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(1)

Dr. Hans Linde

AGS publik

Montag, den 12.11.2012 in

Berlin

Auswirkungen des Risikokonzeptes auf die Betriebe und Umsetzung in die betriebliche Praxis

- aus Sicht der Vollzugsbehörden -

Dr. Hans Linde

Niedersächsisches Ministerium für

Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

(2)

Dr. Hans Linde Niedersächsisches

Sozialministerium

Seite Seite 22

Krebserzeugende Gefahrstoffe:

Das ERB-Konzept gemäß BekGS 910

Wichtige Kriterien bei der Implementierung in die Gefahrstoffverordnung aus Sicht des behördlichen Vollzuges:

• Rechtssicherheit

• Klares Instrumentarium für Toleranzwert- Überschreitungsszenarien („Roter Bereich“)

• Konsistente Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit

(3)

Dr. Hans Linde

Rechtssicherheit

• Möglichst baldige Implementierung in der Gefahrstoffverordnung

• Definitorisch saubere Abgrenzung gegenüber AGW- Werten

• Minimierungsgebot unter Akzeptanzschwelle?

(4)

Dr. Hans Linde Niedersächsisches

Sozialministerium

Seite Seite 44

Klares Instrumentarium für Toleranzwert- Überschreitungsszenarien („Roter Bereich“)

• Umgang mit branchenspezifischen Überschreitungen trotz Einhaltung des Standes der Technik

• Partnerschaftliche Problemlösung zwischen Betrieb und Überwachungsbehörde

• Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Flexibilisierung)

• Betriebseinschränkungen im Einzelfall nur als

„ultima ratio“

(5)

Dr. Hans Linde

Konsistente Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit

Schwierigkeiten:

• Konzept des Risikokontinuums verträgt sich nicht mit Wahrnehmung von Akzeptanz-/Toleranzwerten als

„Grenzwerte“

• Risikohöhe im Vergleich zu Alltagsrisiken einordnen

• Bei geplanter allg. Absenkung des Akzeptanzrisikos im Jahre 2017 erhöhen sich Vermittlungsprobleme

(„Der Grenzwert ist überschritten und die Behörden tun nichts!“)

(6)

Dr. Hans Linde Niedersächsisches

Sozialministerium

Seite Seite 66

Geplante Absenkung des Akzeptanzrisikos um eine Größenordnung auf 4 x 10-5 im Jahre 2017:

Bei diversen Stoffen sind Überwachungsprobleme durch

Nachweisgrenzen des Bestimmungsverfahrens absehbar. (Zumindest der Akzeptanzwert kann dann nicht messtechnisch überwacht werden.)

(Beispiele: div. Metalle)

Bei einzelnen Stoffen besteht die Gefahr, in den ubiquitären

Konzentrationsbereich hineinzurutschen. (Führt arbeitsplatzbezogene Risikobetrachtungen möglicherweise ad absurdum. Beispiele: Quarz, Asbest)

Das Gesamtrisiko, im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken, liegt größenordnungsmäßig im Bereich 5 x 10-1 (50%) Sind Restrisiken im Bereich 10-5 überhaupt verhältnismäßig? Und: Sind sie überhaupt noch sinnvoll ableit- und darstellbar?

2017: Absenkung des Akzeptanzrisikos - Ein sinnvolles Ziel?

(7)

Dr. Hans Linde

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