• Keine Ergebnisse gefunden

Berichte über die 141. und 142. GTFCh-Vorstandssitzung (online) Susanna Fehn

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Berichte über die 141. und 142. GTFCh-Vorstandssitzung (online) Susanna Fehn"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aus dem GTFCh-Vorstand

Berichte über die 141. und 142. GTFCh-Vorstandssitzung (online)

Susanna Fehn1 und Stefan Tönnes2

1Bayerisches Landeskriminalamt, Mailingerstraße 15, 80636 München

2Institut für Rechtsmedizin, 60596 Frankfurt am Main; toennes@em.uni-frankfurt.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die konstituierende Vorstandssitzung, die 141. Vorstandssitzung, fand am 03.05.2021 statt.

Es wurden folgende Berufungen und Ernennungen beschlossen:

• Der Präsident wird im ersten Jahr von der Vizepräsidentin Frau Prof. K. Rentsch und im zweiten Jahr von der Vizepräsidentin Frau Dr. A. Jacobsen-Bauer vertreten.

• Frau Dr. A. Jacobsen-Bauer ist für die Arbeitskreise, Frau Prof. K. Rentsch ist für die Weiter- und Fortbildungsangebote verantwortlich.

• Als Geschäftsstellenleiter wird PD Dr. F. Peters bestätigt.

• Als Tagungspräsidentin für das Mosbach Symposium 2023 wird Frau PD Dr. H. Andresen-Streichert berufen.

• Prof. M. Meyer wird wieder die Tagungsleitung von Kirkel 2022 übernehmen.

• Dr. G. Schmitt und Frau Prof. G. Skopp werden als Ringsversuchsleiter und Stellvertreterin bestätigt.

• Als Mitglieder der Auswahlkommission Förderpreis werden PD Dr. F. Peters, Prof. W. Weinmann und Dr. F. Westphal bestätigt.

• Die Homepage wird weiter Frau Dr. M. Winkler betreuen.

Die neue Kostenregelung der GTFCh 2021 wurde mit geringen Änderungen ebenfalls in dieser Sitzung verabschiedet.

Zu Mosbach 2021 gab es viele positive Rückmeldungen, die Organisation hat gut geklappt, nur für Chats und die Sponsoren war zu wenig Zeit. Im Schnitt waren 230 Teilnehmer online.

Am 24.06.2021 fand die 142. Vorstandssitzung online statt.

Zuerst wurde über die Organisation der nächsten Kirkel-Veranstaltung 2022 gesprochen. Am sinnvollsten erscheint es, Kirkel mit dem Zoom-System (auch mit Chat-Gruppen) durchzufüh- ren. Zusätzlich wird noch ein „Online-Prüfungssystem“ benötigt.

Dann war die Anpassung der Satzung in Bezug auf die digitale Durchführung von Veranstal- tungen, Prüfungen etc. und die Planung der dazu nötigen außerordentlichen Mitglieder- versammlung Thema. Im Zuge dessen wurden auch die Fortbildungsordnungen angepasst und in allen Dokumenten, wo sinnvoll, geschlechtersensible Formulierungen eingeführt.

Zum Schluss wurde noch über den plötzlichen Tod des diesjährigen Stas-Preisträgers Prof. R.

Baselt gesprochen und die Möglichkeit, seiner Frau bei der Fertigstellung der schon vorberei- teten 13. Auflage des „Roten“ Buches“ zu helfen. Der Vorstand sah hierzu keine Möglichkeit.

Stefan Tönnes Susanna Fehn

Präsident Schriftführerin

Toxichem Krimtech 2022;89(1):25

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die amtierende Vizepräsidentin für Künstlerische Praxis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar, Prof.. Anne-Kathrin Lindig, ist für weitere drei Jahre

Zum einen kommen Studierende in den Genuss, bereits während ihrer Ausbildung als Solist oder Kammermusiker live in einer Radiosendung aufzutreten, zum anderen bietet diese

Seit der letzten Sitzung wurden drei Todesfälle und neun Austritte registriert und 31 neue Mitglieder und eine Gruppenanmeldung aus Polen aufgenommen, sodass die GTFCh nun 717

das Dienstreiseverbot, in verschiedenen Bundes- ländern und Ländern anhalten würden, entschloss sich der Vorstand für eine reine Online- Veranstaltung auf einer

Manchmal habe ich jedoch auch schon die Befürchtung gehabt, dass durch eine sehr negative Darstellung der Gesamtsi- tuation vielleicht gerade im Bereich der Nach-

Nachdem der bisherige Amtsinhaber Michael Wollenweber im Juli 2017 in den Ruhestand getreten ist, wurde Frau Dr.. Silke Benjes zum 01.01.2018 zu seiner

Deshalb wird das Bundesgesundheitsministerium beauftragt, mittels Rechtsverordnung eine Regelung analog zum Jahr 2020 festzulegen, dass Krankenhäuser auch für das Jahr 2021

Deshalb wird das Bundesgesundheitsministerium beauftragt, mittels Rechtsverordnung eine Regelung analog zum Jahr 2020 festzulegen, dass Krankenhäuser auch für das Jahr