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Ratssitzung Bürgerhaus Massen. Starkregen in Unna

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Academic year: 2022

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(1)

Ratssitzung 18.08.2021 Bürgerhaus Massen

Starkregen in Unna

(2)

Agenda

1. Aktuelle Ereignisse und Folgen

2. Starkregen und Schäden, betroffene Haushalte

3. Einsatzbilanz der Feuerwehr

4. Aktuelle Maßnahmen

5. Abwasser, Hochwasser, Starkregen – Vorsorgemaßnahmen

6. Was können private Grund- und Hauseigentümer*innen tun?

7. Erkannte Risiken und Bedarfe

8. Handlungsfelder in der Bauleitplanung

2

(3)

Aktuelle Ereignisse und Folgen

• Niederschlagsmengen am 14.07.2021, 24 Std

3

(4)

Aktuelle Ereignisse und Folgen

• Niederschlagsmengen in Litern in einzelnen Ortsteilen

4

(5)

Aktuelle Ereignisse und Folgen

• Niederschlagsmengen in Litern Obermassen

Quelle: Netatmo Weatherapp 5

(6)

6

(7)

Starkregen

• Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit.

Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmungen führen. Häufig geht Starkregen auch mit

Bodenerosion einher.

• Der Deutsche Wetterdienst warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen (wenn folgende Schwellenwerte voraussichtlich überschritten werden):

Markante Wetterwarnung

Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden

Unwetterwarnung

Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)

Extreme Unwetterwarnung

Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter)

7

(8)

Starkregen Entwicklung

aus: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Bürgerbroschüre „Starkregen“ , Bonn 2018

8

(9)

Starkregenereignisse in NRW

9

Anzahl Starkregenereignisse mit relevanter bzw. erfasster Schadensfolge in den

Kreisen / kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens seit Mitte der 1980er Jahre, Datenquelle: Erhebung im Auftrag des MULNV auf Basis von URBAS,

Medienmeldungen, fachlichen Hinweisen und sonstiger Recherche

aus: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur- und Verbraucherschutz des Landes

Nordrhein-Westfalen: Arbeitshilfe kommunales

Starkregenrisikomanagement, Düsseldorf 2018

(10)

Starkregen

schwer vorherzusagen

lokal begrenzt

es kann jeden treffen

10

(11)

Unna-Massen

Insbesondere betroffen

• Am Pfauenufer

• Im Kamp

• Kletterstraße

• Koppelweg

• Siegfriedstraße 11

Bilder: Michael Neumann

(12)

Unna-Massen

12

Bilder: Michael Neumann

Massener Hellweg, Bild: Peter Kracht

(13)

Unna-Massen

13

Massener Hellweg am 14.7.2021, Bild: Peter Kracht

(14)

Unna-Massen

Bergstraße aktuell 14

Bergstraße am 14.7.2021

(15)

Unna-Billmerich

Insbesondere betroffen

• Am Dorfkamp

• Billmericher Dorfstraße

• Buschstraße 15

Bilder: Michael Neumann

(16)

Unnaer Osten

Kirchbach zwischen Siddinghausen und Ostbüren, Bilder: Schuhmacher/Clodt 16

(17)

In anderen Ortsteilen

17

Bornekamp Spielplatz Mühlhausen

(18)

Überblick

18

◦ Video Saarbrücker Straße | Flutmulde „Große Wiese“ Massen

(19)

Auswertung der kostenlosen Sperrmüllabgabe auf dem Servicehof

Betroffene Haushalte (Stand 16.08.2021): über 451

19

451

Siddinghausen 0

Stockum 2

Uelzen 3

Unna 120

Westhemmerde 0

Königsborn 227

Lünern 3

Massen 65

Mühlhausen 4

Nordlünern 1

Afferde 0

Billmerich 23

Dreihausen 0

Hemmerde 2

Kessebüren 1

Ortsteil Anzahl

(20)

Schäden

Privathaushalte, Selbstständige, Firmen, Gewerbe:

• Hausrat, E-Geräte, Heizungen, Fahrzeuge, Gebäude…

Infrastruktur:

• Straßen und Wege

• Sportplätze

Schulen

• Spielplätze

Friedhöfe

20

(21)

Einsatzbilanz Feuerwehr

21

(22)

Unwetterlage

Tief Bernd am 14.07.2021

22

(23)

1.1 Beobachtung der Warnentwicklung

1.2 Einsatzeröffnung gemäß Konzept

„Flächenlagen Feuerwehr Unna“

1.3 Vorbereitung von Einsatzmitteln

23

Vorbereitende Maßnahmen

(24)

Beobachtung der Warnentwicklung

Die Entwicklung und Zugbahn des Starkregen- und Gewittergebietes wurde unter zur Hilfenahme von FeWIS/DWD kontinuierlich beobachtet und bewertet.

24

DWD/FeWIS

(25)

01. Aufbau einer Führungsstruktur

◦ Besetzung der Feuerwehreinsatzzentrale

◦ Stellung einer Lagedienstführung (Tief Bernd)

◦ Einberufung eines weiteren C-Dienstes für die Unwetterlage

◦ Frühzeitige Information an die ehrenamtlichen Führungskräfte

02. Personelle Verstärkung

03. Vorplanung

◦ Vorplanung aller notwendigen Funktionen für mind. 48 Stunden

◦ Errichtung eines Stabsraumes für den Bedarfsfall

Einrichtung eines Lagedienstes

25 25

(26)

Einsatzeröffnung gemäß Konzept

26

Einsatzleiter D-Dienst

EA Fläche C-Dienst 1

Befehlsstelle Nord B-Dienst

Befehlsstelle Süd B-Dienst Befehlsstelle

Ost B-Dienst

EA Grundschutz C-Dienst 2

Feuer- u.

Rettungswache

Grundschutz Nord

Grundschutz Süd Grundschutz

Ost Lagedienst

FEZ/SE IuK

(27)

Vorbereitung von Einsatzmitteln

27

I. Um schnellstmöglich Gebäude vor dem Eindringen von Wasser schützen zu können, wurde eine Mulde vorsorglich mit Sandsäcken beladen.

II. Die Befehlsstellen Ost, West und Nord wurden eingerichtet und personell besetzt.

III. Mobile Tankstellen wurden befüllt, um die Einsatzfahrzeuge am Einsatzort betanken zu können.

(28)

Taktische Aufteilung des Stadtgebietes

28

Befehlsstelle Nord

Befehlsstelle Süd

Befehlsstelle Ost

Lagedienst

Wache Unna

(29)

29

Massen 36,07 %

Königsborn 16,39 % Colonie

16,39 % Afferde

6,56 %

Alte Heide 0%

Lünern 1,64 % Mühlhausen

1,64 % Stockum

0%

Hemmerde 0%

Siddinghausen 1,64 %

Billmerich 9,84 % Kessebüren

0% Unna-Mitte

9,84 %

Einsatzschwerpunkte

Massen

Königsborn

Colonie

Afferde

Alte Heide

Lünern

Mühlhausen

Stockum

Hemmerde

Siddinghausen

Billmerich

Kessebüren

Unna-Mitte

(30)

Aktuelle Maßnahmen

• Beseitigung von Abfluss-Hindernissen in den Gewässern

• Reinigung Straßen-Seitengräben

• Reinigung Sinkkästen (Gullis) in Kommunalstraße und Entwässerungsrinnen

• Schwerpunktreinigungen

• Bereits geplant: Sonderreinigung aller Sinkkästen

• Säuberung der Billmericher Dorfstraße

• Sperrung der Saarbrücker Straße

• Kostenlose Sperrmüll-Abgabe auf dem Servicehof

30

(31)

Einordnung der Handlungsfelder

31

Abwasser-

beseitigung Hochwasser Starkregen

(32)

Abwasser Hochwasser Starkregen

Wasserhaushaltsgesetz:

Bestimmt Abwasser, Schmutz- und

Niederschlagswasser

Wasserhaushaltsgesetz:

Hochwasser Keine gesetzliche Definition: Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen (DWD)

Abwasser-Entsorgung:

Aufgabe Stadtbetriebe Hochwasserschutz:

Aufgabe jedes Einzelnen + Stadtbetriebe Unna

Keine festgelegte Zuständigkeit:

Gemeinschaftsaufgabe

Bürger*innen, Unternehmen, Kommune

Generalentwässerungpläne Abwasserbeseitigungs- konzept

Niederschlagswasser- beseitigungskonzept Fließwegekarten Senkenkarten

Hochwassergefahren- karten und

Hochwasserrisikokarten, LANUV;

festgesetzte

Überschwemmungsgebiete

Starkregengefahrenkarte im Rahmen Modellprojekt Lippeverband | Future Cities

Kanalisation (ca. 297 km) ausgelegt für ein

dreijährliches Regenereignis

Hochwasserrückhalte- becken durch Stadtbetriebe

32

(33)

Abwasser | Niederschlagswasser

• Kanalisierung von Niederschlagswasser

• Wasserhaushaltsgesetz:

• § 55 WHG – Grundsätze der Abwasserbeseitigung

• (1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht

beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.

• (2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer

eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

33

(34)

Abwasser | Niederschlagswasser

Investitionen 2021 u.a.:

• Kanalsanierung Hemmerde 700.000 €

• Sanierung Kortelbach

(Mittellauf Bahnhof) 1.500.000 €

• Kanalerneuerung Kamener Straße 500.000 €

• Kanalerneuerung Brockhausstraße,

Ziegelstraße 600.000 €

• Kanalerneuerung Kleine Burgstraße,

Burgstraße 550.000 €

• Kanalerneuerung Hertingerstraße 680.000 €

34

(35)

Abwasser | Niederschlagswasser

35

Bauwerke

(36)

Anlagen

36

SKU / RRB Afferder Weg Mischwasser

PW Dorotheenstraße Mischwasser

RRB Dorotheenhof Mischwasser

PW Hubert-Biernat-Straße Niederschlagswasser PW Friedrich-Ebert-Straße Niederschlagswasser PW Vaersthausener Straße Niederschlagswasser PW Wasserkurler Straße Mischwasser

PW Bismarckstraße Niederschlagswasser

SKO / RRB Königsborner Straße Mischwasser RKB / RRB Habbesweg Niederschlagswasser PW Massener Bahnhofstraße Niederschlagswasser

PW Kletterstraße Schmutzwasser

RÜ Winkelweg Mischwasser

RÜ Poststraße Mischwasser

RÜ Bergstraße Mischwasser

RRB Feldstraße Mischwasser

PW Türkenstraße Schmutzwasser

PW Hertingerstraße Schmutzwasser

PW Hillering Schmutzwasser

PW Keppstraße Schmutzwasser

SKU / RRB Buschstraße Mischwasser

RRB Am Dorfkamp Niederschlagswasser

Versickerungsanlage Zum Dorfanger Niederschlagswasser

Am alten Bach Schmutzwasser

PW Hinterm Südfriedhof Schmutzwasser

SKU Morgenstraße Mischwasser

Versickerungsanlage Von-Plettenberg-Weg Niederschlagswasser RÜB / RRB Schwertlacke Mischwasser RKB / RRB Werler Straße Niederschlagswasser SKO Heerener Straße / PW Quellenweg Mischwasser Versickerungsanlage Kuhstraße Niederschlagswasser

SKO / RRB Kuhstraße Mischwasser

PW Stockumer Dorfstraße Schmutzwasser

PW Hauptstraße Schmutzwasser

PW Heimsaat Schmutzwasser

RÜ Hemmerder Bahnhofstraße Mischwasser RÜ Hemmerder Dorfstraße Mischwasser

RÜ Reesenufer Mischwasser

HRB Siddinghausen Hochwasserschutz

HRB Bornekamp Hochwasserschutz

RRB Kuhlenbrink Niederschlagswasser

PW Otto-Brenner-Straße Schmutzwasser

PW Heidestraße Schmutzwasser

Flutmulde Große Wiese Hochwasserschutz

HRB Bimberghof Hochwasserschutz

Pegel Lünern Hochwasserschutz

PW Mönnighoffs Feld Schmutzwasser

PW Schwarzer Weg Niederschlagswasser

(37)

Anlagen Beispiel Stauraumkanal

mit obenliegender Mischwasserentlastung Königsborner Straße 14.07.2021, 16:39 h

37

Voll Entlastungsbauwerk

(38)

Anlagen Beispiel Regenrückhaltebecken

Königsborner Straße

01.08.2021 38

14.07.2021

(39)

Hochwasser

• Hochwasser:

§ 72 WHG – Hochwasser

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in

Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

§ 73 WHG – Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

(1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die

Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte.

39

(40)

Hochwasserschutz

40

Kortelbach

• Hochwasser-Rückhaltebecken Bornekamp I und II

Ameckebach

• Hochwasser-Rückhaltebecken Siddinghausen I und II

Kessebürener Bach | Lünerner Bach

• Hochwasser-Rückhaltebecken Bimberghof

Massener Bach

• Flutmulde „Große Wiese“

(41)

Hochwasserschutz aktuell

HRB Bornekamp I

122.200 m 3 Stauvolumen HRB Bornekamp II

76.200 m 3 Stauvolumen

41

(42)

Volumen Bornekamp I am 14.07.2021

42

(43)

Hochwasserschutz aktuell

Siddinghausen I

133.000 m 3 Stauvolumen Siddinghausen II

75.500 m 3 Stauvolumen

43

(44)

Hochwasserschutz aktuell

Bimberghof

• 6,0 Mio. € Investition

310.000 m 3 Stauvolumen

• Planungszeitraum 2007 – 2014

• Umsetzung 2015 - 2017

44

(45)

Hochwasserschutz aktuell

Bimberghof am 14.07.2021

45

Bilder: Hans-Martin Berg

(46)

Hochwasserschutz aktuell

Flutmulde „Große Wiese“

46

Bilder: Peter Kracht

(47)

Hochwasser

• Hochwasser-Schutz:

• https://www.flussgebiete.nrw.de/gefahren-und-risikokarten-massener-bach- holzwickeder-bach-6020

47

(48)

Hochwasser

• Hochwasser-Schutz:

• https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/

files/2787664_massenerbach_a00_rk_mw_b002.pdf

48

(49)

Starkregen

• Eine verantwortungsvolle Überflutungsvorsoge ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Akteure, u.a.:

• Grundstückseigentümer*innen

• Landwirtschaftskammer

• Stadtplanung

• Stadtbetriebe

• Straßenbaulastträger

Tiefbau

• Ein vollständiger Schutz bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen ist nicht möglich.

Gemeinsames Ziel: Risiken minimieren

49

(50)

Starkregen

Ein absoluter Schutz gegen Überflutungen durch Starkregen ist nicht möglich.

Allerdings kann durch geeignete Vorsorgemaßnahmen das

Schadenspotenzial beziehungsweise die Gefährdung verringert werden.

(…) Dies erfordert ein entsprechend angepasstes Agieren der Kommunen und ihrer Verwaltung sowie der betroffenen

Bevölkerung.“

50

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, 2018:

(51)

Wer hat was zu tun?

Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist sowohl Aufgabe der Kommune als auch jedes Einzelnen.

Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Abs. 2:

• „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr

Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen,

insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

51

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, 2018:

(52)

Starkregen

52

„Der Auftakt der Kampagne „Stark gegen Starkregen“ fand am 4. September 2014 in Unna statt. Unna ist die erste Stadt in Deutschland, die den Future Cities Anpassungskompass umgesetzt und sich aktiv an der Kampagne „Stark gegen Starkregen“ beteiligt hat.“

https://starkgegenstarkregen.de/unna-macht-sich-stark-gegen-starkregen/

(53)

Starkregen

53

Beispiel Starkregengefahrenkarte Innenstadt

• Die Karte zeigt Fließwege und Überflutungen durch wild abfließendes Wasser eines Starkregens.

• Annahme:

90 Liter Niederschlag pro m 2

innerhalb einer Stunde

(54)

Vorsorgemaßnahmen von privaten Grundstücks- und Hauseigentümern

Prävention: Schwachstellen erkennen

54

Wassereintrittsmöglichkeiten durch Starkregen (Ingenieurbüro Reinhard Beck)

1. Eindringen von Grundwasser durch Kellerwände/-sohle (aufstauendes Sickerwasser) 2. In der Wand aufsteigendes

Kapillarwasser 3. Eindringen von

Rückstauwasser durch die Kanalisation

4. Eindringen von Grundwasser durch undichte Fugen oder durch Um-läufgkeiten bei Hausanschlüssen (Rohrwege, Kabel, die i.d.R. nicht druckwasserdicht in das Mauerwerk eingebettet sind) 5. Eindringen von

Oberfächenwasser durch Tür- /Fensteröffnungen

(Erdgeschoss und Keller), Lichtschächte, tiefiegende Garagen

6. Wassereintritt über undichte Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser)

7. Bei Starkregen, besonders bei

verstopften Dachrinnen und

Fallrohren, schießt das

Wasser über die Dachrinnen

hinweig, läuft an den

Hauswänden herunter und

gelangt so in sensible

Bereiche und zu

Gebäudeöffnungen

(regelmäßige Wartungen

wichtig!)

(55)

Vorsorgemaßnahmen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen

55

• Grundstücksgestaltung:

• Anpassung der Abflusssituation auf dem Grundstück

• Begrenzung bzw. Minderung des Oberflächenabflusses, Entsiegelung

• Maßnahmen zum Schutz des Hauses

• Abdeckplatten Straßen- und Hofeinläufe, Bodenöffnungen, Kellerschächte

• Abdichtung / Dränung

• Barrieren und Sperren

• Druckwasserdichte Fenster

• Erhöhung der Lichtschachtoberkanten

• Klappschotte, aufschwimmend oder mit Antrieb

• Rückstausicherung, Rückstauklappen

• Schutztore

• Wasserdichte Fenster- und Türklappen

• Weiße Wanne, schwarze Wanne als Kellerabdichtung Weitere Informationen:

https://starkgegenstarkregen.de/schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen/

(56)

Erkannte Risiken und Bedarf

56

(57)

Erkannte Risiken und Bedarf

aus Strategiekonzept Klimawandel 2012

57

(58)

Erkannte Risiken und Bedarf

58

• Zur Zeit Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes u.a. mit Handlungsfeld klimagerechte Stadtentwicklung

• Ein Schwerpunktthema:

Entwässerung bei Starkregen

• Projekt „klimaresiliente Region mit internationaler

Strahlkraft“ durch Land NRW und Wasserverbände (u.a.

Lippeverband) für die Region Ruhrgebiet

• Maßnahmen zur Regenwasserversickerung,

Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, multifunktionale Freiflächengestaltung zur temporären Überflutung bei Starkregen

• Ziel: Reduzierung von Niederschlagswasser in

Mischsystemen der Kanalisation und Erhöhung der

Verdunstungsquote

(59)

Handlungsfelder in der Bauleitplanung

59

(60)

1. Ausweisung von neuen Baugebieten

2. Beteiligte im Bauleitplanverfahren

3. Festsetzungen im Bebauungsplan

60

(61)

1. Ausweisung von neuen Baugebieten

I. Frage des Ob und Wo

Erarbeitung eines Baulandprogramms :

Strategische Überlegungen zur Ausweisung neuer Baugebiete (Wohnen)

Abwägung zwischen Bauen auf der „grünen Wiese“ und Verdichtung im Bestand (z.B. Brachflächenrevitalisierung, Baulücken)

u.a. Berücksichtigung von Hochwasser/Starkregen bei der Flächenpriorisierung:

◦ Hochwassergefährdete Bereiche nicht bebauen

◦ Freihalten von wichtigen Retentionsräumen

II. Frage des Wie

Diskussion über Wohnformen (Einfamilienhausbebauung vs.

Mehrfamilienhäuser)

61

(62)

2. Beteiligte im Bauleitplanverfahren

Beteiligte Träger öffentlicher Belange (u.a.):

Untere Wasserbehörde (Kreis Unna) Stadtbetriebe

Lippe-Verband

Bezirksregierung Arnsberg

Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren in zwei Stufen

 Planende Fachbehörden bringen ihre Ziele und Konzepte, z.B. zur Schaffung von Retentionsräumen in die Planungen ein

 Die Fachbehörden fordern u.a. Gutachten, z.B. Versickerungsfähigkeit der Böden, Entwässerungskonzept

 Die Anregungen und Ergebnisse aus den Konzepten und Gutachten werden in den Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt

62

(63)

3. Festsetzungen im Bebauungsplan

Wohngebiete

Umsetzung von Vorgaben auf Grundlage des Fachrechts/ der Fachbehörden im Bebauungsplan:

Verbreiterung des Bachbetts

Verwallung und Aufhöhung des Geländes

Retentionsfläche, die zugleich als Grünfläche dient Bau eines Einlaufbauwerkes mit anschließendem Bypass

Sonstige Festsetzungsmöglichkeiten, die nach BauGB bestehen Versiegelungsgrad: GRZ

Wasserdurchlässige Gestaltung von befestigten Flächen Versickerungsanlagen auf den Baugrundstücken

◦ Rigolen

◦ Muldenrigolen

◦ Schachtversickerung

Ableitung in den Vorfluter, ggf. mit vorheriger Retention (Genehmigung durch die untere Wasserbehörde)

Dachbegrünung (Unterscheidung zw. Flachdächer/Schrägdächer): Verringerung des Abflussbeiwertes  Verzögerte Ableitung

Gebäudebezogene Maßnahmen (seit der Novelle des BauGB 2017 grds. möglich, bisher nicht angewandt)

◦ Höhe Erdgeschossfußboden festlegen

◦ „Weiße Wanne“

◦ Hochwassersichere Kelleröffnungen 63

(64)

Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 27

„Westlich der Bismarckstraße“

64

(65)

Bildliche Darstellung der Verwallung und Erweiterung des Bachbettes

65

(66)

2. Festsetzungen im Bebauungsplan

Gewerbegebiete

Grundsätzlich gleiche Regelungen wie für Wohngebiete möglich, jedoch sind aufgrund der Flächengröße bestimmte Maßnahmen entscheidender:

Dachflächenbegrünung: Große Dachflächen und entsprechend großes Volumen, dass zurückgehalten werden kann

Wasserdurchlässige Gestaltung von befestigten Flächen: Erhalt der Versickerungsfähigkeit der Böden bei großen Stellplatzanlagen

Hinweis zur Einleitung des Niederschlagwassers (gem. LWG): Drosselung des Abflussvolumens vor Einleitung in Vorfluter oder Regenwasserkanalisation

Genehmigungsbehörde für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Oberflächengewässer ist der Kreis Unna (Untere Wasserbehörde), Einholung der Einleitungsgenehmigung durch

Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens

66

(67)

www.unna.de 67

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Referenzen

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