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Juli Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmungen Sehr geehrte Damen und Herren Wie am 10

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Staatssekretariat für Wirtschaft

16. Juli 2021

704.21405.005

Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie am 10. Mai 2021 vereinbart, übergeben wir Ihnen hiermit die Ergebnisse der ersten Daten- analyse im Bereich der Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmungen mit der Bitte um Be- handlung. Die Auswertungen basieren auf der Datenbank HAFREP. Die Eidgenössische Finanz- kontrolle (EFK) führte folgende Datenanalysen durch:

• Plausibilisierung des Referenzumsatzes;

• Plausibilisierung des Umsatzrückganges;

• Einhaltung der Auflagen bezüglich Dividendenbeschluss- und Dividendenausschüttungs- sowie Kapitalrückzahlungsverbot.

Für die umsatzbezogenen Analysen stellte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) der EFK die Mehrwertsteuerdaten nach beantragten UID-Nr. zur Verfügung. In die Analyse der EFK flos- sen die Datensätze der Unternehmen (UID-Nr.) ein, für die in den Jahren 2018, 2019 und 2020 die Mehrwertsteuerpflicht lückenlos bestand und die Mehrwertsteuerveranlagung im erwähnten Zeitraum vollständig vorlag. Die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen bezüglich Ausschüttung und Kapitalschutz erfolgte auf Grundlage der von der ESTV gelieferten Verrechnungssteuerdaten.

Die EFK verzichtet auf statistische Analysen, da das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ent- sprechende Details zu den begünstigten Branchen oder zu der kantonalen Verteilung regelmässig aktualisiert und publiziert1.

1 Härtefälle – EasyGov (https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle/)

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2 Die Details zu den unten genannten Analyseergebnissen werden , Projektleiterin Umsetzung Härtefallverordnung, bis zum 16. Juli 2021 übergeben.

Wir erinnern Sie daran, dass diese Notiz zur Publikation vorgesehen ist.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Besten Dank und freundliche Grüsse EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE

(3)

3 1 Ergebnisse Datenanalysen

Datenstand 31. Mai 2021

Auswertungsperiode 26. September 2020 bis 31. Mai 2021

Anzahl analysierter Datensätze 33 420 Gesuche, wobei es zu einem Unternehmen mehrere Gesuche geben kann. Es handelt sich um 27 309 Unternehmen (UID-Nummern).

Bewilligte Finanzhilfen (Franken) 2 712 556 829 Franken für 27 309 Unternehmen.

Der Anteil nicht rückzahlbarer Beiträge beträgt 2 463 971 706 Franken (91 %).

Analysegegenstand Ergebnisse

Plausibilisierung Referenzumsatz:

Vergleich des deklarierten Umsatzes der Unternehmen (Referenzumsatz) mit dem periodengleich ermittelten Mehrwertsteuerumsatz (Art. 3 der Co- vid-19-Härtefallverordnung).

Aufgelistet werden alle UID-Nr., deren Referenzumsatz mehr als 10 % vom Mehrwertsteuerumsatz (Durchschnitt der Jahre 2018/19) abweicht.

Bei 1812 (rund 7 %) Unternehmen weicht der Referenzumsatz um mehr als +10 % vom Mehrwertsteuerumsatz ab. Die damit verbundenen Finanzhilfen betragen 178 Millionen Franken (rund 7 % der bewil- ligten Finanzhilfen), wovon die nicht rück- zahlbaren Beiträge 162 Millionen Franken (91 %) ausmachen.

Bei 844 Unternehmen ist die Umsatzabwei- chung höher als +30 %. Die damit verbun- denen Finanzhilfen betragen 86 Millionen Franken (rund 3 % der bewilligten Finanz- hilfen), wovon die nicht rückzahlbaren Bei- träge 76 Millionen Franken (88 %) ausma- chen. Bei 566 Unternehmen mit Finanzhil- fen in Höhe von 64 Millionen Franken (rund 2 % der bewilligten Finanzhilfen) weicht der Umsatz um mehr als +50 % ab. Der Anteil der nicht rückzahlbaren Beiträge beträgt 57 Millionen Franken (89 %).

Plausibilisierung des erforderlichen Umsatzrückgangs von mehr als 40 % für das Jahr 2020 im Vergleich zum Durchschnittsumsatz 2018/19 auf Ba- sis der Mehrwertsteuer-Deklarationen (Art. 5 der Covid-19-Härtefallverord- nung).

Von den Unternehmen, die als Anspruchs- grund keine behördlich angeordnete Schliessung angeben, beträgt bei 1667 Un- ternehmen der Umsatzsteuerrückgang we- niger als die geforderten 40 %. Die zugehö- rigen Finanzhilfen betragen rund 235 Millio- nen Franken (9 % der bewilligten Finanzhil-

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4 Die Auflage gilt nicht für behördlich ge-

schlossene Unternehmen (Art. 5b der Covid-19-Härtefallverordnung).

fen), wovon 91 % oder 215 Millionen Fran- ken auf nicht rückzahlbare Beiträge entfal- len.

Überwachung der Auflagen bezüglich Dividendenbeschluss- und -ausschüt- tungs- sowie Kapitalrückzahlungsver- bot (Art. 6 der Covid-19-Härtefallver- ordnung).

Aufgelistet werden die Fälle, in denen das Datum der Generalversammlung nach dem Datum der Zusicherung der Finanzhilfe liegt.

Bis Ende Mai 2021 haben 20 Unternehmen mit zugesagten Finanzhilfen von 2,8 Millio- nen Franken (rund 0,1 % der bewilligten Fi- nanzhilfen, ausschliesslich nicht rückzahl- bare Beiträge) der ESTV Dividendenaus- schüttungen von insgesamt 2,4 Millionen Franken gemeldet.

In einem Fall wurde eine Kapitalrückzah- lung über ca. 560 000 Franken nach dem Datum der Härtefallhilfe-Zusicherung bean- tragt. Diesem Unternehmen wurden Finanz- fallhilfen von 750 000 Franken (nicht rück- zahlbarer Beitrag) zugesagt.

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5 2 Sonstige wesentliche Feststellungen

Lückenhafte Angaben zum Umsatz im HAFREP erschweren die Datenanalysen Der Referenzumsatz, den ein Unternehmen beim Antrag auf Härtefallhilfe angibt, fehlt bei 2737 Unternehmen in den HAFREP-Daten. Dies verwundert, da diese Angabe zu der Mindestberichterstattung der Kantone gemäss Härtefallverordnung Art. 18 gehört.

Bei 12 980 Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden, lag der Umsatzrück- gang 2020 bei weniger als 40 %

In 2472 Fällen lag der mehrwertsteuerlich deklarierte Umsatz im Jahr 2020 sogar höher als der Vergleichswert 2018/19. Die an die 2472 Unternehmen gesprochenen Finanzhil- fen betragen rund 163 Millionen Franken (6 % der bewilligten Finanzhilfen).

Nur wenige Unternehmen kombinieren mehrere Härtefallinstrumente

In 1822 Fällen wurden nicht rückzahlbare Beiträge mit Darlehen oder Bürgschaften/Ga- rantien kombiniert bewilligt. Gemäss Covid-19-Verordnung ist dies zulässig, sofern die Höchstbeträge eingehalten werden. Diese liegen – je nach Unternehmensgrösse – bei 25 bzw. 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 bzw. bei 15 Millionen Franken.

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