• Keine Ergebnisse gefunden

Bei der Fülle dieser äusserst aufwändigen und perfektionierten Datenerfassung über junge Menschen stellen sich mir Fragen über die Verhältnismässigkeit, über Sinn und Zweck

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bei der Fülle dieser äusserst aufwändigen und perfektionierten Datenerfassung über junge Menschen stellen sich mir Fragen über die Verhältnismässigkeit, über Sinn und Zweck"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_038524e66dc24c1bb3d4f5567dc830a7.doc

I 127/2001 ERZ 5. Dezember 2001 48C

Interpellation

3952 Oppliger, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 11.06.2001

Ist die vorgesehene Schülerbeurteilung noch verhältnismässig?

Zur Zeit können die Volksschulen die neue Direktionsverordnung über die Schülerbeurteilung konsultieren. In einem kürzlich erschienen Leserbrief errechnet ein Sekundarlehrer, dass er im Falle einer Umsetzung dieser Verordnung bei acht Fächern und 20 Schüler/Innen inskünftig 1480 Schlussbewertungen pro Semester zu erstellen haben wird. Abklärungen meinerseits haben dies bestätigt.

Tatsächlich sollen inskünftig über jeden Schüler und jede Schülerin umfangreiche Daten über Stärken und Schwächen, das Arbeits- und Lernverhalten sowie den Umgang mit andern erfasst und in einem Dossier angelegt werden. Die sogenannte Dokumentenmappe wird ergänzt mit Selbstbeurteilungen und zusätzlichen Berichten über Informationen, die im Rahmen eines Beurteilungsberichtes nicht vermittelt werden können (?). Weitere Berichte sind zu erstellen, wenn mit individuellen Lernziele gearbeitet werden muss. Daneben sind wichtige Aussagen eines Elterngespräches separat schriftlich festzuhalten.

Bei der Fülle dieser äusserst aufwändigen und perfektionierten Datenerfassung über junge Menschen stellen sich mir Fragen über die Verhältnismässigkeit, über Sinn und Zweck, - aber auch über allfällige negative Auswirkungen solcher „Datenbanken“. Konkret bitte ich den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den zeitlichen Aufwand für das gesamte Beurteilungsprozedere, inkl. Elterngespräche (Basis: 8 Fächer-20 Schüler/Innen)? Steht Aufwand und Ertrag hier noch in einem vernünftigen Verhältnis?

2. Tragen nicht gerade solche Zusatzbelastungen ganz erheblich zum Stress und damit zur Unzufriedenheit in der Lehrerschaft bei? Wieweit haben hier die Direktbetroffenen ein Mitspracherecht?

3. Kann die Fülle dieser Informationen noch nutzbringend verarbeitet werden resp. ist unser Schulsystem überhaupt in der Lage, derart umfassende Datenerhebungen auszuwerten? Wer ist dafür zuständig?

4. Welche neuen für die Schullaufbahn entscheidenden Erkenntnisse erwartet man aus diesem Prozedere?

5. Wo, wenn überhaupt, sieht der Regierungsrat allfällige Risiken bei derart umfassenden Dossiers/Dokumentenmappen, die die Jugendlichen während ihrer ganzen Volksschulzeit begleiten (Bsp. Fehlbeurteilungen, Vorurteile, Präjudizien, Datenmissbrauch usw.)? Wem sind diese Dossiers zugänglich? Was geschieht damit nach dem Schulaustritt?

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Was die einen schätzen, kritisieren andere umso heftiger. Zahlreiche Rückmeldungen aus Schulkreisen und Ergebnisse aus Erhebungen haben gezeigt, dass viele Elemente der heutigen Beurteilung geschätzt werden, wie z.B. das Elterngespräch, die Selbstbeurteilung oder die differenzierte Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens. Andere Teile hingegen finden weniger Akzeptanz oder werden kritisiert, weil sie schwer umzusetzen sind, wie das Verfassen der Lernberichte oder die unterschiedliche Rückmeldungsart im 1.

und 2. Semester der Sekundarstufe I.

Deshalb hat die Erziehungsdirektion 1999 den Auftrag erteilt:

1. die Beurteilungsgrundsätze zu prüfen, die Weisungen zu revidieren und die Formulare und Abläufe besser handhabbar zu machen, insbesondere die Rückmeldungsarten im 1. und 2. Semester der Sekundarstufe I zu vereinheitlichen.

2. Hilfestellungen für Lehrpersonen bereit zu stellen und ein Instrumentarium zu entwickeln, das Umsetzung, Handhabung und Verständlichkeit verbessert.

3. die drei bestehenden Weisungen in einer Direktionsverordnung zusammen zu fassen.

Die Beurteilung dient nicht nur zur Schullaufbahnentscheidung, sondern soll möglichst umfassend und differenziert nach den Grundsätzen einer förderorientierten, lernzielorientierten, umfassenden und transparenten Beurteilung (FLUT-Grundsätze) erfolgen, damit sich die Schülerin oder der Schüler richtig einschätzen lernt und sich im Rahmen der Berufsbildung sowie in der Arbeitswelt optimal zurechtfindet und seine resp.

ihre Fähigkeiten einbringen kann.

Zu den Fragen:

1. Der zeitliche Aufwand ist bereits im bisherigen System sehr unterschiedlich und hängt stark davon ab, wie differenziert sich eine Lehrkraft mit den einzelnen Elementen der Beurteilung auseinander setzt. Dies wird sich mit der revidierten Schülerinnen- und Schülerbeurteilung insofern verbessern, als der Beurteilungsbericht gestrafft und dank einer EDV-Lösung administrativ effizienter bearbeitet werden kann. Das Schreiben von freien Texten fällt weg. Der Aufwand für die Beurteilung wird auch künftig individuell verschieden bleiben und lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken.

Da es sich bei der Beurteilung um einen wichtigen Bereich innerhalb des Bildungsauftrages handelt, soll für diesen Bereich auch ein gewisser Aufwand betrieben werden.

2. Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ist bereits heute Bestandteil des Lehrerauftrages, folglich können wir nicht von einer Zusatzbelastung reden. Die Direktbetroffenen waren vor Projektstart einbezogen in die Vorbereitungen (durch Umfragen und Erhebungen zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung) und haben mit ihren Rückmeldungen bereits den Projektstart mitgeprägt. In der Projektgruppe zur Revision der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung sind Lehrkräfte aller Stufen sowie beider Sprachregionen, Mitglieder des Berufsverbandes der Lehrkräfte und Fachpersonen der Verwaltung vertreten.

3. Die Datenerhebung wird im Rahmen der revidierten Schülerinnen- und Schülerbeurteilung nicht ausgeweitet sondern verkleinert. Aus pädagogischer Sicht geht es schliesslich darum, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und den Bildungsauftrag gezielt wahrzunehmen. Mit anderen Worten sollen die Sach-, die Selbst- und die Sozialkompetenz der Kinder weiterentwickelt werden. Um dieses Ziel zu

(3)

3

erreichen, muss die Rückmeldung differenziert und umfassend erfolgen. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die alte Version des Schulzeugnisses überholt ist und neue Formen der Beurteilung dem Anspruch der Eltern und der Gesellschaft an die Schule wesentlich gerechter werden.

Die Verantwortung für die Erstellung des Beurteilungsberichtes liegt nachwievor bei der Klassenlehrkraft. Diese hat unter anderem zur Erfüllung solcher Aufgabenbereiche eine Klassenlehrerlektion als Entlastung innerhalb ihres Pensums erhalten.

4. Die Erkenntnisse aus dem Prozedere führen nicht primär zu Neuem, sondern bedeuten vor allem Konsolidierung der erfahrungsgemäss bewährten Bestandteile der heutigen Schülerinnen- und Schülerbeurteilung und zu einer umfassenden Beurteilung der Schülerin und des Schülers.

5. Die Dokumentenmappe, welche in der revidierten Schülerinnen- und Schülerbeurteilung das Zeugnis und den Lernbericht ersetzt, ist dem Datenschutz unterworfen und wird neu noch bis 15 Jahre nach Schulaustritt aufbewahrt, statt wie bisher 30 Jahre.

Fehlbeurteilungen, Vorurteile und Datenmissbrauch sind negative Aspekte, die mit dem heutigen Zeugnis und dem Lernbericht genauso vorkommen können wie mit jeder anderen Version. Es gilt der Grundsatz, dass mit Beurteilungsdaten jederzeit sorgfältig umgegangen werden muss. Was die Schule jedoch niemals daran hindern soll, Beurteilungen vorzunehmen und sich durch Selbstbeurteilungen der Kinder, sowie durch das Gespräch mit den Eltern differenziert mit dem Lernprozess und der Entwicklung des Kindes auseinander zu setzen.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das in der Einleitung postulierte Ziel der vorliegenden Arbeit war es, einen Beitrag zur Unter- suchung der Frage zu leisten, zu welchem Zweck im politischen Prozess externe Beratung

Erfragt wurde auch, welche Erwartungen die Lehrpersonen an die myMoment- Weiterbildung haben (t1) bzw., ob ihre Erwartungen erfüllt worden sind (t2). Neun der elf Lehrpersonen sind

Gegner der venezianischen Kunst, musste das eingestehen, wenn er Tizians Malweise im Spätwerk beschreibt: „Letztere hingegen gestaltete er mit grob hingeworfenen

Eduard hatte diesen Tag lange ersehnt und sich immer wieder vorgestellt wie es sein würde, wieder frei zu sein – das lange Warten hatte nun ein Ende. Langsam wurden die Türen hinter

Anwendungsgebiete: Rektalsalbe: Linderung von Schmerzen im Analbereich vor proktologischer Untersuchung und Linderung von anorektalem Juckreiz. Zäpfchen: Juckreiz und Schmerzen

Versuch 3: Fass mit der rechten Hand die Tischkante an und drücke sie etwa 5 Sekunden mit der Hand zusammen. Lass dann wieder los und entspanne den Arm. Wiederhole den Versuch

Spiel ist eine freiwillige Handlung und Beschäftigung, die innerhalb gewisser fest- gesetzter Grenzen von Zeit und Raum nach freiwillig angenommenen, aber unbe- dingt bindenden

senkrecht angeordneten Rohrreihen. Wassers; ferner zuweilen ein Dampfreiniger. Früher bestanden die Wasserabscheider nur aus einer gelochten Blechplatte oder aus zwei