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Können mit dem vorgegebenen Kostendach nicht alle Teile des INO-Projekts realisiert werden, sind betriebliche Alternativszenarien aufzuzeigen

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M 122/2003 BVE 11. Februar 2004 49C

Motion 0426 Erb, Bern (FDP)

Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 12.06.2003

Kostendach INO

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Geschäft «Sanierung Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum INO» (Verpflichtungskredit des Grossen Rats vom 5. September 1995) einer Evaluation zu unterziehen und das Projekt unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben anzupassen:

1. Das am 5. September 1995 gewährte Kostendach von 215 Millionen Franken bleibt verbindlich.

2. Die gesteckten Ziele bezüglich des Dienstleistungsumfangs, optimierten Patientenprozessen, Betriebswirtschaftlichkeit, Lehre und Forschung sowie Benutzerakzeptanz sind weiterzuverfolgen.

3. Können mit dem vorgegebenen Kostendach nicht alle Teile des INO-Projekts realisiert werden, sind betriebliche Alternativszenarien aufzuzeigen.

4. Auf weitere kostenintensive, nicht erprobte sowie risikobehaftete Planungs- und Ausführungsexperimente seitens des kantonalen Hochbauamts ist zu verzichten.

5. Der Betrieb des Notfallzentrums, der Intensivbehandlung und der Operationsstellen hat Vorrang vor architektonischen und ästhetischen Anliegen.

Begründung

Der Grosse Rat hat sich in den letzten Jahren mehrmals klar zum Inselspital Bern bekannt und will dessen Stellung als bedeutendes Zentrums- und Universitätsspital halten und festigen. In diesem Zusammenhang ist auch die Sanierung des Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrums INO bedeutsam. Auf Grund gravierender Fehlbeurteilungen seitens der Bauherrschaft (handelnd durch das kantonale Hochbauamt) ist absehbar, dass der ursprünglich durch den Grossen Rat bewilligte Kredit nicht ausreicht.

In der Antwort zur Interpellation Michel «Hat das Hochbauamt das Grossprojekt INO im Griff?» (I 134/2002, behandelt durch den Grossen Rat am 21. November 2002, vgl.

Tagblatt 2002, S. 981 ff.) kündigt der Regierungsrat einen Zusatzkredit zur Deckung der allfälligen Mehrkosten an. In der seit längerer Zeit herrschenden finanziellen Situation des Kantons, insbesondere aber auch angesichts der Tatsache, dass die bernischen

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Spitalregionen ebenfalls unter erheblichen Spardruck gesetzt werden, dürfte ein solcher Zusatzkredit im Grossen Rat politisch keine Chancen haben. Es ist deshalb unumgänglich, rechtzeitig nach Alternativen zu suchen.

Ziff. 1 entspricht der Auflage im Kreditbeschluss des Grossen Rats vom 5. September 1995. Diese soll ausdrücklich bestätigt werden, insbesondere wird bekräftigt, dass es sich beim bewilligten Kredit um ein Kostendach handelt, das nicht überschritten werden darf.

Ziff. 2: Der im Jahr 1995 genehmigte Kredit basiert auf Planungen und Vorarbeiten, die in der Zwischenzeit mehr als 10 Jahre alt sind. Das Organisationskonzept, welches die genehmigte betriebliche Grundlage des Sekundärsystems ist, basiert auf Leistungszahlen von 1996. Das Organisationskonzept muss auf Grund gesundheitspolitischer Veränderungen in den Jahren 1996 – 2005 angepasst werden. Zudem sind in der Zwischenzeit getroffene Entscheide zu berücksichtigen, welche die künftige Arealentwicklung beeinflussen.

Es ist anzunehmen, dass die Vorgaben gemäss Ziff. 1 und 2 dieser Motion nur eingehalten werden können, wenn auf ursprünglich geplante Teile des INO- Projekts verzichtet wird.

Wir erwarten, dass der Regierungsrat nicht nur die Konsequenzen dieser Anpassungen aufzeigt, sondern auch betriebliche Alternativszenarien darstellt (Ziff. 3). Es steht dem Regierungsrat zudem frei, dem Grossen Rat in geeigneter Weise weitere Vorgehensvarianten vorzuschlagen.

Projektteile, die wegen den Auflagen des Grossen Rats gestrichen werden müssen, dürfen nicht einfach auf Folgeprojekte verschoben werden.

Das Projekt hat sich auf das Notwendige zu beschränken. Es wird ein Abbau von Schnittstellen in der Bauplanungsorganisation gefordert, welcher eine effiziente Ausführung verbunden mit einer Senkung der Planungshonorare sichert. Eine benutzerorientierte Inbetriebnahme ist zu gewährleisten (Ziff. 4).

Auf Grund der Erfahrungen soll mit Ziff. 5 unterstrichen werden, dass die Funktionalität der Gebäude im Sinne optimaler Patientenprozesse absoluten Vorrang hat.

Antwort des Regierungsrates

Der Grosse Rat hat in der Septembersession 1995 für die Sanierung des Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrums (INO) des Inselspitals einen Verpflichtungskredit von 215 Millionen Franken bewilligt. Vor der Kreditvorlage wurde geprüft, mit welcher Variante den möglichen Entwicklungstendenzen im Gesundheitswesen und insbesondere den sich abzeichnenden Innovationen im Medizinalbereich am besten gerecht werden könnte.

Weil die Entwicklungen im Gesundheitswesen sehr dynamisch und schwer zu prognostizieren sind, musste das Projekt eine grosse Anpassungsfähigkeit aufweisen.

Dies führte zum Entschluss, dem Grossen Rat den Ausführungskredit gestützt auf ein Richtprojekt vorzulegen, um während der Detailplanung flexibel auf sich wandelnde Bedürfnisse reagieren zu können.

Mit dem INO - Kredit sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden:

• Sanierung der bau- und installationstechnischen Infrastruktur im Kernbereich der Operationstrakte Ost und West.

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• Zusammenfassung von Behandlungs- und Untersuchungseinrichtungen, welche betrieblich stark vernetzt sind und in der Kernzone um das Bettenhochhaus platziert werden müssen.

Die Detailplanungen erfolgten unter der Führung der BVE (Hochbauamt) in enger Zusammenarbeit mit dem Inselspital (Betrieb) unter Einbezug der GEF (Spitalamt) und der ERZ (Amt für Hochschule). Sie waren gekennzeichnet vom festen Willen, mit dem bewilligten Kredit die Sanierungsaufgabe und die zukünftigen Entwicklungen zu ermöglichen sowie die Baumassnahmen so vorzunehmen, dass der Betrieb des Spitals während der Bauzeit ohne Risiko aufrecht erhalten werden kann.

Um die mit dem Sanierungsvorhaben gesteckten Ziele zu erreichen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• möglichst viele Funktionsbereiche, welche heute über verschiedene Standorte verstreut sind und Abteilungen, die eng zusammenarbeiten müssen, sollen eine räumliche Nähe erhalten um Synergien nutzen zu können. Dies erfordert die Schaffung grosser zusammenhängender Flächen.

• an diesem zentralen Standort darf nicht andauernd gebaut werden, das bedeutet, dass das Projekt anstehende infrastrukturelle Probleme wie zum Beispiel unterirdische Erschliessungen für das Gesamtareal in einem Zuge lösen muss

• die zentralen Einrichtungen erfordern bezogen auf die Haus- und Medizintechnik einen aussergewöhnlich hohen Ausbaustandard. Dieser Anforderung muss mit dem Sanierungsprojekt Rechnung getragen werden.

Diesen Anforderungen stand die Kostenlimite entgegen. Die Planungs- und Baukommission musste vor Baubeginn des Primärsystems auf Antrag des Hochbauamtes einschneidende Zielkorrekturen beschliessen.

Erstens wurden generelle Standardreduktionen beschlossen und zweitens wurde festgelegt, dass ein Teil des Gebäudes nicht ausgebaut wird. Damit konnten Kosten reduziert werden ohne die Flexibilität und Zukunftstauglichkeit des Gebäudes als Ganzes zu zerstören. Funktionsbereiche wie die Spitalpharmazie, Forschung Labormedizin HNO- (Hals/Nasen/Ohren) und Urologie-Operationssäle wurden aus dem INO - Projekt ausgeklammert.

Beauftragte Planer und die Planungs- und Baukommission waren der Überzeugung, dass mit diesen Massnahmen das Kostendach eingehalten werden kann. Weitergehende Reduktionen hätten die wesentliche Zielsetzung des Projektes verunmöglicht.

Der aktuelle Projektstand zeigt, dass die prognostizierte Einhaltung des Kostendaches nicht möglich ist. Das heisst, wenn das Kostendach von 215 Millionen Franken eingehalten werden soll, wie es die Motionäre in Ziffer 1 ihrer Motion verlangen, können die gesteckten Ziele bezüglich Dienstleistungsumfang, optimierten Patientenprozessen, Betriebswirtschaftlichkeit, Lehre und Forschung sowie Benutzerakzeptanz wie in Ziffer 2 der Motion verlangt, nicht erreicht werden. Soll die geforderte Sicherung eines funktions- und zukunftstauglichen Gesamtprojektes beibehalten werden, ist ein Zusatzkredit erforderlich.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung von Ziffer 1 und 2 der Motion.

Verzichtszenario

Um die Kostenlimite von 215 Mio. Franken einzuhalten, hat das Hochbauamt bereits Ende 2002 Reduktionsmöglichkeiten prüfen lassen. Dies war notwendig, da die Überprüfung des Kostenvoranschlages Sekundärsystem Mitte 2002 aufgezeigt hatte, dass dieser im Umfang von rund 11 bis 21 Mio. Franken zu tief ist. Die durch eine externe Firma erarbeiteten Massnahmenvorschläge haben aufgezeigt, dass die Einhaltung der Kostenlimite nur mit massiven baulichen Verzichtmassnahmen zu erreichen wäre, wie

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dem Verzicht auf die 2. Etappe des INO West. Betriebliche Auswirkungen wurden zu diesem Zeitpunkt nicht detailliert geprüft.

Von Mitte Juni bis September 2003 wurden mit einer externen Spitalplanungsfirma verschiedene Varianten erarbeitet, die aufzeigen sollen, mit welchen Verzichtmassnahmen die Kostenlimite eingehalten werden könnte und welchen Einfluss diese Massnahmen auf die mit dem Projekt beabsichtigten Ziele haben. Unter diesen Bedingungen wurde ausgehend von der heutigen Situation das baulich machbare und für die Betriebsabläufe bestmögliche Verzichtszenario erarbeitet.

Dieses Szenario wird nachfolgend dargestellt.

Vom gut organisierten und zweckmässigen Gesamtprojekt wird ein grosses Bauvolumen A2 amputiert. Die mit grossem Planungsaufwand und unzähligen betriebsinternen Arbeitsstunden des Spitalpersonals optimierten Grundrisslösungen können nicht realisiert werden. An idealster Lage am Fusse des Bettenhochhauses bleibt nach Abbruch des Operationstraktes West eine leere Baugrube (im Bild Teil A2). Eine negative Folge einer Verzichtlösung ist, dass im Falle bei einer späteren Realisierung der nicht optimale Zustand der amputierten Lösung nicht wieder gutgemacht werden kann. Die Grundrisse des Verzichtszenarios müssen sich auf das reduzierte Volumen ausrichten und es ist nicht möglich, später den Teil A1 und A2 insgesamt gut zu integrieren und zu organisieren. Der Vorteil, mit dem geplanten Projekt auf einmalige Weise die mit Nachdruck gesuchten zusammenhängenden Geschossflächen zu schaffen, wird zunichte gemacht.

Fertig gestellt wird die als Primärsystem bereits gebaute 1. Etappe INO West (im Bild Teil A1) mit einer speziellen Verbindung (im Bild Teil B) über den OP-Trakt Ost (C) zum Bettenhochhaus. Ohne den speziellen Verbindungsbau funktioniert der Teil A1 nicht.

Diese Verbindung ist zwingend notwendig. Der Bau dient nur als Verbindungsfläche, so dass das Verhältnis zwischen Nutzfläche und Verkehrsfläche sehr ungünstig ist.

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Das Notfallzentrum kann nicht ins INO integriert werden und wird insgesamt auf vier Gebäude verteilt. Ein Teilbereich muss in einem neuen Anbau (im Bild Teil D), weit entfernt vom INO untergebracht werden. Daraus resultieren umständliche Wegbeziehungen und Kreuzungen.

Der veraltete Ludwig-/Haller-Gebäudekomplex (im Bild Teil E) kann nicht abgebrochen werden und muss in Betrieb bleiben. Damit die in diesem Gebäude untergebrachte Nuklearmedizin mit den vorgeschriebenen Bedingungen weiter betrieben werden kann, muss das ganze Gebäude, das heisst die Gebäudehülle und die Haustechnik, saniert werden. Die Sanierungskosten sind im Verzichtszenario nicht eingerechnet. Eine Sanierung wäre aber sehr unwirtschaftlich, weil die Substanz für Einrichtungen, die bezogen auf die Haus- und Medizintechnik einen aussergewöhnlich hohen Ausbaustandard erfordern, ungeeignet ist. Dazu kommt, dass der Abbruch des Gebäudekomplexes eine Auflage der Stadt ist, weil er nicht zonenkonform ist und in einer Grünfläche steht.

Das Verzichtszenario geht von der bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Bausubstanz und minimalen Erweiterungsvolumen aus. Der bestehende Westtrakt kann nicht einbezogen werden, weil er für medizinische Nutzungen wirtschaftlich nicht saniert werden kann. Insgesamt führt das Verzichtszenario zu einem Flickwerk. Genau das soll das INO aber vermeiden. An diesem zentralen Ort braucht es ein zusammenhängendes Bauvolumen, das eine hohe betriebliche Vernetzung ermöglicht.

Die betrieblichen Konsequenzen des Verzichtszenarios würden sich negativ auf die Betriebskosten auswirken. Pro Jahr entstehen zusätzlich mindestens 2.3 Millionen Franken Betriebskosten, nur wegen den ungünstigen baulichen Voraussetzungen und ohne jeglichen Mehrwert für Patientinnen und Patienten.

Wie sich das Verzichtszenario auf die medizinische Leistungserbringung auswirkt, soll mit folgenden Beispielen aufgezeigt werden:

Intensivbehandlung:

Im Verzichtszenario kann die aus ökonomischen und qualitativen Gründen angestrebte Zusammenlegung an einem Standort nicht realisiert werden. Die Intensivbehandlungsbetten werden im INO (I1) und im Bettenhochhaus (I2) mit einer Distanz von über 100 m zu liegen kommen.

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Die dadurch verursachten ineffizienten doppelten Aufwendungen für Arbeitswege, Empfang, Gerätepark, Ver- und Entsorgung etc., bedingen einen zusätzlichen Personalbedarf von 8.0 Stellen. Beim Betrieb von zwei Einheiten fallen insbesondere bei Ressourcenschwankungen wie bspw. Wochenendbetrieb auch Qualitätseinbussen für die Patienten oder deren Angehörigen ins Gewicht. Statt sich vollumfänglich auf medizinische Kernkompetenzen konzentrieren zu können, wenden im Verzichtszenario die Ärzte und das Pflegepersonal überdurchschnittlich viel Arbeitszeit für Ortswechsel auf. Diese

„unproduktive“ Arbeitszeit geht zu Lasten der Betreuungsqualität und des Betriebsergebnisses.

Notfallzentrum:

Das Notfallzentrum wird im Verzichtszenario auf vier Gebäude aufgeteilt. Mit Ausnahme einer minimalen Flächenerweiterung im Annexbau (D) verbleibt der Notfall an seinem alten Standort im OP Trakt Ost und BHH. In der bisherigen Planung für das Notfallzentrum wurden die Abläufe hinterfragt, optimiert und der Grundriss im Neubau des INO-West darauf abgestimmt. Durch die Neubausituation konnten damit effiziente Patienten- und Betriebsabläufe erreicht werden. Mit Belassen am heutigen Standort verhindern die gegebenen Baustrukturen dringend anstehende Grundrissverbesserungen. Die Optimierung der innerbetrieblichen Abläufe, aber auch die Interaktionen zwischen Intensivmedizin – Operationszentrum – Notfallzentrum – Bildgebende Diagnostik, können nicht umgesetzt werden. Es entsteht ein Flickwerk!

Der OP-Transportweg (V1) zerschneidet das Notfallzentrum und verunmöglicht die konsequente Trennung der Notfallpatienten mit den Operationstransporten. Die Vielzahl der Transporte (20'000 Bewegungen/Jahr) sind für die innerbetrieblichen Abläufe des Notfallzentrums stark störend.

Der zwischen Kath. Kapelle und OP Trakt Ost eingeklemmte Haupteingang mit Notfallvorfahrt (V2) ist sogar kleiner als beim heute unzureichenden Provisorium. Für die grösste Notfallstation im Espace Mittelland sind solche Bedingungen unzureichend.

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Operationszentrum:

Im Verzichtszenario werden die räumlichen OP-Kapazitäten um 20% abgebaut, obschon seit 1996 die Operationszeiten um zirka 20% und die Eingriffe um 15.5% zugenommen haben. Die Anzahl OP-Säle ist bereits heute ein limitierender Faktor, das heisst Patienten, Chirurgen und Operationspersonal wären verfügbar, aber es ist kein Saal frei. Eine Kapazitätsreduktion hat zur Folge, dass ein kostenintensiver Zweischichtbetrieb (Schicht- und Nachtzuschläge) eingeführt werden muss oder sich die Wartezeiten für Eingriffe extrem verlängern und damit das Risiko für irreparable Folgeschäden für Patientinnen und Patienten steigt. Der OP-Zweischichtbetrieb hat insbesondere bei nicht dringlichen Eingriffen für Patientinnen und Patienten, deren Angehörige, Hausärzte und für die vor- und nachgelagerten Spitaldienstleitungen weitreichende Konsequenzen. Statt während des Tages wird der Eingriff auf einen Zeitpunkt spätabends geplant. Nach erfolgtem Eingriff bzw. Aufwachzeit, d. h. irgendwann nach Mitternacht, werden die Patienten auf die Intensivstation oder auf eine Klinikstation verlegt. Das hat zur Folge, dass auf den Kliniken mehr Personal zur Verfügung stehen muss. Die Auswirkungen eines ausgedehnten Mehrschichtbetriebs sind in den oben festgehaltenen zusätzlichen Betriebskosten von 2.3 Millionen Franken nicht enthalten und würden diese voraussichtlich um ein Mehrfaches übertreffen. Der einschneidende Entscheid, mit dem Verzichtszenario auf die benötigte Ressource „Raum“ zu verzichten, hätte schwerwiegende Folgen auf die Betriebskosten – und zwar über Jahrzehnte!

Mit dem Bezug des INO sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den längst fälligen Nachholbedarf im Zentralen Aufwachraum (vgl. auch die neuen Richtlinien der Gesellschaft für Anästhesiologie) zu decken. Die entsprechenden Stellen wurden von der Spitalleitung teilweise bereits bewilligt. Die räumlichen Kapazitäten des im Verzichtszenario ausgewiesenen Aufwachraums decken den Mindestbedarf nicht ab, so dass ein 2. Aufwachraum betrieben werden muss. Als Konsequenz dieses ineffizienten Splittings resultieren 4.0 Mehrstellen sowie Erschwernisse für die organisatorische Führung und die Aus- und Weiterbildung.

Da im Verzichtszenario nur 13 statt 16 Operationssäle vorgesehen sind, werden die chirurgischen Tätigkeitsschwerpunkte stark eingeschränkt. Für chirurgische Spitzenmediziner ist das INO-Verzichtszenario ein Rückschritt. Raum beanspruchende chirurgische Innovationen in der Spitzenchirurgie wie zum Beispiel der Einsatz von

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Magnetresonanztomografie oder Computertomografie während komplexen chirurgischen Eingriffen (dies ermöglicht es, ohne grosse Schnitte im Körperinneren Operationen vorzunehmen) oder die Anwendung einer gezielten Strahlentherapie während der Operation (gezielte Bestrahlung des kranken Gewebes mit hohen Dosen ohne Beeinträchtigung des umliegenden gesunden Gewebes) können aufgrund des fehlenden Bauvolumens nicht eingeführt werden. Diese Operationstechniken beeinflussen den Heilungsverlauf positiv.

Bildgebende Diagnostik:

Diagnostische Radiologie und Nuklearmedizin bleiben getrennt und letztere muss im eigentlich zum Abbruch vorgesehenen Ludwig-/Haller-Haus verbleiben, was in dem über hundertjährigen Gebäude massive Sanierungsmassnahmen auslöst. Die örtliche Trennung von Nuklearmedizin und Diagnostischer Radiologie führt dazu, dass die gemeinsame Nutzung kostenintensiver bildgebender Einrichtungen nicht möglich ist.

Patienten- und Betriebsprozesse:

In einem Spital werden rund 35% der Arbeitszeit für Ortsverschiebungen und Transporte aufgewendet. Die Anordnung der Räume sowie die Kapazitäten der Erschliessung beeinflussen diesen Faktor wesentlich, weshalb im geplanten Projekt der logistischen Konzeption ein hoher Stellenwert eingeräumt wurde. Dabei wurde die Vermischung von Patienten- und Logistikwegen aus qualitativen und hygienischen Gründen bewusst vermieden. Beim Verzichtszenario ist die logistische Anbindung ans Bettenhochhaus mit der lang gezogenen Verbindung (B) ein Nadelöhr für Patienten, Personal und Logistik.

Diese Anbindung des Neubaus wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitswege aus, sondern ist auch unnatürlich und widerspricht jeder prozessorientierten und optimierten Betriebsplanung. Die Funktionstauglichkeit ist im vorliegenden Verzichtszenario nicht gesichert. Die Grundidee des INO, mit einer vertikalen, direkten Verbindung zwischen Intensivbehandlung – Operationszentrum – Notfallzentrum – Bildgebende Diagnostik, wird beim Verzichtszenario nicht umgesetzt. Dadurch würde die der Bauplanung vorausgegangene vierjährige intensive Betriebsplanung, welche eine Optimierung der Betriebsabläufe zum Ziel hat, nie realisierbar.

INO-geplant Verzichtszenario

Grundrisse mit Arbeitswegen und Lage der Lifte Arbeitswege

Arbeitsstationen

Lifte (Patienten und Personal) Lifte (Ver- und Entsorgung)

INO-geplant Verzichtszenario

Grundrisse mit Arbeitswegen und Lage der Lifte Arbeitswege

Arbeitsstationen

Lifte (Patienten und Personal) Lifte (Ver- und Entsorgung)

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Neben den baulichen und betrieblichen Konsequenzen einer Verzichtlösung darf auch der Einfluss auf die Rolle des Inselspitals als Universitätsspital nicht ausser Acht gelassen werden.

Die Rolle als Universitätsspital

Die Aufgaben des Inselspitals umfassen die Bereiche Dienstleistung, Lehre und Forschung. Gerade die medizinische Forschung ist auf die Möglichkeit einer raschen Umsetzung von innovativen Techniken angewiesen, wenn sie eine führende Rolle spielen soll.

Wie oben dargestellt, verfügt das Verzichtszenario über keine Freiräume mehr. Die ausgesprochen wichtige Reaktionsmöglichkeit auf Entwicklungen in Lehre und Forschung der Zukunft ist nicht gegeben. Dieser Verlust an Flexibilität wird sich negativ auf den zukünftigen Lehr- und Forschungsbetrieb auswirken und schmälert die Stellung des Inselspitals als Universitätsspital.

Im Weiteren ist mit der Realisierung der aufgezeigten Verzichtlösung Folgendes zu erwarten:

Zukünftiger Sanierungsaufwand

Funktionen, die im Verzichtszenario nicht im INO-Perimeter integriert werden können, bleiben an ihren alten Standorten .Die Intensivbehandlungsstation und der Notfall im Bettenhochhaus müssen in den nächsten Jahren saniert werden. Die Gebäude Ludwig- /Haller Haus, welche gegenwärtig Betriebszweige wie Nuklearmedizin und Laboratorien beherbergen, müssen vollkommen erneuert werden. Diese Gebäude sind jedoch nicht geeignet für anspruchsvolle Nutzung, die einen aussergewöhnlichen hohen Ausbaustandard erfordern. Gleichzeitig werden zukünftige Sanierungsprojekte blockiert, weil die während der Umbauphase erforderlichen Manövrierflächen vollends wegfallen und damit die Erstellung von teuren Provisorien unverhältnismässig aufwändig wird.

Neuplanungen

Die Planung des Primär- und Sekundärsystems über alle Etappen und die Tertiärplanung der 1. Etappe sind abgeschlossen. Bei Nichtrealisierung des geplanten INO würden Planungskosten von 18 Mio. Franken ohne Gegenwert ausgegeben. Die vorhandenen Planunterlagen müssten weitgehend überarbeitet werden. Es dauert mindestens ein – zwei Jahre bis neue ausschreibungsreife Unterlagen vorliegen. Für eine neue Betriebsplanung müssten Ärzte, Pflegende und Verwaltungspersonal des Inselspitals Ressourcen im Umfang von 2-3 Mio. Franken aufwenden.

Das Festhalten am 1995 bewilligten Kredit von 215 Mio. Franken würde ein Projekt generieren, das die Kosten-Nutzen Vorgaben nie erreicht, weil es unzweckmässig ist. Die gesteckten Ziele können mit diesem Projekt nicht erreicht werden und die Chance für einen erheblichen Beitrag zur langfristigen Betriebsoptimierung wird verpasst. Wie dargelegt wurde, müsste mit bedeutend höheren Betriebskosten gerechnet werden, so dass die kurzfristig zu realisierende Kostenersparnis nach einigen Jahren zunichte gemacht würde und auf längere Sicht sogar mit Mehrkosten gerechnet werden müsste (vgl. betriebliche Konsequenzen).

Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Ziffer 3 der Motion abzulehnen.

Verzicht auf „Planungs- und Ausführungsexperimente“:

Mit dem Planungsverfahren, welches für das Projekt INO angewandt wurde, sollten zwei Ziele erreicht werden:

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Der Grosse Rat sollte so früh als möglich einen Grundsatzentscheid zum geplanten Grossvorhaben abgeben können. Darum stützte sich der vorgelegte Kredit auf ein generelles Richtprojekt. Die Kostenberechnung des Richtprojektes basierte auf der bewährten Methode der Kostenberechnung mit Bauelementen. Mit diesem Vorgehen sollte verhindert werden, dass in einem viel zu frühen Zeitpunkt Projektanforderungen festgelegt werden, die sich im Laufe des Projektfortschrittes wegen der Entwicklung der betrieblichen Anforderungen und der extrem langen Realisierungszeit als überholt erweisen würden. Gleichzeitig wollte man verhindern, dass vor dem Grundsatzentscheid des Grossen Rates Honorarkosten in Millionenhöhe aufgewendet werden.

Mit dem INO Kredit sollen Gebäude erstellt werden, die vielfältigen Nutzungen zugänglich sind. Damit soll verhindert werden, dass an und für sich intakte Gebäude wegen fehlender Erneuerungsmöglichkeiten abgebrochen werden müssen. Vor Inangriffnahme der Detailplanungen wurde deshalb ein grundlegendes Planungsleitbild erarbeitet, welches die Trennung in langfristige Bauteile (Primärsystem), mittelfristige Bauteile (Sekundärsystem) und eher kurzfristige Bauteile (Tertiärsystem) konsequent realisiert. Dieses Ziel ist mit dem aktuellen Planungsstand eindeutig gesichert. In 25 bis 30 Jahren kann das INO innen total erneuert werden, ohne dass das Gebäude als Ganzes in Frage gestellt werden muss. Die Systemtrennung schafft auch Voraussetzungen, dass wenn nötig, auch nur in einzelnen Gebäudeteilen umgebaut werden kann. Die Planung der einzelnen Systeme wurde je einem dafür spezialisierten Planungsteam in Auftrag gegeben. Das hatte den Vorteil, dass das jeweils spezifische Know-how zum Einsatz kam. Diese Aufteilung in verschiedene Aufträge benötigte jedoch eine geeignete und straffe Koordination. Diese erfolgte durch eine Drittfirma.

Rückblickend muss festgestellt werden, dass den Anforderungen an die Gesamtkoordination zu wenig Gewicht beigemessen wurde. Aus diesem Grunde wurden im Rahmen der aktuellen Projektreorganisation die Verantwortlichkeiten der Gesamtleitung vereinfacht. Anstelle einer koordinierenden Drittfirma wird die Gesamtverantwortung für die weitere Ausführungsplanung und für die Bauleitung einem einzigen Gesamtplaner übertragen. Das gibt auch für die Inbetriebsetzung klarere Zuständigkeiten. Dies ist zudem Bedingung für die vorgesehene Auftragserteilung an KMUs statt an GUs.

Gestützt auf die vorgenommene Umstrukturierung der Projektorganisation beantragt der Regierungsrat, die Ziffer 4 der Motion anzunehmen unter gleichzeitiger Abschreibung.

Vorrang des Betriebes vor architektonischen und ästhetischen Anliegen:

Die betrieblichen Belange hatten immer Vorrang vor architektonischen und ästhetischen Anliegen. Der Forderung der Motionäre wurde insoweit von Projektbeginn an Rechnung getragen. Das INO ist als funktionales und architektonisch auf das Notwendige beschränktes Gebäude konzipiert. Zu berücksichtigen waren die einschlägigen Gesetze, Krankenhausnormen und der allgemein anerkannte Wissenstand im Spitalbau. Die Tragkonstruktion im Primärsystem entspricht einer gängigen sparsamen Bauweise Der Standard für das Material und die Gestaltung des Sekundärsystems wurde von Anfang an im Vergleich zu den anderen schweizerischen Universitätsspitälern tief gehalten. Im Vordergrund standen Funktionalität und Zweckmässigkeit. Auf Luxus wurde verzichtet. Der Ausbau ist geprägt durch einfache und vereinheitlichte Materialien.

Der Regierungsrat beantragt deshalb die Annahme von Ziffer 5 der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem Festhalten am ursprünglich bewilligten Kredit von 215 Millionen Franken die definierte Zielsetzung nicht erreicht werden kann. Ein dadurch notwendiges Verzichtszenario würde wie ausführlich dargelegt, einerseits

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bisherige Planungsaufwendungen in Millionenhöhe zunichte machen, neue Planungsaufwendungen generieren und andererseits die Betriebskosten des INO in Zukunft stark verteuern, weil die geplanten Betriebsoptimierungen nicht realisiert werden können. Welchen Schaden ein Verzichtszenario für die Stellung des Inselspitals als Anbieterin von Spitzenmedizin und als Zentrum medizinischer Lehre und Forschung im schweizerischen Wettbewerb erleiden würde, ist nicht zu beziffern.

Vor diesem Hintergrund verweist die Regierung auf den vorgelegten Zusatzkredit und beantragt folgendes:

Antrag:

Ziffern 1,2 und 3: Ablehnung der Motion

Ziffern 4 bis 5: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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