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Archiv "Private Rentenversicherung schließt neue Lücken" (21.02.1997)

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enn der Ruhestand naht oder die Arzt- Praxis übergeben wird, sollte die Frage beantwortet sein: „Habe ich fürs Alter richtig disponiert?“ Als be- währte Problemlösung bietet sich hier die private Rente an.

Die Privatrente wird fäl- lig, solange der Sparer lebt.

Die Versicherung leistet ei- ne garantierte, lebenslange Rente plus Überschußanteile – ganz im Gegensatz zum Bank- oder Fondssparplan mit Kapitalverzehr.

Ein Beispiel: Ein 60jähri- ger, der für 100 000 DM bei ei- nem Banksparplan sechs Pro- zent auf 20 Jahre erhält, kann mit rund 620 DM Rente im Monat rechnen. Die Privat- rente, die lebenslang gezahlt wird, liegt im Durchschnitt etwas darüber. Wenn der 60jährige Arzt 100 Jahre alt wird, hat die Versicherung das Nachsehen – wenn er nur 70 wird, bekommen die Erben nichts (vgl. Tabelle).

Die Lebensversicherun- gen berichten von stolzen Verkaufszahlen. Etwa 20 Pro- zent des Neugeschäfts entfal- len auf die Privatrente, die sich zum „Renner“ ent-

wickelt hat. Auf dem Markt gibt es inzwischen viele Vari- anten, so daß der Anleger kaum mehr durchblickt.

Man kann zunächst ein- mal ansparen und dann eine Rente erhalten (aufgescho- bene Rente) oder auf einen

Schlag eine Summe einzah- len (Sofortrente). Es gibt auch die Möglichkeit, mit ei- nem Einmalbeitrag eine auf- geschobene Rente zu finan- zieren. Statt Rente kann man aber auch eine Kapitalzah- lung wählen; dabei sind aller- dings unterschiedliche Steu- ertatbestände zu beachten.

Bei laufenden Renten ist nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern.

Bei den Renten werden drei Varianten unterschie- den: Die konstante Rente hat eine garantierte Basis und einen nicht garantierten Gewinnanteil, der schwan- ken kann. Die dynamische Rente beginnt niedrig und steigt stetig, während die teildynamische Rente ein Kompromiß dieser beiden Systeme darstellt. Zum Ren- ten-Vertrag können ver- schiedene Extras hinzuge- häuft werden – zum Beispiel Rentengarantiezeiten, bei denen die Erben zum Bei- spiel fünf oder zehn Jahre die Renten erhalten. Dieser Zusatzschutz kostet Rendite – genauso wie Kombinatio- nen mit Berufsunfähigkeit oder Pflegefall. BE

[35]

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

V E R S I C H E R U N G E N

Lebenslange Sicherheit

Rechenbeispiel „Privatrente“

Ein 60jähriger läßt 100 000 DM in eine Sofortrente umwandeln

Gesellschaft monatliche

dynamische Rente im 1. Jahr im 5. Jahr

Agrippina 530 DM 608 DM

Cosmos 528 DM 600 DM

Deutscher

Herold 527 DM 593 DM

Europa 527 DM 560 DM

Debeka 524 DM 607 DM

Allianz 517 DM 593 DM

Hannoversche

Leben 517 DM 586 DM

Sparkassenvers.

Stuttgart 514 DM 581 DM

Württembergische 510 DM 585 DM

Quelle: „Capital“/„Morgen & Morgen“

D

as Bonner Sparpaket trifft und bestraft be- sonders Akademiker.

Bis vor fünf Jahren mußten sich Akademiker weniger Sorgen machen, daß ihre lan- ge Ausbildungszeit zu La- sten der Altersrente gehen würde. Neben einer Schul- zeit von bis zu 48 Monaten nach dem 16. Lebensjahr wurden ihnen zusätzliche 48 Monate Fachschulausbil- dung und bis zu 60 Monate Hochschulausbildung voll angerechnet. Voraussetzung aber war, daß Ausbildung und Studium abgeschlossen worden waren.

Die ersten bitteren Ein- schnitte erfolgten schon im Jahre 1992: nur noch sieben Jahre wurden für Ausbil- dungszeiten ab dem 16. Le- bensjahr anerkannt. Ein Ab- schluß war auch hier Voraus- setzung. Was über diese sie- ben Jahre hinausging, wurde

– so sah es ein Stufenplan bis ins Jahr 2003 vor – nur noch teilweise anerkannt.

Sparpaket vom Herbst 1996

Und mit dem Sparpaket setzte die Bundesregierung im Herbst 1996 nochmals den Rotstift an. Wer eine gute Ausbildung absolviert hat, den bestraft die Altersrente.

Nur noch 36 Monate werden künftig für Schule und Studi- um angerechnet. Allerdings nicht mehr ab dem 16., son- dern erst ab dem 17. Lebens- jahr. Erfreut sein über diese neue Regelung können ei- gentlich nur die Studienab- brecher. Ihnen wurde bislang

nichts von ihrer „Studien- zeit“ angerechnet. Sie wer- den nun gleichgestellt, als hätten sie ihr Examen be- standen.

Vergleicht man die Al- tersrente, die ein Studienab- solvent nach der Regelung vor 1992 mit Ablauf des 65.

Lebensjahres erwarten durf- te, mit dem, was er nach der neuen Regelung erhält, so tut sich eine erhebliche Lücke in der Altersversorgung auf, meint die Bayerische Hypo- theken- und Wechselbank in München. Bis zu 336 DM pro Monat nach altem Recht stehen in Zukunft nur noch maximal 105 DM gegenüber, errechneten die Bayern-Ban- ker. Akademikerinnen ab Jahrgang 1945 verlieren

durch die Rentenreform dop- pelt. Wollen sie in Zukunft mit 60 Jahren in Rente ge- hen, müssen sie einen zusätz- lichen Abschlag von 18 (!) Prozent im Vergleich zur Al- tersrente ab 65 Jahren hin- nehmen. Das macht bei Besserverdienenden bis zu 490 DM minus aus.

Eine derartige Versor- gungslücke kann man über ei- ne freiwillige Nachentrich- tung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung ausgleichen – durch eine einmalige Zah- lung an die Rentenkasse.

Doch: Für die meisten dürfte es rentabler sein, Lücken in der Altersversorgung durch eine private Rentenversiche- rung oder eine Kapitallebens- versicherung aufzufüllen. rco

Private Rentenversicherung schließt neue Lücken

Privatrente

Referenzen

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