Gun- delsheim liegt die aktuelle Überarbeitung der Planung vom Architekturbüro Fritz Hofmann, Weichendorfer Straße 1, 96163 Gundelsheim vor.

Der jetzt vorgestellte Plan beinhaltet eine wesentlich ver- besserte Strukturierung der Räumlichkeiten, unter anderem wurde vorausschauend die Möglichkeit einer Nutzungs- änderung der Räume bei sinkenden Belegungszahlen bedacht.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung werden in Zusam- menarbeitet mit IFE, Institut für Energietechnik, Ostbay- rische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Kaiser- Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg, Überlegungen zum Heizungskonzept angestellt.

Da die Gasheizungen der naheliegenden Feuerwehr und des Bauhofs altersbedingt ausgetauscht werden müssen und der Neubereich der Kindertagesstätte eine Wärmever- sorgung braucht, bietet sich eine Gesamtheizungsanlage für alle Gebäude und der gesamten Kindertagesstätte an.

Zum Einsatz soll eine innovative Heizungsanlage kommen die zukunftsweisende Maßstäbe zur umweltfreundlichen Energieversorgung aufzeigen soll.

In diesem Zusammenhang wird auch der Einsatz einer Brennstoffzelle untersucht. Bei einer Brennstoffzelle reagiert der im Erdgas enthaltene Wasserstoff mit dem in der Luft befindlichen Sauerstoff. Hierbei wird Wärme erzeugt.

Neben Wärme entsteht bei dieser Reaktion zusätzlich Strom. Spitzen im Wärmebedarf, kann ein zusätzlicher Gas- brennwertkessel abdecken.

Für die Förderung und Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen ist es wichtig auch im Sommerhalbjahr die Abwärme ver- wenden zu können. Als Abnehmer für Wärme und Strom käme z.B. das Seniorenzentrum in Betracht, diesbezüglich steht man bereits im Austausch mit dem Träger.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Ein- wände zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 11

Gründung GmbH/gGmbH: Struktur und Organisation - Hauptstraße 7/9

Sachverhalt:

Um das Sozialprojekt Bürger-Gast-Haus durchzuführen sollen zwei Kommunalunternehmen gegründet werden.

Zunächst die Gundelsheim geht gemeinsam gGmbH.

Diese gemeinnützige GmbH beinhaltet die Kommunikation und soziale Gemeindearbeit, wie sie u.a. bereits aus dem Quartiersmanagement bekannt war. Diese beinhaltet die Das für den Waldkindergartenwagen vorgesehene Vor-

dach hat eine Fläche von zusätzlich 44,34 m². Es sind zwei Komposttoiletten mit einer Abmessung von 2,085 x 1,98 m geplant.

Die erforderlichen Stellplätze werden an der süd-östlichen Ecke der Flur-Nr. 388 hergestellt.

Durch den Neubau des Waldkindergartens ändert sich nach §9 des bayerisches Waldgesetzes die Bodennut- zungsart.

Aus einer Waldfläche wird eine Fläche mit besonderer Nutzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Waldkindergartens in Gundelsheim;

Waldstück Flur-Nr. 388 und 388/10.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 9

Zustimmung Bebauungsplan Nr. 304 C Stadt Bamberg:

Neubau Fuß- und Radwegüberführung Nähe Kronacher Straße, Bamberg

Sachverhalt:

Die Stadt Bamberg plant den Neubau einer Fuß- und Rad- wegüberführung und den dafür erforderlichen Bebau- ungsplan „Nr. 304 C Stadt Bamberg: Neubau Fuß- und Radwegüberführung“.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Gundelsheimer Straße an der Bahnstrecke im nördlichen Stadtgebiet von Bam- berg.

Anlass und Ziel der Planung:

Im Zuge der Realisierung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Berlin und München sind in Bamberg entlang der Bahnstrecke umfassende Baumaßnahmen erforderlich.

Zentrales Ziel der Stadt Bamberg ist es, dass die Trennwir- kung der Bahnstrecke nach Abschluss der Baumaßnah- men nicht größer als heute, sondern geringer sein soll.

Die Einleitung des Bebauungsplanes 304 C soll hierzu die- nen.

Die Gundelsheimer Straße wurde bei Errichtung der König- Ludwig-Nord-Süd-Bahn zunächst mit einem Bahnübergang ausgestattet. 1988 hat die Stadt beim damaligen Ausbau der Coburger Straße und der Bahnstrecke leider der Auf- lassung des höhengleichen Bahnüberganges zugestimmt.

Damit wurde die direkte Verbindung nach Bruckerts- hof / Kramersfeld/ Gundelsheim für den direkten Verkehr gekappt. Im Radverkehrsnetz der Stadt Bamberg ist die Gundelsheimer Straße als Cityroute 5 dargestellt, für den Radverkehr stellt bislang nur die nördliche Gundelshei- mer Straße eine wichtige Achse zum Stadtteil Kramersfeld sowie in benachbarte Landkreisgemeinden insbesondere Gundelsheim und Memmelsdorf Lichteneiche dar. Auf- grund der Trennwirkung der Bahntrasse muss der Radver- kehr bislang weiträumig auf Hauptverkehrsstraßen auswei- chen. Der geplante Ausbau der Bahnstrecke bietet die Chance zum Lückenschluss durch Errichtung einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer im Zuge dieser Cityroute.

Damit wird durch eine Reduzierung der Wegstrecke um ca. 600 m eine deutlich kürzere und durch die Vermeidung von drei Ampeln eine zügigere Anbindung an das Zentrum bzw. an das westliche Stadtgebiet geschaffen. Zu Recht trägt die Gundelsheimer Straße vor und hinter der Bahn bis heute denselben Straßennamen. Hier besteht die große Chance, die historische Wegebeziehung wiederherzustel- len und auf diese Weise die Trennwirkung der Bahnstre- cke zu verringern. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung (kurze Wege) und Zielen des Klimaschut- zes (CO2 Reduktion, Förderung umweltfreundlicher Mobi- lität). Ferner bietet der Bebauungsplan die Chance, hier naturräumliche Aufwertungspotentiale zu aktivieren, um

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