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Archiv "Studienplatzvergabe zum Wintersemester 1980/81: Das neue Zulassungsrecht für Medizin" (10.04.1980)

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Lite ratu r

Teile, Joachim: Wissenschaft und Öffentlich- keit im Spiegel der deutschen Arzneibuchlite- ratur, Medizinhistorisches Journal, Bd. 14, Heft 1/2 (1979), S. 32-51.— Zimmermann, Birgit: Das Hausarzneibuch. Ein Beitrag zur Untersu- chung laienmedizinischer Fachliteratur des 16.

Jahrhunderts unter besonderer Berücksichti- gung ihres humanmedizinisch-pharmazeuti- schen Inhalts. Diss. rer. nat. Marburg (1975). -- von Troschke, Jürgen: Krankheitsverhalten und Selbstmedikation. Der Deutsche Apothe- ker, Heft 2,30. Jahrgang (Febr. 1978)

Anschrift des Verfassers:

Dr. Dr. Hans Joachim Winckelmann Hauptstraße 14

7918 lllertissen

BLÜTENLESE

Schneidend

„Es fehlt nicht viel, so ordnet man die Menschen in Rück- sicht auf Geistesfähigkeiten, so wie die Mineralien nach ih- rer Härte, oder eigentlich nach der Gabe, die eines besitzt, das andere zu schneiden und zu kratzen."

(Lichtenberg, 1742-1799) Schulmedizin/Laienmedizin

auch in den Ländern der dritten Welt nur mit Hilfe der Laienmedizin ein Zusammenbruch verhindert bzw. ei- ne. Verbesserung der medizinischen Versorgung möglich sein wird.

FORUM

Studienplatzvergabe zum Wintersemester 1980/81

Das neue Zulassungsrecht für Medizin

Integration der Laienmedizin

Henning Berlin Für herkömmliche ärztliche Vorstel-

lungen mag dies irritierend sein, aber nichts deutet darauf hin, daß durch diese Entwicklung die Schul- medizin ausgeschloss .en oder de- gradiert wird. Die Ärzte sollten also nicht weiterhin krampfhaft die Au- gen verschließen oder verdächti- gend intrigieren, sondern versu- chen, durch gesundheitliche Aufklä- rung die Laienmedizin in die moder- ne Medizin zu integrieren.

Die Zulassung für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin und Zahn- medizin erfolgt ab Wintersemester 1980/81 bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Dortmund, nach neuen Auswahl- kriterien. Der Direktor der ZVS beschreibt das neue Verfahren. In einem weiteren Beitrag wird versucht, das Verfahren kritisch zu werten.

Die Zulassungsentscheidung nach Durchschnittsnote und Wartezeit für die Studiengänge Medizin, Tierme- dizin und Zahnmedizin wird bei der ZVS ab Wintersemester 1980/81 der Vergangenheit angehören. Das bis- herige Auswahlsystem wird abge- löst, weil nur entweder gute und sehr gute Noten sofort zur Zulas- sung führten oder andernfalls zwi- schen fünf (für Medizin) und sieben Jahren (für Zahnmedizin) abzuwar- ten waren. Solche Wartezeiten vor allem konnten von vielen Bewerbern nur unter weiteren Nervenanstren- gungen oder — wegen fehlender Fi- nanzen — gar nicht durchgehalten werden. Sie wurden deswegen öf- fentlich als unzumutbar bezeichnet.

Dazu hatte das Bundesverfassungs- gericht 1977 eine. Neuregelung des Hochschulzugangs für die Fächer verlangt, in denen sich solche Er- gebnisse aufgrund der großen Nach- frage unter den Studienbewerbern einstellten. Neuerungen sind im Hochschulrahmengesetz von 1976 vorgesehen und im Staatsvertrag der Länder aus dem Jahre 1978 fest- gelegt. Die neuen Zulassungsbe- stimmungen sind im Prinzip daher schon weitgehend bekannt. Vor ei- nem Jahr haben die Kultusminister beschlossen, wie die Neuerungen erstmals ab Wintersemester 1980/81 zunächst drei Jahre lang bis ein- schließlich Sommersemester 1983 anzuwenden sind.

Ob diese Regelungen in den medizi- nischen Studiengängen nach dem Sommersemester 1983 unverändert fortgelten oder Änderungen erfol- gen werden, wird die Kultusminister- konferenz aufgrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen mit den neuen Kriterien rechtzeitig entschei- den. Eine Rückkehr zu dem früheren Auswahlprinzip nach der Durch- schnittsnote und der Wartezeit allein soll nach einem Beschluß der Kul- tusministerkonferenz für die drei medizinischen Studiengänge nicht erfolgen.

Zulassung wird schneller geklärt Neu ist ab Wintersemester 1980/81, daß

> die Entscheidung über die Zulas- sung zum Medizin-, Tiermedizin- oder Zahnmedizinstudium späte- stens nach drei Jahren geklärt ist, bei Bewerbungen ab Winterseme- ster 1982/83 spätestens nach zwei- einhalb Jahren,

1> alle Bewerber in dieser Zeit eine Zulassungschance haben und

> für Abiturienten, die ihr Zeugnis seit 1. Oktober 1978 erworben haben und erwerben werden, die Warte- zeitzulassung ganz entfällt und nur für Bewerber mit „älteren" Zeugnis-

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Zulassung zum Medizinstudium

sen, die sie also vordem 1. Oktober 1978 erworben haben, die Wartezeit auslaufend für drei Jahre eine stets geringer werdende Rolle spielen wird.

Auch die Bedeutung der Durch- schnittsnote als Entscheidungskrite- rium wird erheblich geändert. Un- zumutbar lange Wartezeiten können nicht mehr entstehen. Die Zulassung entscheidet sich künftig in einem Zeitraum von höchstens zwei bis drei Jahren. Danach kann man sich für denselben medizinischen Stu- diengang nicht mehr bewerben.

Aus dem „alten" Zulassungsrecht wurde lediglich die Zulassungsent- scheidung nach Härtefallgesichts- punkten, für Zweitstudienbewerber, für Bewerber mit „besonderer Hoch- schulzugangsberechtigung" und für Bewerber, die sich aufgrund beson- derer Vorschriften als Sanitätsoffi- zier-Anwärter bei der Bundeswehr oder für den öffentlichen Gesund- heitsdienst verpflichten, übernom- men. Dies sind die bisherigen „Vor- abquoten", für die einschließlich ei- ner Quote für Ausländer bis zu 25 Prozent der Studienplätze für Medi- zin, Tiermedizin und Zahnmedizin vorbehalten bleiben. Auch die Rege- lung der bevorzugten Auswahl für Bewerber, die bei Beginn oder wäh- rend ihres Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungshelferdienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres zum Studium zugelassen waren und deshalb nach Beendigung des Dien- stes dafür wieder zuzulassen sind, gilt im Prinzip fort. Auf diese Bewer- bungsmöglichkeiten im Rahmen der Vorabquoten soll hier deshalb nicht näher eingegangen werden. Sie wer- den stets im zvs-info genau be- schrieben.

Die neuen Auswahlkriterien Für die restlichen rund 75 Prozent der Studienplätze kommen die neu- en Auswahlkriterien zum Zuge. Bis- her fiel die Zulassungsentscheidung dafür ausschließlich nach den bei- den Kriterien Durchschnittsnote und Wartezeit. Jetzt gelten folgende Kri- terien:

Die „Altwarter"-Quote

Grundsätzlich gilt, daß die Wartezeit kein Kriterium mehr ist. Es ist also nicht mehr möglich, den medizini- schen Studienplatz durch Warten auf jeden Fall zu erreichen. Die „Alt- warter"-Quote ist nur für die näch- sten drei Jahre ab Wintersemester 1980/81 eine Übergangsregelung für die Bewerber, die schon zwei Jahre und länger auf ihre Zulassung war- ten. Für sie sind zum Winterseme- ster 1980/81 und noch zum Sommer- semester 1981 20 Prozent der Stu- dienplätze vorbehalten. Diese Quote nimmt jährlich ab und wird bei der Bewerbung zum Wintersemester 1982/83 und Sommersemester 1983 nur noch fünf Prozent betragen. Da- nach fällt sie auch für „Altwarter"

weg.

Ob ein Bewerber in dieser Quote be- rücksichtigt wird, kann er vom Da- tum seines Zeugnisses ablesen.

Stichtag ist der 30. September 1978.

Wurde das Zeugnis danach erwor- ben, also ab 1. Oktober 1978, ist der Bewerber kein „Altwarter", d. h. er wird insoweit nicht berücksichtigt.

Loschancen für „Altwarter"

Er kann jetzt und künftig eine Zulas- sung nach Wartezeit nicht erwarten oder geltend machen. Ist das Zeug- nis älter als zwei Jahre, also bis zum 30. September 1978 erworben, hat der Bewerber eine Zulassungschan- ce als „Altwarter". Diese Chance hat er aber nur noch die nächsten drei Jahre, weil danach die kleiner wer- dende „Altwarter"-Quote ganz ent- fällt.

Hätte er jedoch aufgrund der bishe- rigen Regelung, bis einschließlich Sommersemester 1980, bereits nach der Wartezeit zugelassen werden können, wird er deswegen auch als

„Altwarter" nicht mehr berücksich- tigt, denn er hätte schon studieren können, wenn er es gewollt hätte.

Über die Zulassung unter den „Alt- wartern" wird durch das Los ent- schieden. Dabei nimmt die Loschan- ce mit der Länge der Wartezeit zu.

Wartezeiten über 16 Halbjahre hin- aus werden nicht mehr chancener- höhend gezählt.

„Altwarter" können ihre Loschan- cen verbessern, wenn sie eine Be- rufsausbildung vor dem Abitur abge- schlossen oder das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg (Abendgym- nasium, Kolleg oder aufgrund einer in der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Prüfung über die Befähi- gung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis) erworben haben.

Dann werden ihnen vier Halbjahre zur Wartezeit hinzugerechnet. Mit der so verlängerten Wartezeit haben sie also günstigere Loschancen. Ihre Wartezeit verlängert sich um ein Halbjahr, wenn die Berufsausbil- dung nach dem Abitur abgeschlos- sen wurde oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit, gegebe- nenfalls einschließlich einer Dienst- zeit bei der Bundeswehr oder dem Zivildienst, als Entwicklungshelfer oder nach dem freiwilligen sozialen Jahr, nachgewiesen wurde oder der Bewerber an der Aufnahme einer Berufsausbildung zum Beispiel durch Krankheit, oder weil er keine Lehrstelle fand, gehindert war. Diese Tatsachen muß er durch Zeugnisse und so weiter nachweisen.

Allerdings kann sich die Loschance für „Altwarter" — wie bisher — durch ein Parkstudium auch mindern;

denn Zeiten eines Studiums seit Sommersemester 1976 werden von der nachgewiesenen Wartezeit wie- der abgezogen.

Das Los wird unter „Altwartern"

deswegen entscheiden müssen, weil sich voraussichtlich mehr Bewerber als „Altwarter" bewerben werden, als für sie Plätze bereitstehen. Das bedeutet, daß auch „Altwarter"

nicht mehr mit einer sicheren Zulas- sung nach Wartezeit werden rech- nen können.

Die „Abitur-Test-Kombination"

Die Teilnahme am Test ist eine zu- sätzliche Chance in den Vergabever- fahren der nächsten drei Jahre. Wer sie wahrnehmen will, muß dies aus-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 15 vom 10. April 1980 983

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Aufsätze • Notizen

Zulassung zum Medizinstudium

drücklich mit dem Zulassungsantrag bei der ZVS für Medizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin mitteilen; denn am Test kann man nur freiwillig teil- nehmen. Die Teilnahme ist freige- stellt, weil der Test als Auswahlkrite- rium drei Jahre lang erprobt werden soll. So lange kann sich der Test nur chancenverbessernd auf die Zulas- sungsmöglichkeiten auswirken. Die Teilnahme beeinträchtigt in keinem Fall die Chancen nach den übrigen Kriterien.

Für die wissenschaftliche Erpro- bung des Tests unter echten Bedin- gungen genügt die Teilnahme von höchstens 6000 Bewerbern. Wollen mehr Bewerber am Test teilnehmen, werden die höchstens 6000 Teilneh- mer durch das Los bestimmt. Es handelt sich um eine einfache Zu- fallsentscheidung. Für die 6000 Testteilnehmer stehen im Winterse- mester 950 Medizin-, 100 Tiermedi- zin- und 150 Zahnmedizinstudien- plätze zür Verfügung, zusammen al- so 1200 Studienplätze. Diese 1200 Studienplätze werden zu einem Sommersemestertermin auf die bei- den Studiengänge Medizin (1050 Plätze) und Zahnmedizin (150 Plät- ze) aufgeteilt, weil Tiermedizin im Sommersemester nicht angeboten wird.

Die Zulassungsentscheidung hängt jedoch vom Testergebnis allein nur bei der Zulassung für zehn Prozent der 1200 Studienplätze ab, die an die

„Testbesten" vergeben werden. Das sind 120 Studienplätze von den 1200 oder 95 für Medizin, zehn für Tier- medizin und 15 für Zahnmedizin in einem Wintersemestertermin. Die restlichen 1080 Studienplätze der Studiengänge Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin zusammen wer- den nach einer Kombination aus dem Testergebnis mit der Abitur- durchschnittsnote vergeben. Das Testergebnis wird zu 45 Prozent ge- wertet und die Abitur-Durchschnitts- note zu 55 Prozent. Auch wenn der Test in den nächsten drei Jahren nur eine untergeordnete Rolle für die Zulassung spielt, kann den Bewer- bern geraten werden, diese zusätzli- che Chance zu nutzen und sich für die Teilnahme anzumelden.

Gestaltung

und Funktion des Tests

Mit den Bewerbungsunterlagen für die Medizin-, Tiermedizin- und Zahn- medizinbewerber versendet die ZVS ab Anfang Juni 1980 eine Testbro- schüre des Instituts für Test- und Begabungsforschung, das die Tests entwickelt hat. Sie klärt über die Funktion des Tests auf, enthält Bei- spiele für die Testaufgaben und er- läutert, wie der Test abläuft. Die be- ste Vorbereitung auf den Test wird darin bestehen, diese Broschüre gründlich durchzulesen; denn es dürfte nicht möglich sein, sich durch das Auswendiglernen von Fakten und so weiter so auf den Test vorzu- bereiten, daß man zu besseren Test- ergebnissen gelangen könnte. Mit dem Test sollen Leistungen im Be- reich der Wahrnehmung, des Ge- dächtnisses, der Konzentration, des räumlichen Vorstellungsvermögens, des naturwissenschaftlichen Grund- verständnisses, des differenzierten Sprachgebrauchs und des Einfüh- lungsvermögens gemessen werden.

Diese Leistungen sind erfahrungs- gemäß nicht kurzfristig trainierbar.

Für die Zulassungen zum Winterse- mester 1980/81 wird die Testabnah- me am 12. August 1980 stattfinden.

Die Einladungen dazu werden die Teilnehmer Anfang August 1980 er- halten. Die Tests werden gleichzeitig an so vielen Orten in der Bundesre- publik Deutschland stattfinden, daß es den Testteilnehmern möglich sein soll, am gleichen Tag an- und wieder abzureisen. Die Orte für die Testabnahme sind bereits im zvs-in- fo genannt. Mit der Anmeldung zum Test können drei Orte in einer Rei- henfolge genannt werden, an die man zur Testabnahme kommen will.

Es handelt sich um einen sogenann- ten „Papier-Bleistift-Test", bei dem aus mehreren vorgegebenen Ant- worten die einzig richtige Antwort anzugeben ist. Die Testteilnehmer erhalten Mitte September eine Mit- teilung über das Testergebnis, die die ZVS im Auftrag der für das Schulwesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder versen- det. Darin werden die im Test er-

reichbare und die selbst erreichte Punktzahl mitgeteilt. Die Bescheide der ZVS über Ablehnung oder Zulas- sung werden gesondert versandt.

Das „leistungsgesteuerte Losverfahren"

Jeder Bewerber hat eine Zulas- sungschance in einem Losverfah- ren, in dem die Chance, ausgelost zu werden, mit der besseren Durch- schnittsnote zunimmt. Darum ist dieses Losverfahren „leistungsge- steuert". Im Wintersemester 1980/81 stehen dafür mindestens 15 Prozent der Studienplätze für Medizin, Tier- medizin und Zahnmedizin zur Verfü- gung.

Diese Quote wird jährlich erhöht, bis im dritten Jahr, dem Wintersemester 1982/83 und dem Sommersemester 1983, mindestens 30 Prozent der Studienplätze „leistungsgesteuert"

verlost werden.

Durch die Gewichtung des Losent- scheides mit der Durchschnittsnote ist gewährleistet, daß auch Bewer- ber mit schlechteren Durchschnitts- noten, die bisher außer über lange Wartezeiten gar keine Zulassungs- chancen hatten, stets eine Chance haben. Sie ist allerdings geringer als für Bewerber mit besseren Noten.

Andererseits müssen aber auch Be- werber mit guten Noten jetzt mit ei- ner Ablehnung rechnen.

Die „Abiturbesten"-Quote

Bewerber mit herausragenden Ab- iturleistungen werden eine Chance haben, die nach der Durchschnitts- note allein entschieden wird. Dafür sind zehn Prozent der Studienplätze vorbehalten. An der Auswahl neh- men alle Bewerber teil. Die geringe Quote von zehn Prozent läßt erwar- ten, daß nur die „Abiturbesten" über die Durchschnittsnote eine Zulas- sung erreichen können.

Mit Hilfe dieser Quote sollen Bewer- ber mit solch herausragenden Ab- iturleistungen sofort mit dem Stu- dium beginnen können. Welche No-

984 Heft 15 vom 10. April 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aufsätze • Notizen Zulassung zum Medizinstudium

te dafür erforderlich sein wird, läßt sich kaum voraussagen. Sie hängt von der Anzahl der Bewerber und deren Noten ab. Dabei werden — wie immer, wenn die Note eine Rolle spielt — Landesquoten gebildet, so daß die Zulassung nicht von unter- schiedlichen Noten zwischen den Ländern beeinflußt wird.

Beschränkung

der Teilnahmemöglichkeiten Das entscheidend Neue bei der Zu- lassung für Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin ab Winterseme- ster 1980/81 ist die Entscheidung in- nerhalb eines überschaubaren Zeit- raumes von zwei bis höchstens drei Jahren. Damit hat der Bewerber in relativ kurzer Zeit Klarheit über seine Zulassung und kann frühzeitiger planen, was er — auch „alternativ" — werden und studieren will. Er ist nicht mehr auf jahrelanges Warten angewiesen. Auf der anderen Seite ist eine sichere Zulassung, die er bisher auch bei einer schlechteren Note erwarten konnte, nicht mehr voraussagbar. „Berechnungen"

sind nicht möglich.

Da sich die Kriterien ändern, bringt auch der Vergleich mit früheren Er- gebnissen der Auswahlentschei- dung nichts ein. Die' Zulassungs- chance läßt sich nur durch die Teil- nahme am Verfahren, die Bewer- bung also, tatsächlich feststellen.

Wann ein Bewerber sich zum ersten Mal für eine Teilnahme an der Stu- dienplatzvergabe nach den neuen Kriterien für die Studiengänge Medi- zin, Tiermedizin oder Zahnmedizin bewerben will, bestimmt er durch seine erste Bewerbung selbst. Von der ersten Bewerbung an zählen die befristeten Bewerbungsmöglichkei- ten bei der ZVS. Frühere Bewerbun- gen — vor dem Wintersemester 1980/

81 — werden nicht gezählt.

Das Ende der Bewerbungsmöglich- keiten ergibt sich danach von selbst, wenn alle maximal möglichen Be- werbungen ergebnislos verlaufen sind. Das ist auch der Fall, wenn man sich nach dem ersten Mal nicht

mehr beworben, also alle folgenden Termine ohne Teilnahme hat ver- streichen lassen.

Anzahl der

Bewerbungsmöglichkeiten

Die neue Regelung der beschränk- ten Teilnahme sieht für die Studien- gänge Medizin und Zahnmedizinfol- gende Anzahl der Bewerbungsmög- lichkeiten vor: Bei einer erstmaligen Bewerbung in der Zeit vom Winter- semester 1980/81 bis einschließlich Sommersemester 1982 kann man sich jeweils fünfmal in den folgen- den sechs Verfahren bewerben. Das heißt, man kann nach seiner ersten Bewerbung einen Termin auslassen, ohne daß er mitzählt.

Die Bewerbungspause kann man selbst festlegen. Wer sich ohne

„Pause" gleich fünfmal hintereinan- der bewirbt, hat seine Bewerbungs- möglichkeiten nicht erst nach drei, sondern schon nach zweieinhalb Jahren ausgeschöpft.

Bei einer erstmaligen Bewerbung zum Wintersemester 1982/83 und Sominersemester 1983 ist die Teil- nahme an vier Bewerbungsterminen in fünf Vergabeverfahren möglich.

Eine andere Regelung besteht für den Studiengang Tiermedizin, der nur zu den Wintersemesterterminen angeboten wird. Deshalb sind bei ei- ner erstmaligen Bewerbung zum Wintersemester 1980/81 oder Win- tersemester 1981/82 nur drei Bewer- bungen in drei Jahren möglich. Bei der ersten Bewerbung zum Winter- semester 1982/83 ist eine weitere Be- werbung zum Wintersemester 1983/

84 möglich.

Wer seine Bewerbungstermine ver- braucht hat und nicht zugelassen werden konnte, der kann sich danach für denselben medizini- schen Studiengang nicht mehr be- werben.

Die Konsequenzen dieser neuen Re- gelung für die berufliche Planung sollen in der nächsten Ausgabe dar- gestellt werden.

Die ZVS-Bewerbungsunterlagen Die neuen Kriterien wirken sich auf den Bewerbungsvorgang bei der ZVS nicht aus. Sobald das neue zvs- kurzinfo ab Mitte April bei den Schu- len, Hochschulen und den Berufsbe- ratungsstellen erhältlich ist, können mit Hilfe des Anforderungsbogens aus dem zvs-kurzinfo die Bewer- bungsunterlagen für die Studien- gänge mit Numerus-clausus-Ent- scheidung bei der ZVS angefordert werden. Ab Anfang Juni erhalten sie dann von der ZVS die Bewerbungs- unterlagen mit dem zvs-info und — auf Wunsch — die Testbroschüre.

Der Zulassungsantrag muß mit allen erforderlichen Belegen und unter- schrieben spätestens am 15. Juli 1980 bei der ZVS vorliegen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die mindestens eine Woche früher eingehenden Anträge können von der ZVS im Mängelservice auf Fehler überprüft und die Bewerber zur Mängelbeseitigung benachrichtigt werden.

Das einzig Neue bei der Bewerbung selbst ist, daß man mit dem Antrag für Medizin, Tiermedizin oder Zahn- medizin die Entscheidung über die Testteilnahme in einem vorbereite- ten Antragsfeld mitteilen und für die Testabnahme bis zu drei Testorte in einer Reihenfolge nennen kann. Die Bescheide über Zulassung oder Ab- lehnung des Studienwunsches wer- den Mitte September 1980 für das Wintersemester 1980/81 versandt werden.

Wer sich zum Test angemeldet hat, der sollte für die Einladung zum Test Anfang August „erreichbar" sein und sich auf die Testabnahme Mitte August 1980 einrichten.

Anschrift des Verfassers:

Henning Berlin

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Postfach 8000

Sonnenstraße 171 4600 Dortmund 1

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