WR. NEUSTADT
AUS 6264
verlässlich. leistbar. wohnen.
www.wet.at | wohnen@wet.at
21 geförderte
Mietwohnungen mit Kaufrecht
BEZIRK WR. NEUSTADT
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UNSER PROSPEKT.
Alle unsere genannten Preise sowie sämtliche Grundrisse, Beschreibungen, Kalkulationen, etc. sind, sofern nicht
anders angegeben, nach dem Stand der Drucklegung (Februar 2021) angeführt. Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
Abweichungen in den Darstellungen und Illustrationen möglich. ©WETgruppe
UNSER UNTERNEHMEN.
Austria AG Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft
Bahnhofplatz 1, 2340 Mödling | T 02236 44800 | F 02236 44800-111 | office@wet.at Firmenbuchnummer: FN 90397m | Landesgericht Wiener Neustadt | UID: ATU 46094701 Hier investiert das Land Niederösterreich.
Februar 2021
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03
ZUKUNFTSTRÄCHTIGES UNTERNEHMEN FÜR EIN BESSERES WOHN- UND LEBENSGEFÜHL
Verlässlichkeit, Qualität, Vertrauen und gute Arbeit. Die WETgruppe ist ein Partner für Wohnungssuchende und Gemeinden in Niederösterreich. Das Credo lautet dabei: Gutes und schönes Wohnen soll für jede und jeden möglich und erschwinglich sein.
Rund 23.000 verwaltete Wohnungen & Reihenhäuser, 60 Millionen Euro Bauvolumen jährlich und allein im vergangenen Jahr 860 in Bau befindliche neue Wohneinheiten in 43 Anlagen – das ist die WETgruppe. Seit über 80 Jahren sind wir eng mit dem Land Niederösterreich verbunden und möchten Menschen dabei immer auf Augenhöhe begegnen. Denn ein Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf, es ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben und ein positives Miteinander.
Dank der 80 Jahre langen Erfahrung der WETgruppe können sich die MieterInnen und EigentümerInnen immer auf ei- nen sicheren Wohnbauträger verlassen. Es ist eine der wertvollsten und auch verantwortungsvollsten Aufgaben überhaupt, Lebens- und Wohnräume zu gestalten. Unser Anspruch ist, diese Aufgabe umsichtig und an den Bedürfnissen von Land und Menschen orientiert zu erfüllen. Tief verwurzelt mit dem Land Niederösterreich ist es uns auch wichtig, die Verantwortung im Land immer bewusst wahrzunehmen und auf nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. Wir wollen auch abseits des Wohnbaus ein sicherer und vertrauensvoller Partner der Region sein. Daher ist es uns wichtig, an einer positiven Gestaltung unseres Bun- deslandes mitzuwirken, was auch daran ersichtlich ist, dass wir in Niederösterreich in 19 Bezirken und vier Statutarstädten mit unseren Objekten vertreten sind. Wir sind davon überzeugt, dass gutes und schönes Wohnen für jede und jeden möglich und erschwinglich sein soll. Dass eine spannende Architektur, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Regionen und der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen orientiert, den entscheidenden Unterschied macht. Aber auch davon, dass hohe Qualität ihren Wert hat.
WORAUF WIR BAUEN. UNSERE WERTE.
■ Anspruch auf Qualität.
■ Niederösterreich verbunden.
■ Unserer Zukunft verpflichtet.
■ Kundennähe.
■ Soziale Verantwortung.
2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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04
Gefördertes Wohnen: Diese Wohneinheiten werden vom Land Niederösterreich gefördert. Als zusätzliche Unterstüt- zung zur monatlichen Vorschreibung kann unter bestimm- ten Voraussetzungen gesondert um Wohnzuschuss beim Land Niederösterreich angesucht werden
Freier Bewegungsraum: Jede Wohneinheit bietet Ihnen Freiflächen in Form von Terrasse, Balkon oder Eigengarten.
Behagliches Raumklima: Niedrigenergiebauweise (HW BSK 23,6-23,8 | fGEE 0,63), Heizung und Warmwasser mittels Fernwärme; Fußbodenheizung. Kontrollierte Wohnraumentlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Vergabeart: Die Wohneinheiten werden in Miete mit Kauf- option vergeben.
Fertigstellung: Die Schlüssel dieses Wohn(t)raums können voraussichtlich im 2. Quartal 2022 übernommen werden.
Auf gute Nachbarschaft: Geplant sind 21 Wohneinheiten.
Alles Wissenswerte über die Stadt Wr. Neustadt erfahren Sie unter www.wiener-neustadt.at.
Bauträger, Bauleitung & Hausverwaltung:
Austria AG
Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
T 02236 44800 | F 02236 44800-110 wohnen@wet.at | www.wet.at Planung:
Ebner & Partner Planungs GmbH & Co KG 2700 Wiener Neustadt, Babenbergerring 5a T 02622 23602 | F 02622 236024
office@planung-bauleitung.at | www.planung-bauleitung.at Information und Betreuung:
Austria AG
Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
T 02236 44800 | F 02236 44800-110 wohnen@wet.at | www.wet.at
Magda Rädler (vor Ort), T 0699 11574890 Dominik Kunst (Büro), T 02236 44800-165
DAS PROJEKT IM ÜBERBLICK
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05
Entfernung
Kindergarten . . . ca. 190 m Volksschule . . . .ca. 1,6 km Sportmittelschule . . . ca. 250 m Supermarkt (Spar) . . . .ca. 650 m Bahnhof . . . ca. 20 m Post. . . .ca. 1,6 km Arzt. . . .ca. 700 m Apotheke. . . .ca. 1,4 km
LAGE UND NACHBARSCHAFT
WT
HO
HL MI
GF
MD BL BN WB
NK WB
LF ME
AM WY SB
AM
SW KO TU
P PL GD
ZT KR
KS
Brunner Straße
Brunner S traße Zehnergürtel
Zehnergürtel
Kaisersteingasse Anemonenseestraße
Mohnblumengass e
2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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06
Topografie
WOHNUNGSINFORMATIONEN
Gesch.Stg.
Top Nr.
Raumprogramm Wohn-
nutz- fläche Fläche Balk
on
Fläche Terasse
Fläche Garten
Keller- abt
eilAnzahl Einstell- plätze
Anzahl Abstell- plätzeZiWohn- kücheBadWCVRAR EG 1
121112175,03---10,88112,364,872--- 221112176,17---10,7316,895,642--- 311111152,48---6,3422,175,641--- 421112172,72---6,3449,275,642--- 1. OG
521112175,038,05---5,6411 621112176,1710,73---5,64---2 711111152,485,88---4,61---1 821112172,726,11---4,611--- 2. OG911111154,645,606,97---4,611--- 1011111---50,89---13,24---4,611--- 1111111265,28---15,03---4,611--- EG 2 121112175,03---10,8847,263,252--- 221112176,09---10,7333,333,252--- 311111152,48---6,3438,653,251--- 421112172,72---6,34119,073,252--- 1. OG
521112174,808,05---3,251--- 621112176,0910,73---3,421--- 711111152,485,88---3,42---1 821112172,726,11---3,4211 2. OG921112183,765,6013,14---3,4211 1021112179,18---12,60---3,4211 Gesamtsumme1.438,9672,74129,56439,0089,47248
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07
Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner
Finanzierungsübersicht
Vergabe durchStiegeTOPWohn- nutzfl. m²
Terrasse/ Balkon m²
Garten m²
Herstellungskosten inkl. Zubehör 1)
Finanzierungs- beitrag ( Grund- und Baukosten)
WBF-DarlehenBankdarlehen
vorauss. mtl. Vorschreibung inkl. Betriebskosten, EVB, Stellplatz, Verw.kosten, Ust 2) * WET1175,0310,88112,36€ 254.099,94€ 56.446,78€ 105.268,10€ 92.385,06€ 748,68 WET1276,1710,7316,89€ 243.287,18€ 48.820,25€ 106.867,54€ 87.599,39€ 722,87 NÖ Wohnservice1352,486,3422,17€ 162.191,45€ 29.828,54€ 73.630,15€ 58.732,76€ 484,64 WET1472,726,3449,27€ 229.771,22€ 47.014,11€ 102.027,14€ 80.729,97€ 678,91 WET1575,038,05€ 235.177,60€ 44.404,18€ 105.268,10€ 85.505,32€ 701,92 NÖ Wohnservice1676,1710,73€ 232.474,41€ 41.084,37€ 106.867,54€ 84.522,50€ 695,55 WET1752,485,88€ 151.378,69€ 24.306,21€ 73.630,15€ 53.442,33€ 453,11 WET1872,726,11€ 210.848,89€ 32.253,23€ 102.027,14€ 76.568,52€ 635,68 WET1954,6412,57€ 164.894,64€ 28.281,98€ 76.660,66€ 59.952,01€ 493,61 NÖ Wohnservice11050,8913,24€ 164.894,64€ 33.543,28€ 71.399,36€ 59.952,01€ 488,71 WET11165,2815,03€ 205.442,50€ 39.159,48€ 91.588,72€ 74.694,31€ 611,35 WET2175,0310,8847,26€ 243.287,18€ 49.565,29€ 105.268,10€ 88.453,78€ 723,17 NÖ Wohnservice2276,0910,7333,33€ 243.287,18€ 48.820,25€ 106.755,29€ 87.711,63€ 723,04 WET2352,486,3438,65€ 162.191,45€ 29.828,54€ 73.630,15€ 58.732,76€ 484,64 WET2472,726,34119,07€ 235.177,60€ 47.645,14€ 102.027,14€ 85.505,32€ 696,87 WET2574,808,05€ 224.364,84€ 38.136,80€ 104.945,41€ 81.282,63€ 673,02 WET2676,0910,73€ 229.771,22€ 39.476,24€ 106.755,29€ 83.539,68€ 689,03 WET2752,485,88€ 159.488,26€ 29.467,32€ 73.630,15€ 56.390,79€ 474,37 NÖ Wohnservice2872,726,11€ 224.364,84€ 40.855,09€ 102.027,14€ 81.482,61€ 671,11 WET2983,7618,74€ 270.319,08€ 59.796,03€ 112.241,08€ 98.281,98€ 793,42 WET21079,1812,60€ 243.287,18€ 43.742,79€ 111.090,61€ 88.453,78€ 728,12 1) Fixpreis gem. §15a WGG 2) exkl. Energiekosten (Strom, Heizung und Warmwasser)
* Grundlage für die Berechnung der voraussichtlichen monatlichen Vorschreibung ist das (bis zur gerichtlichen Festsetzung der Nutzwerte noch) vorläufige Nutzwertgutachten auf Basis der abgebildeten Grundrisspläne. Stand: Februar 2021
NÖ Wohnservice Tel:0274222133 www.noe-wohnbau.at
2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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08 Lageplan
Wichtiger Hinweis zu den Plänen: Sämtliche Pläne im vorliegenden Prospekt werden aus drucktechnischen Gründen nicht exakt im angegebenen Maßstab dargestellt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Wohneinheit unmöbliert (ausgenommen Sanitärgegenstände – Details siehe Ausstattungsbeschreibung) übergeben wird. Bei Abschluss des Mietvertrags erhalten Sie den Plan Ihrer Wohneinheit zugesandt.
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09 Übersicht Kellergeschoß und PKW Stellplätze
20 STG15,9 / 30,0 90
200 160225
90 200
90 200
90200 90200
90 200 90 200
90200
100 90 258
200
160225 80200 80200 80200 80200 8020080200
90200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
80 200
60200 90 200
60200 80200 80200 80200 8020080200
FPH 0,80 290
90
9020090200 90200 90 200
90200 90 200
90 200
90 200
17 STG 17,4 / 28,0
17 STG 17,4 / 28,0
2
1 3 4 5 6 7 8 9
12 16 17 18 19
2122232425 27282930313233
13 14 15 20
26 34 1011
90200
TOP 1/1 TOP 1/1
TOP 1/1 TOP 1/2TOP 1/3TOP 1/4TOP 1/5TOP 1/6
TOP 1/7TOP 1/8TOP 1/9 TOP 1/10 TOP 1/11
TOP 2/1
TOP 2/2
TOP 2/3
TOP 2/4
TOP 2/5
TOP 2/6
TOP 2/7
TOP 2/8
TOP 2/9
TOP 2/10
TOP 1/2 TOP 1/2 TOP 1/3 TOP 1/4 TOP 1/4 TOP 1/5
TOP 1/5
TOP 1/6
TOP 1/6
TOP 1/7
TOP 1/8
TOP 1/9 TOP 1/10 TOP 1/11 TOP 2/1 TOP 2/1 TOP 2/2 TOP 2/2
TOP 2/3 TOP 2/4 TOP 2/4
TOP 2/5
TOP 2/6
TOP 2/7
TOP 2/8
TOP 2/9 TOP 2/9
TOP 2/10 TOP 2/10
TOP 2/8
Grundriss KG M 1:250
2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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Übersicht Erdgeschoß
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Übersicht 1. Obergeschoß
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Übersicht 2. Obergeschoß
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13 Grundrisse
(Stück) Top 1/1
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(Stück)Top 1/5
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(Stück) Top 1/6
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(Stück)Top 1/7
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(Stück) Top 1/8
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(Stück)Top 1/9
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(Stück)Top 2/10
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Eine neue Zielbestimmung schreibt gemeinnützigen Bauvereinigungen vor, den Fokus auf die Wohnversorgung von öster- reichischen StaatsbürgerInnen, diesen gleichgestellten Personen (z. B. EWR-BürgerInnen) und AusländerInnen, die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integra- tionsfonds nachweisen, zu legen (§ 8 Abs 4 WGG).
In Niederösterreich werden bei der Vergabe im geförderten Wohnbau jene Personen bevorzugt, die eine Verbindung zu diesem Bundesland vorweisen können. Bei der Beurteilung werden insbesondere familiäre, wirtschaftliche und gesellschaftsbezogene Kriterien berücksichtigt (Details: www.noe-wohnbau.at/wohnungsvergabe).
MIETE MIT KAUFOPTION
Die Wohneinheiten werden gefördert in Miete mit Kaufoption vergeben. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlos- sen. Nach Ablauf des 5. Mietjahres bis zum Ablauf des 20. Mietjahres haben Sie die Möglichkeit, die Wohneinheit im Eigentum zu erwerben. Sie können jeweils im 5-Jahreszeitraum ein Kaufanbot erhalten, gesamt somit max. 3 Kaufanbote. Die Ermitt- lung des Kaufpreises erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt der Anbotslegung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kaufpreis wird durch den von Ihnen bei Vertragsabschluss einbezahlten Finanzierungsbeitrag (Grund- u. Baukostenanteil) re- duziert, wobei für jedes Jahr 1 % des Finanzierungsbeitrages als Verwohnung abgezogen wird. Es besteht keine Verpflichtung, die Wohneinheit in Zukunft zu kaufen. Sie können jedenfalls die Wohneinheit dauerhaft als MieterIn nutzen.
WOHNBAUFÖRDERUNG
OBJEKTFÖRDERUNG
Die Objektförderung des Landes Niederösterreich, welche auf Grundlage des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes und den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien ermittelt wird, wird dem Bauträger vor Baubeginn zugesprochen. Aufgrund der Bauausfüh- rung werden die Wohneinheiten mit 115 Förderpunkten berechnet. Um zum Ausdruck zu bringen, dass das Gebäude unter Verwendung von Landesmitteln gefördert wurde, wird durch Tafeln an prominenter Stelle auf die Verwendung von Förde- rungsmitteln hingewiesen und auf der Fassade mit dem Logo des Bauträgers gekennzeichnet.
Aus diesem Grund darf dieses geförderte Objekt nur an förderungswürdige Personen vergeben werden, welche fol- gende Kriterien erfüllen:
■ Eine geförderte Wohneinheit kann von natürlichen Personen lt. § 8 Abs.1 WGG gemietet und genutzt werden. Für die Inanspruchnahme der Kaufoption muss zumindest eine/ein VertragspartnerIn die österreichische Staatsbürg- erschaft haben oder gleichgestellt gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien sein.
■ Die Begründung des Hauptwohnsitzes aller BewohnerInnen der geförderten Wohnung muss bis spätestens 6 Monate nach Mietbeginn erfolgen.
■ Die geförderte Wohneinheit dient zu eigenen Wohnzwecken, die Ausübung eines Gewerbes ist in untergeordnetem Ausmaß zulässig. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet!
■ Einhaltung der Einkommensgrenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
■ Das jährliche Haushaltseinkommen der BewohnerInnen darf im Kalendervorjahr bei einer Haushaltsgröße von
1 Person € 40.000,– netto
2 Personen € 60.000,– netto für jede weitere Person € 8.000,– netto im Jahr nicht überschreiten.
Zum Einkommen zählen auch:
Prämien-/Bonuszahlungen, Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Alimente, Überstundenpauschalen.
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NICHT zum Einkommen zählen:
Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt), Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Abfertigungen, Lehrlingsentschädigung und Sold von Präsenzdienern.
Als Nachweis ist der Jahreslohnzettel der/des DienstgeberIn/s (L16 Formular) bzw. bei Selbstständigen der letztvorliegende Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einkommensnachweise sind von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Per- sonen für den gleichen Zeitraum erforderlich!
SUBJEKTFÖRDERUNG/WOHNZUSCHUSS
Für die Dauer der Laufzeit der Objektförderung (Wohnbauförderungsdarlehen) hat die/der NutzerIn der geförderten Wohnein- heit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Möglichkeit, jährlich um einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zu- schuss zu seinem Wohnungsaufwand beim Land Niederösterreich anzusuchen.
Voraussetzungen hierfür sind:
■ Österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien.
■ Die/der AntragstellerIn muss in der geförderten Wohneinheit den Hauptwohnsitz haben. Bei Ehe-/Lebens- bzw.
eingetragenen PartnerInnen müssen beide den Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit haben.
■ Mindestens 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Österreich (Ausnahmen nur nach gesonderter Prüfung durch das Land Niederösterreich möglich).
Die Höhe des Zuschusses ist jährlich abhängig:
■ vom Jahresnettoeinkommen aller BewohnerInnen der geförderten Wohneinheit.
■ von der Personenanzahl im gemeinsamen Haushalt.
■ von der Größe der Wohneinheit.
■ vom monatlichen Wohnungsaufwand (den für die Berechnung erforderlichen Wohnungsaufwand erhalten Sie von Ihrer/m persönlichen BeraterIn der WETgruppe).
Weitere Informationen: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen.html Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner
FINANZIERUNG
Die in der Finanzierungsübersicht ausgewiesenen Herstellungskosten der Wohneinheiten inkl. Zubehör (z. B. PKW-Stellplatz, Balkon, Loggia, Terrasse, Garten) sind die Nettoherstellungskosten exkl. Umsatzsteuer. Diese Gesamtkosten sind ein Fixpreis und bestehen aus dem Finanzierungsbeitrag, dem Wohnbauförderungsdarlehen und dem Bankdarlehen.
FINANZIERUNGSBEITRAG – EINZAHLUNG VON DER/VOM MIETERIN
Der Finanzierungsbeitrag für jede Wohneinheit besteht aus einem Grundkostenbeitrag und einem Baukostenbeitrag. Der Grundkostenbeitrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterfertigung des Mietvertrags zu überweisen. Der Baukostenbeitrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Übergabe der Wohneinheit einzuzahlen. Bei Auflösung des Mietvertrags hat die/der MieterIn gemäß § 17 WGG Anspruch auf Rückerstattung der von ihr/ihm geleisteten Barmittel (Finanzierungsbeitrag), vermindert um 1 % Verwohnung pro Jahr (sofern kein Mietrückstand besteht und die Wohnung leer in einem ordentlichen Zustand zurück- gegeben wird).
WOHNBAUFÖRDERUNGSDARLEHEN – OBJEKTFÖRDERUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH
Die Objektförderung wird über ein Punktemodell gemäß den Wohnungsförderungsrichtlinien der NÖ Landesregierung er- mittelt. Sie besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Wohnbauförderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 31 Jahren. Die Förderleistung des Landes Niederösterreich besteht in der Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 AGBG für die Einbringlichkeit der Forderung. Das Land Niederösterreich gewährt darüber hinaus, als weitere Förderungsleistung, ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehenszinssatz um dem Förderzinssatz.2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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trägt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst.
BANKDARLEHEN – DARLEHEN DER ERSTE BANK
Das Hypothekardarlehen hat eine Laufzeit von 35 Jahren und einen 6-Monats-Euribor + 0,56% Aufschlag (mind.) – Bauphase + 10 Jahre Tilgungsphase.
BAUBESCHREIBUNG
(Stand 2020-11-13)Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, Änderungen durchzuführen, sollten sich aufgrund technischer bzw. bau- polizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten sowie während der Bauausführung solche ergeben. Sowohl ArchitektInnen und Bauträger als auch MieterInnen können Änderungen durchführen (siehe „Sonderwünsche“).
1. KONSTRUKTION
Konstruktion: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Ziegeln bzw. – wo konstruktiv notwendig – Stahl- beton und mit einer Vollwärmeschutzfassade außen hergestellt. Der Keller wird aus Stahlbeton errichtet.
2. BAUMEISTER ROHBAU
Allgemein: Alle Konstruktionen werden nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt und entspre- chend den Auflagen der NÖ Bautechnikverordnung sowie der NÖ Wohnbauförderung herge- stellt. Der Bauherr behält sich das Recht vor, aufgrund von technischen bzw. baupolizeilichen Vorschriften oder aus statischen Gründen Änderungen vorzunehmen.
3. FUNDAMENTE
Fundamente: Fundamente gemäß statischen Erfordernissen.
4. DECKEN UND WÄNDE
Kellerwände: Stahlbeton.
Kellerabteilwände: Stahlständerkonstruktion.
Außenwände: Keramischer Hohlziegel oder Stahlbeton (laut statischen Erfordernissen), mit Vollwärmeschutz.
Tragende Wände: Keramischer Hohlziegel.
Nichttragende Wände: Keramischer Hohlziegel verputzt bzw. Ständerwand mit GKP.
Wohnungstrenn- und
Stiegenhauswände: Schallschutzwand mit Vorsatzschale (nach Erfordernis).
Geschoßdecken: Elementdecke bzw. Ortbetondecke gemäß statischen Erfordernissen.
Stiegen: Stahlbetonlauftreppen, die Stufenkerne mit keramischem Belag belegt.
5. DACH, FENSTER, TÜREN UND ROLLLÄDEN
Dach: Flachdach mit Folie bzw. Schwarzdeckung.
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Fenster: Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.
Terrassentüren: Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.
Fensterbänke außen: Aluminium Sohlbänke.
Fensterbänke innen: Max Postforming oder Werzalith, weiß.
Hauseingangstüre: Aluminium.
Beschattung: Alle Wohnraumfenster erhalten eine Beschattung.
6. LÜFTUNG, HEIZUNG, KAMIN UND KANAL
Lüftung: Die Wohnungen werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ausgestattet (jede Wohneinheit separat). Die Luftverteilung erfolgt über Kunststoffrohrleitun gen und wird in die Wohnräume eingebracht. Die Absaugung der Abluft erfolgt in Küche, Bad, Abstellraum und WC, sodass eine separate Entlüftung der Sanitärräume nicht notwendig ist.
Mit der aus der Abluft gewonnenen Wärme wird die Zuluft erwärmt.
Heizung: Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme des Wärmelieferanten EVN. Die Wohnungen werden mit einer Fußbodenheizung geheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral in der jeweili- gen Wohnung in der Wohnungsstation mittels Wärmetauscher. Jede Wohnung erhält einen Wär- memengen- und einen Warmwasserzähler. Die Abrechnung erfolgt pro Wohnung direkt mit dem Betreiber der Fernwärme.
Kamin: Es wird kein Notkamin ausgeführt.
Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal aus PVC.
AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG
(Stand 2020-11-13)1. FUSSBÖDEN, DECKEN UND WÄNDE
Fußbodenbeläge: Abstellraum, Vorraum – Fliesen.
Wohnküche, Schlafräume, Gang – Laminat.
Bad, WC – Fliesen.
Verfliesung Wände: Im Bad – bis Türstockhöhe.
Im WC – Rückwand bei WC 1,20 cm hoch, ansonsten Sockelfliesen.
Malerei: Decken und Wände mit Innendispersion gemalt (Farbton „Gebrochenes Weiß“).
Anstrich: Alle Stahlteile wie Türzargen und Geländer werden lackiert (für Innen-bereich), im Außenbe- reich werden verzinkte Stahlteile verwendet.
2. TÜREN
Wohnungseingangstüren: Türblätter glatt, Oberfläche weiß, einbruchhemmender Wechselbeschlag mit Langschildern mit Einstemmschloss für Einbauzylinder, Türspion und Namensschild und Top-Nummer.
Innentüren: Türblätter glatt, Oberfläche weiß, Drückerpaar mit Rosetten und Einstemmschloss für Bund- bartschlüssel, inkl. Holz-oder Stahlzarge.
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WC: Schale und Spülkasten Unterputz.
2 x Mengenspültechnik.
Wandhängend Handwaschbecken, weiß.
Einhebel-Waschtisch-Batterie.
Bad: Waschtisch, weiß.
Einhebel-Waschtisch-Batterie.
Waschmaschinenanschluss.
Badewanne mit Wannenbatterie- und Brausegarnitur.
Küche: Kalt- und Warmwasseranschlüsse bis Eckventil für Einbauspüle sowie für Geschirrspüler.
4. ELEKTROINSTALLATIONEN (BEISPIEL EINER STANDARDWOHNUNG)
WC: 1 x Lichtauslass mit Ausschalter
1 x Wohnraumlüftung im Regelfall Bad: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter
1 x Wandauslass 1 x Steckdose
1 x Waschmaschinensteckdose Küche: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter
1 x Wandauslass 4 x Steckdosen
1 x Kraftstromauslass für E-Herd 1 x Geschirrspülersteckdose 1 x Kühlschranksteckdose
Wohnzimmer: 1 x Ausschalter für die Außenleuchte
2 x Deckenauslass mit Ausschalter bzw. Wechselschalter 5 x Steckdosen
1 x Leerrohr Telekom (Kabel eingezogen) 1 x Antennenauslass SAT
1 x Leerrohr
1 x Regelung für Lüftung
1 x Regelung für Fußbodenheizung Zimmer: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter
1 x Leerrohr 3 x Steckdosen
Vorraum: 1 x Steckdose
1 bis 2 Deckenauslässe (je nach Erfordernis) mit Wechselschalter 1 x Gegensprechanlage
1 x Kleinverteiler Elektro + Informationstechnik 1 x Fußbodenheizungsverteiler im Regelfall Abstellraum: 1 x Lichtauslass mit Ausschalter
Balkon/Terrasse: 1 x Wandauslass mit Leuchte 1 x Steckdose
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Antennenanlage: Für das Bauvorhaben ist eine SAT-Anlage vorgesehen. Empfangen werden die Digital–Program- me sowie alle nicht verschlüsselten SAT Programme ohne Receiver (Astra). Die GIS-Gebühr ist von der/vom MieterIn selbst zu begleichen. Eine Einspeisung der Kabelsignalgesellschaft ist möglich.
Telefon- und
Leerverrohrung: Für das Telefon wird ein Leerrohrsystem mit Vorspanndraht installiert, ausgehend vom Steig- schacht KG zum zu montierenden Verteilergehäuse der Telekom. Ein Leerrohr mit Lichtwellen- leiter-Kabel wird zu jeder Wohnung verlegt.
Beleuchtung im
Allgemeinbereich: Die Beleuchtung umfasst die Stiegenhaus- und Gangbeleuchtung sowie Allgemeinräume im Kel- lergeschoss und die Außenbeleuchtung. Das Licht im Stiegenhaus wird über Bewegungsmelder geschaltet.
Kellerraum: Allgemeinbeleuchtung am Gang. Im zur Wohnung zugeordneten Kellerabteil ist ein Stroman- schluss für Steckdose und Beleuchtung mit Schalter vorhanden (Strom ist mit Wohnungszähler verbunden).
5. ALLGEMEIN
Lift: Vorhanden.
Kellertrennwände: Stahlständerkonstruktion, bzw. Betonwand (nach statischer Erfordernis).
6. AUSSENANLAGEN
Müllplatz: Laut Lageplan.
Fahrräder und
Kinderwagen: Fahrrad- und Kinderwagenabstellplatz sind im Kellergeschoss vorhanden.
Parkplätze: Jeder Wohneinheit ist mindestens ein Stellplatz zugeordnet.
Allgemein: Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Briefkästen sind mit Wohnungsschlüssel sperrbar.
Die Eigengärten werden mit einem Maschengitterzaun eingezäunt und erhalten eine Gehtüre (mit Wohnungsschlüssel sperrbar).
Die Grünflächen werden humusiert und besämt.
SONDERWÜNSCHE UND ÜBERGABE
Sonderwünsche der künftigen MieterInnen sind mit dem Generalunternehmer direkt zu vereinbaren und zu verrechnen. Die- se dürfen aber nicht den ordentlichen Gebrauch der Wohnhausanlage und Kfz-Stellplätze behindern. Sie sind weiters der Bau- herrschaft und dem Architekten vor Beauftragung zur Kenntnis zu bringen und eine schriftliche Freigabe der Bauherrschaft zu erwirken. Weiters dürfen sie den Rahmen der Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes Niederösterreich sowie die Bauordnung nicht überschreiten. Im Falle des Rücktritts ist der Urzustand herzustellen. Die/der WohnungswerberIn über- nimmt eine mängelfreie Wohnung, wobei technische Toleranzen, z. B. Haar- und Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfa- chungswänden, geringe Putz- oder Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mängel zu verstehen sind. Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte ca. 2 Jahre anhält, sodass für diesen Zeitraum von Tapezierungen, dichtumschließenden Einbauten etc. abgeraten wird, um Schimmelbildung zu vermeiden, (Einrichtungsvorschläge/Möbel- darstellungen in den Plänen sind nur schematisch).
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7 SCHRITTE ZU
IHREM GEFÖRDERTEN WOHN(T)RAUM:
INFORMATION & BERATUNG
Eine umfassende Information und Beratung unserer MieterInnen ist uns sehr wichtig. Unser Verkaufsprospekt enthält als Erstinformation wesent- liche Daten zur Ihrem geförderten Wohn(t)raum. Für eine persönliche Be- ratung stehen Ihnen unsere erfahrenen VertriebsmitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Sobald es der Baufortschritt zulässt, können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Wunschwohnung gerne besichtigen.
FINANZIERUNG
Der Finanzierungsbeitrag für den Grund- und Baukostenanteil ist durch die/
den MieterIn zu bezahlen. Falls Sie diesen Betrag nicht zur Gänze aus Eigen- mitteln aufbringen können, informieren wir Sie gerne über Fremdfinanzie- rungsmöglichkeiten.
BEWERBUNG
Sobald Sie sich für eine Wohneinheit verbindlich entschieden haben, füllen Sie bitte unser Bewerbungsblatt vollständig aus und übermitteln Sie dieses mit allen erforderlichen Beilagen an Ihre/n persönliche/n BeraterIn der WET- gruppe.
ZUSAGE
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen und nach Berücksichtigung der Ver- gabekriterien gem. WGG erhalten Sie von uns Ihren Mietvertrag per Post.
Retournieren Sie bitte zwei Exemplare unterfertigt im Original. Sie erhalten nach der firmenmäßigen Gegenzeichnung einen rechtsgültigen Mietvertrag.
SONDERWÜNSCHE
Die Möglichkeit von Sonderwünschen in Ihrer Wohneinheit ist abhängig vom jeweiligen Projekt und dem Baufortschritt. Details dazu finden Sie am Ende der Baubeschreibung. Grundvoraussetzung ist die erfolgte Einbezahlung des Grundkostenbeitrags.
SCHLÜSSELÜBERGABE
Sobald es der Baufortschritt zulässt, mindestens jedoch 2 Monate vor Fertigstellung, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information über den tatsächlichen Übergabetermin. Am Übergabetag erhalten Sie neben den Schlüsseln auch eine Einschulung zu den technischen Anlagen in Ihrer Wohneinheit.
HAUPTWOHNSITZ
Innerhalb von 6 Monaten nach Bezug ist die Begründung des Hauptwohn- sitzes aller BewohnerInnen erforderlich
Informationen zum Objekt:
WETgruppe
Dominik Kunst (Büro), T 02236 44800-165 Magda Rädler (vor Ort), T 0699 11574890
verlässlich. leistbar. wohnen.