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AUS 6264 BEZIRK WR. NEUSTADT WR. NEUSTADT. 21 geförderte Mietwohnungen mit Kaufrecht. verlässlich. leistbar. wohnen.

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Academic year: 2022

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(1)

WR. NEUSTADT

AUS 6264

verlässlich. leistbar. wohnen.

www.wet.at | wohnen@wet.at

21 geförderte

Mietwohnungen mit Kaufrecht

BEZIRK WR. NEUSTADT

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© WETgruppe | Objekt AUS 6264 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

UNSER PROSPEKT.

Alle unsere genannten Preise sowie sämtliche Grundrisse, Beschreibungen, Kalkulationen, etc. sind, sofern nicht

anders angegeben, nach dem Stand der Drucklegung (Februar 2021) angeführt. Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

Abweichungen in den Darstellungen und Illustrationen möglich. ©WETgruppe

UNSER UNTERNEHMEN.

Austria AG Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft

Bahnhofplatz 1, 2340 Mödling | T 02236 44800 | F 02236 44800-111 | office@wet.at Firmenbuchnummer: FN 90397m | Landesgericht Wiener Neustadt | UID: ATU 46094701 Hier investiert das Land Niederösterreich.

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Februar 2021

© WETgruppe | Objekt AUS 6264 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

03

ZUKUNFTSTRÄCHTIGES UNTERNEHMEN FÜR EIN BESSERES WOHN- UND LEBENSGEFÜHL

Verlässlichkeit, Qualität, Vertrauen und gute Arbeit. Die WETgruppe ist ein Partner für Wohnungssuchende und Gemeinden in Niederösterreich. Das Credo lautet dabei: Gutes und schönes Wohnen soll für jede und jeden möglich und erschwinglich sein.

Rund 23.000 verwaltete Wohnungen & Reihenhäuser, 60 Millionen Euro Bauvolumen jährlich und allein im vergangenen Jahr 860 in Bau befindliche neue Wohneinheiten in 43 Anlagen – das ist die WETgruppe. Seit über 80 Jahren sind wir eng mit dem Land Niederösterreich verbunden und möchten Menschen dabei immer auf Augenhöhe begegnen. Denn ein Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf, es ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben und ein positives Miteinander.

Dank der 80 Jahre langen Erfahrung der WETgruppe können sich die MieterInnen und EigentümerInnen immer auf ei- nen sicheren Wohnbauträger verlassen. Es ist eine der wertvollsten und auch verantwortungsvollsten Aufgaben überhaupt, Lebens- und Wohnräume zu gestalten. Unser Anspruch ist, diese Aufgabe umsichtig und an den Bedürfnissen von Land und Menschen orientiert zu erfüllen. Tief verwurzelt mit dem Land Niederösterreich ist es uns auch wichtig, die Verantwortung im Land immer bewusst wahrzunehmen und auf nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. Wir wollen auch abseits des Wohnbaus ein sicherer und vertrauensvoller Partner der Region sein. Daher ist es uns wichtig, an einer positiven Gestaltung unseres Bun- deslandes mitzuwirken, was auch daran ersichtlich ist, dass wir in Niederösterreich in 19 Bezirken und vier Statutarstädten mit unseren Objekten vertreten sind. Wir sind davon überzeugt, dass gutes und schönes Wohnen für jede und jeden möglich und erschwinglich sein soll. Dass eine spannende Architektur, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Regionen und der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen orientiert, den entscheidenden Unterschied macht. Aber auch davon, dass hohe Qualität ihren Wert hat.

WORAUF WIR BAUEN. UNSERE WERTE.

■ Anspruch auf Qualität.

■ Niederösterreich verbunden.

■ Unserer Zukunft verpflichtet.

■ Kundennähe.

■ Soziale Verantwortung.

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

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04

Gefördertes Wohnen: Diese Wohneinheiten werden vom Land Niederösterreich gefördert. Als zusätzliche Unterstüt- zung zur monatlichen Vorschreibung kann unter bestimm- ten Voraussetzungen gesondert um Wohnzuschuss beim Land Niederösterreich angesucht werden

Freier Bewegungsraum: Jede Wohneinheit bietet Ihnen Freiflächen in Form von Terrasse, Balkon oder Eigengarten.

Behagliches Raumklima: Niedrigenergiebauweise (HW BSK 23,6-23,8 | fGEE 0,63), Heizung und Warmwasser mittels Fernwärme; Fußbodenheizung. Kontrollierte Wohnraumentlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Vergabeart: Die Wohneinheiten werden in Miete mit Kauf- option vergeben.

Fertigstellung: Die Schlüssel dieses Wohn(t)raums können voraussichtlich im 2. Quartal 2022 übernommen werden.

Auf gute Nachbarschaft: Geplant sind 21 Wohneinheiten.

Alles Wissenswerte über die Stadt Wr. Neustadt erfahren Sie unter www.wiener-neustadt.at.

Bauträger, Bauleitung & Hausverwaltung:

Austria AG

Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1

T 02236 44800 | F 02236 44800-110 wohnen@wet.at | www.wet.at Planung:

Ebner & Partner Planungs GmbH & Co KG 2700 Wiener Neustadt, Babenbergerring 5a T 02622 23602 | F 02622 236024

office@planung-bauleitung.at | www.planung-bauleitung.at Information und Betreuung:

Austria AG

Gemeinnützige Wohnungsge sellschaft 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1

T 02236 44800 | F 02236 44800-110 wohnen@wet.at | www.wet.at

Magda Rädler (vor Ort), T 0699 11574890 Dominik Kunst (Büro), T 02236 44800-165

DAS PROJEKT IM ÜBERBLICK

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Februar 2021

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05

Entfernung

Kindergarten . . . ca. 190 m Volksschule . . . .ca. 1,6 km Sportmittelschule . . . ca. 250 m Supermarkt (Spar) . . . .ca. 650 m Bahnhof . . . ca. 20 m Post. . . .ca. 1,6 km Arzt. . . .ca. 700 m Apotheke. . . .ca. 1,4 km

LAGE UND NACHBARSCHAFT

WT

HO

HL MI

GF

MD BL BN WB

NK WB

LF ME

AM WY SB

AM

SW KO TU

P PL GD

ZT KR

KS

Brunner Straße

Brunner S traße Zehnerrtel

Zehnergürtel

Kaisersteingasse Anemonenseestraße

Mohnblumengass e

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

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06

Topografie

WOHNUNGSINFORMATIONEN

Gesch.Stg.

Top Nr.

Raumprogramm Wohn-

nutz- fläche Fläche Balk

on

Fläche Terasse

Fläche Garten

Keller- abt

eilAnzahl Einstell- plätze

Anzahl Abstell- plätzeZiWohn- kücheBadWCVRAR EG 1

121112175,03---10,88112,364,872--- 221112176,17---10,7316,895,642--- 311111152,48---6,3422,175,641--- 421112172,72---6,3449,275,642--- 1. OG

521112175,038,05---5,6411 621112176,1710,73---5,64---2 711111152,485,88---4,61---1 821112172,726,11---4,611--- 2. OG911111154,645,606,97---4,611--- 1011111---50,89---13,24---4,611--- 1111111265,28---15,03---4,611--- EG 2 121112175,03---10,8847,263,252--- 221112176,09---10,7333,333,252--- 311111152,48---6,3438,653,251--- 421112172,72---6,34119,073,252--- 1. OG

521112174,808,05---3,251--- 621112176,0910,73---3,421--- 711111152,485,88---3,42---1 821112172,726,11---3,4211 2. OG921112183,765,6013,14---3,4211 1021112179,18---12,60---3,4211 Gesamtsumme1.438,9672,74129,56439,0089,47248

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Februar 2021

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07

Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner

Finanzierungsübersicht

Vergabe durchStiegeTOPWohn- nutzfl.

Terrasse/ Balkon

Garten

Herstellungskosten inkl. Zubehör 1)

Finanzierungs- beitrag ( Grund- und Baukosten)

WBF-DarlehenBankdarlehen

vorauss. mtl. Vorschreibung inkl. Betriebskosten, EVB, Stellplatz, Verw.kosten, Ust 2) * WET1175,0310,88112,36€ 254.099,94€ 56.446,78€ 105.268,10€ 92.385,06€ 748,68 WET1276,1710,7316,89€ 243.287,18€ 48.820,25€ 106.867,54€ 87.599,39€ 722,87 NÖ Wohnservice1352,486,3422,17€ 162.191,45€ 29.828,54€ 73.630,15€ 58.732,76€ 484,64 WET1472,726,3449,27€ 229.771,22€ 47.014,11€ 102.027,14€ 80.729,97€ 678,91 WET1575,038,05€ 235.177,60€ 44.404,18€ 105.268,10€ 85.505,32€ 701,92 NÖ Wohnservice1676,1710,73€ 232.474,41€ 41.084,37€ 106.867,54€ 84.522,50€ 695,55 WET1752,485,88€ 151.378,69€ 24.306,21€ 73.630,15€ 53.442,33€ 453,11 WET1872,726,11€ 210.848,89€ 32.253,23€ 102.027,14€ 76.568,52€ 635,68 WET1954,6412,57€ 164.894,64€ 28.281,98€ 76.660,66€ 59.952,01€ 493,61 NÖ Wohnservice11050,8913,24€ 164.894,64€ 33.543,28€ 71.399,36€ 59.952,01€ 488,71 WET11165,2815,03€ 205.442,50€ 39.159,48€ 91.588,72€ 74.694,31€ 611,35 WET2175,0310,8847,26€ 243.287,18€ 49.565,29€ 105.268,10€ 88.453,78€ 723,17 NÖ Wohnservice2276,0910,7333,33€ 243.287,18€ 48.820,25€ 106.755,29€ 87.711,63€ 723,04 WET2352,486,3438,65€ 162.191,45€ 29.828,54€ 73.630,15€ 58.732,76€ 484,64 WET2472,726,34119,07€ 235.177,60€ 47.645,14€ 102.027,14€ 85.505,32€ 696,87 WET2574,808,05€ 224.364,84€ 38.136,80€ 104.945,41€ 81.282,63€ 673,02 WET2676,0910,73€ 229.771,22€ 39.476,24€ 106.755,29€ 83.539,68€ 689,03 WET2752,485,88€ 159.488,26€ 29.467,32€ 73.630,15€ 56.390,79€ 474,37 NÖ Wohnservice2872,726,11€ 224.364,84€ 40.855,09€ 102.027,14€ 81.482,61€ 671,11 WET2983,7618,74€ 270.319,08€ 59.796,03€ 112.241,08€ 98.281,98€ 793,42 WET21079,1812,60€ 243.287,18€ 43.742,79€ 111.090,61€ 88.453,78€ 728,12 1) Fixpreis gem. §15a WGG 2) exkl. Energiekosten (Strom, Heizung und Warmwasser)

* Grundlage für die Berechnung der voraussichtlichen monatlichen Vorschreibung ist das (bis zur gerichtlichen Festsetzung der Nutzwerte noch) vorläufige Nutzwertgutachten auf Basis der abgebildeten Grundrisspläne. Stand: Februar 2021

NÖ Wohnservice Tel:0274222133 www.noe-wohnbau.at

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

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08 Lageplan

Wichtiger Hinweis zu den Plänen: Sämtliche Pläne im vorliegenden Prospekt werden aus drucktechnischen Gründen nicht exakt im angegebenen Maßstab dargestellt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Wohneinheit unmöbliert (ausgenommen Sanitärgegenstände – Details siehe Ausstattungsbeschreibung) übergeben wird. Bei Abschluss des Mietvertrags erhalten Sie den Plan Ihrer Wohneinheit zugesandt.

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09 Übersicht Kellergeschoß und PKW Stellplätze

20 STG15,9 / 30,0 90

200 160225

90 200

90 200

90200 90200

90 200 90 200

90200

100 90 258

200

160225 80200 80200 80200 80200 8020080200

90200

80 200

80 200

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80 200

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80 200

80 200

60200 90 200

60200 80200 80200 80200 8020080200

FPH 0,80 290

90

9020090200 90200 90 200

90200 90 200

90 200

90 200

17 STG 17,4 / 28,0

17 STG 17,4 / 28,0

2

1 3 4 5 6 7 8 9

12 16 17 18 19

2122232425 27282930313233

13 14 15 20

26 34 1011

90200

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Grundriss KG M 1:250

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

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Übersicht Erdgeschoß

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Übersicht 1. Obergeschoß

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

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Übersicht 2. Obergeschoß

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13 Grundrisse

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2700 Wr. Neustadt, Anemonenseestraße 27a & 27b, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at

© WETgruppe | Objekt AUS 6264 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

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Eine neue Zielbestimmung schreibt gemeinnützigen Bauvereinigungen vor, den Fokus auf die Wohnversorgung von öster- reichischen StaatsbürgerInnen, diesen gleichgestellten Personen (z. B. EWR-BürgerInnen) und AusländerInnen, die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integra- tionsfonds nachweisen, zu legen (§ 8 Abs 4 WGG).

In Niederösterreich werden bei der Vergabe im geförderten Wohnbau jene Personen bevorzugt, die eine Verbindung zu diesem Bundesland vorweisen können. Bei der Beurteilung werden insbesondere familiäre, wirtschaftliche und gesellschaftsbezogene Kriterien berücksichtigt (Details: www.noe-wohnbau.at/wohnungsvergabe).

MIETE MIT KAUFOPTION

Die Wohneinheiten werden gefördert in Miete mit Kaufoption vergeben. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlos- sen. Nach Ablauf des 5. Mietjahres bis zum Ablauf des 20. Mietjahres haben Sie die Möglichkeit, die Wohneinheit im Eigentum zu erwerben. Sie können jeweils im 5-Jahreszeitraum ein Kaufanbot erhalten, gesamt somit max. 3 Kaufanbote. Die Ermitt- lung des Kaufpreises erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt der Anbotslegung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kaufpreis wird durch den von Ihnen bei Vertragsabschluss einbezahlten Finanzierungsbeitrag (Grund- u. Baukostenanteil) re- duziert, wobei für jedes Jahr 1 % des Finanzierungsbeitrages als Verwohnung abgezogen wird. Es besteht keine Verpflichtung, die Wohneinheit in Zukunft zu kaufen. Sie können jedenfalls die Wohneinheit dauerhaft als MieterIn nutzen.

WOHNBAUFÖRDERUNG

OBJEKTFÖRDERUNG

Die Objektförderung des Landes Niederösterreich, welche auf Grundlage des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes und den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien ermittelt wird, wird dem Bauträger vor Baubeginn zugesprochen. Aufgrund der Bauausfüh- rung werden die Wohneinheiten mit 115 Förderpunkten berechnet. Um zum Ausdruck zu bringen, dass das Gebäude unter Verwendung von Landesmitteln gefördert wurde, wird durch Tafeln an prominenter Stelle auf die Verwendung von Förde- rungsmitteln hingewiesen und auf der Fassade mit dem Logo des Bauträgers gekennzeichnet.

Aus diesem Grund darf dieses geförderte Objekt nur an förderungswürdige Personen vergeben werden, welche fol- gende Kriterien erfüllen:

■ Eine geförderte Wohneinheit kann von natürlichen Personen lt. § 8 Abs.1 WGG gemietet und genutzt werden. Für die Inanspruchnahme der Kaufoption muss zumindest eine/ein VertragspartnerIn die österreichische Staatsbürg- erschaft haben oder gleichgestellt gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien sein.

■ Die Begründung des Hauptwohnsitzes aller BewohnerInnen der geförderten Wohnung muss bis spätestens 6 Monate nach Mietbeginn erfolgen.

■ Die geförderte Wohneinheit dient zu eigenen Wohnzwecken, die Ausübung eines Gewerbes ist in untergeordnetem Ausmaß zulässig. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet!

■ Einhaltung der Einkommensgrenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

■ Das jährliche Haushaltseinkommen der BewohnerInnen darf im Kalendervorjahr bei einer Haushaltsgröße von

1 Person € 40.000,– netto

2 Personen € 60.000,– netto für jede weitere Person € 8.000,– netto im Jahr nicht überschreiten.

Zum Einkommen zählen auch:

Prämien-/Bonuszahlungen, Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Alimente, Überstundenpauschalen.

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NICHT zum Einkommen zählen:

Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt), Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Abfertigungen, Lehrlingsentschädigung und Sold von Präsenzdienern.

Als Nachweis ist der Jahreslohnzettel der/des DienstgeberIn/s (L16 Formular) bzw. bei Selbstständigen der letztvorliegende Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einkommensnachweise sind von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Per- sonen für den gleichen Zeitraum erforderlich!

SUBJEKTFÖRDERUNG/WOHNZUSCHUSS

Für die Dauer der Laufzeit der Objektförderung (Wohnbauförderungsdarlehen) hat die/der NutzerIn der geförderten Wohnein- heit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Möglichkeit, jährlich um einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zu- schuss zu seinem Wohnungsaufwand beim Land Niederösterreich anzusuchen.

Voraussetzungen hierfür sind:

■ Österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien.

■ Die/der AntragstellerIn muss in der geförderten Wohneinheit den Hauptwohnsitz haben. Bei Ehe-/Lebens- bzw.

eingetragenen PartnerInnen müssen beide den Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit haben.

■ Mindestens 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Österreich (Ausnahmen nur nach gesonderter Prüfung durch das Land Niederösterreich möglich).

Die Höhe des Zuschusses ist jährlich abhängig:

■ vom Jahresnettoeinkommen aller BewohnerInnen der geförderten Wohneinheit.

■ von der Personenanzahl im gemeinsamen Haushalt.

■ von der Größe der Wohneinheit.

■ vom monatlichen Wohnungsaufwand (den für die Berechnung erforderlichen Wohnungsaufwand erhalten Sie von Ihrer/m persönlichen BeraterIn der WETgruppe).

Weitere Informationen: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen.html Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner

FINANZIERUNG

Die in der Finanzierungsübersicht ausgewiesenen Herstellungskosten der Wohneinheiten inkl. Zubehör (z. B. PKW-Stellplatz, Balkon, Loggia, Terrasse, Garten) sind die Nettoherstellungskosten exkl. Umsatzsteuer. Diese Gesamtkosten sind ein Fixpreis und bestehen aus dem Finanzierungsbeitrag, dem Wohnbauförderungsdarlehen und dem Bankdarlehen.

FINANZIERUNGSBEITRAG – EINZAHLUNG VON DER/VOM MIETERIN

Der Finanzierungsbeitrag für jede Wohneinheit besteht aus einem Grundkostenbeitrag und einem Baukostenbeitrag. Der Grundkostenbeitrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterfertigung des Mietvertrags zu überweisen. Der Baukostenbeitrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Übergabe der Wohneinheit einzuzahlen. Bei Auflösung des Mietvertrags hat die/der MieterIn gemäß § 17 WGG Anspruch auf Rückerstattung der von ihr/ihm geleisteten Barmittel (Finanzierungsbeitrag), vermindert um 1 % Verwohnung pro Jahr (sofern kein Mietrückstand besteht und die Wohnung leer in einem ordentlichen Zustand zurück- gegeben wird).

WOHNBAUFÖRDERUNGSDARLEHEN – OBJEKTFÖRDERUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH

Die Objektförderung wird über ein Punktemodell gemäß den Wohnungsförderungsrichtlinien der NÖ Landesregierung er- mittelt. Sie besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Wohnbauförderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 31 Jahren. Die Förderleistung des Landes Niederösterreich besteht in der Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 AGBG für die Einbringlichkeit der Forderung. Das Land Niederösterreich gewährt darüber hinaus, als weitere Förderungsleistung, ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehenszinssatz um dem Förderzinssatz.

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trägt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst.

BANKDARLEHEN – DARLEHEN DER ERSTE BANK

Das Hypothekardarlehen hat eine Laufzeit von 35 Jahren und einen 6-Monats-Euribor + 0,56% Aufschlag (mind.) – Bauphase + 10 Jahre Tilgungsphase.

BAUBESCHREIBUNG

(Stand 2020-11-13)

Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, Änderungen durchzuführen, sollten sich aufgrund technischer bzw. bau- polizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten sowie während der Bauausführung solche ergeben. Sowohl ArchitektInnen und Bauträger als auch MieterInnen können Änderungen durchführen (siehe „Sonderwünsche“).

1. KONSTRUKTION

Konstruktion: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Ziegeln bzw. – wo konstruktiv notwendig – Stahl- beton und mit einer Vollwärmeschutzfassade außen hergestellt. Der Keller wird aus Stahlbeton errichtet.

2. BAUMEISTER ROHBAU

Allgemein: Alle Konstruktionen werden nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt und entspre- chend den Auflagen der NÖ Bautechnikverordnung sowie der NÖ Wohnbauförderung herge- stellt. Der Bauherr behält sich das Recht vor, aufgrund von technischen bzw. baupolizeilichen Vorschriften oder aus statischen Gründen Änderungen vorzunehmen.

3. FUNDAMENTE

Fundamente: Fundamente gemäß statischen Erfordernissen.

4. DECKEN UND WÄNDE

Kellerwände: Stahlbeton.

Kellerabteilwände: Stahlständerkonstruktion.

Außenwände: Keramischer Hohlziegel oder Stahlbeton (laut statischen Erfordernissen), mit Vollwärmeschutz.

Tragende Wände: Keramischer Hohlziegel.

Nichttragende Wände: Keramischer Hohlziegel verputzt bzw. Ständerwand mit GKP.

Wohnungstrenn- und

Stiegenhauswände: Schallschutzwand mit Vorsatzschale (nach Erfordernis).

Geschoßdecken: Elementdecke bzw. Ortbetondecke gemäß statischen Erfordernissen.

Stiegen: Stahlbetonlauftreppen, die Stufenkerne mit keramischem Belag belegt.

5. DACH, FENSTER, TÜREN UND ROLLLÄDEN

Dach: Flachdach mit Folie bzw. Schwarzdeckung.

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Fenster: Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.

Terrassentüren: Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.

Fensterbänke außen: Aluminium Sohlbänke.

Fensterbänke innen: Max Postforming oder Werzalith, weiß.

Hauseingangstüre: Aluminium.

Beschattung: Alle Wohnraumfenster erhalten eine Beschattung.

6. LÜFTUNG, HEIZUNG, KAMIN UND KANAL

Lüftung: Die Wohnungen werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ausgestattet (jede Wohneinheit separat). Die Luftverteilung erfolgt über Kunststoffrohrleitun gen und wird in die Wohnräume eingebracht. Die Absaugung der Abluft erfolgt in Küche, Bad, Abstellraum und WC, sodass eine separate Entlüftung der Sanitärräume nicht notwendig ist.

Mit der aus der Abluft gewonnenen Wärme wird die Zuluft erwärmt.

Heizung: Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme des Wärmelieferanten EVN. Die Wohnungen werden mit einer Fußbodenheizung geheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral in der jeweili- gen Wohnung in der Wohnungsstation mittels Wärmetauscher. Jede Wohnung erhält einen Wär- memengen- und einen Warmwasserzähler. Die Abrechnung erfolgt pro Wohnung direkt mit dem Betreiber der Fernwärme.

Kamin: Es wird kein Notkamin ausgeführt.

Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal aus PVC.

AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG

(Stand 2020-11-13)

1. FUSSBÖDEN, DECKEN UND WÄNDE

Fußbodenbeläge: Abstellraum, Vorraum – Fliesen.

Wohnküche, Schlafräume, Gang – Laminat.

Bad, WC – Fliesen.

Verfliesung Wände: Im Bad – bis Türstockhöhe.

Im WC – Rückwand bei WC 1,20 cm hoch, ansonsten Sockelfliesen.

Malerei: Decken und Wände mit Innendispersion gemalt (Farbton „Gebrochenes Weiß“).

Anstrich: Alle Stahlteile wie Türzargen und Geländer werden lackiert (für Innen-bereich), im Außenbe- reich werden verzinkte Stahlteile verwendet.

2. TÜREN

Wohnungseingangstüren: Türblätter glatt, Oberfläche weiß, einbruchhemmender Wechselbeschlag mit Langschildern mit Einstemmschloss für Einbauzylinder, Türspion und Namensschild und Top-Nummer.

Innentüren: Türblätter glatt, Oberfläche weiß, Drückerpaar mit Rosetten und Einstemmschloss für Bund- bartschlüssel, inkl. Holz-oder Stahlzarge.

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WC: Schale und Spülkasten Unterputz.

2 x Mengenspültechnik.

Wandhängend Handwaschbecken, weiß.

Einhebel-Waschtisch-Batterie.

Bad: Waschtisch, weiß.

Einhebel-Waschtisch-Batterie.

Waschmaschinenanschluss.

Badewanne mit Wannenbatterie- und Brausegarnitur.

Küche: Kalt- und Warmwasseranschlüsse bis Eckventil für Einbauspüle sowie für Geschirrspüler.

4. ELEKTROINSTALLATIONEN (BEISPIEL EINER STANDARDWOHNUNG)

WC: 1 x Lichtauslass mit Ausschalter

1 x Wohnraumlüftung im Regelfall Bad: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter

1 x Wandauslass 1 x Steckdose

1 x Waschmaschinensteckdose Küche: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter

1 x Wandauslass 4 x Steckdosen

1 x Kraftstromauslass für E-Herd 1 x Geschirrspülersteckdose 1 x Kühlschranksteckdose

Wohnzimmer: 1 x Ausschalter für die Außenleuchte

2 x Deckenauslass mit Ausschalter bzw. Wechselschalter 5 x Steckdosen

1 x Leerrohr Telekom (Kabel eingezogen) 1 x Antennenauslass SAT

1 x Leerrohr

1 x Regelung für Lüftung

1 x Regelung für Fußbodenheizung Zimmer: 1 x Deckenauslass mit Ausschalter

1 x Leerrohr 3 x Steckdosen

Vorraum: 1 x Steckdose

1 bis 2 Deckenauslässe (je nach Erfordernis) mit Wechselschalter 1 x Gegensprechanlage

1 x Kleinverteiler Elektro + Informationstechnik 1 x Fußbodenheizungsverteiler im Regelfall Abstellraum: 1 x Lichtauslass mit Ausschalter

Balkon/Terrasse: 1 x Wandauslass mit Leuchte 1 x Steckdose

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Antennenanlage: Für das Bauvorhaben ist eine SAT-Anlage vorgesehen. Empfangen werden die Digital–Program- me sowie alle nicht verschlüsselten SAT Programme ohne Receiver (Astra). Die GIS-Gebühr ist von der/vom MieterIn selbst zu begleichen. Eine Einspeisung der Kabelsignalgesellschaft ist möglich.

Telefon- und

Leerverrohrung: Für das Telefon wird ein Leerrohrsystem mit Vorspanndraht installiert, ausgehend vom Steig- schacht KG zum zu montierenden Verteilergehäuse der Telekom. Ein Leerrohr mit Lichtwellen- leiter-Kabel wird zu jeder Wohnung verlegt.

Beleuchtung im

Allgemeinbereich: Die Beleuchtung umfasst die Stiegenhaus- und Gangbeleuchtung sowie Allgemeinräume im Kel- lergeschoss und die Außenbeleuchtung. Das Licht im Stiegenhaus wird über Bewegungsmelder geschaltet.

Kellerraum: Allgemeinbeleuchtung am Gang. Im zur Wohnung zugeordneten Kellerabteil ist ein Stroman- schluss für Steckdose und Beleuchtung mit Schalter vorhanden (Strom ist mit Wohnungszähler verbunden).

5. ALLGEMEIN

Lift: Vorhanden.

Kellertrennwände: Stahlständerkonstruktion, bzw. Betonwand (nach statischer Erfordernis).

6. AUSSENANLAGEN

Müllplatz: Laut Lageplan.

Fahrräder und

Kinderwagen: Fahrrad- und Kinderwagenabstellplatz sind im Kellergeschoss vorhanden.

Parkplätze: Jeder Wohneinheit ist mindestens ein Stellplatz zugeordnet.

Allgemein: Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.

Briefkästen sind mit Wohnungsschlüssel sperrbar.

Die Eigengärten werden mit einem Maschengitterzaun eingezäunt und erhalten eine Gehtüre (mit Wohnungsschlüssel sperrbar).

Die Grünflächen werden humusiert und besämt.

SONDERWÜNSCHE UND ÜBERGABE

Sonderwünsche der künftigen MieterInnen sind mit dem Generalunternehmer direkt zu vereinbaren und zu verrechnen. Die- se dürfen aber nicht den ordentlichen Gebrauch der Wohnhausanlage und Kfz-Stellplätze behindern. Sie sind weiters der Bau- herrschaft und dem Architekten vor Beauftragung zur Kenntnis zu bringen und eine schriftliche Freigabe der Bauherrschaft zu erwirken. Weiters dürfen sie den Rahmen der Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes Niederösterreich sowie die Bauordnung nicht überschreiten. Im Falle des Rücktritts ist der Urzustand herzustellen. Die/der WohnungswerberIn über- nimmt eine mängelfreie Wohnung, wobei technische Toleranzen, z. B. Haar- und Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfa- chungswänden, geringe Putz- oder Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mängel zu verstehen sind. Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte ca. 2 Jahre anhält, sodass für diesen Zeitraum von Tapezierungen, dichtumschließenden Einbauten etc. abgeraten wird, um Schimmelbildung zu vermeiden, (Einrichtungsvorschläge/Möbel- darstellungen in den Plänen sind nur schematisch).

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© WETgruppe

7 SCHRITTE ZU

IHREM GEFÖRDERTEN WOHN(T)RAUM:

INFORMATION & BERATUNG

Eine umfassende Information und Beratung unserer MieterInnen ist uns sehr wichtig. Unser Verkaufsprospekt enthält als Erstinformation wesent- liche Daten zur Ihrem geförderten Wohn(t)raum. Für eine persönliche Be- ratung stehen Ihnen unsere erfahrenen VertriebsmitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Sobald es der Baufortschritt zulässt, können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung Ihre Wunschwohnung gerne besichtigen.

FINANZIERUNG

Der Finanzierungsbeitrag für den Grund- und Baukostenanteil ist durch die/

den MieterIn zu bezahlen. Falls Sie diesen Betrag nicht zur Gänze aus Eigen- mitteln aufbringen können, informieren wir Sie gerne über Fremdfinanzie- rungsmöglichkeiten.

BEWERBUNG

Sobald Sie sich für eine Wohneinheit verbindlich entschieden haben, füllen Sie bitte unser Bewerbungsblatt vollständig aus und übermitteln Sie dieses mit allen erforderlichen Beilagen an Ihre/n persönliche/n BeraterIn der WET- gruppe.

ZUSAGE

Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen und nach Berücksichtigung der Ver- gabekriterien gem. WGG erhalten Sie von uns Ihren Mietvertrag per Post.

Retournieren Sie bitte zwei Exemplare unterfertigt im Original. Sie erhalten nach der firmenmäßigen Gegenzeichnung einen rechtsgültigen Mietvertrag.

SONDERWÜNSCHE

Die Möglichkeit von Sonderwünschen in Ihrer Wohneinheit ist abhängig vom jeweiligen Projekt und dem Baufortschritt. Details dazu finden Sie am Ende der Baubeschreibung. Grundvoraussetzung ist die erfolgte Einbezahlung des Grundkostenbeitrags.

SCHLÜSSELÜBERGABE

Sobald es der Baufortschritt zulässt, mindestens jedoch 2 Monate vor Fertigstellung, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information über den tatsächlichen Übergabetermin. Am Übergabetag erhalten Sie neben den Schlüsseln auch eine Einschulung zu den technischen Anlagen in Ihrer Wohneinheit.

HAUPTWOHNSITZ

Innerhalb von 6 Monaten nach Bezug ist die Begründung des Hauptwohn- sitzes aller BewohnerInnen erforderlich

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Informationen zum Objekt:

WETgruppe

Dominik Kunst (Büro), T 02236 44800-165 Magda Rädler (vor Ort), T 0699 11574890

verlässlich. leistbar. wohnen.

www.wet.at | wohnen@wet.at

Referenzen

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