• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Tagesordnungspunkt V: Übereinstimmung in vielen Grundsatzfragen" (25.05.1989)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Tagesordnungspunkt V: Übereinstimmung in vielen Grundsatzfragen" (25.05.1989)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Plenarberatungen zum Ta- gesordnungspunkt „Tätigkeitsbe- richt der Bundesärztekammer" wäh- rend des 92. Deutschen Ärztetages gerieten zuweilen zum offenen Schlagabtausch zwischen der Mehr- heit des Ärztetags-Plenums und den Delegierten aus Kreisen der „Alter- nativen Listen" und den auch zu den voraufgegangenen Tagesord- nungspunkten opponierenden Grup- pen. Auch beim Berliner Ärztetag benutzten viele Delegierte die Gele- genheit, beim Tagesordnungspunkt V eine Generaldebatte zu Einzel- themen der Sozial- und Gesund- heitspolitik zu eröffnen oder fortzu- setzen.

Ähnlich wie bei dem TOP „Fi- nanzen" kamen auch hier allgemein- politische Fragen aufs „Tapet", die durch (schließlich zumeist abgelehn-

te) Entschließungsanträge konkreti- siert und verstärkt werden sollten.

Auch in „persönlichen Erklärun- gen", einer bisher bei Ärztetagen noch nicht erlebten Flut, bewegten sich viele Redebeiträge ebenso in ei- nem fast monomanen allgemeinpoli- tischen Duktus, getragen von zum Teil wortgewaltigen Einwürfen — si- cherlich die Aufmerksamkeit der Medien und der nicht-ärztlichen Öf- fentlichkeit auf sich ziehend, aber dennoch weit außerhalb des themati- schen engeren Rahmens des Ärzte- tages. Das Spektrum dieser auch von der Verhandlungsleitung als zumeist allgemeinpolitisch eingestuften An- träge reichte von einer „tagesfri- schen" Bewertung des sogenannten Memminger Abtreibungsurteils, von Bekundungen über die Mitglied- schaft und die Zusammensetzung vom BMAuS bezeichneter Personenkreis,

die nicht versichert sind, soweit die Kran- kenkassen die Behandlung gegen Erstat- tung von Aufwendungen und Verwal- tungskosten erhält (5 264).

—Sämtliche Daten, die für die Betei- ligung des Medizinischen Dienstes gemäß

§ 275 erforderlich sind.

—Alle Daten, die für die Abrechnung mit den Leistungserbringern erforderlich sind (also auch Diagnosen).

—Alle Daten für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit gemäß § 106 (2).

—Bei der Arzneimittelerfassung und der Abrechnung wird die maschinelle Lesbarkeit und damit die maschinelle Ver- wertbarkeit durch einheitliche Kennzeich- nung und die gewerbliche Verwendung möglich gemacht (5 300).

—Im Krankenhausbereich besteht die Verpflichtung zur Weitergabe der Krankenversicherungssnummer, Diagno- sen, Arztnummer des einweisenden Arz- tes (5 301).

Das besondere Problem besteht in der Datenvernetzung und der Datenweiter- verwendung, denn die ungeheure Fülle versichertenbezogener Daten „dürfen auch auf Datenbändern oder anderen Da- tenträgern erfaßt werden". Selbst wenn unbestritten durch eine derartige Datenfül- le sinnvolle Erkenntnisse in epidemiologi- scher Hinsicht sowie für den sozial- und auch gesundheitspolitischen Bereich möglich werden, besteht doch für den er- faßten Personenkreis eine zu beachtende Gefahr des Mißbrauchs.

In der Abwägung möglicher Erkennt- nisse gegen die Mißbrauchgefahr muß auch im Hinblick auf das Urteil des Bun- desverfassungsgerichtes zur Volkszäh- lung dem Schutz des Individuums — und damit dem Schutz unserer Patienten — eindeutig Vorrang gegeben werden.

Krankenhaus-

entlassungsberichte

„Krankenhausentlassungsberichte enthalten mit Angaben über Eigen- und Familienanamnese patientenbezogene Da- ten. Sie dienen der Information des wei- terbehandelnden Arztes. Sie den anfor- dernden Krankenkassen zur Klärung der Leistungsfrage zur Verfügung zu stellen, bedeutet insbesondere unter Berücksichti- gung des Datenschutzes Mißbrauch." ❑

Tagesordnungspunkt V

• •

Übereinstimmung in

vielen Grundsatzfragen

Lebhafte Debatten zum Tätigkeitsbericht

Bei gelegentlich knappen Stim- menverhältnis- sen muß sorg- fältig ausgezählt werden, hier durch einen der Geschäftsfüh- renden Ärzte der Bundesärz- tekammer

A-1570 (26) Dt. Ärztebl. 86, Heft 21, 25. Mai 1989

(2)

Gestandene Berufspolitikerin: Dr. med. In- grid Hasselblatt-Dietrich, stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes

als die ambulante Tätigkeit im Kran- kenhaus und damit auch die Wei- terbildungsmöglichkeiten begrenzt sind.

Kostensparende Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sollen zur rechtzeitigen Rehabilitation in die Programme von Fortbildungs- veranstaltungen aufgenommen wer- den. Hierzu soll vermehrt auf die Angebote der medizinischen Assi- stenzberufe, insbesondere der Krankengymnasten, Masseure und der medizinischen Bademeister, die Ärzte zu „schulen", zurückgegriffen werden.

Zwei Anträge zum Thema „Wei- terbildung" wurden dagegen zur wei-

Von Anfang an dabei: Prof. Dr. med. Ulrich Kanzow, unabhängiger Einzelkämpfer und alter MB-Mann zugleich

Schon seit den Zeiten der (aufgelösten) Bun- desassistentenkonferenz Vertreter des linken Spektrums: Prof. Dr. med. Winfried Kahlke

teren Bearbeitung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwie- sen, so ein gemeinsamer Antrag von Delegierten der Bayerischen Lan- desärztekammer und der Ärztekam- mer Westfalen-Lippe, der für eine Förderung der Unfallchirurgie in der Aus-, Weiter- und Fortbildung plä- dierte, und ein programmatischer und umfangreich begründeter An- trag, der für eine Generalüberholung der Approbationsordnung für Ärzte und eine Neudefinition des darin verankerten Ausbildungszieles ein- trat.

Ferner beschloß der Ärztetag auf Antrag von Delegierten der Ärz- tekammer Berlin: „Die Weiterbil-

Harte Worte gegen die Arzt-im-Praktikum- Lösung: Antje Möhring von der Fachkonfe- renz Medizin in der VDS

des Weltärztebundes bis hin zur For- derung nach einem generellen Atomteststopp, der Warnung vor neuer atomarer Aufrüstung und Stellungnahmen zur „Zwangsernäh- rung von Menschen im Hunger- streik".

Das Konvolut von 67 zum Tages- ordnungspunkt „Tätigkeitsbericht"

gestellten Entschließungsanträgen (zu insgesamt 11 Themenkomple- xen) betraf den umfangreichen Tä- tigkeitsbericht '89 der Bundesärzte- kammer — dieses Jahr mit einem Re- kordumfang von 613 Seiten.

Weiter- und Fortbildung In einer Entschließung spricht sich der Ärztetag für eine umfassen- dere Fort- und Weiterbildung in der klinischen Pharmakologie aus. Kli- nisch-Pharmakologische Institute sollten nicht nur in allen medizini- schen Fakultäten, sondern auch in den großen Kliniken eingerichtet werden. Durch intensivierte pharma- kologische Fort- und Weiterbildung der Arzte würden vermehrt Erkennt- nisse über die Wirksamkeit, Sicher- heit und das therapeutische Spek- trum von Arzneimitteln vermittelt — nicht zuletzt ein Anliegen, das aus dem ärztlichen Auftrag und den er- höhten Anforderungen an die Arz- neimitteltherapie resultiert.

Angenommen wurde auch ein Antrag, der dafür plädiert, die Wei- terbildung in den Gebieten und Teilgebieten jeweils bis zur Hälfte der Gesamtzeit in Teilzeitbeschäftigun- gen abzuleisten. Dadurch würden vor allem für solche Ärztinnen Bar- rieren beim Eintritt in den Beruf und bei der Absolvierung der Wei- terbildung abgebaut, die neben ih- rem ärztlichen Beruf Familienpflich- ten zu erfüllen haben. Dagegen lehnte der Ärztetag mit einem Stim- menverhältnis von 97:87 einen wei- teren Antrag zur Teilzeitweiterbil- dung ab, der eine uneingeschränkte Anrechnung von Teilzeitbeschäfti- gungen auf die geforderte Weiterbil- dungszeit vorsah.

Ein Beschluß plädiert dafür, auch niedergelassene Arzte stärker in die Weiterbildungsverpflichtun- gen einzubinden, zumindest solange,

Dt. Ärztebl. 86, Heft 21, 25. Mai 1989 (29) A-1573

(3)

dungsanforderungen sollen stärker an die Erfordernisse der ambulanten.

Medizin angepaßt werden." Begrün- dung: Sie seien heute zu stark an den Notwendigkeiten der stationä- ren Versorgung orientiert. Dagegen lehnte der Arztetag zwei Teilpunkte dieses Berliner Antrages ab, die für einen Rechtsanspruch auf Weiterbil- dung per Dienstvertrag und für „al- ternative Überprüfungsformen" plä- dierten.

An den Vorstand der Bundes- ärztekammer wurden zwei Anträge überwiesen, die für eine verbesserte juristische Stellung der Ärzte in Gruppenpraxen qua Novelle eines

„Partnerschaftsgesetzes" plädierten und zudem für eine Revision der be- reits vom Vorstand der Bundesärzte- kammer beratenen und zustimmend zur Kenntnis genommenen „Richtli- nien zur Bewertung von Arztpraxen"

(insbesondere hinsichtlich des imate- riellen Wertes — „goodwill").

Kritik am PKV

-

Basistarif

Engagierte Debatten gab es zum Thema „Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)". Ein Antrag (gestellt von Delegierten der Ärztekammer des Saarlandes und Mitgliedern des Präsidiums der Bun- desärztekammer) kritisiert, daß die von einzelnen Unternehmen der PKV seit geraumer Zeit offerierten

„Basistarife" mit unterschiedlichen

Bei der Eröffnung derAusstellung zum Dritten Reich: Der Leiter des Projektes bei der Berli- ner Ärztekammer, Dr. med. Christian Pross

Multiplikatoren für ärztlich-persön- liche Leistungen und ärztlich-techni- sche Leistungen auf der einen und höheren Multiplikatoren für zahn- ärztliche und Zahnersatzleistungen auf der anderen Seite operieren.

Dies lehnt die Mehrheit des Ärzteta- ges ab. Von einigen Delegierten wur- de der PKV vorgehalten, sie wolle

„Kapital" aus der verkorksten „Ge- sundheitsreform" schlagen, indem sie gespaltene Tarife zur Entlastung des eigenen Budgets offeriere, um damit den Versichertenkreis um ei- nen neuen Status als „sozialversi- cherter Privatpatient" zu erweitern.

Der Beschluß des Arztetages fordert die PKV auf, die gespaltene

Im Plenarsaal des Internatio- nalen Congress Centrums Berlin während vier anstrengender Tage

Eindrucksvolles Referat über die Ärzte im Dritten Reich: Der Münsteraner Medizinhi- storiker Prof. Dr. med. Richard Toellner

Honorierung für ärztliche und für zahnärztliche Leistungen aufzuhe- ben und eine gleichlautende Hono- rierung für beide Arztgruppen hin- sichtlich der „Multiplikatorhöhe"

einzuführen.

Ein weiterer Beschluß plädiert dafür, die Kosten bei Durchführung einer künstlichen Befruchtung wie- der in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen (die Kostenübernahme ist seit In- krafttreten des „Gesundheits-Re- formgesetzes" ausgeschlossen).

Ein weiterer Beschluß fordert eine besondere Kindervorsorgeun- tersuchung: „Die im Zusammenhang mit dem GRG § 26 vorgesehene Un- tersuchung 9 soll auf den Zeitpunkt um den Tag nach Vollendung des 5. Lebensjahres festgesetzt werden."

Personalnot der Kliniken

Großes Engagement zeigte der Ärztetag auch bei Fragen der Kran- kenhausfinanzierung und pflegeri- schen Versorgung im stationären so- wie im ambulanten Sektor. Delegier- te aus den Reihen der im Marburger Bund organisierten Krankenhaus- ärzte sprachen sich nachdrücklich für tarifvertragliche Verbesserungen im Rahmen der aktuellen Tarifrunde mit den Arbeitgebern und einen zü- gigen Abbau der Fehlstellen aus. Zu

„Pflegenotstand und Tarifverhand- lungen" heißt es: „Der Ärztetag er- A-1574 (30) Dt. Ärztebi. 86, Heft 21, 25. Mai 1989

(4)

klärt sich mit den Forderungen der Gewerkschaften ÖTV, DAG und Marburger Bund über eine Neugrup- pierung für das Pflegepersonal ei- nig."

Der Ärztetag nahm einen von Delegierten der Arztekammer West- falen-Lippe gestellten Antrag an, wonach sich der BÄK-Vorstand für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des klinischen Obduk- tionsrechtes einsetzen und vor dem kommenden Deutschen Ärztetag be- richten soll.

Fünf Beschlußanträge, die poli- tische Auslandsfragen und andere allgemeinpolitische Themen aufgrif- fen, beschied der Ärztetag mit

„Nichtbefassung". Darin hatten eini- ge Delegierte u. a. die Apartheidpo- litik der Republik Südafrika rügen und die Berufung der Delegierten zur Generalversammlung des Welt- ärztebundes durch das Ärztetags- Plenum vorschreiben wollen.

Ebenso abgelehnt wurde eine Reihe von Anträgen ebenfalls allge- meinpolitischen Inhalts, die sich un- ter anderem auch mit Leserbriefen von Ärzten im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT und mit dem Hun- gerstreik von RAF-Terroristen be- faßten.

Mit der ärztlichen Berufsaus- übung befaßten sich andere Anträge, die mehrheitlich angenommen, zum Teil aber auch an den Vorstand überwiesen wurden, so u. a.:

I> Die Ärzteschaft wird aufge- fordert, nur noch fälschungssichere Rezeptformulare zu benutzen, um so die „Beschaffungskriminalität" zu erschweren.

1> Die Arzneiverpackungen sollten auf das notwendige Mindest- maß beschränkt werden.

> Die Pharmaindustrie wird zu neutralen Qualitätskontrollen aufge- rufen; sämtliche Hilfsstoffe aller im Handel befindlichen Fertigarznei- mittel sollten lückenlos deklariert werden.

> Die Bundesapothekerkam- mer wird aufgefordert, darauf hinzu- weisen, daß sich die Apotheker strikt an die Verordnung des Arztes halten

— sowohl was die Menge als auch die Art der Medikamente betrifft (so- weit der Arzt nicht von der aut-idem- Regelung Gebrauch macht). HC

Entschließungen zum

Tagesordnungspunkt V

Fortbildung und Weiterbildung

in klinischer Pharmakologie

„Die klinische Pharmakologie hat bis heute nicht die Beachtung und Förderung gefunden, die ihr eigentlich zukommen sollte. Noch immer gibt es nicht an allen medizinischen Fakultäten Lehrstühle für klinische Pharmakologie. Dabei ist die Aufgabe der klinischen Pharmakologie, die Erkenntnisse über die Wirksamkeit, Si- cherheit und den therapeutischen Stellen- wert von Arzneimitteln zu vermehren, für den Fortschritt der Arzneitherapie insge- samt von wesentlicher Bedeutung. Insbe- sondere wichtig ist eine klinische Phar- makologie, die sich in enger Zusammen- arbeit mit den klinisch tätigen Kollegen den praktisch relevanten arzneitherapeuti- schen Fragen und Problemen zuwendet.

Aus diesen Gründen sollten klinisch-phar- makologische Institute nicht nur in allen medizinischen Fakultäten, sondern auch an den großen Kliniken eingerichtet wer-

den."

Änderung der

Musterweiterbildungs- ordnung

„Die Musterweiterbildungsordnung ist dahingehend zu ändern, daß die Wei- terbildung in Gebieten und Teilgebieten je- weils bis zur Hälfte der Gesamtweiterbil- dungszeit in Teilzeitbeschäftigung abge- leistet werden kann." ❑

Begründung:

Die derzeitigen Bestimmungen der Musterweiterbildungsordnung führten da- zu, daß die Weiterbildung insbesondere für Ärztinnen mit Familienpflichten (Be- treuung von Kindern und pflegebedürfti- gen Familienangehörigen) immer noch er- schwert oder unmöglich gemacht wird.

Der Mangel an Vollzeitarbeitsplätzen darf nicht dazu führen, daß zunehmend Teil- zeitarbeitsplätze abgebaut werden.

Weiterbildung auch bei niedergelassenen Ärzten

„Der 92. Deutsche Ärztetag sieht mit Sorge, daß durch die Zurückdrängung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit im Kran- kenhaus die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses beeinträchtigt wird. Die an- gestrebte umfassende Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen in den ver- schiedenen ärztlichen Fachgebieten wird nur erreicht, wenn auch die ärztlichen Tä- tigkeiten erfahrbar sind, die in der Ambu- lanz durchgeführt werden,.

Der 92. Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Schaffung der rechtlichen Grundlagen, damit niedergelassene Ärzte in verstärktem Maße in den Auftrag der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuch- ses eingebunden werden können. Solan- ge dies nicht der Fall ist, muß dem Kran- kenhaus die Möglichkeit zur umfassenden Weiterbildung bleiben. Dies bedeutet unter anderem, daß es unvertretbar ist, ambu- lante ärztliche Leistungen aus dem Kran- kenhaus zu verbannen." [1]

Fortbildung

in der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln

„Die Landesärztekammern werden aufgefordert, ihren Einfluß geltend zu ma- chen, daß verstärkt Themen der Inhalte und Formen der zur rechtzeitigen Rehabili- tation notwendigen und damit kostenspa- renden Verordnungen von Heil- und Hilfs- mitteln in die Programme der Fortbil- dungsveranstaltungen aufgenommen werden. Hierzu wird vermehrt auf die An- gebote der medizinischen Assistenzberu- fe, insbesondere der Krankengymnasten, der Masseure und der medizinischen Ba- demeister, die Ärzte zu schulen, zurück- zugreifen sein, da die ärztlichen Kapazitä- ten durch konsequente Geringachtung der Notwendigkeit ärztlicher Aus-, Weiter- und Fortbildung in diesem medizinischen Bereich, insbesondere der physikalischen Medizin, erschöpft sind.

Der Deutsche Ärztetag bedauert die- se Entwicklung und fordert als ersten Schritt die Fakultäten auf, die ausreichen- de fachspezifische Durchführung von Prä- vention und Rehabilitation wieder in die Lehrpläne aufzunehmen und insbesonde- re dem Lehrstuhlsterben im Bereich der Dt. Ärztebi. 86, Heft 21, 25. Mai 1989 (33) A-1577

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Um die allgemein wünschenswerte Entwicklung einer evidenzbasierten Versorgungssteuerung spe- ziell im Interesse der Aufrechterhaltung der wohn- ortnahen Versorgung

Der Deutsche Ärztetag fordert Rahmenbedingun- gen, in denen Ärztinnen und Ärzten auf der einen Seite und Krankenkassen auf der anderen Seite wieder eine nachhaltige und

Soweit Sie grundsätzlich für die Bei- behaltung der jetzigen Form ambu- lanter ärztlicher Versorgung eintre- ten, wird von Ihnen dann ebenso an der herrschenden Vertragsfreiheit

Für den Fall, dass sich Pati- enten selbst krankheitsbedingt nicht mehr adäquat mitteilen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung der dann gewünschten

Durch Gesetzesänderungen werden immer wieder die Honorarzahlungen der niedergelassenen Ärzte reduziert. Hier handelt es sich nicht um Einkom- menseinschränkungen, sondern um

Mit In-Kraft-Treten der neuen Approbationsord- nung und Verabschiedung der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung 2003 wurden die Möglich- keiten, psychosoziale Aspekte in die

(d.h., auch Einkommen Erwerbstätigkeit geringer als dienwechsel kann für den oder, wenn Studierende aus selbständiger Erwerbstä- der Unterhalt sein, besteht die

Der Deutsche Ärztetag verknüpft mit der in- zwischen wenigstens erfolgten Rücknahme des Schwarzbuches die Forderung und Hoffnung, dass die Akteure der Gesundheitspolitik und