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Landwirtschaftlicher Erosionsschutz in

Sachsen-Anhalt

Dr. Matthias Schrödter Zentrum für Acker-

und Pflanzenbau Landesanstalt für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau

Landwirtschaftlicher Erosionsschutz in Sachsen-Anhalt Handlungsfelder und Zielkonflikte

Dr. Matthias Schrödter

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Landwirtschaftlicher Erosionsschutz in

Sachsen-Anhalt

Dr. Matthias Schrödter Zentrum für Acker-

und Pflanzenbau Landesanstalt für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau

Die Art und Weise der Landnutzung hat entscheidenden Einfluss auf die Landschaft und die stattfindenden Landschaftsprozesse.

Diese einschneidenden Landschaftsveränderungen wurden durch Nutzungs-und Strukturwandel hervorgerufen.

-Waldrodungen im Mittelalter

-Landausbau und Separation im 18. und 19. Jahrhundert

(Beseitigung der Gemengelage, Systematisches Wegenetz)

-Kollektivierung

-Meliorationen und Flurbereinigungen

Die Ausprägung wesentlicher, die aktuelle Erosionsdisposition bestimmende Kriterien wie Schlaggestaltung und –größe, Wege- und Gewässernetz sowie Ackerlandanteil ist primär historisch bedingt.

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Forsten und Gartenbau

Entwicklung von Landnutzung und Flurstruktur auf der Querfurt- Merseburger-Platte (O. Arndt, 2003)

um 1820 1860 - 1880

1930 - 1945 1995

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Forsten und Gartenbau

- 20 40 60 80 100

Anzahl [rel.] 49,1 17,3 21,4 9,1 2,3 0,6 0,3 ha [rel.] 8,4 11,4 31,0 29,0 12,7 4,5 3,0

< 5 ha 5 bis 10 ha

10 bis 25 ha

25 bis 50 ha

50 bis 75 ha

75 bis 100 ha

> 100 ha

Schlaggrößenverteilung in den wassererosionsgefährdeten Gebieten Sachsen-Anhalts

Schlaggröße kleiner 50 ha:

97 % der Schläge 80 % der Fläche

ca. 220.000 ha

51 % der Fläche

88 % der Schläge

Schlaggröße kleiner 25 ha:

ÆSchläge größer 50 ha bringen keine nennenswerten technologischen Vorteile.

ÆHanglängen größer 800 m sind gegenwärtig kritisch zu beurteilen (Dietzel et al., 2000).

ÆEs geht derzeit vorrangig um den Abbau von Übergrößen bzw. Überlängen.

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Problem: fehlende Flurelemente

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Die Entwicklung der Dichte linearer Strukturen in den Gemeinden Barnstedt und Nehmsdorf-Göhrendorf (O. Arndt, 2003)

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Schleichender Schwund abiotischer Landschaftselemente

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Forsten und Gartenbau

Aus den historischen Gegebenheiten ergeben sich wesentliche Hand- lungsräume der Landwirte, aber auch eine Reihe von Zielkonflikten, die nur durch Planungs- und Förderinstrumente entschärft werden können.

Aktuelle Probleme resultieren insbesondere aus:

- der historisch überkommenen Flurgestaltung und Bearbeitungsrichtung

Wege und Bearbeitungsrichtung folgen oft der Hangneigungsrichtung (Dietzel et al., 2000)

- den oftmals fehlenden Strukturelementen

- dem schleichenden Schwund an Barrieren und Retentionsräumen Æ große erosive Hanglängen

Landnutzung und Agrarstruktur sind stark durch gesellschaftliche Erfordernisse und staatlich initiierte Rahmenbedingungen überprägt.

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Forsten und Gartenbau

Das Bodenschutzrecht verpflichtet den Landwirt zur Vorsorge und Gefahrenabwehr, um schädliche Bodenveränderungen durch

Erosion zu vermeiden.

Diese Pflichten erfüllt der Landwirt in der Regel durch die Anwen- dung der guten fachlichen Praxis, womit Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung möglichst vermieden werden.

Von der Einhaltung der guten fachlichen Praxis ist auszugehen, wenn der Bodenabtrag in der Fläche nicht größer als BZ/8 ist.

10 t Æ 0,6 mm * ha * a

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Einfache Erosions- bewertung durch den Landwirt

Download von der Internetseite der Bayrischen

Landesanstalt für Landwirtschaft

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Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen gilt:

ƒ Die konservierende Bodenbearbeitung ist die zentrale Maßnahme des vorsorgenden landwirtschaftlichen Bodenschutzes mit direkten

Wirkungen für den Gewässer- und Hochwasserschutz.

ƒ Insgesamt stellt die konservierende Bodenbearbeitung eine zukunfts- weisende und -sichernde Weiterentwicklung des Ackerbaus dar.

0Die Umstellung auf Konservierende Bodenbearbeitung ist nicht nur der Austausch eines Bodenbearbeitungsgerätes.

ÎEs handelt sich um eine Systemumstellung.

Vorsorge durch Umsetzung der Cross-Compliance-Anforderungen sowie allgemeiner acker- und pflanzenbauliche Erosionsschutzmaßnahmen:

ÆMöglichst ganzjährige Bodenbedeckung

ÆVermeidung hangabwärtsgerichteter Fahrspuren ÆVermeidung von Bodenschadverdichtungen

ÆGewährleistung einer guten Bodenstruktur (Humus, Kalkung etc.)

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Es bestehen Zielkonflikte !

Konservierende Bodenbearbeitung

Gefährdung der Gesund- heit von Mensch und Tier

(Mykotoxine)

Herbizid- und Fungizideinsatz Herbizid- und Fungizideinsatz Schutz von Boden und

Gewässern (Erosion, Nitrat, Hochwasser)

Feldmäuse

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Feldversuche, Demonstrationen, Ackerbautage und Weiterbildungs- veranstaltungen dienen der Problemlösung, dem Erfahrungsaustausch und der Wissensvermittlung.

Pflug/ Packer (25 cm) Grubber/ Scheibenegge Direktsaat (10-15 cm)

14,0 12,2 5,9

6,4 8,4

11,3 11,3 10,4

0 15 30

0-6 16-22 24-30 32-38 42-48 60-66 72-78 90-96 [cm]

10,0 6,0

8,7 12,8 12,4 14,2 13,9 12,0

0 15 30

6,5 6,7 6,8 8,1

10,8 15,5 14,1 13,8 0 15 LK [Vol.-%]30

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Grundlage für die Ausgestaltung von Förderprogrammen, Æ um Entwicklungen zu initiieren

Æ um den Landwirten zu helfen, sich auf neue Anforderungen einzustellen.

Unterstützung der Verbreitung und Anwendung von bodenschonenden An- bauverfahren durch Förderung von Technikinvestitionen, Mulchsaatver- fahren und Zwischenfruchtanbau.

Mulchssatverfahren kommen auf ca. 320.000 ha in Sachsen-Anhalt zur Anwendung.

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Liegt eine schädliche Bodenveränderung vor, sind geeignete erosions- mindernde Maßnahmen für die Nutzung der Erosionsfläche zu planen, zu empfehlen und umzusetzen.

Æ Optimierung der Maßnahmenkombination

Besteht dennoch Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung, ist die Situation vor Ort zu prüfen und zu werten.

Æ Einhaltung der Guten fachlichen Praxis Æ Fremdwasserzutritt

Erosionsbewertung und Maßnahmeplanung durch die Landwirt- schaftsbehörden mit ABAGflux 1.0:

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Es wird nur die Situation auf der Erosionsfläche selbst bewertet.

Bei der Erfüllung der boden- und altlastenbezogenen Pflichten ist die planungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks und das sich daraus ergebende Schutzbedürfnis zu beachten, ... .

(BBodSchG §4, Abs. 4)

In der Regel sind dann zur Gefahrenabwehr auch Maßnahmen aus an- deren Bereichen (z.B. Flurneuordnung, Straßen- und Wegebau, Sedi- mentfänge, Wiederherstellung natürlicher oder künstlicher Barrieren, schadloses Abführen von Niederschlagswasser, Ausgleich- und

Ersatzmaßnahmen) zur Problemlösung heranzuziehen.

Sind andere Schutzgüter betroffen (offsite-Bereich), sind weitere schutzgutspezifische Maßstäbe heranzuziehen.

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Planungsrechtliche Instrumente

Eingriffsregelungen

Æ gezielte Nutzung der naturschutzrechtlichen Kompen- sationspflichten

Flurneuordnung

Æ Nutzung der umfangreichen Bandbreite der Flurneu- ordnungsverfahren für erforderliche Flächenbereit- stellungen und Schlaggestaltung

Æ Einbeziehung von Schutzbelangen und Erfordernissen zur schadlosen Abführung von Oberflächenabfluss im Wege- und Gewässerplan nach §41 FlurbG

Raumordnung und Bauleitplanung

Æ Berücksichtigung der konkurierenden Belange Æ Ausweisung von Kompensationsflächen

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Erosionsschutz und Wasserrahmenrichtlinie

Für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist eine Reduzierung der Sediment- und Nährstoffeintrage in die Fließ- gewässer erforderlich.

Hierzu kann und muss die Landwirtschaft einen Beitrag leisten

Ædurch die konsequente Einhaltung der guten fachlichen Praxis und Ædas freiwillige Ergreifen von ergänzenden Maßnahmen.

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Geplante Fördermaßnahmen:

-Modellhafte Ermittlung der eintragswirksamen Feldblöcke ÆPrioritätensetzung

-Konkretisierung der Maßnahmeplanung auf lokaler Ebene

Wirkungsabschätzung: Reduzierung der P-Emission aus Erosion um 40% bzw. 11 % der Gesamtemissionen

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Gewässerschutzstreifen Gewässer- unterhaltung

Maßnahmen des Erosionsschutzes in der Fläche müssen mit externen Maßnahmen gekoppelt werden.

Æ Integriertes Maßnahmekonzept

Konservierende

Bodenbearbeitung Flurgestaltung

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