A106 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008
W I R T S C H A F T
K
reditentscheidungen einer Bank ziehen sich häufig in die Länge, weil erforderliche Unterlagen vom Arzt nur sehr zögerlich beige- bracht werden und daher wiederholte Rückfragen des potenziellen Geldge- bers notwendig sind. Um dem Arzt Hilfe bei der Aufbereitung der für die Bank bestimmten Kreditunterlagen zu bieten und ihm dadurch zugleich eine rasche Kreditbewilligung zu er- möglichen, werden nachfolgend zwei Checklisten präsentiert: eine Über- sicht für den Arzt, der sich niederlas- sen möchte, und eine für den bereits niedergelassenen Arzt.Ein Klinikarzt beabsichtigt, sich niederzulassen
Vorweg sei daran erinnert, dass sich ein niedergelassener Arzt auch als Kleinunternehmer zu bewähren hat.
So muss er die Praxis kaufmännisch im Griff haben und seine Mitarbei- ter führen und motivieren können.
Zunächst will die als Geldge- ber vorgesehene Bank sichergehen, dass der Arzt die für eine Niederlas- sung erforderlichen Voraussetzun- gen erfüllt, die da wären:
cApprobation und Facharztaner- kennung als conditio sine qua non zur Eintragung ins Arztregister
cAntrag auf „vertragsärztliche Tätigkeit“ und
cgegebenenfalls Nachweis der fachlichen Eignung für spezielle Untersuchungen.
Darüber hinaus erwartet die Bank eine Reihe von Auskünften:
cKonkurrenzsituation im Ein- zugsbereich der Praxis, deren Schwächen/Stärken
cLage der Praxis (Verkehrsan- bindung, Parkmöglichkeiten)
cAusgestaltung des Praxismiet- vertrags
czu übernehmendes/einzustel- lendes Personal
cMotiv des Praxisverkaufs (bei Praxisübernahme)
cHöhe des Kaufpreises, aufge- gliedert in Praxiswert, Praxisein- richtung, sonstige Praxiswerte (bei Praxisübernahme)
cJahresabschlüsse der zu über- nehmenden Praxis der letzten fünf Jahre sowie (zeitnahe) unterjährige Praxiszahlen (bei Praxisübernahme)
cvorgesehene Kaufpreisabwick- lung (kein fester Vertragsabschluss vor Kreditzusage)
cInvestitionsplan mit Angeboten cFinanzierungsplan und cInformationen über den Steuer- berater.
Der Finanzierungsplan umfasst den Kaufpreis der Praxis (bei Pra- xisübernahme), das gesamte Praxis- anlagevermögen, die Praxisgrün- dungskosten (jeweils langfristig zu finanzieren) und eine realistische Prognose der erwarteten laufenden monatlichen Einnahmen, Personal- und Sachkosten einschließlich der erforderlichen Privatentnahmen (sie müssen auch persönliche Versiche- rungen und Steuern einschließen) während der ersten zwölf Monate Praxislaufzeit.
Wichtig sind die Höhe und der Nachweis des einsetzbaren Eigen- kapitals, weil kaum eine Bank eine Praxisgründung/-übernahme ohne angemessenen Eigenkapitaleinsatz mit Krediten begleiten wird. Selbst- verständlich erwartet der Geldgeber auch eine Darstellung der Kredit- tilgungsvorstellungen (dabei sind auch Kreditzinsen zu berücksichti- gen). Zudem hat man sich über mögliche Kreditbesicherungen Ge- danken zu machen. Darüber hinaus sollte man sich bei der Bank über eventuell erhältliche preisgünstige öffentliche Kreditmittel informie- ren, die über die Bank zu beantragen sind. Sie verlängern allerdings die
Kreditbearbeitungszeit. Werden öf- fentliche Finanzierungsmittel einge- plant, darf man sich vor einer defini- tiven Kreditzusage nicht bereits ver- traglich binden (etwa durch Ab- schluss des Praxiskaufvertrags oder eines Mietvertrags). Schließlich er- wartet die Bank eine belegte Über- sicht über die privaten Vermögens- werte und Schulden (BAföG, Unter- haltsverpflichtungen sowie über- nommene Bürgschaften nicht verges- sen) und eine aktuelle Auflistung der laufenden Einnahmen und Ausgaben (realistische Lebenshaltungskosten nicht vergessen).
Der niedergelassene Arzt
Grundsätzlich gelten vorstehende Ausführungen sinngemäß auch für den niedergelassenen Arzt. Von ihm erwartet die Bank die Vorlagecder letzten drei Jahresabschlüsse caktueller Praxiszahlen ceiner nachvollziehbaren Er- klärung, wenn bisherige Praxispro- gnosen verfehlt wurden
ceiner Praxiseinnahmen-/-aus- gaben-Prognose für die bevorste- henden sechs bis zwölf Monate und cAuskunft über noch offene Ein- kommensteuerbescheide.
Auch sollte der Arzt „auf Ver- dacht“ eine Übersicht über alle be- reits eingeräumten Bankkredite zu- sammenstellen.
Besonderes Augenmerk legt die Bank auf ein zeitnahes Zahlenmate- rial. So „ratet“ sie das kaufmänni- sche Management der Praxis bei- spielsweise negativ, wenn ein Jah- resabschluss sechs Monate nach Jah- resende noch nicht fertiggestellt ist – mit der Folge höherer Zinsforde- rungen. Also ein Grund, den Steuer- berater zur Eile zu drängen, was freilich nicht ganz seinem Interesse entspricht, Jahresabschlussarbeiten über das ganze Jahr zu verteilen.
Der Arzt hat es also weitgehend selbst in der Hand, die Entscheidung der Bank über seinen Kreditwunsch rasch zu erhalten. Zudem kann der Arzt das Vertrauen der Bank durch Nachweis einer kaufmännisch gut ge- führten Praxis, wie durch Auskunfts- bereitschaft, stärken: ein nicht zu ver- nachlässigender Vorteil im Fall von wirtschaftlichen Praxisproblemen. n Michael Bandering