• Keine Ergebnisse gefunden

Funktionen der BetrSichV

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Funktionen der BetrSichV"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aktuelle Rechtsfragen zur BetrSichV

10 Jahre Betriebssicherheitsverordnung – Die Zukunft liegt vor uns

- Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln -

24.05.2012

Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

(2)

Funktionen der BetrSichV

• Orientierungsfunktion

• Wegweiserfunktion

• Integrationsfunktion

(3)

Orientierungsfunktion - 1

• Anhänge geben detaillierte Vorgaben zur

Vermeidung von Gefahren und Gefährdungen

• Weitere Konkretisierung durch TRBS mit gefährdungsorientiertem Ansatz

• z.B. TRBS 2111: mechanische Gefährdungen

• Durch TRBS werden auch

Organisationspflichten konkretisiert, z.B.: TRBS 1112 Instandhaltung

(4)

Orientierungsfunktion - 2

• Beispiel VG München 19.03.2012 – M 16 K 11.5809

• Anordnung nach § 22 Abs. 3 S.1 Nr. 2 ArbSchG

• Durchführung von Arbeiten auf einem Gerüst in großer Höhe ohne Absicherung, Verweis auf

Anhang 2 Nr. 5.1.2 und 5.1.6 von BetrSichV

• Anhang zur BetrSichV erleichtert Anordnungen, die dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen und erleichtert die gerichtliche Überprüfung

(5)

Orientierungsfunktion - 3

• Ergänzung der Fremdüberwachung durch Eigenüberwachung

• Prüfung der Arbeitsmittel durch befähigte Personen

• Problem: Sicherung der Unabhängigkeit der befähigten Person

• Rechtliche Konsequenz: Benachteiligungsverbot in § 2 Abs.7 S. 2 BetrSichV

• Schrittmacherfunktion der TRBS 1203 befähigte Personen

(6)

Wegweiserfunktion - 1

• § 7 BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, nur rechtskonforme Arbeitsmittel zu

verwenden

• Verzahnung von Geräte- und

Anlagensicherheit und betrieblichem Arbeitsschutz

(7)

Wegweiserfunktion – 2

§ 7 BetrSichV ProdSG

§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel

(1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die 1.

solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder,

2.

wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1.

(2) Arbeitsmittel, die den Beschäftigten vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt worden sind, müssen

1.

den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden sind, oder,

2.

wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2.

Unbeschadet des Satzes 1 müssen die besonderen Arbeitsmittel nach Anhang 1 Nr. 3 spätestens am 1. Dezember 2002 mindestens den Vorschriften des Anhangs 1 Nr. 3 entsprechen.

(8)

Wegweiserfunktion - 3

• Konkretes Bsp.: Leiharbeiter, der an

einem Abfallförderband arbeitet, dessen Antriebskette nicht mit dem erforderlichen Kettenschutz versehen ist, wird schwer

verletzt, weil die Schutzabdeckung fehlt

• BG nimmt Rückgriff nach § 110 SGB VII

• Verletzung der BetrSichV ist Indiz für schwere Pflichtverletzung

(9)

Wegweiserfunktion - 4

§ 7 BetrSichV und der Anhang sind so verständlich formuliert, dass auch die Zivilkammer eines

Landgerichts diese Zusammenhänge erfassen kann

„Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Betriebssicherheits-

Verordnung darf der Arbeitgeber einem Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die, da

Rechtsvorschriften die durch die Gemeinschaftsrichtlinie in Deutsches Rechts umgesetzt wurden nicht existieren, mindestens den Vorschriften des Anhangs 1

entsprechen. Nach Anhang 1 Nr. 2.8 müssen

Arbeitsmittel mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, welche die beweglichen Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereiches stillsetzen.“

Wörtliches Zitat aus

LG Baden-Baden, Urteil vom 03.11.2009 – Az.: 2 O 179/09

(10)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 1

• intensive Verzahnung von Marktrecht und Betriebsrecht

• rechtstechnisches Instrument dieser Verzahnung: umfassender Begriff des

Arbeitsmittels: „Vom Kugelschreiber bis zur Fertigungsstraße“ (BR-Drs. 301/02 S. 82)

• Vorteil:

– Einheitliche Rechtssetzung

– Einheitliche Gefährdungsbeurteilung – Einheitliche Aufsicht

(11)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 2

• Integration der Betriebsfunktionen des Anlagenrechts

• § 2 Abs. 1 S. 2 BetrSichV:

– Funktionseinheiten, die zueinander in Wechselwirkung stehen

– Beachtung der Wechselwirkungen ist auch wesentlich für die Gewährleistung der

Sicherheit

– Integration von Betriebsschutz und Drittschutz

(12)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 3

• Einheitliche Gefährdungsbeurteilung nach

§ 3 BetrSichV

• Erfassung der einzelnen Gefährdungen

• Beachtung der Wechselwirkungen

• wesentlicher Maßstab: § 4 ArbSchG

(13)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 4

• funktionelle Integration der Arbeitsmittel in dem konkreten Betrieb

• Eignung des Arbeitsmittels für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen

• Berücksichtigung vorhersehbarer Fehlanwendungen/vorhersehbarer Verwendungen

(14)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 5

• Ausgangspunkt: Art. 7 RL 2009/104/EG

Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz und die Körperhaltung, die die Arbeitnehmer bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen, sowie die ergonomischen Grundsätze werden vom Arbeitgeber bei der Anwendung der Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in jeder Hinsicht berücksichtigt.

„Ergonomic principles shall be taken fully into account by the employer“

• Deutsche Fassung ist für den betrieblichen Anwender interpretationsbedürftig, daher Notwendigkeit

technischer Regeln, hier z.B. TRBS 1151

(15)

Integrationsfunktion der BetrSichV - 6

• „Berücksichtigung“ ergonomischer

Zusammenhänge (§ 4 Abs. 4 BetrSichV)

• Deutsche Fassung ist für den betrieblichen Anwender interpretationsbedürftig, daher Notwendigkeit technischer Regeln, hier z.B. TRBS 1151

(16)

TRBS 1151 als Beispiel für zweckgerichtete Regeln

Die Regeln (TRBS) dienen der Konkretisierung und Erläuterung ausfüllungsbedürftiger gesetzlicher

Anforderungen, sie können weder ein höheres noch ein niedrigeres Schutzniveau verfügen.

Sie ermitteln und vermitteln den jeweiligen Stand der Technik und der entsprechenden gesicherten

arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, so dass diese in der Praxis in Übereinstimmung mit § 4 Nr. 3 ArbSchG

effektiv genutzt werden können.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch die Schaffung einer abgestuften Durchführungsverpflichtung für wirkungsorientierte Folgenabschätzungen reduziert sich in einer Vielzahl von Fällen der

iii. von einer anderen kirchlichen Stelle ausgestellt sind oder iv. zur Vorlage bei einer kirchlichen Dienststelle benötigt werden,.. d) bei zu beglaubigenden Auszügen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.. Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der

1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten aus dem Kreis der Professorengruppe

Die Tiere wurden während des saisonal vektorfreien Zeitraums gemäß Anhang V bis zur Versendung in einer saisonal von der Blauzungenkrankheit freien Zone gehalten oder wurden

2. in den anderen Fächern mindestens befriedi- gende Leistungen erzielt. Die Berechtigung wird auch dann vergeben, wenn die gemäß den Nummern 1 und 2 geforderten

B Verfahrensrecht 8 Grundbuchordnung 9 Baugesetzbuch 10 Wohnungseigentumsgesetz 11 Erbbaurechtsgesetz 12 Grundstücksverkehrsgesetz 13 Makler-und Bauträgerverordnung 14

 wissenschaftliche und technische Analyse der Dateien, die bei der GD Steuern und Zollunion, beim Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich „Zolltarifliche und