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Archiv "Meta-Analysen: Evidenz schuldig geblieben" (09.08.1999)

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A-1994 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 31–32, 9. August 1999

de, daß nur wenige Wochen nach dem überzeugenden Plädoyer für die systemati- sche Übersichtsarbeit (Antes et al., Heft 10/1999) diese Methodik nun wiederum als bloße „Zweitverwertung von Daten“ abgestempelt wird.

Bothner und Meissner zei- gen wichtige, aber bekannte Schwächen der randomi- sierten Studie auf und em- pfehlen als Alternative die Datenbankanalyse. Letztlich kann aber das Data Mining nur zur Hypothesen-Gene- rierung, nicht aber -Testung dienen. Die Probleme rando- misierter Studien (Selekti- onsbias) lassen sich oft durch weitgefaßte Einschlußkrite- rien und multizentrisches Design lösen.

Kurz gesagt: Wir brau- chen mehr, keinesfalls weni- ger, gute Studien und Meta- Analysen als klinische Orien- tierungshilfe.

Dr. med. Stefan Sauerland, II. Chirurgischer Lehrstuhl, Universität zu Köln, Ostmer- heimer Straße 200, 51109 Köln

Evidenz schuldig geblieben

Wenn die Gründe, die für das Data Mining sprechen sollen, ähnliche Qualität ha- ben wie jene, die angeblich gegen klinische Studien spre- chen, so muß man befürchten, daß den Mineuren wegen un- zureichender Abstützung ih- rer Stollen bald einiges Unge- mach droht.

Nur drei Beispiele (womit nicht gesagt werden soll, daß die übrigen Argumente tref- fender sind):

Daß große Studien signifi- kante, aber durchaus nicht immer relevante Ergebnisse erbringen können, ist allein ein Problem der Fallzahl. Es hat mit dem Design der ran- domisierten, doppelblinden Studie rein überhaupt nichts zu tun und betrifft jede Form von Auswertung.

Daß klinische Studien den

„Durchschnittspatienten“ un- tersuchen, ist im Prinzip rich- tig. Daß Data Mining etwas anderes (Besseres?) kann, wie

hier impliziert wird, ist falsch.

Mit statistischen Verfahren können nur Gruppen von Pa- tienten und deren „Durch- schnitt“ beschrieben werden.

Wenn „wichtige Nuancen“

der Patienten einbezogen werden sollen und zu kleinen Fallzahlen führen, muß man die Gesamtfallzahl vergrö- ßern oder sich mit sehr unge- nauen Aussagen zufriedenge- ben – in jeder Form von Aus- wertung oder Studie.

Daß in klinischen Studien Ein- und Ausschlußkriterien deshalb „wissenschaftlich er- forderlich“ seien, um Unter- schiede in den Ergebnissen nicht „eventuellen Stör- größen zuschreiben“ zu müs- sen, ist schlichter Unsinn.

Dies gewährleisten Maßnah- men wie Randomisierung und Verblindung, ganz egal, ob man Einschlußkriterien formuliert oder nicht! Ein- und Ausschlußkriterien un- terstützen die Sicherung der Diagnose, die Abwehr von Risiken, Compliance und re- gulative Anforderungen. Man kann sie eher strikt oder eher locker formulieren. Letzteres wird in vielen praxisrele- vanten kontrollierten Studien getan.

Schließlich ist das Argu- ment, der kontrollierte Ver- such stamme aus der Zeit vor der Computerisierung, sei quasi eine Art Verlegenheits- lösung und könne daher bald abgelöst werden, ungefähr so treffend wie der Hinweis, das Rad sei erfunden worden, be- vor man das Telefon kannte, und daher sei es heute ent- behrlich.

Angesichts der sagenhaf- ten Möglichkeiten des Data Mining ist es sicher kleinlich, darauf hinzuweisen, daß die Autoren jede Evidenz dafür schuldig bleiben, daß diese Technik das leistet („ermög- licht die Verbesserung der Pa- tientenversorgung“), was sich die Autoren von ihr verspre- chen.

Priv.-Doz. Dr. Jürgen Winde- ler, Abteilung Medizinische Biometrie, Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 305, 69120 Heidelberg

Zukunftschancen

Zu dem Beitrag „Via medici-Kongreß in Mannheim: Alternative Berufsfel- der“ von Dr. med. Kirsten Steinhausen in Heft 26/1999:

Gewerkschafts- populistische Töne

Mit der Forderung des Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Montgomery, nach einer Verkürzung der Weiterbildungszeit auf dem Via medici-Kongreß wurden nun zum wiederholten Male gewerkschaftspopulistische Töne angeschlagen, deren Gefährlichkeit nicht unkom- mentiert bleiben kann.

Die Verkürzung von Wei- terbildungszeit sowie die auch oftmals öffentlich an- gesprochene „Verschlankung der Weiterbildungsordnung“

mag für in Weiterbildung be- findliche Ärztinnen und Ärz- te eine naheliegende Forde- rung sein, verkennt aber, daß die Weiterbildung von Ärz- tinnen und Ärzten den Ärzte- kammern eine zur Durch- führung überlassene hoheitli- che Aufgabe ist, die an be- stimmte rechtliche Vorausset- zungen geknüpft ist.

So sind Weiterbildungs- bezeichnungen einzuführen oder haben zu entfallen, wenn eine wissenschaftliche Entwicklung und die Ein- führung einer Bezeichnung als Versorgungsbedürfnis für die Bevölkerung dies erfor- derlich machen. Hiermit kann es in diesem Feld keine Zweckmäßigkeitsüberlegun- gen dahingehend geben, ob eine Weiterbildung bequem zu absolvieren ist und wie viele Ärztinnen und Ärzte zweckmäßigerweise diese Be- zeichnung erlangen können.

Der Maßstab ist allein die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Praxis.

Es kann, ohne die Glaub- würdigkeit der Ärzteschaft zu gefährden, nicht weiter ange- hen, daß die Erfüllung dieses Staatsauftrages an die Ärzte- schaft zunehmend unter den Einfluß gewerkschaftlicher

Aktivitäten gerät. Wie sehr diese Vereinfachungstenden- zen Erreichtes gefährden könnten, mag der wöchentli- che Blick in den Anzeigenteil des Deutschen Ärzteblattes belegen. Dort sind in jeder Ausgabe Stellenausschrei- bungen zu finden, die sich auf Weiterbildungskategorien beziehen, welche durch die Weiterbildungsnovelle von 1992 neu etabliert wurden, wie beispielsweise die speziel- le Intensivmedizin in den ein- zelnen Gebieten.

Wer diese Weiterbildungs- kategorien wieder abschaffen will, muß ins Kalkül ziehen, daß er damit eine andere gewerkschaftliche Forderung gefährdet, nämlich die Schaf- fung von Lebensstellen in der Klinik unterhalb der Chefarzt- ebene.

Prof. Dr. med. Peter Knuth, Liebstöckelweg 9, 65191 Wiesbaden-Sonnenberg

Meta-Analysen

Zu dem Akut-Beitrag „Metaanalysen und ihre Grenzen“ von Rüdiger Meyer sowie dem Beitrag „Wissen aus medi- zinischen Datenbanken nutzen“ von Dr. med. Ulrich Bothner und Frank William Meissner, beides in Heft 20/1999:

Den Gold-Standard nicht verwässern

Randomisiert-kontrollier- te Studien und systematische Übersichtsarbeiten (Meta- Analysen) sind die zur Zeit wichtigsten Methoden, die uns zum möglichst unver- fälschten Vergleich von The- rapieverfahren zur Verfügung stehen. Beide Beiträge er- wecken jedoch den Eindruck, als ob diese Studientypen prinzipiell durch methodische Schwächen eingeschränkt sei- en.

Der Kommentar von Meyer schließt mit dem lapi- daren Satz: „Letztlich sind die Ergebnisse von Meta- Analysen immer anfecht- bar.“ Mit demselben Nihilis- mus kann man jede klinische Studie ablehnen. Es ist scha-

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