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FQEITE ,Schalenwildbewirtschaftung auf ökologischer F ü R w 1 s s E N Grundlage (Beispiel Vorarlberg)
Friedrich Reimoser
1 9 S 5 Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Veterinärmedizinische Universität, Wien
Wald und Wild - Pflanze und Pflanzenfresser - sind von Natur aus eine untrennbare ökosysteınare Einheit. In der Kulturlandschaft wurden sie aber oft zu einem lionfliktreichen Gegensatz. Konkurrie- rende und unkoordinierte Ziele verschiedener Landnutzer sind meist die Hauptwurzeln der Probleme.
Vorarlberg hat deshalb verbesserte Grundlagen zur Problemlösung entwickelt. Wesentlich ist dabei die Festlegung von klaren Zielen, Verträglichkeitsgrenzen und regionalen Prioritäten bei der Land- nutzung und Wildbewirtschaftungl Für die Erreichung der Ziele sind vor allem Effizienz und Verbind- lichkeit der Massnahmen, objektive Erfolgskontrolle und Akzeptanz durch die Betroffenen entschei- dend. P
l Einleitung
Im österreichischen Bundesland Vorarlberg mit seiner intensiven Mehrfachnutzung der Land- schaft (Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Touris- mus, Verkehr, Industrie usw.) wurde in den 80er Jahren beschlossen, neue Grundlagen für die Schalenwildbewirtschaftung auszuarbeiten und diese im neuen Jagdgesetz (1988) zu verankern.
Als primäre Grundlage für die Bejagungs- und Abschussplanung wurde ein landesweites Wild- schaden-Kontrollsystemi eingerichtet. Zur Erhal- tung des Lebensraumes der Schalenwildarten bei gleichzeitiger Minimierung der Wildschäden am Wald wurde die sogenannte «Wildökologische Raumplanung» entwickelt. Das gesamte Wild- management wurde dadurch auf eine ökologische Basis gestellt. Uber die Grundzüge des Manage- mentsystems sowie über Erfolge und Probleme in der Praxis wird berichtet.
2 Kurzbeschreibung des .Landes
Vorarlberg: 260'000 Hektar Landesfläche, 35 Pro- zent Wald, davon rund 50% Schutzwald (österrei- chische Schutzwalddefinition), auf mehr als der Hälfte der Waldfläche Immissionsschäden, gravie- rende Verbissschäden an der Waldverjüngung durch Schalenwild und teilweise auch durch Wei- devieh; vertikale Ausdehnung des Landes von 400m (Bodensee) bis 3'312 rn (Piz Buin);
kleinflächige Besitzstruktur, intensive Alpwirt- schaft (Bergweide), intensiver Tourismus; Vor- kommen von Rot-, Reh-, Gams- und Steinwild, hoher Jagdwert (Pachtzins bis über öS 1'000 pro
Hektar, 1öS = 12 RP), Revierjagdsystem mit Jagd- recht des Grundeigentümers, Mindestgrösse der Eigenjagdreviere 115 ha, der Genossenschafts- jagdreviere 300 ha.
3 Jagdgesetz l
Grundlage für das neue Jagdgesetz und flankie- rende Massnahmen in anderen Fachbereichen ist ein Regionalplanungs- und Managementkonzept für Schalenwildarten in Vorarlberg, das vom For- schungsinstitut für Wildtierkunde und Okologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien ausarbeitet worden ist (ONDERSCHEKA und REIMOSER 1988a, REIMOSER 198821). Wesentli- che Elemente des Jagdgesetzes sind:
- Wildökologische Raumplanung: Landesweite Raumplanung nach wildökologischen Ge- sichtspunkten (Wildräume, Wildregionen, Wildbehandlungszonen, Habitatschutzgebiete/
Sperrgebiete, Schwerpunktbejagungsgebiete/
Wi1dfreihaltungen); siehe Kapitel 4.
- Für jede Wildregion besteht eine Hegegemein- schaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit.
- Landesweites objektives Wildschadenkontroll- system (systematisches Verbiss-Kontrollzaum netz, konkrete landeskulturelle Minclestziel- setzung hinsichtlich Waldverjüngung usw.);
siehe Kapitel 5.
- Vorlagepflicht für sämtliches erlegtes Wild (konsequente Abschusskontrolle durch kör-
perlichen Nachweis). ,
- Abschussplanung erfolgt primär aufgrund des Ausmasses und der Entwicklung der Wildschä- den am Wald und nicht mehr aufgrund unsi-
48 FORUM für Wissen 1996 cherer Wildbestandeserhebungen und Wildzu-
wachsberechnungen. Der für die Wildräume und Wildregionen von der Behörde ,verordnete Mindestabschuss orientiert sich, an der Wild- schadenssituation und dem durchgeführten Abschuss der drei Vorjahre.
- Neben der revierbezogenen Verteilung der Mindestabschüsse auch revierübergreifendes, regionsbezogenes Abschusskontingent.
- Zuständigkeit für Rotwild-Winterfütterung (Fütterung nur in Kernzonen erlaubt) liegt bei der Hegegemeinschaft. (regionale Abstimmung erforderlich) und nicht beim einzelnen Jagd-
gebiet (Revier). , r
- Mehr Einflussmöglichkeit der Grundeigentü- mer (Jagdgenossenschaften) auf die Wildbe- wirtschaftung.
- Effiziente Vollzugsmöglichkeiten für die Be- hörde (Sanktionen wie Zwangsabschuss oder Auflösung' des Jagdpachtvertrages). ~ Insgesamt wurde in Vorarlberg ein grundlegend verändertes, realitätsbezogenes und flexibel hand- habbares Jagdgesetz, in dem zahlreiche Verord- nungen zur regionsangepassten Regelung der ein- zelnen Teilbereiche vorgesehen sind, geschaffen.
Das Gesetz bringteinerseits ein hohes Mass an Eigenverantwortlichkeit und gestalterischem Frei- raum für die Jäger und für die Grundbesitzer, andererseits aber auch harte und direkte Ein- griffsmöglichkeiten seitens der Behörde, falls es den Jägern und Grundbesitzern nicht gelingt, ihren Freiraum im Sinne des Gesetzes zu nützen.
Der optimale Umgang mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten erforderte eine mehrjährige Lern- phase der Betroffenen und ist in manchen Regio- nen weiter verbesserungsbedürftig.
Ausser den jagdgesetzlichen Regelungen wur- den in Vorarlberg bereits zahlreiche flankierende Massnahmen zur Walderhaltung und Schutzwald- sanierung durchgeführt (finanzielle Förderung durch «Fonds zur Rettung des Waldes››): z.B. ver- stärkte Wald/Weide-Trennung, Belassung von gefällten und verankerten Bäumen im Schutzwald zur Verminderung des Schneegleitens und Begün- stigung der Waldverjüngung, Biotopverbesserung (z.B. Anpflanzung von Verbissgehölzen).
Eine entscheidende Voraussetzung für die öko- logische Ausrichtung des Jagdgesetzes und die gegenwärtig günstigen Vorzeichen zur Bewälti- gung der Wald/Wild-Problematik in Vorarlberg war die gemeinsame Wald/Wild-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landesregierung, der Forstbe- hörde, der Grundbesitzer, der Jägerschaft und der Wissenschaft (vgl. REIMOSER 1987), der es ge- lungen ist, Feindbilder abzubauen und in mühe- voller, geduldiger Arbeit, den nötigen sachlichen Konsens für eine konstruktive Zusammenarbeit auf Landesebene zu finden. i A
4 Wildökologische Raumplanung
Diese gliedert sich in 4 Ebenen: 1. Landesweite Basisplanung, 2. Regionale Detailplanung, 3. Be- triebsinterne Planung und 4. Internationale Mass- nahmenabstimmung, wovon die Ebenen 1 und teil- weise auch 2 im Jagdgesetz geregelt werden. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hier besprochenen Planungs- modell nicht um eine lediglich «jagdliche» Raum- planung, sondern um eine fachgebietsübergreifen- de (integrale) «wildökologische›› Raumplanung handelt. Eine ausschliesslich «jagdliche›› Raum- planung ist im Hinblick auf eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung der Wald/Wild/Mensch- Problematik nicht zielführend, weil die Problem- ursachen über die jagdlichen Belange hinaus- reichen (RBIMOSER 1988a, 1988b, 1988c, 1990a,
1990b, 1990c). *
4.1 Landesweite Basisplanung
Die wichtigsten Elemente werden kurz erklärt.
Wildraum (wildökologische Landschaftseinheit):
Wildökologisch einheitlicher Planungs-, Mana- gement- und Kontrollraum für eine bestimmte Wildart. Die Abgrenzung des Wildraumes orien- tiertsich an natürlichen und künstlichen Lebens- raumgrenzen des Wildes (Populationsgrenzen).
Wildregíon: Ein Wildraum (eine Wildpopulation) wird in Regionen untergliedert, wenn diese be- sondere wildökologische Eigenheiten (Subpopu- lationen) aufweisen oder wenn die Unterglie- derung verwaltungstechnisch zweckmässig ist (Flächengrösse, Bezirksgrenzen usw.), Die Ab- grenzung der Wildregionen ist im Gegensatz zu den Wildräumen prinzipiell artneutral, orientiert sich aber im Falle des Vorkommens mehrerer Schalenwildarten inklusive Rotwild primär an Rotwild (Abstimmung der Fütterung). Die Wild- region ist der Zuständigkeitsbereich einer Hege- gemeinschaft. `
Kleinste jagdliche Verwaltungseinheit ist somit das Jagdgebiet, mehrere Jagdgebiete bilden eine Wildregion, mehrere Wildregionen bilden die zentrale wildökologische Planungs- und Mana- gementeinheit, den Wildraum. Massnahmen in Jagdgebieten (Revieren) und Wildregionen wer- den auf Raumebene (4 verschiedene Rotwild- räume in Vorarlberg, vgl. Abb. 1) koordiniert.
Wildbehandlungszonen: Sie werden innerhalb der Wildräume für jede Wildart abgegrenzt (Kern-, Rand-, Freizonen), dienen insbesondere der grossräumigen Wilddichteregulierung und Areal- abgrenzung und sind als «Entwicklungsplanung››
(SOLL-Zustand) zu verstehen. Im Gegensatz zu