FACHBEREICH
INGENIEURWISSENSCHAFTEN Rahmenvereinbarung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung Diese Vereinbarung wird vom Fachbereich Inge- nieurwissenschaften der Jade Hochschule mit dem Partnerunternehmen und dem Studieren- den geschlossen, um einen möglichst reibungs- losen Studien- und Ausbildungs- bzw. Praxisab- lauf in den dualen Bachelor Studiengängen zu gewährleisten.
Es gilt das Niedersächsische Hochschulgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung sowie bei einer Berufsausbildung die entsprechend dafür gülti- gen Gesetze und Vorschriften.
Diese Vereinbarung betrifft Sachverhalte, die nicht durch die jeweilige Prüfungsordnung bzw.
den Ausbildungsvertrag abgedeckt sind.
Variante 1
Duales, ausbildungsintegriertes Studium Studium mit Berufsausbildung im Partnerunter- nehmen. Die Hochschule vermittelt die Studieninhalte entsprechend der Prüfungs- ordnung des gewählten Studiengangs, das Partnerunternehmen vermittelt die Ausbildungs- inhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan im ge- wählten Ausbildungsberuf.
Beginn nur Wintersemester!
Variante 2
Duales, praxisintegriertes Studium Studium mit Praxisphasen. Die Hochschule vermittelt die Studieninhalte entsprechend der
Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs, das Partnerunternehmen bietet Praxisphasen im Unternehmen.
Beginn Sommer- oder Wintersemester.
Elektrotechnik (dual) Maschinenbau (dual) Mechatronik (dual) Mechatronik (dual)
(Spezialisierungsbereich Meerestechnik) Medizintechnik (dual)
dual ausbildungsintegriert (nur zum Wintersemester) dual praxisintegriert (zum Sommer- oder Wintersemester) Studiengang
12.02.2021 V2.2
§2 Vereinbarungspartner Jade Hochschule
Fachbereich Ingenieurwissenschaften Friedrich-Paffrath-Str. 101
26389 Wilhelmshaven
Ansprechpartner im Fachbereich Maschinenbau
Prof. Dr.-Ing. Kai Mecke 0 44 21 /985 2895 E-Mail: mecke@jade-hs.de Elektrotechnik, Mechatronik, Medizintechnik, Meerestechnik Dipl.-Ing. (FH) Volker Lübben 0 44 21 /985 2676
E-Mail: luebben@jade-hs.de WICHTIG
Diese Rahmenvereinbarung ersetzt nicht die Notwendigkeit für den Studierenden sich online für den zugehörigen Studienplatz in dem jeweiligen dualen Studiengang zu bewerben: https://ecampus.jade-hs.de Bewerbungsfristen
Wintersemester:
vom 01.06. - 15.09.
Sommersemester:
vom 01.12. - 15.03.
§1 Variante und Studiengang
§3 Partnerunternehmen
(im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet)
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Fachlicher Ansprechpartner
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Telefonnummer
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§4 Studierender m w
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(im Folgenden als "Studierender" bezeichnet)
geboren am: _________________________
Straße: ______________________________
PLZ: _________________________________
Ort: _________________________________
Tel.: _________________________________
E-Mail:_______________________________
§5 Ausbildungsberuf
(nur bei Variante dual ausbildungsintegriert)
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Beginn
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Hinweise bei Berufsausbildung
Die Auszubildenen werden bei der IHK oder HWK vom Unternehmen als Externe angemeldet.
Die Anmeldung zum Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf erfolgt durch das Unternehmen. Es besteht keine Berufsschulpflicht!
§6 Zeitlicher Ablauf
Vorlesungs- Übungs- und Prüfungszeitraum an der Jade Hochschule Fachbereich Ingenieurwissen- schaften:
Sommersemester 1. März – 31. August 1. März – ca. 10. Juli
Wintersemester 1. September - 31. Januar 20. September – ca. 31. Januar
Die erste Phase des dualen ausbildungsintegrierten Studiums findet zum Wintersemester ab dem 1.
August bzw. 1. September des Jahres im
Ausbildungsunternehmen statt. Das erste Semester an der Hochschule ist dann ein Sommersemester und beginnt am 1. März.
Das duale, praxisintegrierte Studium kann zum Sommer- oder Wintersemester beginnen.
Am Ende der vierten Praxisphase findet bei der dualen, ausbildungsintegrierten Variante die Abschlussprüfung Teil 2 statt.
Die letzte Praxisphase beinhaltet die Anfertigung der Bachelorarbeit.
MUSTERABLÄUFE auf der letzten Seite.
Grundlage ist die Prüfungsordnung, Details kann ein abgestimmter Studienverlaufsplan regeln.
Wenn gewünscht, können hier voraussichtliche Termine eingetragen werden:
1. Praxisphase 1. Sem. Theorie 2. Praxisphase 2. Sem. Theorie 3. Praxisphase 3. Sem. Theorie 4. Praxisphase 4. Sem. Theorie 5. Praxisphase 5. Sem. Theorie 6. Praxisphase
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__________ bis __________
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d
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Unternehmen
§7 Studienfortschritt
Der Studierende informiert regelmäßig einmal im Semester das Unternehmen über den
Studienfortschritt durch einen Auszug aus der Leistungsübersicht.
§8 Bachelorarbeit
Das Unternehmen kann eine betriebsbezogene Bachelorarbeit vorschlagen.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die von dem Studierenden während der Studien- , Ausbildungs- und Praxisphasen erstellten prüfungs- und betriebsbezogenen Praxisberichte bzw. die Bachelorarbeit in das Eigentum des Unternehmens übergehen und urheberrechtliche Ansprüche des Studierenden, auch nach Abschluss ausgeschlossen sind.
§9 Ausbildungsvergütung/Praxisvergütung Das Unternehmen zahlt dem Studierenden eine Ausbildungsvergütung bzw. eine
Praxisvergütung. Die Höhe regelt ein ergänzender Ausbildungsvertrag oder
Praxisvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Studierenden.
§10 Studienkosten
Der Studierende überweist fristgerecht jedes Semester den jeweils aktuellen Semesterbeitrag.
Die Summe setzt sich zusammen aus Verwaltungskostenbeitrag, AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) Beitrag, Beitrag für das Studentenwerk Oldenburg und für die Kosten des Semestertickets. Der genaue Beitrag kann von Semester zu Semester variieren und ist aktuell zu finden unter:
https://www.jade-hs.de/studium/vor-dem-studium/
immatrikulationsamt/semestergebuehren/
Die Beiträge werden der/dem Studierenden von dem Ausbildungsunternehmen erstattet.
Bitte beachten Sie die Rückmeldetermine zu jedem Folgesemester!
Zukünftige Ergänzungen / Änderungen von Studienkosten durch Hochschule oder Land Niedersachsen gehen zu Lasten des
Unternehmens.
§11 Jahresurlaub
Der/Die Studierende hat Anspruch auf mindestens den Urlaub entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub soll in Abstim- mung mit dem Betrieb möglichst zusammenhän- gend und in der Zeit genommen werden, in der kein Vorlesungsbetrieb stattfindet.
Vorlesungsfreie Tage, die auf den Jahresurlaub angerechnet werden können sind:
- die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr - alle Tage, die zwischen dem letzten offiziellen Prüfungstermin des Studierenden und der Wie- deraufnahme der Tätigkeit im Unternehmen lie- gen.
§12 Haftung
Aus dieser Rahmenvereinbarung sind gegenseitig keinerlei weitere Ansprüche ableitbar.
§13 Nebenabreden
Erweiterte Bedingungen werden z. B. in einem Ausbildungsvertrag oder Praxisvertrag nur zwi- schen dem Partnerunternehmen und der/dem Studierenden geregelt.
Weitere Nebenabreden gibt es nicht.
Vorstehende Rahmenvereinbarung wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von Vereinbarungspartnern unterschrieben.
Jeder Vereinbarungspartner erhält ein Exemplar.
Unternehmen
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(Ort/Datum)
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(Unterschrift Verantwortlicher und Stempel)
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Ansprechpartner der Personalabteilung
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Telefonnummer
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Studierender
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(Ort/Datum)
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(Unterschrift Studierender)
Jade Hochschule
Fachbereich Ingenieurwissenschaften
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(Ort/Datum)
Förderverein
Durch die Jade Hochschule und den Fachbereich Ingenieurwissenschaften entstehen dem Unternehmen bis auf die vorher Benannten keine weiteren
unmittelbaren Kosten oder Beiträge.
Die Bewerbung des Programms auf internen und externen Veranstaltungen und die Verlinkung zu Unternehmenswebseiten erfolgt auf den Webseiten der Jade Hochschule mit Unternehmensgenehmigung kostenlos.
Wir würden uns über eine freiwillige Mitgliedschaft des Unternehmens mit einem Mitgliedsbeitrag in freiwilliger Höhe in unserem "Verein zur Förderung der Jade Hochschule in Wilhelmshaven e.V."
freuen.
Hochschulen sind Zukunftslotsen! Sie lotsen ihre Studierenden durch die Untiefen zwischen Theorie und Praxis, bauen aber auch Brücken zwischen Studium und Arbeitswelt.
Seit über 40 Jahren setzt sich der "Verein zur Förderung der Jade Hochschule in Wilhelmshaven e.V." genau dafür ein: Brücken zu schlagen, Wege zu ebnen und Verbindungen zu schaffen. Durch materielle und ideelle Förderung der Studierenden der Jade Hochschule wird die Ausbildung eines leistungsfähigen akademischen Nachwuchses in den an der Hochschule eingerichteten Studiengängen der klassischen Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften ebenso wie in den Zukunftsthemen Energie, Gestaltung, Information, Mobilität und Medien unterstützt und der Hochschulstudienort gestärkt.
In jedem Jahr vergibt der Verein Stipendien an Bachelor- und Masterstudierende zur Teilfinanzierung ihres Studiums oder für Auslandsaufenthalte. Unter- stützt werden ebenfalls Veranstaltungen an der Jade Hochschule, wie beispielsweise die Absolventenver- abschiedungen, den Konstrukteurswettbewerb
"Design Challenge", etc. Der Verein setzt sich für nachhaltige Projekte der Studierenden ein.
Kontakt:
Verein zur Förderung der Jade Hochschule in Wilhelmshaven e. V.
Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven
Informationen zum Verein und zur freiwilligen Beitrittserklärung:
https://www.jade-hs.de/netzwerk/foerderung/
foerdervereine/verein-zur-foerderung-der-jade-
VEREIN ZUR FÖRDERUNG