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Gebäudesanierungsprogramm für die kreiseigenen Schulen

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Academic year: 2022

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.21002-204.21-3401976

Sitzungsvorlage KT/17/2017

Gebäudesanierungsprogramm für die kreiseigenen Schulen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5 Kreistag 18.05.2017 öffentlich

1 Anlage

Bericht über das Gebäudesanierungsprogramm der kreiseigenen Schulen (bereits mit den Unterlagen für den AUT/BA am 30.03.2017 versandt und nur auf der Internetseite bzw. im Ratsinformationssystem abrufbar)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. nimmt den Bericht zum Gebäudesanierungsprogramm für die kreiseigenen Schulen zur Kenntnis.

2. stimmt - vorbehaltlich der Beschlussfassung in der jeweiligen Haushaltssatzung - der jährlichen Mittelbereitstellung von 4,8 Mio. € zur Sanierung der kreiseigenen Schulen im Zeitraum von 2018 - 2021 zu.

I.Sachverhalt

1. Ausgangslage

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 die Kos- tenaufstellung über die mittel- bis langfristigen Investitions- und Sanierungskosten der kreiseigenen Liegenschaften zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Aus- arbeitung eines mittelfristigen Sanierungsprogramms für die kommenden Haushaltsjah- re beauftragt.

Die in der Sitzung am 07.04.2016 vorgelegte Aufstellung der Investitions- und Sanie- rungskosten bezog sich auf alle Schulen, Straßenmeistereien, Schloss Stutensee und die Verwaltungsgebäude.

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Az.: 21.21002-204.21-3401976

Seite 2 Der aktuell erstellte Bericht über das Gebäudesanierungsprogramm beinhaltete alle kreiseigenen Schulen (BBZ und SBBZ). Die Hardtwaldschule befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe und ist, wie die Jugendeinrichtung Stutensee als gGmbH, die Stra- ßenmeistereien, die Verwaltungsgebäude und Gebäude der Kommunalanstalt (GU und Kombimodelle), nicht Bestandteil dieses Gebäudesanierungsprogramms.

Aus den konstanten Schülerzahlen in allen Schulen und dem damit verbundenen Raumbedarf resultiert die Notwendigkeit an allen Standorten die notwendigen Sanie- rungsmaßnahmen durchzuführen.

Als Grundlage für das Gebäudesanierungsprogramm der Schulen des Landkreises, dient der Bericht des Gebäudesanierungsprogramms aus dem Jahre 2011, auf dessen Basis die Verwaltung mittel- bis langfristigen Investitions- und Sanierungskosten lau- fend fortgeschrieben hat.

Der vorliegende Bericht zum Gebäudesanierungsprogramm der kreiseigenen Schulen enthält im Rückblick die Jahre 2006 - 2016, die mittelfristig geplanten und dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum von 2017 - 2021 und die langfristig anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum von 2022 - 2027. Der jährliche Be- darf laufender Bauunterhaltung, sowie die Investitionen für Neubauten sind gesondert ausgewiesen (detaillierte Informationen können dem Bericht über das Gebäudesanie- rungsprogramm der kreiseigenen Schulen entnommen werden).

2. Aktueller Sachstand

2.1 Rückblick 2006 - 2016

In dem Zeitraum der Haushaltsjahre von 2006 - 2016 wurden ca. 23,2 Mio. € in Sanie- rungen investiert. Insbesondere in die Gebäudesubstanz verbunden mit Verbesserun- gen des Energiebedarfs, der Haustechnik mit Elektro- und EDV-Erweiterungen, not- wendigen Umbaumaßnahmen und des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.

Darüber hinaus musste für den Bauunterhalt jährlich ca. 800.000,00 € aufgewendet werden.

Für die nachfolgend aufgeführten realisierten Neubauten/Erweiterungen im Zeitraum 2006 - 2016 beliefen sich die Investitionskosten auf insgesamt 32,3 Mio. €.

- BSB Bretten Erweiterung - ESS Oberderdingen Neubau - LGS Kronau Neubau

- LGS Gaggenau Neubau (Schulträgerschaft) - KKS Bruchsal Erweiterung

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Az.: 21.21002-204.21-3401976

Seite 3 2.2 Mittelfristige Planung 2017 – 2021

Für das Haushaltsjahr 2017 stehen für Sanierungsmaßnahmen der landkreiseigenen Schulen 2,04 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel wurden im Hinblick auf absolut notwendi- ge Sanierungen von Heizung, Elektro, Fassade und Brandschutz reduziert.

In der mittelfristigen Planung 2017 - 2021 werden für dringend notwendige Sanie- rungsmaßnahmen insgesamt mindestens 21,2 Mio. € benötigt. Dies entspricht im Zeit- raum von 2018 - 2021 einem jährlichen Bedarf von 4,8 Mio. €.

Bei der Aufstellung der Maßnahmen haben die Gebäudesicherheit, der Brandschutz und die energetische Sanierung oberste Priorität.

Aufgrund des fortschreitenden Alters der Schulgebäude wird für die mittelfristige Pla- nung ein Bedarf für den Bauunterhalt von jährlich ca. 900.000 € anfallen. Unerwartete kleinere Schäden und Reparaturen können über dieses Budget abgedeckt werden.

Das BBZ Ettlingen ist in der mittel- und langfristigen Planung das umfangreichste Neu- bau bzw. Sanierungsprojekt. Der vom Kreistag mit 21,6 Mio. € genehmigte Neubau als 1. Bauabschnitt ist Teil der Gesamtbaumaßnahme mit insgesamt drei Bauabschnitten und einem Investitionsvolumen von ca. 74,5 Mio. €. Mit dem Rohbau des 1. Bauab- schnitts wird im Juli 2017 begonnen. Offen ist noch, ob für die Maßnahme Schulbauför- dermittel durch das Land gewährt werden.

2.3 Langfristige Planung 2022 - 2027

In der langfristigen Planung 2022 - 2027 sind weitere umfangreiche Sanierungsmaß- nahmen vorgesehen, für die insgesamt mindestens 46,5 Mio. € benötigt werden. Dies würde dann einem jährlichen Bedarf von 7,75 Mio. € entsprechen.

Das aktuelle mittel- bis langfristige Gebäudesanierungsprogramm der kreiseigenen Schulen fokussiert sich auf die notwendigen Investitionen zum sicheren und nachhalti- gen Gebäudebetrieb. Hier bilden vor allem die Maßnahmen der Betriebssicherheit, der energetischen Gebäudesanierung und energieeffiziente Haustechnik einen wesentli- chen Kostenfaktor.

Zusätzliche Investitionsplanungen können im Gebäudesanierungsprogramm noch nicht beziffert werden. Die sich kontinuierlich erhöhenden gesetzlichen Anforderungen in Be- reichen wie Brandschutz und Arbeitsschutz, sowie sich wandelnde pädagogische Kon- zepte, Einführung der Inklusion und damit verbunden die Realisierung von Barrierefrei- heit im Bestand, Anpassungen der Aufzugsanlagen, Umbau von sanitären Einrichtun- gen, Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Errichten von behindertengerech- ten Stellplätzen werden vom Landkreis in den kommenden Jahren zusätzliche Anstren- gungen erfordern.

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass mit dem vorliegenden Beschlussvor- schlag keine abschließende Entscheidung über die jeweiligen Maßnahmen getroffen ist. Der Beschlussvorschlag in Ziff. 2 stellt lediglich den Rahmen der voraussichtlich zu

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Az.: 21.21002-204.21-3401976

Seite 4 erwartenden Sanierungsaufwendungen für die Schulen dar. Eine abschließende Ent- scheidung darüber, ob und in welchem Umfang eine Sanierungsmaßnahme umgesetzt wird, setzt in jedem Fall die konkrete Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel im Haushalt des Landkreises sowie die konkrete Entscheidung über die Umsetzung in den jeweils zuständigen Gremien voraus. Insoweit unterscheidet sich das Vorgehen nicht vom Vorgehen bei der Fortschreibung des Kreisstraßenprogramms.

Die mittelfristig geplanten Sanierungsmaßnahmen für die einzelnen kreiseigenen Schu- len für 2018 werden detaillierter in der AG Bau Sitzung am 04.05.2017 erläutert

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik am 30.03.2017 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.04.2017 bereits behandelt und vom Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, nachdem auf Wunsch der CDU-Fraktion für die Sitzung des Verwaltungsausschusses Kennzahlen des mittel- und langfristigen Sanierungsvolumens in Bezug auf die Schülerzahlen und die jeweilige Brutto-Grundfläche der Schulen nachgereicht wurden.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Realisierung soll sich an der finanziellen Lage des Landkreises in den nächsten Jahren, sowie den personellen und nutzerbedingten Ressourcen bzw. Notwendigkeiten orientieren. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvo- lumen von ca. 67,7 Mio. € bis 2027 ist nur eine schrittweise Umsetzung möglich. Die Verwaltung schlägt dem Kreistag vor, dem Beschluss einer jährliche Mittelbereitstellung von 4,8 Mio. € für die mittelfristige Planung zuzustimmen. Über die Höhe der jährlichen Investitionen ab dem Jahr 2022 muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wer- den.

Aufgrund der aktuellen Ankündigung der Landesregierung besteht die Erwartung, dass auch für größere Sanierungsmaßnahmen eine Förderung erstmalig möglich werden könnte.

III. Zuständigkeit

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Programms ist die Zuständigkeit des Kreistag nach § 1 der Hauptsatzung gegeben.

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